Drittschuldnererklärung: Arbeitgeber muss bei Lohnpfändung mitwirken

Das Wichtigste zur Drittschuldnererklärung

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Ein Drittschuldner muss diese abgeben, wenn ihm ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde und der Gläubiger dies ausdrücklich verlangt. Der Drittschuldner muss hier unter anderem Auskunft darüber geben, ob eine die betreffende Forderung als begründet anerkennt und entsprechende Zahlungen leisten wird.

Innerhalb welcher Frist müssen Drittschuldner reagieren?

Die Erklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses abgegeben werden.

Was passiert, wenn bei der Drittschuldnererklärung diese Frist überschritten wird?

Der Gläubiger kann dann einen Einziehungsprozess anstreben. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier.

Drittschuldnererklärung: Wenn Finanzamt, Bank oder andere Drittschuldner Auskünfte machen müssen

Näheres zur Drittschuldnererklärung ist der ZPO zu entnehmen.
Näheres zur Drittschuldnererklärung ist der ZPO zu entnehmen.

Kommen Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger unter gewissen Voraussetzungen eine Pfändung – beispielsweise eine Lohn- oder Kontopfändung – veranlassen. Bei der Kontopfändung darf der Gläubiger auf das Guthaben zugreifen. Bei der Lohnpfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners an den Gläubiger überweisen.

Die Bank oder der Arbeitgeber wären in diesem Fall sogenannte Drittschuldner. Ihnen wird vom Gerichtsvollzieher ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, welchem die Einzelheiten zur Pfändung zu entnehmen sind.

Zusätzlich kann der Gläubiger verlangen, dass der Drittschuldner eine sogenannte Drittschuldnererklärung gemäß § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO) abgeben muss. Die Aufforderung dazu wird dann in die Zustellungsurkunde aufgenommen. Häufig erhält der Betroffene für die Abgabe der Drittschuldnererklärung ein entsprechendes Formular vom Gerichtsvollzieher, welches er ausfüllen muss.

Dabei sind laut § 840 Abs. 1 ZPO unter anderem die folgenden Informationen anzugeben:

„1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei.“

Wenn ein Drittschuldner eine Forderung in der Drittschuldnererklärung nicht anerkennen möchte, so muss er laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 (Az.: IX ZR 97/12) keine nähere Begründung dafür anführen.

Was passiert, wenn eine Drittschuldnererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?

Die Erklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgegeben werden. Wenn Drittschuldner die Drittschuldnererklärung nicht rechtzeitig ausfüllen oder sich sogar weigern, Angaben zu machen, dann hat dies Folgen.

Viele Gläubiger setzen zunächst darauf, dem Drittschuldner erneut eine entsprechende Aufforderung zukommen zu lassen. Die dabei entstehenden Anwaltskosten muss aber der Gläubiger tragen. Des Weiteren reagieren viele Drittschuldner dann weiterhin nicht.

Stattdessen empfiehlt es sich häufig, sofort einen Einziehungsprozess anzustrengen und darin die Ansprüche geltend zu machen. Weitere Informationen zum richtigen Vorgehen erhalten Gläubiger bei einem Anwalt.

Aufforderung zur Drittschuldnererklärung: Muster zum kostenlosen Download

Wird die Abgabe der Drittshculdnererklärung verweigert, können Gläubiger eine Einziehungsklage anstreben.
Wird die Abgabe der Drittshculdnererklärung verweigert, können Gläubiger eine Einziehungsklage anstreben.

Sind Sie selbst Gläubiger und möchten von einem Drittschuldner eine Drittschuldnererklärung erhalten? In diesem Fall müssen Sie selbst aktiv werden und dies ausdrücklich beim Gerichtsvollzieher verlangen.

Der Drittschuldner erhält dann zusammen mit dem Pfändungsbeschluss die Aufforderung, die Erklärung abzugeben. Mit einem formlosen Schreiben teilen Gläubiger dem Gerichtsvollzieher mit, dass Sie die Abgabe der Drittschuldnererklärung wünschen. Unser Muster zeigt, wie ein solches Schreiben aussehen könnte.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, die lediglich der Veranschaulichung dient. Sie sollte nicht ungeprüft übernommen, sondern zuvor von einem Fachmann überarbeitet werden.

An den Gerichtsvollzieher Gerald Münzinger
Eurostr. 1
12345 Geldhausen

Betreff: Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung

In der Zwangsvollstreckungssache Antonia Müller (Gläubigerin) gegen Harald Schmidt (Schuldner) bitte ich Sie darum, die Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und diese dem Drittschuldner zuzustellen.

Antonia Müller

Laden Sie hier das Muster für die Aufforderung zur Abgabe Drittschuldnererklärung kostenlos herunter

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Drittschuldnererklärung: Arbeitgeber muss bei Lohnpfändung mitwirken
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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