Anschlussfinanzierung: Rechner und Tipps für den Vergleich

Das Wichtigste zum Thema „Die richtige Anschlussfinanzierung per Rechner ermitteln“

Was passiert, wenn die Zinsbindungsfrist für meinen alten Kredit abläuft?

Mit Fristablauf entfällt auch die Zinsbindung, sodass Sie sich um eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld des noch laufenden Kredits kümmern sollten. Holen Sie allerspätestens drei Monate vorher Angebote hierfür ein und führen Sie einen Kreditvergleich durch. Es lohnt sich, schon die Zinsentwicklung schon in den Jahren vor Ablauf der Zinsbindungsfrist genau zu beobachten.

Was sollte ich bei der Anschlussfinanzierung beachten?

Wie Sie die Anschlussfinanzierung richtig vorbereiten und was Sie dabei beachten sollten, erläutern wir hier.

Wie nutze ich den für die Anschlussfinanzierung dienenden Rechner?

Wie Sie den unten stehenden, für die Haus-Anschlussfinanzierung konzipierten Rechner nutzen, können Sie hier nachlesen.

Anschlussfinanzierung: Online-Rechner kostenlos nutzen

Was ist eine Anschlussfinanzierung und wer benötigt sie?

Anschlussfinanzierung: Mit dem Rechner können Sie online erste Kreditangebote anfordern.
Anschlussfinanzierung: Mit dem Rechner können Sie online erste Kreditangebote anfordern.

Anschlussfinanzierung heißt nichts anderes, als dass jemand seine Baufinanzierung mit einem neuen Kredit fortführt. Das ist immer dann notwendig, wenn die Sollzinsbindung für den ersten Kredit abgelaufen ist, der Kreditnehmer aber noch eine Restschuld zurückzahlen muss.

Zinsbindung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zinsen für einen Kredit für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz konstant, ohne dass eine Änderung möglich ist. Für den Kreditnehmer bietet die Sollzinsbindung Planungssicherheit, weil er genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen.

So funktioniert die Anschlussfinanzierung: Rechner nutzen, Angebote einholen und vergleichen

Die sich an den alten Kredit anschließende Finanzierung funktioniert folgendermaßen:

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung um die Anschlussfinanzierung für Ihr Haus. Mit dem Rechner können Sie bereits unverbindliche Angebote hierfür einholen. Geben Sie die von Ihnen gewünschten Konditionen ein, um erste Finanzierungsvorschläge zu erhalten. Mit einem Klick auf das runde Symbol mit dem „i“ erfahren Sie, was sich hinter dem jeweiligen Begriff verbirgt.
  • Mit einem Klick auf den Button „Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordern“ führt Sie der für die Anschlussfinanzierung vorgesehene Rechner zum nächsten Schritt. Hier geben Sie die Eckdaten zu Ihrem Finanzierungsvorhaben und genauere Objektdaten zu Ihrer Immobilie ein.
  • In einem nächsten Schritt erfragt der Rechner für die Anschlussfinanzierung persönliche Daten, unter anderem das Beschäftigungsverhältnis und das monatliche Netto-Einkommen. Anschließend können Sie die Angebote anfordern. Diese Angaben sind für aussagekräftige Vorschläge erforderlich.
  • Die Berater nehmen mit Ihnen Kontakt auf und erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auf Wunsch werden Sie auch kostenlos beraten.
  • Nutzen Sie nicht nur den für die Anschlussfinanzierung vorgesehenen Rechner. Holen Sie Angebote bei verschiedenen Banken ein, auch bei der Hausbank Ihres derzeit laufenden Kredits.
  • Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie zwischen einem Kredit bei Ihrer Hausbank zu neuen Konditionen oder einer Umschuldung bei einem anderen Geldinstitut.
  • Schließen Sie den neuen Kredit über die noch bestehende Restschuld ab.

Gute Vorbereitung zur Anschlussfinanzierung zahlt sich aus

Ermitteln Sie mit dem Rechner für die Anschlussfinanzierung auch die Zinsen für das neue Darlehen.
Ermitteln Sie mit dem Rechner für die Anschlussfinanzierung auch die Zinsen für das neue Darlehen.

Greifen Sie vor der Immobilien-Anschlussfinanzierung unbedingt zum Rechner und machen Sie einen Kassensturz. Denn Ihre persönliche und finanzielle Situation ist ausschlaggebend für die Ausgestaltung des neuen Kredits. Bevor Sie also Angebote einholen, ermitteln Sie, welche Restschuld Sie finanzieren müssen und welche monatliche Raten Sie sich hierfür leisten können.

Im Idealfall können Sie die Restschuld nach Ablauf der Sollzinsbindung mit einem Mal bezahlen und benötigen deshalb keinen für die Anschlussfinanzierung vorgesehenen Rechner. Eine Volltilgung ist zum Beispiel möglich, wenn Sie in der Zwischenzeit …

  • Geld gespart bzw.
  • geerbt haben oder eine Erbschaft erwarten
  • in Ihrem (neuen) Job mehr Geld verdienen

In einer solch günstigen Situation können Sie die Restschuld ganz oder teilweise bezahlen, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Und Sie sparen dadurch eine Menge Zinsen.

Sofern Sie die noch bestehende Restschuld Ihres alten Kredits nicht oder nur teilweise sofort abbezahlen können, benötigen Sie für Ihre Baufinanzierung eine günstige Anschlussfinanzierung. Mit einem Rechner ermitteln Sie, welche neue Monatsrate Sie sich leisten können. Denn möglichweise haben sich Ihre Einnahmen und Ausgaben während der Zeit der Sollzinsbindung geändert.

Wenn Sie sich eine höhere Rate leisten können, verkürzen Sie dadurch die Laufzeit des neuen Kredits, vorausgesetzt, dass die Zinsen zwischenzeitlich nicht gestiegen sind.

Ist Ihnen die aktuelle Rate inzwischen zu hoch, sollten Sie diese anpassen lassen.

Was Sie zur neuen Zinsbindungsfrist wissen sollten

Bei dem für die Bau-Anschlussfinanzierung vorgesehenen Rechner müssen Sie auch die von Ihnen gewünschte Zinsbindungsfrist angeben. Hier gilt es zwei Aspekte zu bedenken:

  • Eine kurze Zinsbindung ist mitunter dann sinnvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation in absehbarer Zeit ändern wird.
  • Wenn Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen langfristig sichern wollen, wählen Sie am besten eine lange Zinsbindung.

Bildnachweise: istockphoto.com/filmfoto, istockphoto.com/filmfoto (Vorschaubild), istockphoto.com/denphumi

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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