Erhöhung des Mindestlohns und höhere Regelsätze bei Hartz IV – 2020 bringt einige Änderungen in Sachen Einkommen und Abgaben mit sich. Auch die monatlichen Renten sollen ab Juli kommenden Jahres steigen. Wie viel mehr Sie aufgrund dieser Anpassungen im Portemonnaie haben werden und welche Neuerungen es noch geben wird, haben wir für Sie zusammengefasst.
Gute Nachrichten zum Mindestlohn – auch für Minijobber
Ab 01.01.2020 gelten folgende Änderungen beim Einkommen: Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt bereits seit 2018 für alle Branchen und alle volljährigen Arbeitnehmer – Rentner, Saisonarbeiter und Minijobber eingeschlossen.
In folgenden Ausnahmefällen besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn:
- für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
- bei einem Pflichtpraktikum oder einem Praktikum unter drei Monaten
- für ehrenamtliche Mitarbeiter
- für Jugendliche, die sich zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in der Einstiegsqualifizierung befinden
Auch Minijobber können sich dank der ab 2020 geltenden Änderungen auf mehr Einkommen freuen. Auch sie müssen ab dem 1. Januar die dann geltenden 9,35 Euro pro Stunde bekommen. Gegebenenfalls ist ihr Gehalt entsprechend anzupassen.
Höhere Regelsätze bei Hartz IV und Sozialhilfe
Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe haben im neuen Jahr auch etwas mehr Geld zur Verfügung. Alleinstehende erhalten ab Neujahr acht Euro mehr im Monat. Ihr Regelsatz steigt damit von 424 Euro auf 432 Euro.
Wie sich die ab 2020 geltenden Änderungen auf Ihr Einkommen auswirken, verdeutlicht folgende Übersicht über die Regelsätze:
Wer bezieht Leistungen? | Regelbedarfsstufe | Betrag |
---|---|---|
Alleinstehende und Alleinerziehende | 1 | 432 € |
Bedarfsgemeinschaften und Paare | 1 | 389 € |
in stationären Einrichtungen lebende Erwachsene mit Behinderung | 2 | 389 € |
Arbeitslose Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen | 3 | 345 € |
Jugendliche (14 - 17 Jahre) | 4 | 328 € |
Kinder (6 - 13 Jahre) | 5 | 308 € |
Kinder (0 - 5 Jahre) | 6 | 250 € |
Ab Juli 2020 voraussichtlich steigende Renten
Bei den Renten sind für 2020 ebenfalls Änderungen zum Einkommen geplant. Ab 01.07.2020 sollen die Renten angepasst werden, und zwar um 3,15 Prozent im Westen und um 3,92 Prozent im Osten. Dies gilt für:
- Altersrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Hinterbliebenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen)
- gesetzliche Unfallrenten
- Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse
Die endgültige Entscheidung über die Rentenanpassungen fällt im nächsten Frühjahr, sobald konkrete Zahlen zur Lohnstatistik vorliegen.
Häufig reichen die Sozialleistungen und auch die Renten kaum aus, um den Lebensbedarf zu decken. Daran werden auch die geplanten Erhöhungen nicht viel ändern. Menschen, die sich in finanzieller Not befinden, können sich von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen. Diese hilft Ihnen z. B. herauszufinden, welche Leistungen Sie ggf. noch beanspruchen und wie Sie eventuell bestehende Schulden abbauen können.