Das Wichtigste zur Privatinsolvenz bei Rentnern
Jede Privatperson kann Privatinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Als Rentner ist dies genauso möglich wie als Hausfrau, Angestellter, Beamter oder Hartz-4-Empfänger.
Bei einer Privatinsolvenz ist zu beachten, dass die Altersrente als Einkommen gilt. Damit kann sie gepfändet werden.
Auch für Rentner gilt die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.179 Euro (Stand 2019). Liegt das Einkommen (netto) unter dieser Grenze, darf es nicht gepfändet werden.
Inhalt
Können Rentner die Privatinsolvenz beantragen?
Alle Privatpersonen, die über kurz oder lang nicht dazu in der Lage sind, ihre Schulden abzubezahlen, können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Hierbei ist nicht von Bedeutung, ob sie ein Einkommen erzielen. Damit ist eine Privatinsolvenz auch für Rentner, die verschuldet sind, eine Option.
Immer mehr Rentner nehmen diese Möglichkeit wahr. Laut Angaben der Wirtschaftsauskunftei Bürgel haben im Jahr 2016 rund 0,9 Prozent mehr Menschen im Alter über 61 Jahren eine private Insolvenz angemeldet. Bereits zum fünften Mal in Folge hat es damit einen Anstieg in dieser Altersklasse gegeben, während die Zahl der Privatinsolvenzen an sich seit sechs Jahren stetig abnimmt.
Doch woran kann es liegen, dass so viele ältere Menschen Schulden anhäufen und eine Privatinsolvenz für Rentner häufig den letzten Ausweg darstellt? Im höheren Alter kommt es häufig zu gesundheitlichen Problemen. Die Kosten für nötige Medikamente oder Krankenhausaufenthalte können teilweise so hoch sein, dass diese allein aus der Rente nicht mehr finanziert werden können. Diese und weitere Gründe führen dazu, dass immer mehr Rentner in die Schuldenfalle tappen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz für Rentner?
Grundsätzlich müssen Schuldner einen Teil von ihrem Einkommen während des Verfahrens an den Insolvenzverwalter abtreten. Dieser verteilt das Geld dann gerecht an die Gläubiger. Wie verhält es sich aber nun bei einer Privatinsolvenz für Rentner, die kein Einkommen mehr aus einer Erwerbstätigkeit erzielen?
In diesem Zusammenhang lässt sich zunächst feststellen, dass die Rente als Einkommen gewertet wird – sie ist somit pfändbar. Ein Schuldner muss während der Privatinsolvenz jedoch nicht sein vollständiges Einkommen bzw. seine komplette Rente abgeben. Damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt und weitere Kosten bestreiten kann, darf er einen Teil davon behalten.
Die entsprechende Freigrenze liegt während der Privatinsolvenz für Rentner bei 1.140 Euro netto (Stand Januar 2018). Liegt die Rente darüber, wird das zusätzliche Einkommen gepfändet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze erhöht wird, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Die genauen Zahlen können einer aktuellen Pfändungstabelle entnommen werden.