Das Wichtigste zum Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss ist eine Form des Wohngelds für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, die finanzielle Unterstützung benötigen, weil ihre Wohnkosten ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen.
Die Einkommensgrenze hängt von der Haushaltsgröße und der ortsüblichen Mietstufe ab. Mehr zur Berechnung erfahren Sie an dieser Stelle.
Eigenheimbesitzer können den Antrag auf Lastenzuschuss bei der zuständigen Wohngeldstelle ihrer Gemeinde schriftlich oder online stellen. Sie finden die Regelungen der einzelnen Bundesländer für den Lastenzuschuss in dieser Tabelle.
Inhalt
Definition: Was ist ein Lastenzuschuss?

Die Wohnkostenbelastung für Eigentümer von Immobilien ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Hohe Energiekosten, steigende Instandhaltungskosten und Zinsen für Finanzierungen können dazu führen, dass die monatliche Belastung für Eigenheimbesitzer schwer zu stemmen ist. Besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen können dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Was hier helfen kann, ist der Lastenzuschuss. Doch was genau ist das?
Beim Lastenzuschuss handelt es sich um eine Leistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und dient als finanzielle Entlastung für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. Im Unterschied zum Mietzuschuss, richtet der Lastenzuschuss sich an Menschen, die Wohnraum besitzen und dort leben – und nicht an Mieter, die Wohngeld für gemieteten Wohnraum erhalten. Dabei werden Belastungen wie Hypothekenzinsen, Instandhaltungskosten und andere wohnbezogene Ausgaben berücksichtigt.
Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer – Wer kann ihn stellen?

Für den Lastenzuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Sie müssen den Wohnraum selbst nutzen und Ihre finanziellen Belastungen, wie Kreditzinsen, Tilgungen oder Bewirtschaftungskosten, nachweisen. Außerdem darf Ihr Gesamteinkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
Den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss können folgende Personen stellen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die den Wohnraum selbst nutzen.
- Erbbauberechtigte sowie Personen mit eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten oder Wohnungsrechten.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, wenn sie eine der Wohnungen selbst bewohnen.
- Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftungswohnungen sowie Eigentümer landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen, sofern der Wohnraum vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Sie können keinen Lastenzuschuss beantragen, wenn Sie bereits Transferleistungen erhalten, die Ihre Wohnkosten abdecken, wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG. Auch wenn Sie als Studierende oder Auszubildende Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, steht Ihnen kein Lastenzuschuss zu.
Kann auch ein Rentner den Lastenzuschuss beantragen? Ein Lastenzuschuss kann für Rentner mit Eigenheim eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellen. Da Renteneinkünfte oft begrenzt sind und die Wohnkosten über die Jahre steigen, kann diese Unterstützung helfen, die Belastung zu reduzieren. Hierbei spielt auch die Größe der Immobilie eine Rolle, denn zu große Wohnflächen können sich negativ auf den Zuschuss auswirken.
Bei der Antragsstellung gibt es regionale Unterschiede

Die Höhe des Lastenzuschusses und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland. Auch die Antragstellung kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.
Während einige Bundesländer eine digitale Antragstellung ermöglichen, ist in anderen Regionen noch die persönliche Abgabe bei der Wohngeldstelle erforderlich.
Welche Möglichkeiten Sie in den einzelnen Bundesländer haben, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
| Bundesland | Art der Antragsstellung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Antrag auf Wohngeld und Lastenzuschuss sind in Baden-Württemberg online möglich |
| Bayern | Sie können den Lastenzuschuss in Bayern online beantragen |
| Berlin | Den Lastenzuschuss zu beantragen, ist online möglich |
| Brandenburg | Sie können den Lastenzuschuss online beantragen Für den Lastenzuschuss ist kein Rechner im Land Brandenburg vorhanden |
| Bremen | Für den Lastenzuschuss ist ein Antrag online nicht verfügbar |
| Hamburg | So können einen Antrag auf Wohngeld oder den Lastenzuschuss in Hamburg online stellen |
| Hessen | Den Lastenzuschuss zu beantragen ist in Hessen online nicht möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | Sie können den Lastenzuschuss in Mecklenburg-Vorpommern nicht online beantragen |
| Niedersachsen | In NRW können Sie den Antrag auf den Lastenzuschuss online herunterladen |
| Nordrhein-Westfalen | In NRW können Sie den Antrag auf den Lastenzuschuss online herunterladen |
| Sie können für den Lastenzuschuss den Antrag in Rheinland-Pfalz online herunterladen | |
| Saarland | Auf der Seite des Saarlands können Sie einen Antrag auf den Lastenzuschuss herunterladen |
| Sachsen | Sie können den Lastenzuschuss in Sachsen online beantragen |
| Sachsen-Anhalt | Sie können den Lastenzuschuss in Sachsen-Anhalt online beantragen |
| Schleswig-Holstein | Für den Lastenzuschuss ist ein Antrag in Schleswig-Holstein online nicht möglich |
| Thüringen | Sie können ein Formular für den Wohngeldantrag/Lastenzuschuss in Thüringen online herunterladen |
So können Sie den Lastenzuschuss berechnen

Die Berechnung des Lastenzuschusses erfolgt individuell und basiert auf mehreren Faktoren:
- Anzahl der Personen, die im Haushalt leben
- Höhe der finanziellen Belastungen (z.B. Kreditzinsen, Tilgungen, Bewirtschaftungskosten)
- Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder
- Mietstufe des Wohnorts (I bis VII)
Doch wie hoch genau darf das Einkommen bei dem Lastenzuschuss sein? Die Einkommensgrenze für den Lastenzuschuss für Hauseigentümer ist identisch mit denen für das Wohngeld, da der Lastenzuschuss eine Form des Wohngeldes für Eigentümer ist. Die genauen Grenzen hängen von den oben genannten Faktoren ab
Den Lastenzuschuss optimieren: Tricks und Tipps
Um den maximalen Lastenzuschuss zu erhalten, sollten Antragsteller darauf achten, dass alle relevanten Kosten korrekt angegeben werden. Dazu gehören insbesondere Zinsen für eine Hypothek, Instandhaltungskosten und Heizkosten. Auch bestimmte Nebenkosten können angerechnet werden.
Zu den anrechenbaren Kosten zählen:
- Kreditzinsen und Tilgung
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Instandhaltungskosten
- Heizkosten und andere Nebenkosten
Zudem sollten Sie häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden. Dazu zählen unvollständige Angaben, veraltete Informationen und das Übersehen von anrechenbaren Kosten. Reichen Sie den Antrag zudem nicht rechtzeitig ein, riskieren Sie, dass der Zuschuss nicht rückwirkend gewährt wird.

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