Restschuldversicherung abschließen: Wie sinnvoll ist das?

Das Wichtigste zu Restschuldversicherungen

Was deckt eine Restschuldversicherung ab?

Die Restschuldversicherung zahlt den Kredit bzw. die Restschuld ab, wenn der Kreditnehmer aufgrund einer schweren Erkrankung, seines Todes oder wegen Arbeitslosigkeit dazu nicht mehr in der Lage ist. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wann zahlt die Restschuldversicherung nicht?

Das kommt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Häufig nutzen die Anbieter zahlreiche Ausschlussklauseln und schließen darin Zahlungen für bestimmte Fälle aus. Sie lehnen die Bezahlung der restlichen Kreditschulden beispielsweise an, wenn der Versicherungsnehmer vorher nicht bekannte Erkrankungen hatte. Deshalb stehen die Versicherer auch stark in der Kritik. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.

Was ist besser: Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung?

Haben Sie bereits eine Risikolebensversicherung, lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen RSV gewöhnlich nicht. An dieser Stelle erfahren Sie Genaueres zu den Alternativen einer RSV.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Stellen Restschuldversicherungen eine gute finanzielle Absicherung dar?
Stellen Restschuldversicherungen eine gute finanzielle Absicherung dar?

Banken, Autohäuser und andere Anbieter von Kredit- oder Ratenzahlungsverträgen bieten beim Vertragsschluss häufig zusätzlich eine Restschuldversicherung (RSV) an. Diese Ratenschutzversicherung (auch Restkreditversicherung) springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos bzw. arbeitsunfähig wird oder verstirbt, und übernimmt die Bezahlung der noch fehlenden Raten zu den Darlehensschulden.

Die Versicherung soll also den Kreditnehmer (und dessen Erben) für den Fall absichern, dass er die Raten infolge seiner Arbeitslosigkeit, einer schweren Erkrankung oder seines Todes nicht mehr bezahlen kann. Diese Kreditabsicherung stellt damit eine besondere Form der Risikolebensversicherung dar.

Besonders häufig kommen Restschuldversicherungen bei diesen Darlehensformen vor:

  • Kredite für eine Immobilien- oder Baufinanzierung
  • Autokredite
  • Ratenkreditverträge

Kreditvertrag und Restschuldversicherung sind zwei verschiedene Verträge und als solche unabhängig voneinander. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Versicherung für die Kreditaufnahme abzuschließen – auch dann nicht, wenn die Bank Sie dazu drängt.

Die Restschuld- bzw. Ratenversicherung ist nicht standardisiert, sodass die Versicherungskonditionen und die Kosten der verschiedenen Anbieter stark variieren können. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss genau über die Bedingungen und lesen Sie unbedingt auch das Kleingedruckte.

Wie viel kostet eine Restschuldversicherung für Haus & Co.?

Eine Restschuldversicherung sollten Sie nicht leichtfertig abschließen.
Eine Restschuldversicherung sollten Sie nicht leichtfertig abschließen.

Ein Kritikpunkt bei der Restschuldversicherung sind die Kosten, die hierfür anfallen. Der Kreditnehmer muss die Versicherungsprämie inklusive der Vermittlungskosten schon zu Vertragsbeginn bezahlen – als einmalig anfallenden Betrag. Hierfür erhöht die Bank die Kreditsumme um die Kosten der RSV. Dass hat zur Folge, dass auch die Zinsen steigen, die der Kreditnehmer bezahlen muss. Die Bank verdient quasi doppelt daran.

Wie viel Sie für eine solche Versicherung bezahlen müssen, lässt sich nicht so ohne Weiteres vorhersagen, weil es keine festen Preise gibt. Typische Faktoren, die den Preis beeinflussen können, sind z. B.:

  • Leistungsumfang der Restschuldversicherung
  • Kreditsumme und Laufzeit des Darlehens
  • Alter des Versicherungsnehmers: Ältere Personen müssen mit höheren Kosten rechnen als jüngere, da bei ihnen das Risiko zu versterben statistisch gesehen größer ist.

