Was ist eine Insolvenzforderung? Definition und Forderungsanmeldung

Das Wichtigste zur Insolvenzforderung laut Insolvenzrecht

Was ist eine Insolvenzforderung?

Bei einer Insolvenzforderung handelt es sich gemäß § 38 der Insolvenzordnung (InsO) um begründete Vermögensansprüche gegen den betroffenen Schuldner.

Wie können Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen?

Forderungen bei einem Insolvenzverfahren müssen vom Gläubiger laut Insolvenzrecht nicht etwa bei Gericht, sondern beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Sind die Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner eine Auflistung der gegen ihn gerichteten Forderungen auszuhändigen?

Bittet der Schuldner um eine Forderungsaufstellung für das Insolvenzverfahren, muss der Gläubiger ihm eine solche gemäß § 305 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) kostenfrei und schriftlich zukommen lassen.

Weitere Ratgeber zur Insolvenzforderung

Wer kann eine Forderung im Insolvenzverfahren stellen?

In welchen Fällen können Gläubiger bei einer Insolvenz eine Forderung anmelden?
In welchen Fällen können Gläubiger bei einer Insolvenz eine Forderung anmelden?

Viele Betroffene, vor allem Gläubiger, fragen sich, was der Unterschied zwischen einer Insolvenzforderung und einer Masseforderung ist. Zu den Insolvenzforderungen zählen laut § 38 InsO begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits bestanden haben. Grundsätzlich steht es also laut Insolvenzrecht jedem Gläubiger, der einen solchen Anspruch nachweisen kann, zu, eine Insolvenzforderung zu stellen.

Im Gegensatz zur Insolvenzforderung ist eine Masseverbindlichkeit hingegen eine Forderung, die durch das Insolvenzverfahren an sich entsteht. Hierzu gehören unter anderem die Gerichtskosten sowie die Vergütung, die dem Insolvenzverwalter zusteht.

Wie erfolgt die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren?

Wie können Gläubiger aber nun eine Insolvenzforderung stellen? Die grundsätzlichen Regelungen hierzu sind § 174 InsO zu entnehmen. Laut diesem muss eine Forderung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingelegt werden. Ansprechpartner ist hierbei laut Insolvenzrecht nicht das Insolvenzgericht, sondern vielmehr der zuständige Insolvenzverwalter.

Gemäß § 174 Abs. 1 muss die Anmeldung einer Insolvenzforderung schriftlich erfolgen. Des Weiteren gilt laut § 174 Abs. 2 InsO Folgendes:

Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung zugrunde liegt.

Unter gewissen Umständen ist die Anmeldung einer Insolvenzforderung auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes möglich. Diesem Verfahren muss der Insolvenzverwalter gemäß § 174 Abs. 4 jedoch ausdrücklich zustimmen. Gläubiger sollten allerdings beachten, dass Urkunden, aus denen sich die entsprechende Forderung ergibt, zeitnah nachgereicht werden müssen.

Was geschieht mit einer Insolvenzforderung, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet wurde? Laut § 177 Abs. 1 InsO müssen solche Forderungen bei einem Prüfungstermin begutachtet werden.

Der Insolvenzverwalter bestreitet eine Forderung: Was können Gläubiger tun?

Eine Forderung ist nach der Insolvenzeröffnung anzumelden.
Eine Forderung ist nach der Insolvenzeröffnung anzumelden.

Der Insolvenzverwalter prüft die jeweiligen Forderungen der Gläubiger, sobald diese bei ihm eingegangen sind. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass eine Insolvenzforderung bestritten wird. Hierzu kann es unter anderem kommen, wenn kein schriftlicher Nachweis über eine Forderung besteht.

Doch was können betroffene Gläubiger unternehmen, wenn ihre Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten wird? Zunächst wird eine solche Insolvenzforderung gemäß § 176 InsO einzeln erörtert. Gläubiger sollten zu diesem Termin alle nötigen Nachweise mitbringen, die einen Vermögensanspruch begründen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, bleibt in der Regel nur noch die Möglichkeit einer Feststellungsklage gemäß § 179 InsO.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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2 Gedanken zu „Was ist eine Insolvenzforderung? Definition und Forderungsanmeldung

  1. Norbert

    Guten Tag,
    im April 2017 wurde ich bei Ebay um 1.130 € betrogen. Die Anzeige bei der Polizei habe ich gleich danach gemacht. Der Betrüger war mit falschem Namen und Adresse unterwegs. Die Gerichtsverhandlung war im August 2018. Wegen Privatinsolvenz habe ich mein Geld noch nicht zurück bekommen. Ich habe dem Insolvenzverwalter meine Ansprüche nach Aufforderung im Dezember 2018 zugeschickt. Leider habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen. Sollte ich mal nachfragen, in wie weit das Verfahren fortgeschritten ist? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert M.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Norbert,

      das können Sie durchaus tun. Beachten Sie jedoch: Handelt es sich um ein massearmes Verfahren, kann es sein, dass Sie als Gläubiger leer ausgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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