Insolvenz: Nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Das Wichtigste zur Insolvenz in 3 Jahren

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Ein privates Insolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre, unter bestimmten Umständen kann der Schuldner die Insolvenz aber auf 3 Jahre verkürzen.

Unter welchen Bedingung ist der Abschluss der Insolvenz in 3 Jahren möglich?

Damit bereits nach 3 Jahren die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen kann, müssen zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent der Forderungen und alle Verfahrenskosten getilgt worden sein.

Ist eine Verkürzung der Insolvenz auch möglich, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Ist eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht möglich, kann diese nach 5 Jahren erfolgen, wenn der Schuldner bis dahin alle Verfahrenskosten tilgt.

Kurz & Knapp im Video: Privatinsolvenz nach drei Jahren abschließen

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.

Insolvenz nach 3 Jahren beenden: Ist das üblich?

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Wie werde ich bereits nach drei Jahren schuldenfrei?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Wie werde ich bereits nach drei Jahren schuldenfrei?

Ein Insolvenzverfahren ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, an welchen das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners abgetreten werden. Die Insolvenzmasse wird anschließend verwertet und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Die Dauer eines Insolvenzverfahrens hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe der Forderungssumme
  • Anzahl der Gläubiger
  • Höhe des pfändbaren Einkommens und Vermögens zur Schuldentilgung

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensphase, in welcher er sich an bestimmte Auflagen halten muss. Wird diese erfolgreich durchlaufen, kann der Schuldner von seinen Restschulden befreit werden. 6 Jahre dauert in der Regel die Insolvenz. Eine Restschuldbefreiung kann auch nach 3 Jahren schon erfolgen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundlegende Fragen zur Privatinsolvenz können Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck ** klären.

Insolvenzverfahren auf 3 Jahre verkürzen: Wann ist das möglich?

Wann die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen kann, ist in § 300 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Normalerweise entscheidet das Gericht nach Ende der sechsjährigen Abtretungsfrist, ob eine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies geschieht, nachdem die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner vom Gericht angehört wurden. Gibt es keine Einwände, gilt die Insolvenz als beendet. 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung kann die Restschuldbefreiung nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Die Verfahrenskosten wurden vollständig getilgt
  • Die Forderungen der Gläubiger wurden zu mindestens 35 Prozent befriedigt.

Zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zählen gemäß § 54 InsO die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters und der Gläubigerausschuss-Mitglieder.

Insolvenz nach drei Jahren beenden nicht möglich: Was nun?

Dauert die Insolvenz nur noch 3 Jahre? Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet ein Gericht.
Dauert die Insolvenz nur noch 3 Jahre? Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet ein Gericht.

In der Regel beträgt die Mindestdauer einer Insolvenz also drei Jahre, wenn bis dahin noch nicht alle oder nur ein Teil der Forderungen erfüllt wurden. Können Sie zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung nicht erfüllen, ist diese nach fünf Jahren möglich, wenn bis dahin zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens getilgt wurden.

Fazit: Werden die Verfahrenskosten und Schulden vor Ablauf der 3 Jahre vollständig getilgt, ist eine Restschuldbefreiung auch schon früher möglich. Kann aber eine Insolvenz nach 3 Jahren nicht beendet werden, ist eine Restschuldbefreiung bei nicht vollständiger Befriedigung der Forderungen erst nach 5 Jahren möglich. Wurden bis dahin auch die Kosten des Verfahrens nicht berichtigt, ist der Schuldner möglicherweise erst nach 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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1 Gedanke zu „Insolvenz: Nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung

  1. Stefan

    Fordert ein Gläubiger Gerichtskosten und Anwaltskosten , kann der Schuldner deswegen Privatinsolvenz anmelden und werden diese Kosten über die Insolvenz abgedekt ?

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