Wucher: Wann sind Preise unverhältnismäßig?

Das Wichtigste zum Wucher

Was ist Wucher?

Wucher liegt dann vor, wenn jemand aufgrund von Unwissen, Schwäche oder einer Notlage ausgebeutet wird. In folgendem Abschnitt erfahren Sie, wann das der Fall ist.

Welche Arten von Wucher gibt es?

Es muss grundsätzlich zwischen Sachwucher und Kreditwucher unterschieden werden. Wie diese beiden Formen sich unterscheiden, lesen Sie hier.

Ist Wucher strafbar?

Wucher kann nicht nur sittenwidrig, sondern auch eine Straftat sein und wird dann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Wann liegt Wucher laut Gesetz in Deutschland vor?

BGB: Wann Wucher vorliegt, ist in Deutschland per Gesetz festgeschrieben.
BGB: Wann Wucher vorliegt, ist in Deutschland per Gesetz festgeschrieben.

Überhöhte Preise beim Online-Shopping, beim Mieten einer Wohnung oder oder bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung – wer ausgebeutet wird, merkt dies im ersten Moment vielleicht gar nicht. Dabei ist diese Praxis alles andere als legal und kann sogar strafrechtlich relevant sein.

Viele Menschen sind wahrscheinlich schon einmal Opfer von Wucher geworden, ohne es zu wissen. Wenn jemand für eine Leistung mehr bezahlt, als diese eigentlich wert ist, kann Wucher vorliegen. Dies kann also der Fall sein, wenn eine Leistung für einen überhöhten Preis angeboten wird.

Doch wann genau liegt Wucher vor? Was bedeutet Wucher eigentlich und was sind die strafrechtlichen Konsequenzen? Was ist der Unterschied zwischen Kreditwucher und Sachwucher? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Was ist Wucher gemäß BGB? Definition des Begriffs

Gemäß § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Rechtsgeschäft unwirksam, welches gegen die guten Sitten verstößt. Wann dies im besonderen Maße gilt, regelt § 138 Absatz 2 BGB:

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Wird also eine Person ausgenutzt, weil diese nicht über das nötige Wissen verfügt oder nicht in der Lage ist, beurteilen zu können, ob es sich um ein rechtmäßiges Geschäft handelt oder sich in einer verzweifelten Lage befindet und keine andere Wahl hat, als so zu handeln, kann dies als Wucher gelten. Entscheidend ist hierbei, ob für die erbrachte Leistung deutlich mehr verlangt wird, als diese eigentlich wert ist.

Das Vorhandensein eines der folgenden Tatbestandsmerkmale ist zwingend notwendig, damit von Wucher gesprochen werden kann:

  • Zwangslage: Dem Betroffenen bleibt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine andere Möglichkeit, als das Geschäft einzugehen, da es an Alternativen mangelt.
  • Unerfahrenheit: Als unerfahren gilt eine Person nicht nur, weil sie sich in der jeweiligen Geschäftswelt nicht auskennt. Nur weil Sie sich als Mieter mit dem Wohnungsmarkt nicht auskennen, heißt das also nicht, dass das Tatbestandsmerkmal der Unerfahrenheit erfüllt ist. Eine Ausbeutung liegt erst vor, wenn eine Person sich aus offensichtlichen Gründen nicht mit der allgemeinen Lebens- und Geschäftswelt auskennt und diese aufgrund dieser Tatsache ausgenutzt wird.
  • Mangel an Urteilsvermögen: Ist jemand aufgrund seines Alters oder einer Krankheit geistig eingeschränkt, kann die Person nicht einschätzen, ob ein rechtmäßiges Geschäft vorliegt oder nicht. Wird diese Person aufgrund dieser Tatsache ausgenutzt, kann das Tatbestandsmerkmal als erfüllt gelten.
  • Erhebliche Willensschwäche: Diese liegt zum Beispiel vor, wenn der Vertragspartner drogen- oder medikamentenabhängig ist. In diesem Fall handelt derjenige, um seine Sucht zu befriedigen und würde ohne darüber nachzudenken, alles dafür tun, um diese Befriedigung zu erhalten.

Unterschied zwischen Kreditwucher und Sachwucher

Wucher: Sind die Zinsen bei einem Darlehen zu hoch, kann Kreditwucher vorliegen.
Wucher: Sind die Zinsen bei einem Darlehen zu hoch, kann Kreditwucher vorliegen.

Es muss grundsätzlich zwischen zwei Formen von Wucher unterschieden werden:

  • Beim Kreditwucher wird ein übermäßiger Vermögensvorteil für ein Darlehen gewährt.
  • Sachwucher liegt in der Regel bei allen anderen Rechtsgeschäften (beim Mieten von Wohnräumen oder bei Inanspruchnahme einer Leistung) vor.

Kreditwucher: Wann kann von Wucherzinsen gesprochen werden?

Wann ein Wucherdarlehen vorliegt, kann nicht pauschal gesagt werden, da es diesbezüglich keine allgemeine Regelung gibt. Ob bei einem Darlehen Wucherzinsen erhoben wurden, wird immer im Einzelfall entschieden. Allerdings kann grob gesagt werden, dass in folgenden Fällen wahrscheinlich ist, dass die hohen Zinsen als Wucher gelten:

  • Der Zinssatz ist mehr als doppelt so hoch als es auf dem Markt üblich ist
  • Die Differenz zwischen dem erhobenen Zins und dem marktüblichen beträgt 12 Prozent oder mehr
  • Der Zinssatz liegt bei über 40 Prozent

Wann liegt Mietwucher vor?