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie in puncto Restschuldversicherung einen Vergleich durchführen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Vertragsbedingungen:

  • Lesen Sie sich den Versicherungsvertrag und den Kreditvertrag sorgfältig durch. Welche Angaben zu den Kosten der Versicherung, zur Höhe des Kredits und der monatlichen Raten sowie zum Effektivzins beinhalten die Verträge?
  • Bitten Sie den Anbieter um eine Gegenüberstellung, wenn Sie nicht nachvollziehen können, wie hoch die Kosten für den Kredit mit und ohne RSV ausfallen. Fragen Sie nach diesen Angaben sowohl für die Gesamtkreditsumme als auch für die monatlichen Raten.
  • Achtung! Die Bank muss die Kosten für eine Restschuldversicherung, die der Kreditnehmer freiwillig abschließt, nicht in den effektiven Jahreszins mit einrechnen. Wenn die Bank eine solcher Versicherung für die Kreditvergabe verlangt, muss sie diese in den effektiven Jahreszins einrechnen.

Welche Nachteile haben Restschuldversicherungen?

Kredit absichern: Die Versicherung kann bei Arbeitslosigkeit einspringen.
Kredit absichern: Die Versicherung kann bei Arbeitslosigkeit einspringen.

Kritiker bemängeln nicht nur die Kosten der RSV, die bei Vertragsbeginn vollständig zu bezahlen sind. Sie verweisen außerdem auf zahlreiche Ausschlussklauseln, die den Versicherungsschutz aushebeln.

Die Anbieter werben damit, dass die Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Versicherungsnehmers einspringt und die Ratenzahlungen übernimmt. Aber genau das trifft eben nicht immer zu – mit der Folge, dass der Versicherungsfall nach Zahlen der Bundesregierung nur selten eintritt. 2015 zahlte der Versicherer nur bei 0,3 % der Verträge die Kreditraten.

Besonders häufig kommen folgende Ausschlussklauseln vor:

  • Die Versicherung zahlt erst nach Ablauf einer Wartezeit von beispielsweise 3 oder 6 Monaten (und einer zusätzlichen Karenzzeit).
  • Der Versicherer zahlt nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums, beispielsweise für die ersten 12 Monate der Arbeitslosigkeit, danach jedoch nicht mehr.
  • Die RSV übernimmt die Ratenzahlungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese ist häufig schon ausgereizt, bevor der Versicherungsnehmer wieder genesen ist oder einen neuen Job hat.
  • Manche Restschuldversicherungen springen nur im Todesfall ein, nicht aber bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
  • Der Schutz der Restschuldversicherung im Todesfall greift häufig nicht bei Suizid.
  • Die Versicherer verweigern die Leistungen oft bei zuvor nicht bekannten Erkrankungen.
  • Viele Anbieter zahlen nicht, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig wird.
  • Häufig findet sich in den Ausschlussklauseln der Anbieter eine Liste mit Krankheiten, bei denen kein Berufsunfähigkeitsschutz besteht und der Versicherer daher nicht zahlt.

Werfen Sie bei jedem Angebot einen kritischen Blick auf das Kleingedruckte im Vertrag: Wann zahlt der Versicherer wirklich und für welche Fälle schließt er die Leistungen aus. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter miteinander. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragskonditionen und die Ausschlussklauseln.

Kann ich meine Restschuldversicherung widerrufen oder kündigen?

Bei einigen Anbietern können Sie eine Restschuldversicherung auch nachträglich abschließen.
Bei einigen Anbietern können Sie eine Restschuldversicherung auch nachträglich abschließen.

