Das Wichtigste zur Hilfe bei Insolvenzverfahren
Insolvenzhilfe erhalten betroffene Schuldner bei der Schuldnerberatung. Sie berät Verbraucher zu allen Fragen rund um die Privatinsolvenz und stellt auch die hierfür erforderliche Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern aus.
Auch ein Anwalt kann Schuldner zur Insolvenz und Restschuldbefreiung beraten sowie vertreten.
Benötigen Gläubiger zum Beispiel bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hilfe, kann ein Anwalt weiterhelfen.
Inhalt
Wer kann Hilfe bei der Privatinsolvenz leisten?
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, welches es Schuldnern ermöglicht, nach einem gewissen Zeitraum ihre Schulden loszuwerden. Vor der Anmeldung muss zunächst zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden. Scheitert dieser, kann ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt werden.
Im eigentlichen Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Schuldners verwertet. In der sich anschließenden bis zu sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase muss er den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben und strenge Regeln befolgen. Zum Schluss des Verfahrens kommt es dann zur Restschuldbefreiung – alle noch bestehenden Schulden werden erlassen und der Betroffene kann schuldenfrei in einen neuen Lebensabschnitt starten.
Der außergerichtliche Einigungsversuch muss von einer anerkannten Stelle nachgewiesen werden. Schon aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn sich Schuldner Hilfe bei anstehenden Insolvenzverfahren suchen. Beratend und unterstützend tätig werden können unter anderem professionelle Schuldnerberatungsstellen sowie Anwälte.
Auch bei der Anmeldung der Insolvenz kann Hilfe durch einen Fachmann angebracht sein. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstelle oder Ihr Anwalt können Sie dabei unterstützen, alle Formulare korrekt auszufüllen und sämtliche benötigten Unterlagen einzureichen. Sollten im Verlauf des Verfahrens weitere Fragen, etwa zur Restschuldbefreiung, aufkommen, können die Experten Ihnen auch dann weiterhelfen.
Unterstützung für Gläubiger
Auch die Gläubiger spielen bei jeder Insolvenz eine Rolle. Zunächst ist Folgendes zu beachten: Nicht nur der Schuldner selbst kann einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Auch der Gläubiger kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, insofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Gläubiger hat ein rechtliches Interesse daran, dass die Insolvenz eröffnet wird.
- Er kann seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen.
Der Antrag für die Insolvenz muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Benötigen Sie als Gläubiger Hilfe bei Insolvenzverfahren und deren Anmeldung, so kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Dieser kann außerdem prüfen, ob sich die Insolvenz überhaupt lohnen würde. Sie sollten nämlich beachten, dass ein Antrag durch den Gläubiger auch Risiken bergen kann.
Doch auch wenn Gläubiger nicht selbst den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen, müssen sie selbst tätig werden. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen sie nämlich innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter – nicht beim Insolvenzgericht – anmelden.
Das dafür benötigte Formular erhalten Sie entweder beim zuständigen Gericht oder Sie können es im Internet herunterladen. Sie müssen unter anderem angeben, wie hoch der Forderungsbetrag ist, welche Zinsen anfallen und welcher Rechtsgrund der Forderung zugrunde liegt. Des Weiteren müssen entsprechende Nachweise hinzugefügt werden.