Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Tipps für Gläubiger

Das Wichtigste zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Wie können Gläubiger ihre offenen Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen?

Nach Insolvenzeröffnung fordert das Gericht die Gläubiger auf, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierfür setzt das Gericht eine Anmeldefrist. Allerdings ist auch eine nachträgliche Forderungsanmeldung möglich.

Gibt es ein Muster für diese Forderungsanmeldung?

Nein, es gibt weder für herkömmliche noch für die deliktische Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein Muster. Bitte benutzen Sie den Vordruck des Insolvenzgerichts oder des zuständigen Insolvenzverwalters.

Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung. An wen kann ich mich wenden?

Gläubiger, die bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hilfe benötigen, können sich an einen Anwalt wenden. Das Insolvenzgericht erteilt hierzu keine Rechtsauskunft.

Nach Eröffnung der Insolvenz: Forderung rechtzeitig anmelden

Im Eröffnungsbeschluss ergeht die Aufforderung zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Im Eröffnungsbeschluss ergeht die Aufforderung zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

In seinem Eröffnungsbeschluss fordert das Gericht die Insolvenzgläubiger auf, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren soll mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate betragen.

Insolvenzgläubiger sind diejenigen, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine begründete Geldforderung gegen den Schuldner hatten.

Auch der Gläubiger, der das Insolvenzverfahren seines Schuldners beantragt hat, muss seine Forderung auf diesem Wege anmelden. Anderenfalls wird seine Forderung im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt.

Wenn ein Gläubiger seine Forderungen nicht selbst anmeldet, sondern einen Dritten hiermit beauftragt, muss dieser eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Wichtig: Schicken Sie Ihre Forderungsanmeldung auf keinen Fall an das Gericht, sondern nur an den zuständigen Insolvenzverwalter. Beachten Sie außerdem, dass das Insolvenzgericht keine Rechtsauskünfte zu Einzelfällen erteilt. Rechtsberatung zum Insolvenzrecht erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar.

Form und Inhalt der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Wie diese Anmeldung zu erfolgen hat, ist im Gesetz genau geregelt: Die genauen Anforderungen an eine Forderungsanmeldung regelt § 174 Inso (Insolvenzordnung).

Die Anmeldung hat schriftlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Das Insolvenzgericht schickt hierfür in der Regel ein Formblatt mit dem Eröffnungsbeschluss mit oder Sie erhalten für Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein entsprechendes Formular vom Insolvenzverwalter.

Diese Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss folgende Angaben beinhalten:

Eine fehlerhafte Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren kann dazu führen, dass der Insolvenzverwalter sie nicht anerkennt.
Eine fehlerhafte Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren kann dazu führen, dass der Insolvenzverwalter sie nicht anerkennt.
  • vollständige Bezeichnung des Gläubigers mit Vor- und Nachnamen
    Bei juristischen Personen ist außerdem der gesetzliche Vertreter mitanzugeben, beispielsweise der Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter.
  • Forderungsbetrag in Euro
    Sämtliche Beträge sind in Euro anzugeben, wobei die Hauptforderung, Zinsen und Kosten voneinander getrennt aufzuführen sind. Auch der Gesamtbetrag ist einzeln zu benennen.
  • Zinsen
    Bei den Zinsen sind der Zinssatz, der Zeitraum und das Kapital bis zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berechnen. Zinsen, die ab dem Tag der Insolvenzeröffnung entstehen, gelten als nachrangige Forderungen.
  • Rechtsgrund der Forderung
    Ein wesentlicher Inhalt der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist der Grund der Forderung. Der Insolvenzgläubiger muss an dieser Stelle genau angaben, worauf sein Anspruch beruht. Das kann z. B. ein Kaufvertrag sein, ein Darlehen oder ein Schadensersatzanspruch.
  • Belege und Nachweise zur angemeldeten Forderung
    Um eine Forderung nachzuweisen, genügen in der Regel entsprechende Rechnungen oder Verträge. Gläubiger, die einen vollstreckbaren Titel als Beweisurkunde vorlegen möchten, müssen das Original einreichen.
    Ohne die entsprechenden Belege kann die angemeldete Forderung nicht festgestellt werden. Stattdessen wird sie vom Insolvenzverwalter bestritten.
  • Tatsachen bei Ansprüchen aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
    Gläubiger, die zum Beispiel einen Schadensersatzanspruch wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung geltend machen, müssen in der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren sämtliche Tatsachen angeben, aus denen sich der Anspruch nach Auffassung des Gläubigers ergibt.

