Insolvenzeröffnung: Der eigentliche Beginn eines Insolvenzverfahrens?

Das Wichtigste zur Insolvenzeröffnung

Ich habe Insolvenz beantragt. Wie geht es nun weiter?

Nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung erfolgt eine Prüfung durch das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse (Schuldnervermögen) die Verfahrenskosten deckt. Die Zeit zwischen Antrag und Eröffnung wird als Insolvenzeröffnungsverfahren bezeichnet.

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Als Insolvenzgründe benennt die Insolvenzordnung die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und für juristische Personen außerdem die Überschuldung.

Was passiert nach dieser Prüfung?

Wird der Antrag nach der Prüfung zugelassen, erfolgt die eigentliche Insolvenzeröffnung durch einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss und das Insolvenzverfahren kann stattfinden.

Was ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren?

Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird der Antrag vom Insolvenzgericht geprüft.
Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird der Antrag vom Insolvenzgericht geprüft.

Finanzielle Schwierigkeiten können sowohl im Geschäftsleben auftreten als auch Privatpersonen treffen. Können Ausgaben nicht mehr gedeckt und Schulden nicht mehr beglichen werden, ist eine Insolvenz oftmals die einzige Möglichkeit, sich von diesen Lasten befreien zu können. Doch wenige können sich vorstellen, wie so ein Insolvenzverfahren abläuft.

Die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren erfolgt nur auf Antrag. Eine Insolvenz kann vom Schuldner oder von einem Gläubiger beantragt werden.

Grundsätzlich setzt sich ein solches Verfahren aus zwei Teilen zusammen:

  • Zum einen findet zunächst das Insolvenzeröffnungsverfahrens statt. Dieser Abschnitt ist dem eigentlichen Insolvenzverfahren vorgeschaltet. Geht ein Insolvenzantrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) ein, prüft dieses zunächst, die Voraussetzung für eine Insolvenzeröffnung vorliegen.
  • Nur, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Bei natürlichen Personen bzw. Verbrauchern kommt nur eine Privatinsolvenz in Betracht, während Unternehmen und Selbstständigen bzw. Freiberuflern nur die Regelinsolvenz in Betracht kommt.

Bei einer Privatinsolvenz beginnt mit der Insolvenzeröffnungsphase die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten und gewisse Obliegenheiten erfüllen. Erst danach erteilt das Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung.

Wann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Im Antrag für die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren erklärt der Schuldner, dass er insolvent ist. Folgende gesetzlich definierten Gründe rechtfertigen die Insolvenzeröffnung:

  1. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit bei natürlichen Personen laut §§ 17, 18 Insolvenzordnung (InsO)
  2. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bei juristischen Personen laut §§ 17,18,19 InsO
Im Insolvenzverfahren kann die Dauer bis zur Eröffnung nicht pauschal bestimmt werden.
Im Insolvenzverfahren kann die Dauer bis zur Eröffnung nicht pauschal bestimmt werden.

Eine Person ist zahlungsunfähig, wenn sie ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Als überschuldet gilt ein Schuldner, wenn sein Vermögen nicht ausreicht, um die bestehenden Schulden zu decken.

Nach einem Antrag auf Insolvenzeröffnung prüft das Insolvenzgericht, ob einer dieser drei Gründe auf den Schuldner zutreffen. Wenn ja, wird die Insolvenz eröffnet. Der Zeitraum für die Prüfung kann je nach Einzelfall unterschiedlich lang sein. Diese Zeit zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung wird als Insolvenzeröffnungsverfahren bezeichnet.

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Was passiert bei einer Insolvenzeröffnung?

Wie beschrieben, werden im Eröffnungsverfahren die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung geprüft.

Wurde der Antrag von einem Gläubiger gestellt, muss dieser …

  • seine Ansprüche glaubhaft machen können und
  • ein rechtliches Interesse an einer Insolvenzeröffnung darlegen.

Entspricht das Insolvenzgericht dem Antrag des Gläubigers, muss es den Schuldner anhören.

