Gesamtschuldnerische Haftung laut BGB: Bedeutung, Voraussetzungen

Das Wichtigste zum Thema „gesamtschuldnerische Haftung“

Was ist ein Gesamtschuldverhältnis?

Die Gesamtschuld beschreibt ein einheitliches Schuldverhältnis, die dem jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, wobei der Gläubiger diese Leistung nur einmal verlangen darf.

Wie wird man Gesamtschuldner?

Die gesamtschuldnerische Haftung kann auf einem Vertrag beruhen oder auf einer gesetzlichen Vorschrift. Wenn etwa mehrere Personen gleichberechtigt einen Vertrag mit jemand anders abschließen, haften beide Schuldner gleichermaßen für die Schuld. Typische Beispiele sind der Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern und der Kreditvertrag mit mehreren Kreditnehmern.

Kann der Gesamtschuldner, der die gesamte Forderung bezahlt, von den anderen einen Ausgleich verlangen?

Ja. Die anderen Gesamtschuldner müssen dem Gläubiger zwar nichts mehr bezahlen. Aber der Schuldner, der alles bezahlt hat, darf von ihnen einen sogenannten Gesamtschuldnerausgleich verlangen. In der Regel muss jeder den gleichen Anteil leisten.

Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

Gesamtschuldnerische Haftung: Mehrere Schuldner stehen gleichrangig und in voller Höhe für ein und dieselbe Schuld ein.
Gesamtschuldnerische Haftung: Mehrere Schuldner stehen gleichrangig und in voller Höhe für ein und dieselbe Schuld ein.

Gesamtschuldner schulden dem Gläubiger nebeneinander und gleichrangig ein und dieselbe Leistung, und zwar in voller Höhe. Jeder von ihnen ist also verpflichtet, die gesamte Leistung zu erbringen. Der Gläubiger darf diese Leistung nur einmal verlangen und dabei frei wählen, an welchen Schuldner er sich wendet.

Man könnte diese gesamtschuldnerische Haftung mit dem Spruch der drei Musketiere etwas bildhafter auf den Punkt bringen: „Einer für alle, alle für einen.“ Alle Gesamtschuldner stehen gleichermaßen für die Verbindlichkeiten ein und sind gemeinsam dafür verantwortlich. Was die Gesamtschuldner dabei untereinander ausgemacht haben, spielt dafür keine Rolle.

Schauen wir das am Beispiel eines Mietverhältnisses mit zwei Hauptmietern an:

  • Zwei Personen haben gemeinsam als Hauptmieter einen Mietvertrag über eine Wohnung zu einem monatlichen Mietzins von 650 € unterschrieben. Deshalb haften beide gesamtschuldnerisch für den Mietzins (und Mietschulden). Sie sind beide verpflichtet, dem Vermieter die vollen 650 € zu bezahlen.
  • Der Vermieter darf von jedem Mieter genau diesen Betrag verlangen, aber eben nur einmal im Monat.
  • Vereinbaren die Mieter untereinander, dass jeder nur 325 € bezahlt, so ist das im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter irrelevant. Wenn er von Mieter 1 die 650 € verlangt, muss der diesen Betrag auch zahlen, egal was er mit Mieter 2 vereinbart hat.

Wie entsteht ein Gesamtschuldverhältnis?

Ein Beispiel für die gesamtschuldnerische Haftung ist die Erbengemeinschaft im Hinblick auf Nachlassverbindlichkeiten.
Ein Beispiel für die gesamtschuldnerische Haftung ist die Erbengemeinschaft im Hinblick auf Nachlassverbindlichkeiten.

Die gesamtschuldnerische Haftung kann auf einer gesetzlichen Regelung oder auf einem Vertrag beruhen. Die Voraussetzungen sind in beiden Fällen ähnlich:

  • Es gibt mehrere Schuldner, also eine Schuldnermehrheit.
  • Jeder Schuldner muss dem Gläubiger die ganze Leistung erbringen und nicht nur einen Teil davon.
  • Die Gesamtschuldner sind gleichrangig, stehen also rechtlich auf einer Stufe.
  • Der Gläubiger darf diese Leistung aber nur ein einziges Mal verlangen. Erfüllt einer der Schuldner diese Forderung, werden damit auch alle anderen Schuldner von der Leistungspflicht frei: „Einer für alle, alle für einen.“

Typische Beispiele für eine solche Konstellation sind:

  • Gesamtschuldnerische Haftung der Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner, wenn sie bei der Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt werden
  • Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter einer GbR oder die Geschäftsführer einer GmbH
  • Mehrere Personen schließen als Mieter gleichberechtigt einen Vertrag mit dem neuen Vermieter.
  • Mehrere Kreditnehmer unterschreiben gemeinsam einen Kreditvertrag bei der Bank und haften demnach auch gemeinsam für die Kreditschulden.

Auch die Erbengemeinschaft trifft eine gesamtschuldnerische Haftung für sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören neben den Schulden des Erblassers (des Verstorbenen) auch Verbindlichkeiten, die aufgrund des Erbfalls entstehen sowie mögliche Kosten einer Nachlassverwaltung.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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