Deliktische Forderungsanmeldung des Gläubigers im Insolvenzverfahren

Das Wichtigste zum Thema „Deliktische Forderungsanmeldung“

Was sind deliktische Forderungen?

Deliktische Forderungen beruhen auf einem unerlaubten Verhalten. Wenn jemand rechtswidrig und schuldhaft handelt und dadurch fremde Rechtsgüter (z. B. Gesundheit, Freiheit oder Eigentum) einer anderen Person verletzt, muss er für den daraus entstandenen Schaden haften. Weiterführende Informationen zu diesem Begriff finden Sie hier.

Fallen derartige Schadensersatzansprüche unter die Restschuldbefreiung?

Nur Forderungen, die auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“ beruhen, sind laut § 302 Insolvenzordnung (InsO) von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Wichtig ist aber, dass der Gläubiger diesen Schadensersatzanspruch beim Insolvenzverwalter (nicht beim Insolvenzgericht!) anmeldet, damit ihre Forderung im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird.

Und wie funktioniert eine solche deliktische Forderungsanmeldung?

Die Forderung ist schriftlich anzumelden, am besten mit dem amtlichen Vordruck zur Forderungsanmeldung. Wenn der Gläubiger der Auffassung ist, dass sein Anspruch auf einer vorsätzlichen, deliktischen Handlung beruht, muss er auch die Tatsachen angeben, die diesen Anspruch seiner Auffassung nach begründen.

Hintergrund: Keine Restschuldbefreiung für deliktische Forderungen

Was bedeutet deliktische Forderungsanmeldung?
Was bedeutet deliktische Forderungsanmeldung?

Eröffnet das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz, so fordert es die Gläubiger auf, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nur wenn sie dies tun, haben sie die Chance, dass ihre Forderungen (wenigstens teilweise) aus dem Schuldnervermögen bzw. der Insolvenzmasse getilgt werden. Anderenfalls gehen sie leer aus.

Deliktische Forderungsanmeldung bedeutet in diesem Fall, dass ein Gläubiger einen Anspruch beim Insolvenzverwalter anmeldet, der auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht. Hierunter fallen zum Beispiel Schadensersatzansprüche aufgrund eines Betrugs oder einer vorsätzlichen Körperverletzung.

Diese Unterscheidung zwischen „normalen“ und deliktischen Ansprüchen ist sehr wichtig, weil deliktische und einige andere Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind. So heißt es in § 302 InsO:

„Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat […];“

Die deliktische Forderungsanmeldung ist also wichtig, damit der Anspruchsinhaber seine Forderung gegebenenfalls noch nach Abschluss der Privatinsolvenz geltend machen und durchsetzen kann. Die Anmeldung zur Insolvenztabelle hat drei entscheidende Vorteile:

  • Mit dem vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle besitzt der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel und kann damit recht schnell die Zwangsvollstreckung veranlassen.
  • Der Gläubiger kann mit diesem Auszug beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass es „den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c [ZPO] vorgesehenen Beschränkungen“ festlegt, also unabhängig von den üblichen Pfändungsfreigrenzen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 850f Abs. 2 ZPO.
  • Außerdem wirkt sich die deliktische Forderungsanmeldung günstig auf die Verjährung aus. Denn die Anmeldung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB.

Übrigens: Laut § 197 Nr. 1 BGB verjähren „Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen“, in der Regel erst nach 30 Jahren.

Was sind deliktische Forderungen?

Deliktische Forderungsanmeldung: Ein Gläubiger meldet eine Forderung an, die auf einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung beruht.
Deliktische Forderungsanmeldung: Ein Gläubiger meldet eine Forderung an, die auf einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung beruht.

Um zu verstehen, in welchen Fällen eine deliktische Forderungsanmeldung in Betracht kommt, wollen wir den Begriff der deliktischen Forderung kurz erläutern. Das sind Ansprüche eines Geschädigten, die auf einer unerlaubten Handlung des Schädigers beruhen.

Wenn jemand …

  • durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten
  • die Rechtsgüter eines anderen verletzt, z. B. dessen Leben, Gesundheit oder Eigentum,
  • ist er zu Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Dieser Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB. Außerdem entstehen Schadensersatzansprüche, wenn der Schädiger ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB verletzt.

Typische Beispiele für solche Schutzgesetze sind:

  • 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • § 242 StGB (Diebstahl)
  • § 223 StGB (Körperverletzung)
  • § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung)
  • § 858 BGB (verbotene Eigenmacht)

Achtung! Eine (deliktische) Forderungsanmeldung ist zwar auch bei Schadensersatzansprüchen möglich, die auf Fahrlässigkeit beruhen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind laut § 302 InsO aber nur solche Forderungen, die auf Vorsatz basieren. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin zu verhindern, dass sich jemand, der anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, seiner Schadensersatzpflicht durch Insolvenz entzieht.

Anforderungen an eine deliktische Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Laut § 174 InsO müssen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und dabei Folgendes angeben:

  • den Grund und Betrag ihrer Forderung und
  • sämtliche „Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung […] zugrunde liegt.
Eine deliktische Forderungsanmeldung ist z. B. bei einem Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung möglich.
Eine deliktische Forderungsanmeldung ist z. B. bei einem Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung möglich.

Wie umfassend und detailliert der Gläubiger darlegen muss, dass seine Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und demnach von einer späteren Restschuldbefreiung ausgenommen ist, beurteilen Rechtsprechung und juristische Literatur nicht ganz einheitlich:

  • Einige vertreten die Auffassung, für solch eine deliktische Forderungsanmeldung genüge die entsprechende Behauptung des Gläubigers, indem er im Anmeldeformular die Option ankreuzt, dass der Forderung ein vorsätzliches, unerlaubtes Verhalten zugrunde liege.
  • Die überwiegende Ansicht verlangt jedoch, dass der Gläubiger in seiner Anmeldung Tatsachen darlegt, die einen solchen deliktischen Anspruch plausibel erscheinen lassen.

Wichtig für eine wirksame deliktische Forderungsanmeldung ist jedenfalls, …

  • dass sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch aufgrund des Tatsachenvortrags klar und eindeutig bestimmt ist und
  • dass der insolvente Schuldner nachvollziehen kann, welches konkrete Verhalten ihm der Gläubiger zum Vorwurf macht.

Um wirklich sicherzugehen, dass Ihre deliktische Forderungsanmeldung den Anforderungen entspricht und ihr Schadensersatzanspruch damit nicht unter die Restschuldbefreiung fällt, sollten Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen lassen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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