Privatinsolvenz bei Eheleuten – Haften beide für Schulden?

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz bei Eheleuten

Hafte ich für Schulden meines Ehegatten?

In der Regel haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn ein Partner eine Bürgschaft übernommen hat oder beide gemeinsam Verträge abgeschlossen haben.

Für welche Schulden kann der andere Ehegatte ggf. noch haftbar gemacht werden?

Ein Ehegatte muss unter Umständen für die Steuerschulden und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz seines insolventen Partners aufkommen.

Kann ein Ehepaar gemeinsam Privatinsolvenz beantragen?

Nein, eine gemeinsame Privatinsolvenz für Eheleute gibt es nicht. Jeder muss das Verfahren für sich selbst beantragen und durchlaufen.

Kann ein Ehepaar eine Insolvenz anmelden?

Gibt es eine Insolvenz, die vom Ehepaar gemeinsam durchlaufen werden kann?
Gibt es eine Insolvenz, die vom Ehepaar gemeinsam durchlaufen werden kann?

Die private Insolvenz hilft Personen dabei, innerhalb von maximal sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Viele Fragen treten jedoch auf, wenn der Betroffene verheiratet ist. Haften beide gemeinsam für die Schulden und müssen deshalb gemeinsam das Verfahren durchlaufen? Wie ist die Pfändung bezüglich der Privatinsolvenz bei Eheleuten geregelt?

Grundsätzlich gilt, dass jeder Partner für seine eigenen Schulden haftet. Anders sieht es jedoch aus, wenn gemeinsam Verträge unterschrieben wurden oder einer der beiden für den anderen bürgt. Auch bei Steuerschulden haftet der andere, insofern die Partner gemeinsam veranlagt werden.

Zu beachten ist, dass nur eine einzelne Person die Privatinsolvenz durchlaufen kann. Gepfändet werden dürfen nur seine Gegenstände, nicht jedoch die des Partners. Besitzen beide gemeinsam etwa, zum Beispiel eine Immobilie, so kann es jedoch dazu kommen, dass es zu einer Teilungsversteigerung kommt.

Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs vor der Privatinsolvenz: Getrennt lebende Eheleute müssen hierbei einen wichtigen Punkt beachten. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. April 2013 (Az. XII ZR 159/12) endet ein vor der Trennung abgeschlossener Energielieferungsvertrag nicht automatisch, wenn sich die Partner trennen bzw. einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

Privatinsolvenz: Besondere Pfändungsfreigrenze für ein Ehepaar?

Privatinsolvenz: Gibt die Pfändungstabelle, wenn Sie verheiratet sind, einen anderen Freibetrag an?
Privatinsolvenz: Gibt die Pfändungstabelle, wenn Sie verheiratet sind, einen anderen Freibetrag an?

Schuldner, welche die private Insolvenz durchlaufen. müssen während der Wohlverhaltensphase nur den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Damit ist gewährleistet, dass der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Doch wie sieht es in diesem Zusammenhang bei der Privatinsolvenz bei Eheleuten aus? Diese Frage erhalten Sie auch im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beantwortet – auf Schuldenanalyse kostenlos **.

Das Einkommen des Ehepartners wird hier nicht berücksichtigt. Allerdings kann der Ehegatte dafür sorgen, dass der Freibetrag des anderen erhöht wird. Er muss dann weniger Geld an den Insolvenzverwalter abgeben. Das ist der Fall, wenn der Schuldner dem Ehegatten gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist – unter anderem, wenn der Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Wann genau die Unterhaltspflicht besteht, lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen. Vielmehr muss dies vom Gericht je nach Einzelfall beurteilt werden.

Bei der Privatinsolvenz kann der Freibetrag, wenn Sie verheiratet und dem Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig sind, der Pfändungstabelle entnommen werden. In der Tabelle müssen Sie zunächst Ihr Einkommen heraussuchen und dann je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten einige Spalten weiter nach rechts rutschen. Sind Sie bei der Privatinsolvenz verheiratet, kann der Tabelle also ein höherer Freibetrag entnommen werden. Gleiches gilt auch, wenn Sie Kindern gegenüber Unterhaltspflichten haben. Sind Sie bei der Privatinsolvenz verheiratet, gilt fürs 1. Kind ein weiterer Freibetrag, ebenso für alle weiteren Kinder.

Beachten Sie: Im Zuge einer Privatinsolvenz bei Eheleuten kann der schuldenfreie Ehepartner dazu verpflichtet werden, für die Verfahrenskosten aufzukommen. Das ist in § 1360a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Laut diesem muss ein Ehegatte die Kosten eines Rechtsstreits vorschießen, wenn der Ehepartner nicht dazu in der Lage ist. In diesem Zusammenhang kann die Privatinsolvenz also das Ehepaar – egal ob mit oder ohne Kind – gemeinsam betreffen.

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Privatinsolvenz bei Eheleuten – Haften beide für Schulden?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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3 Gedanken zu „Privatinsolvenz bei Eheleuten – Haften beide für Schulden?

  1. Christiane

    Hallo,ich verstehe eins nicht.Bin verheiratet sind beide in der Insolvenz mit einer Summe.Er hat unterschrieben und ich .Jetzt steht aber überall jeder haftet für die eigenen Schulden.Wir haben eine Summe zusamnen.Haben zwei verschiedene Verwalter Mein Mann hat die 35% geschafft und ist jetzt raus auf grund weil wir die Lohnsteuerklasse so gelassen haben.Ich muss noch drei Jahre mit der gleichen Sumne die wir beide unterschrieben haben. Da gibt es kein Satz jeder haftet für seine eigenen Schulden.

  2. Mochael U.

    Hallo, kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden wenn ich so informiert wurde, daß die Wohlverhaltensphase bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt und ich aus diesem Irrtum heraus dem Insolvenzverwalter
    einen Teil meines Erbes nicht herausgeben konnte, weil es bereits verbraucht war ?

  3. Martin

    Ich bin mit meiner Frau 2010 in die private Insolvenz geraten nun meine Frage ist es korrekt das wir zwei Insolvenzverwalter bekommen haben und die Summe der insolvenzmasse in voller Höhe beiden angerechnet wird. Danke in voraus.

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