Das Wichtigste zur Insolvenzeröffnung
Nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung erfolgt eine Prüfung durch das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse (Schuldnervermögen) die Verfahrenskosten deckt. Die Zeit zwischen Antrag und Eröffnung wird als Insolvenzeröffnungsverfahren bezeichnet.
Als Insolvenzgründe benennt die Insolvenzordnung die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und für juristische Personen außerdem die Überschuldung.
Wird der Antrag nach der Prüfung zugelassen, erfolgt die eigentliche Insolvenzeröffnung durch einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss und das Insolvenzverfahren kann stattfinden.
Inhalt
Was ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren?
Finanzielle Schwierigkeiten können sowohl im Geschäftsleben auftreten als auch Privatpersonen treffen. Können Ausgaben nicht mehr gedeckt und Schulden nicht mehr beglichen werden, ist eine Insolvenz oftmals die einzige Möglichkeit, sich von diesen Lasten befreien zu können. Doch wenige können sich vorstellen, wie so ein Insolvenzverfahren abläuft.
Wann genau findet die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren statt und ist dies der Beginn des eigentlichen Verfahrens oder ein eigenständiger Bereich des Ganzen? Im Alltag beschäftigen sich eher weniger Menschen mit diesen Fragen oder damit, wie ein Insolvenzverfahren abläuft.
Grundsätzlich setzt sich ein solches Verfahren aus zwei Teilen zusammen. Zum einen findet zunächst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Zum anderen folgt dann erst das eigentliche Insolvenzverfahren. Dabei muss auch zwischen natürlichen Personen (Privatinsolvenz) und juristischen Personen (Firmeninsolvenz) unterschieden werden. Bei einer Privatinsolvenz folgt den beiden Teilen des Verfahrens die Wohlverhaltensperiode bis eine sogenannte Restschuldbefreiung möglich ist.
Wann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Der Antrag für die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren stellt zunächst die Behauptung auf, dass gesetzliche Gründe bestehen, die eine Insolvenz rechtfertigen. Folgende Voraussetzungen können als gesetzliche Gründe gelten:
- (Drohende) Zahlungsunfähigkeit bei natürlichen Personen §§ 17, 18 Insolvenzordnung (InsO)
- (Drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bei juristischen Personen §§ 17,18,19 InsO
Was passiert bei einer Insolvenzeröffnung?
Wie beschrieben, werden im Eröffnungsverfahren die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung geprüft. Die Schuldner müssen demnach gemäß §§ 11, 12 InsO insolvenzfähig sein. Wurde der Antrag von einem Gläubiger gestellt, muss dieser seine Ansprüche glaubhaft machen können und ein rechtliches Interesse an einer Insolvenzeröffnung haben.
Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, muss das Insolvenzgericht auf den Schuldner anhören, um zu klären, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Der Schuldner ist laut § 20 Abs. 1 InsO verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und dem Gericht jegliche notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Auch deshalb kann bei einem Insolvenzeröffnungsverfahren die Dauer nicht pauschal festgelegt werden.
Während des Verfahrens zu einer Insolvenzeröffnung muss das Insolvenzgericht alle möglichen Maßnahmen treffen, um eine negative Veränderung des Vermögens des Schuldners zu verhindern. Dazu gehört es zum Beispiel einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu benennen, ein Verfügungsverbot zu erlassen, bzw. dass Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters möglich sind oder das Insolvenzeröffnungsverfahren durch Bekanntmachungen festzulegen. Bei einer Insolvenzeröffnung kann eine Bekanntmachung online, per Aushang oder im Amtsblatt erfolgen. Fallen die Gründe weg, kann auch nach der Eröffnung vom Insolvenzverfahren eine Veröffentlichung zurückgenommen werden. Ebenso kann eine Zahlung des Schuldners nach einer Insolvenzeröffnung, die zuvor bestehenden Gründe negieren.
Ich warte seit 4 Monaten auf meine insolvenzeroffnung. Rufe mehrfach beim Gericht an werde immer abgewimmelt. Sind 4 Monate normal? Wenn nein was kann der Grund sein?
Hallo Bullet,
in der Regel kann es einige Wochen bis zur Eröffnung dauern. Welche Gründe vorliegen, kann nur das Gericht selbst beantworten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe ein Beschluss vom 20.07.2018
In dem steht :
Wird heute, am 20.07.2018 um 8:26 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß , § § 2, 3, 11,16 ff. In so eröffnet.
Ab wann beginnt jetzt genau meine Wohlverhaltensphase ?
Gruß Michael
Hallo Michael,
die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung der Privatinsolvenz. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, meine Privatinsolvenz wurde am 11.03.2014 eröffnet..sehe ich das dann richtig das ich am 11.03.2020 fertig bin oder nicht? Denn in einem schreiben vom Anwalt gestern steht 5.Jahr