Sie wissen nicht, wie Sie das Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausfüllen sollen? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten. Fehler in der Forderungsanmeldung können dazu führen, dass der Insolvenzverwalter Ihre Forderung nicht anerkennt.

Nachträgliche Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenz ist unter Umständen auch dann noch möglich, wenn die vom Gericht gesetzte Frist verstrichen ist. Für eine solche nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung wird ein besonderer kostenpflichtiger Prüfungstermin festgesetzt. Die Kosten hierfür trägt der säumige Gläubiger. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bis zum Schlusstermin. Danach können Forderungen nicht mehr angemeldet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 3,86 von 5)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Tipps für Gläubiger
Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

10 Gedanken zu „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Tipps für Gläubiger

  1. Ingo

    Muss die Forderungsanmeldung bei einer GmbH auch vom GF unterschrieben werden oder kann das auch der zuständige Buchhalter?

  2. Hilde

    Hallo,

    wenn ich die Zinsen für die Forderungsanmeldung ausrechne benötige ich Zinssatz und Zeitraum. Wie hoch ist der Zinssatz momentan und wie berechne ich den Zeitraum. Ab welchem Tag kann der Zins berechnet werden? Ich weiß, dass der Zins längstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechnet werden kann aber der Tag ab wann der Zins berechnet wird ist mir nicht klar.
    Ab dem Datum an dem der Abschlag an den Wohnbauträger bezahlt wurde? Ab dem Tag an dem die Abschlagsrechnung ausgestellt ist?

    Ich würde mich über eine prompte Antwort sehr freuen und grüße bis dahin sehr freundlich

  3. geta

    ich habe gearbeitet für eine Unternehmen und nach cca 9 Tage hat mir gekündigt. Bist heute hat kein Geld von diese Firma bekommen.
    hat mir dass E-MAIL geschrieben “ musst Du Deine Forderungen an den Insolvenzverwalter stellen.
    Wenn Du hierzu Fragen hast, melde Dich bei mir“
    Was ich muss machen??

    lg
    geta

  4. Wilfried

    Wer füllt mein Formular zur forderungsanmeldung aus

  5. Olay

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit welchem Formular kann ich ein Schadensersatzanspruch als Vermieter wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung (gemäß § 109 Absatz 1 S. 3 InsO) beim Insolvenzverwalter melden?

    Es handelt sich hierbei um einen gewerblichen Mietvertrag und der Insolvenzverwalter hat ihn mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt.

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Klaus

    was passiert ,wenn ein Gläubiger seine Forderung nach 3,monaten erst anmeldet .Die frist ist doch 3. monate nach eröffnung des Verfahrens

  7. Dagmar

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage bezieht sich auf die Wirecard Insolvenz. Da ich mir unsicher war, habe ich eine Kanzlei mit der Forderungsanmeldung betraut. Allerdings werde ich nun gefragt, ob ich sie auch als Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen würde, selbstverständlich gegen Gebühren. Können sie mir sagen, ob es notwendig ist durch einen Anwalt bei dem Insovenzverfahren vertreten zu sein? ich bin durch die Forderungsanmeldung doch auf einer Liste und sollte damit am Verfahren als Geschädigter teilnehmen ohne weitere Vertretung durch einen Anwalt – stimmt das so? verbessere ich meine Chancen etwas von meinem Aktieninvestment zurückzubekommen, wenn mich ein Anwalt vertritt? ich möchte ungern noch weiter in diesen Fall investieren. Vielen Dank für ihre Antwort
    mit freundlichen Grüssen

  8. J.

    zu:
    Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung. An wen kann ich mich wenden?

    Gläubiger, die bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hilfe benötigen, können sich an einen Anwalt wenden.

    Wer trägt die Kosten für die Forderungsanmeldung durch den Anwalt?

  9. Michael K.

    „Wichtig: Schicken Sie Ihre Forderungsanmeldung auf keinen Fall an das Gericht, sondern nur an den zuständigen Gerichtsvollzieher.“ Hier haben Sie sich offensichtlich vertan.
    Es muss ja wohl heißen „Insolvenzverwalter“ und nicht „Gerichtsvollzieher“!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend geändert.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert