Wohngeld: Wenn Sie Ihre Wohnkosten nicht alleine stemmen können

Das Wichtigste zum Wohngeld

Was ist das Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine Leistung, die Personen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu tragen. Wie Sie Wohngeld beantragen können, erklären wir an dieser Stelle.

Wer ist berechtigt, Wohngeld zu bekommen?

Grundsätzlich können sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Immobilie Wohngeld erhalten, wenn diese ein eigenes Einkommen erzielen. Bezieher von Sozialleistungen, wie etwa Hartz-4-Empfänger, haben jedoch keinen Anspruch auf Wohngeld. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Wie hoch darf das Einkommen bei Wohngeld sein?

Wie hoch das Einkommen sein darf, damit Sie Wohngeld erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist vor allem, in welche Mietstufe die Stadt, der Kreis oder die Gemeinde, in der Sie leben, eingeordnet ist. Entscheidend ist aber auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Wie viel Wohngeld Sie bekommen können, verrät Ihnen der Rechner.

Darf der Gläubiger Wohngeld pfänden?

Normalerweise ist Wohngeld nicht pfändbar, weil es sich dabei um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Allerdings darf der Vermieter Wohngeld pfänden.

Weitere Ratgeber zum Wohngeld

Mit dem Wohngeldrechner ermitteln, wie viel Geld Sie bekommen können

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen.
Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen.

In den vergangenen zehn Jahren sind die Mietpreise in Deutschland stark angestiegen. Für viele Haushalte – rund 54 Prozent aller Haushalte leben zur Miete –stellt dies eine große finanzielle Belastung dar.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 10,7 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2021 von einer Überbelastung durch ihre Wohnkosten betroffen. Das bedeutet, dass sie mehr als 40 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufwenden mussten. Mietschulden sind häufig die Folge.

Hier kommt das Wohngeld ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung. Diese unterstützt Haushalte mit einem geringem Einkommen, die Probleme haben, ihre Wohnkosten zu stemmen.

Zum 1. Januar 2022 wurde die Leistung zum ersten Mal automatisch an die Entwicklung der Mieten und Einkommen in Deutschland angepasst. Das hat die Wohngeldreform im Jahr 2020 möglich gemacht. Bereits 2023 soll es neue Änderungen geben. Die Bundesregierung will den Kreis der berechtigten Haushalte damit weiter ausbauen. Außerdem soll es einen Heizkostenzuschuss geben.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?

Auch Eigenheimbesitzer können einen Wohngeldzuschuss beantragen.
Auch Eigenheimbesitzer können einen Wohngeldzuschuss beantragen.

Und wer bekommt Wohngeld? In diesem Zusammenhang ist folgender Punkt zu beachten, der vielen nicht bewusst ist: Das Wohngeld können nicht nur Mieter erhalten, sondern auch Personen, die im Eigenheim wohnen. Mieter erhalten einen Mietzuschuss, während Eigentümer einer Immobilie einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten.

Eigentümer von Immobilien können unter anderem einen Zuschuss für die folgenden Kostenpunkte erhalten: Zins und Tilgung für den Immobilienkredit, Versicherungskosten, Instandhaltungskosten sowie Grundsteuer.

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Personengruppen unter gewissen Voraussetzungen Wohngeld beantragen können:

Mieter (Mietzuschuss):

  • Mieter einer Wohnung
  • Heimbewohner
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder Wohnungen, eines Gewerbebetriebes oder eines Geschäftshauses, wenn sie dieses bewohnen
  • Inhaber einer Stifts- oder Genossenschaftswohnung
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das sie bewohnen, und welches zusätzlich Geschäftsräume enthält (das Haus kann nicht mehr als Eigenheim angesehen werden)
  • Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist

Vermieter (Lastenzuschuss):

  • Eigentümer einer Eigentumswohnung
  • Eigentümer eines Eigenheims
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, wenn Wirtschafts- und Wohnteil voneinander getrennt sind und eine Wohngeldlastenberechnung für den Wohnteil aufgestellt werden kann
  • Erbbauberechtigte
  • Eigentümer einer Kleinsiedlung
  • Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht inne haben

Antragsberechtigte müssen ein eigenes Einkommen haben

In der Regel benötigen Sie eine Verdienstbescheinigung, wenn Sie Wohngeld beantragen möchten.
In der Regel benötigen Sie eine Verdienstbescheinigung, wenn Sie Wohngeld beantragen möchten.

Eine Wohngeldberechtigung besteht außerdem nur dann, wenn die betreffende Person ein eigenes Einkommen erzielt. Das bedeutet, dass die Empfänger bestimmter Sozialleistungen keinen Anspruch haben.

Sie erhalten beispielsweise kein Wohngeld, wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Bei diesen Sozialleistungen werden die Wohnkosten nämlich übernommen.

Übrigens können auch Rentner Wohngeld erhalten. In diesem Fall wird ihre Rente als Einkommen gewertet.

Gibt es Wohngeld für ALG-1-Empfänger – also Personen, die Arbeitslosengeld beziehen? Ja, sie können einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Das ALG 1 ist nämlich keine Sozialleistung, sondern eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Wann steht mir Wohngeld zu?