Während des Verfahrens zu einer Insolvenzeröffnung muss das Insolvenzgericht alle möglichen Maßnahmen treffen, um eine negative Veränderung des Vermögens des Schuldners zu verhindern. Dazu gehört es zum Beispiel, …

  • einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu benennen,
  • ein Verfügungsverbot zu erlassen bzw.
  • zu bestimmen, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters möglich sind.

Bei einer Insolvenzeröffnung kann die Bekanntmachung online, per Aushang oder im Amtsblatt erfolgen. Fallen die Insolvenzgründe weg, kann auch nach der Eröffnung vom Insolvenzverfahren eine Veröffentlichung zurückgenommen werden. Ebenso kann eine Zahlung des Schuldners nach einer Insolvenzeröffnung die zuvor bestehenden Gründe negieren.

Bei einem Insolvenzeröffnungsverfahren kann die Dauer variieren. Beschließt das Insolvenzgericht schließlich, dass der Insolvenzantrag zulässig ist, erfolgt die eigentliche Insolvenzeröffnung und das Insolvenzverfahren beginnt. Die Eröffnung geschieht durch einen Eröffnungsbeschluss gemäß §§ 27, 5 Abs. 3 InsO.

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Insolvenzeröffnung: Der eigentliche Beginn eines Insolvenzverfahrens?
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Über den Autor

Autor
Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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9 Gedanken zu „Insolvenzeröffnung: Der eigentliche Beginn eines Insolvenzverfahrens?

  1. Martin

    Hallo

    mein Bauträger hat jetzt (nach dem Estrich verlegen in den einzelnen Wohnungen) einen Antrag für ein Regelinsolvenzverfahren gestellt und mich informiert. Was bedeutet das ganz pauschal für mich?

    Zuvor hatte ich wegen Bauverzugs eine monatliche Entschädigung erhalten, fällt diese weg?
    Das Bauvorhaben ist noch nicht beendet, ich habe allerdings immer nur für die Bauphasen bezahlt, die abgeschlossen wurden. Kann ich das Bauvorhaben jetzt „auf eigene Faust“ beenden? Was sage ich dem Kreditgeber?

    Danke und Gruß,

    Martin

  2. Alexandra

    Mein Insolvenzverwalter hat mir ohne Benachrichtigung 695€ abgezogen. Hab ich nur durch Zufsll gesehen, als ich mein Konto durchgesehen habe. Dort steht Insolvenzeröffung 29.08.2019. Wieso wird das jetzt abgebucht und vor allem jetzt erst? Bin froh das meine Fixkosten noch gedeckt wurden. Miete u.s.w.

  3. André

    Bin seit 15.05.2020 in Privatinsolvenz und habe im April 2021 eine Lohnsteuerrückerstattung erhalten. Darf ich diese behalten oder gehört sie zum pfändbaren Teil.

    1. hardartwork

      Nein. Sie gehört zur Insolvenzmasse.

  4. Katrin

    Hallo, meine Privatinsolvenz wurde am 11.03.2014 eröffnet..sehe ich das dann richtig das ich am 11.03.2020 fertig bin oder nicht? Denn in einem schreiben vom Anwalt gestern steht 5.Jahr

  5. Michael

    Hallo, ich habe ein Beschluss vom 20.07.2018
    In dem steht :
    Wird heute, am 20.07.2018 um 8:26 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß , § § 2, 3, 11,16 ff. In so eröffnet.

    Ab wann beginnt jetzt genau meine Wohlverhaltensphase ?
    Gruß Michael

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,
      die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung der Privatinsolvenz. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Bullet

    Ich warte seit 4 Monaten auf meine insolvenzeroffnung. Rufe mehrfach beim Gericht an werde immer abgewimmelt. Sind 4 Monate normal? Wenn nein was kann der Grund sein?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bullet,

      in der Regel kann es einige Wochen bis zur Eröffnung dauern. Welche Gründe vorliegen, kann nur das Gericht selbst beantworten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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