Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz und Arbeitgeber“
Ja, in der Regel wird Ihr Arbeitgeber erfahren, dass Sie ein Insolvenzverfahren angemeldet haben. Denn wenn Sie die Restschuldbefreiung erlangen wollen, müssen Sie Ihr pfändbares Arbeitseinkommen an den Insolvenzverwalter abtreten, der dieses Geld beim Arbeitgeber einziehen wird.
Möchten Sie dies verhindern, müssen Sie den Insolvenzverwalter darum bitten, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens direkt von Ihnen und nicht vom Arbeitgeber einzufordern. Eine Garantie, dass er sich darauf einlässt, gibt es nicht.
Erfährt der Arbeitgeber von der Privatinsolvenz, stellt dies laut Arbeitsrecht normalerweise keinen Kündigungsgrund dar.
Inhalt
Nach der Anmeldung der Privatinsolvenz Ihren Arbeitgeber nicht informieren – Hat das Folgen?
Sind die Schulden so erdrückend, dass ein Betroffener keinen Ausweg mehr findet, ist die private Insolvenz in der Regel der einzige Ausweg. Das Insolvenzverfahren endet mit der Restschuldbefreiung. Alle noch bestehenden Schulden werden dann, bis auf wenige Ausnahmen, erlassen und der ehemalige Schuldner kann befreit in einen neuen Lebensabschnitt starten.
Schulden sind jedoch immer noch ein Thema, welches Betroffene lieber verschweigen. Vor der Anmeldung stellen sich viele Schuldner deshalb die Frage „Erfährt der Arbeitgeber von einer Privatinsolvenz?“ Sie befürchten etwa, dass eine Kündigung folgen könnte.
Grundsätzlich lässt sich zunächst festhalten, dass Sie laut Arbeitsrecht nicht dazu verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie eine private Insolvenz anmelden. Und selbst wenn Sie es tun, darf Ihnen dies nicht zum Nachteil gereichen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie eine Privatinsolvenz durchlaufen.
Warum erhält der Arbeitgeber häufig doch Kenntnis über die Insolvenz?
Bezüglich der Frage „Erfährt der Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz“ lautet also ein Teil der Antwort wie folgt: Sie selbst müssen keine Auskunft geben. Trotzdem ist es häufig der Fall, dass entsprechende Informationen den Arbeitgeber erreichen. Wie kommt es dazu?
Während der Wohlverhaltensphase sind Sie dazu verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben. Häufig wendet sich dieser direkt an Ihren Arbeitgeber und erfragt dort die Höhe Ihres Einkommens. Zudem weist der Insolvenzverwalter ihn an, den pfändbaren Betrag direkt zu überweisen. So erhält der Arbeitgeber also Kenntnis über Ihre Privatinsolvenz.
Möchten Sie dies umgehen, haben Sie nur die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter darum zu bitten, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens bei Ihnen und nicht beim Arbeitgeber einzufordern. Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise möglich. Allerdings liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob er Ihrer Bitte tatsächlich nachkommt.
Hallo ich habe da eine Frage was darf mir bleiben ,mit einem Kind Da Ich alleinerziehende Mutter bin mit einem Kind .Wollte ein neues Leben beginnen und irgendwann ohne Schulden , jetzt habe ich Inkasso Unternehmen angeschrieben, nur kann ich nicht alle auf einmal abbezahlen. Nur alle sind nicht alle damit einverstanden, Jetzt weis ich nicht weiter
Ich würde da eher eine privatinsolvenz anstreben um wirklich einen Schlussstrich zu ziehen.
hallo,
Meine Frau will in Privatinsolvenz,erfährt ihr Arbeitgeber was davon(sie hat nur ein 450€-Job)
MFG
Helmut