Wichtiger Faktor bei der Berechnung: Das Wohngeld hängt auch von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Wichtiger Faktor bei der Berechnung: Das Wohngeld hängt auch von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Bislang haben wir geklärt, welche für den Bezug von Wohngeld grundlegenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Aber ab wann bekommt man genau Wohngeld? Ist eine Einkommensgrenze zu beachten?

Leider ist die Frage „Wann bekomme ich Wohngeld?“ nicht ganz so leicht zu beantworten. Es kommt grundsätzlich auf drei Faktoren an:

  • Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
  • Wie hoch ist das Einkommen des Haushalts?
  • Wie hoch ist die Miete?

Eine feste Einkommensgrenze für das Wohngeld, die für jeden und überall gilt, gibt es leider nicht. Es kommt nämlich unter anderem darauf an, in welcher Stadt bzw. Gemeinde oder welchem Kreis Sie leben. In Deutschland gibt es sieben sogenannte Mietstufen, die eine Rolle beim Wohngeld spielen. Jeder Wohnort wird einer dieser Stufen zugeteilt.

Je höher die Mietstufe, umso höher sind die durchschnittlichen Mieten in dem Bereich. Leben Sie in einer Gemeinde, die einer niedrigen Mietstufe zugeordnet ist, erhalten Sie also bei gleichem Einkommen weniger Wohngeld, als wenn Sie in einer Stadt mit Mietstufe VII leben.

Die Wohngeldstelle prüft jeden Einzelfall und entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Eine Wohngeldtabelle zeigt Ihnen, ab welchem Einkommen Sie Wohngeld erhalten können. Dabei gibt es für jede Mietstufe eine eigene Tabelle. Zu beachten sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie das Brutto-Einkommen des Haushalts.

Wie viel Wohngeld steht mir zu?

Auch Rentner können Wohngeld beantragen.
Auch Rentner können Wohngeld beantragen.

Bei der Wohngeldberechnung spielen die drei oben genannten Faktoren eine übergeordnete Rolle. Auch die Mietstufe hat einen wichtigen Einfluss auf das Wohngeld. Die Höhe der Leistung wird Ihnen, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, von der zuständigen Wohngeldstelle mitgeteilt.

Das Wohngeld zu berechnen, ist eine komplizierte Angelegenheit. Einen ersten Anhaltspunkt über die zu erwartende Höhe bzw. darüber, ob Sie die Leistung überhaupt erhalten könnten, bietet der oben zu findende Wohngeldrechner. Dort müssen Sie unter anderem die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe Ihrer Miete angeben.

Wie können Sie Wohngeld beantragen?

Haben Sie einen berechtigten Wohngeldanspruch, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldstelle wenden und dort gemäß § 22 WoGG einen entsprechenden Antrag stellen. Diese finden Sie – je nach Wohnort – beispielsweise in Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, teilweise auch im Sozialamt.

Die nötigen Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie finden jedoch auch online entsprechende Vordrucke, die Sie zu Hause ausdrucken können. Achten Sie dabei darauf, dass sich diese je nach Bundesland unterscheiden können – wählen Sie also die für Sie korrekten Formulare aus.

Zusätzlich müssen Sie bestimmte Nachweise einreichen, um zu belegen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen, um Wohngeld zu beziehen, erfüllen. Dazu gehören je nach Einzelfall unter anderem die Folgenden:

  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge
  • Angaben des Vermieters zum Wohnraum
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag für die Immobilie
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen

In einigen Bundesländern – wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und einigen Regionen Bayerns – können Sie den Antrag auf Wohngeld auch online stellen. Es ist geplant, dass dies zukünftig in ganz Deutschland möglich sein soll.

Wie lange bekommen Sie das Wohngeld?

Der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld beträgt in der Regel 12 Monate.
Der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld beträgt in der Regel 12 Monate.

Grundsätzlich gilt, dass die Leistung gemäß § 25 WoGG für 12 Monate bewilligt wird. Danach müssen Sie erneut einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie die Unterstützung weiterhin benötigen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie den Folgeantrag rechtzeitig stellen sollten.

Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Aus diesem Grund raten wir dazu, dass Sie den Antrag schon etwa sechs bis acht Wochen, bevor der Bewilligungszeitraum endet, einreichen.

Es kann jedoch auch während des Bewilligungszeitraums zu Änderungen kommen – nämlich zu einer Erhöhung oder Senkung des Wohngelds. Auch ein gänzliches Ende der Zahlung ist je nach Einzelfall möglich.

Die zuständige Wohngeldstelle wird eine Änderung unter anderem in den folgenden Fällen vornehmen:

  • Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Erhöhung bzw. Senkung der Wohnkosten um mehr als 15 Prozent
  • Erhöhung bzw. Verringerung des Einkommens um mehr als 15 Prozent

Denken Sie daran, dass Sie Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse, beispielsweise eine Erhöhung Ihres Einkommens, unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden müssen. Zu viel ausgezahltes Wohngeld kann die Behörde zurückfordern. Außerdem kann der Person Betrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgeworfen werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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