Sind Sie zu der Überzeugung gelangt, dass die Ratenschutzversicherung doch nicht sinnvoll für Sie ist? Nutzen Sie die Bedenkzeit nach Abschluss der Versicherung:

  • Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne dies begründen zu müssen.
  • Umfasst der Versicherungsschutz lebensversicherungsrechtliche Risiken – Restschuldversicherung für den Todesfall – haben Sie sogar 30 Tage Zeit, um zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem die Versicherung Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt und Ihnen ein Produktinformationsblatt übermittelt hat.
  • Nach dem Widerruf erhalten Sie einen Teil der Versicherungsprämien erstattet: Entweder die Bank überweist Ihnen dieses Geld zurück aufs Konto. Oder sie verrechnet die bereits bezahlten Kosten mit dem Kredit, indem sie die Höhe der Monatsraten senkt oder die Laufzeit kürzt.

Wer die Widerrufsfrist verpasst, kann seine Restschuldversicherung immer noch kündigen:

  • Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, falls Sie Ihren Kredit vorzeitig abbezahlt haben oder umschulden. Damit endet zwar die Versicherung nicht automatisch, aber der Versicherungszweck der RSV entfällt beiden Fällen. Kündigen Sie die RSV ausdrücklich und fordern Sie die anteilige Versicherungsprämie zurück. Schließlich haben Sie die gesamte Versicherungsprämie bereits im Voraus gezahlt, die Versicherung aber nicht über den vereinbarten Zeitraum genutzt.
  • Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob und wann eine ordentliche Kündigung der Restschuldversicherung möglich ist. Auch dann haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des nicht verbrauchten Anteils der Versicherungsprämie. Manche Anbieter schließen solches Kündigungsrecht vertraglich aus.

Nach der Kündigung wird die Bank die für die Restschuldversicherung anfallende Rückerstattung berechnen und Ihnen den Betrag überweisen. Die Abschlussprovision zahlt sie hingegen nicht zurück. Unter Umständen behält sie noch einen sogenannten Storno-Einbehalt ein.

Wann ist eine Ratenschutzversicherung sinnvoll? Alternativen zur RSV

Bei der Baufinanzierung: Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung?
Bei der Baufinanzierung: Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung?

Weil Restschuldversicherungen sehr teuer sind und in vielen Fällen – trotz Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod – nicht greifen, stellt sich die Frage, ob und wann sie überhaupt Sinn machen und welche Alternativen es gibt.

  • Grundsätzlich ist eine Kreditabsicherung bei hohen Darlehenssummen sinnvoll, die über einen langen Zeitraum abbezahlt werden, z. B. bei der Baufinanzierung. Hier kann der Tod des Kreditnehmers die Hinterbliebenen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
  • Eine Restschuldversicherung fürs Auto lohnt sich demgegenüber in der Regel nicht. Kraftfahrzeuge verlieren so schnell an Wert, dass die Kosten einer RSV in keinen angemessenen Verhältnis hierzu stehen.
  • Als Absicherung für den Todesfall bietet sich eine Risikolebensversicherung als Alternative zur Restschuldversicherung an. Dabei können Sie wählen, ob die Versicherungssumme während der gesamten Laufzeit gleich bleibt oder nach und nach zusammen mit der Restschuld des Kredits sinkt.
  • Gegen das Risiko einer langen und schweren Erkrankung können Sie sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Sind Sie auf lange Sicht nicht mehr in der Lage, Ihren Kredit zu bedienen, können Sie diesen mithilfe der BU-Rente weiterhin bezahlen.
  • Auch gegen Arbeitslosigkeit gibt es alternative Formen der Absicherung, insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Eine zusätzliche Restschuldversicherung lohnt sich hier normalerweise nicht, weil diese zu teuer ist und aufgrund der zahlreichen Ausschlussklauseln keinen umfassenden Schutz bietet.

Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie bereits abgeschlossen haben. Wenn Sie bereits über eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung oder eine Arbeitslosenversicherung verfügen, brauchen Sie keine Restschuldversicherung mehr.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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