Folgen einer Insolvenz während der Elternzeit

Das Wichtigste zur Insolvenz in der Elternzeit

Was passiert, wenn während meiner Elternzeit die Firma insolvent geht?

Das Arbeitsverhältnis besteht zunächst auch weiterhin. Allerdings kann der Insolvenzverwalter auch während der Elternzeit vorzeitig kündigen.

Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn ein Insolvenzverfahren über meinen Arbeitgeber eröffnet wurde?

Elterngeld soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern ihre Arbeit nach der Geburt unterbrechen. Es wird von der Elterngeldstelle bezahlt und nicht vom Arbeitgeber und sollte daher trotz Insolvenz des Arbeitgebers normal weiterlaufen.

Was muss ich beachten, wenn ich während meiner Elternzeit selbst Insolvenz anmelden muss?

Schuldner müssen während der Privatinsolvenz ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen, wenn sie eine Restschuldbefreiung anstreben. Allerdings werden hier gewöhnlich geringere Anforderungen gestellt, wenn der Schuldner kleine Kinder betreuen muss.

Insolvenz des Arbeitgebers während der Elternzeit

Normalerweise genießen Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, einen besonderen Kündigungsschutz. Diesen gewährt § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wie folgt:

„Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz […] beginnt
1. frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und
2. frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. […]“

Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, während der Elternzeit seines Mitarbeiters anmeldet?
Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, während der Elternzeit seines Mitarbeiters anmeldet?

Was passiert allerdings, wenn der Arbeitgeber während der Elternzeit ein Insolvenzverfahren beantragt und das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet? Genießen Arbeitnehmer während der Insolvenz aufgrund ihrer Elternzeit immer noch besonderen Schutz?

Zunächst einmal besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Im Idealfall kann das Unternehmen saniert werden, sodass Sie nach der Elternzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Läuft es hingegen schlecht, gilt auch der besondere Kündigungsschutz nicht mehr so ohne weiteres. Denn bei einer Insolvenz des Arbeitgebers während der Elternzeit gelten unter Umständen verkürzte Kündigungsfristen – auch dann, wenn für den Arbeitnehmer damit der Verlust seiner beitragsfreien Krankenversicherung einhergeht.

Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.02.3014 hervor (Az. 6 AZR 301/12). Danach darf ein Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung mit einer verkürzten Frist von drei Monaten kündigen.

Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 113 Insolvenzordnung (InsO), der eine vorzeitige Kündigung unter Beachtung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen zulässt. Dies gilt nach dem Urteil des BAG auch, wenn damit sozialversicherungsrechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer verbunden sind.

Im Gegenzug hat der gekündigte Arbeitnehmer nach § 113 Satz 3 InsO einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch als Insolvenzgläubiger.

Die vorzeitige Kündigung aufgrund der betrieblichen Insolvenz während der Elternzeit ist nach dieser Rechtsprechung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie vereinbar, weil der Gekündigte Schadensersatz für die verlorene beitragsfreie Krankenversicherung beim Insolvenzverwalter geltend machen kann.

Privatinsolvenz trotz Elternzeit – was müssen Schuldner beachten?

Führt die Inanspruchnahme der Elternzeit während der Wohnlverhaltensphase zur Versagung der Restschuldbefreiung?
Führt die Inanspruchnahme der Elternzeit während der Wohnlverhaltensphase zur Versagung der Restschuldbefreiung?

Schuldner, die die Privatinsolvenz anmelden, streben in der Regel auch eine Restschuldbefreiung an. Diese spricht das Insolvenzgericht aber nur aus, wenn sie unter anderem ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen und einer angemessenen Arbeit nachgehen oder – sofern nicht vorhanden – sich eine solche suchen.

Diese Obliegenheit gilt auch, wenn die private Insolvenz in die Elternzeit fällt. Allerdings sind in diesem Fall möglicherweise geringere Anforderungen an die Erfüllung der Erwerbsobliegenheit zu stellen, weil der Schuldner kleine Kinder betreut und erzieht.

Andererseits sind auch die Gläubigerinteressen hinreichend zu berücksichtigen, sodass die Erwerbsobliegenheit während der Insolvenz trotz Elternzeit kaum vollständig entfallen dürfte. Denn auch die Interessen der Gläubiger stellt der Gesetzgeber unter einen besonderen Schutz, sodass es wohl immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls und der Interessenabwägung ist.

Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich umfassend von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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