Grundsätzlich handelt es sich nicht bei jeder hohen Miete gleich um Mietwucher. Auch wenn eine Mieterhöhung ins Haus steht, heißt das nicht automatisch, dass Sie ausgebeutet werden. Wird eine Miete verlangt, die über der üblichen Ortsmiete liegt, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat.

Und dies auch erst, wenn die Miete 20 Prozent über dem üblichen Mietzins liegt. Der Tatbestand des Mietwuchers gilt erst als erfüllt, wenn weitere Tatbestandsmerkmale vorliegen, so zum Beispiel, wenn sich der Mieter in einer Notlage befindet.

Wucher: Straftat gemäß StGB

Wucher stellt gemäß § 291 Abs. 1 StGB eine Straftat dar und kann für den Wucherer eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe zur Folge haben:

Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Betrug: Wann Wucher gemäß Strafrecht eine Straftat darstellt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Betrug: Wann Wucher gemäß Strafrecht eine Straftat darstellt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Eine Straftat kann demnach vorliegen, wenn Sie eine Wohnung mieten und eine zu hohe Miete zahlen, eine Leistung zu überhöhten Preisen in Anspruch nehmen oder wenn Sie einen Kredit aufnehmen und der Zins mehr als doppelt so hoch ist wie normalerweise üblich. Auch wenn Ihnen eine solche Leistung zu einem überhöhten Preis nur vermittelt wird, kann das schon als Wucher gelten.

In besonders schweren Fällen kann gemäß § 291 Absatz 2 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • durch die Tat jemand in wirtschaftliche Not gebracht wird
  • die Tat gewerbsmäßig begangen wird
  • der Täter sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen lässt

Wucher: Ein typisches Beispiel

Viele haben es sicher schon einmal erlebt: Das Haus wird verlassen, die Tür geschlossen und der Schlüssel liegt noch innerhalb der eigenen vier Wände. Wer keine andere Möglichkeit hat, die Tür zu öffnen oder unter Zeitdruck steht, sieht sich oft dazu gezwungen, den Schlüsseldienst zu rufen. Der Betroffene befindet sich in einer Notlage und davon profitiert der jeweilige Schlüsseldienstleister.

Ob tatsächlich der Tatbestand des Wuchers erfüllt ist, ist aber vom Einzelfall abhängig.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Wucher: Wann sind Preise unverhältnismäßig?

  1. Dieter

    Hallo
    Ist es Wucher, wenn ein Stromanbieter in der Grundversorgung für Neukunden einen um 155% höheren Arbeitspreis pro KWh verlangt als für Bestandskunden?

  2. Dieter

    Ist ein Strompreis in der Grundversorgung für Neukunden von 82,30 ct/KWh also 155 % über dem Grundversorgungspreis für Bestandskunden von 31.89 ct/KWh Wucher? Die Neukunden sind offensichtlcih in einer Zwangslage, die vom Versorger ausgenutzt wird. Was ist ein fairer Preis pro KWh in der Grundversorgung für Stromkunden?

  3. Barbara

    Ist es Wucher, für ein Waschbecken von 60 cm Breite mit kleinem Unterschrank und Armatur über 1000 Euro zu verlangen?

  4. Hans-Rudolf

    Nach einem schriftlich fixiertem Arbeitskosten Angebot vom Handwerker für die Montage von Markisen von 600.- € ohne Anmerkung, dass der tatsächliche Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden wird, hat der Handwerker nun 2´516.- € eingefordert.
    Also 314 % über Angebot.
    Ist der Strafbestand zu Wucher nach § 138 BGB erfüllt ?

    Oder welcher § des BGB kommt hier als Strafbestand in Frage?

    1. Sven

      Laut BGH, Urteil vom 18.12.2008 – VII ZR 201/06 muss der Preis das 800fache der ortüblichen Preise übersteigen, um den Tatbestand Wucher zu erfüllen.

  5. Kurt

    Markt bietet gerade einen PC an für 1500€
    Dieser ist Nachweisbar kaum 1000€ wert
    Kann man gegen solch einen Beschiss vorgehen??

    1. Kurt

      Ergänzung zum Kommentar: Mit nur 600 € könnte man ich einen besseren PC zusammenstellen. Gibt es einen Anwalt der Interesse hat dagegen vorzugehen?

  6. Endres

    Waldbesitzer sind derzeit in einer Notlage, weil Waldflächen absterben, und zangsgenutzt werden müssen. Dies nutzen Holzindustrie und Holzaufkäufer aus und bereichern sich im Einkauf während der Holzpreis im Verkauf sich verdreifacht hat.

  7. Zimmer

    Guten Abend,
    ich frage mich, ob die derzeitigen Preise für Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel rechtlich als Wucher bezeichnet werden können? Immerhin wird dafür zur Zeit ein Preis verlangt, der 300 % über dem Normalpreis liegt. Meiner Meinung nach wird hier die Krise missbraucht, weil die Menschen keine andere Wahl haben als diese Preise zu bezahlen. Besonders wenn wir ab Montag gesetzlich verpflichtet werden Schutzmasken zu tragen!
    Können die Kosten dafür eigentlich bei der Karankenversicherung geltend gemacht werden?
    Ich bin sehr gespannt.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Zimmer

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