Ist die Erwerbsminderungsrente pfändbar?

Das Wichtigste in Kürze zur Pfändung der Erwerbsminderungsrente

Kann die Erwerbsminderungsrente gepfändet werden?

Ja. Die Erwerbsminderungsrente darf gepfändet werden, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt.

Ist meine Erwerbsminderungsrente bei einer Privatinsolvenz pfändbar?

Ja, denn während der Privatinsolvenz gelten dieselben Regelungen wie bei einer Pfändung.

Ist die Nachzahlung einer Erwerbsminderungsrente pfändbar?

Der nachgezahlte Betrag muss durch die Wartezeit geteilt und der pfändbare Betrag für jeden Monat ermittelt werden. Eine Nachzahlung ist nur pfändbar, wenn die monatliche Rente einschließlich Nachzahlung für diesen Monat die Pfändungsfreigrenze übersteigt.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einer Erwerbsminderungsrente?

Menschen ohne gesetzliche Unterhaltspflichten steht monatlich ein Pfändungsfreibetrag von 1.559,99 € zu. Schuldnern, die gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein höherer Betrag zu. Hier erfahren Sie mehr.

Weitere Ratgeber zur Pfändung:

Pfändungsrechner: Pfändbaren Betrag ermitteln

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Erwerbsminderungsrente ist pfändbar wie Arbeitseinkommen

Kann man eine Erwerbsminderungsrente pfänden?
Kann man eine Erwerbsminderungsrente pfänden?

Gesetzlich Rentenversicherte, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Diese Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll das weggefallene Arbeitseinkommen ersetzen.

Die EU-Rente steht pfändungsrechtlich dem Arbeitseinkommen bzw. der Altersrente gleich. Laut § 54 Abs. 4 SGB I sind laufende Geldleistungen wie die Erwerbsminderungsrente genauso pfändbar wie Arbeitseinkommen.

Das bedeutet, dass bei einer Pfändung der EU-Rente die gesetzlichen Pfändungsfreibeträge zu beachten sind. Sie betragen:

  • 1.559,99 €, wenn der Schuldner (EU-Rentner) niemandem Unterhalt zahlt
  • 2.149,99 € bei einer unterhaltsberechtigten Person
  • 2.469,99 bei zwei unterhaltsberechtigten Personen
  • 2.799,99 bei drei unterhaltsberechtigten Personen
  • 3.119,99 bei vier unterhaltsberechtigten Personen
  • 3.449,99 bei fünf und mehr unterhaltsberechtigten Personen

In der Regel fallen die Rentenzahlungen jedoch so gering aus, dass gar nichts von der Erwerbsminderungsrente pfändbar ist.

Eine Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente ist pfändbar, aber ebenfalls nicht in volle Höhe. Vielmehr muss der nachgezahlte Betrag rechnerisch auf die Monate verteilt werden, für welche die Nachzahlung erfolgt. Danach wird der Freibetrag für jeden vergangenen Monat ermittelt.

Die Nachzahlung wird also durch die Wartemonate geteilt. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet § 54 Abs. 4 SGB I in Verbindung mit § 850c Abs. 1 ZPO („… je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird …“).

Exkurs: Welche Rente darf nicht gepfändet werden?

Erwerbsminderungsrente: Die Nachzahlung ist nur pfändbar, wenn sie den Pfändungsfreibetrag für die Wartemonate übersteigt.
Erwerbsminderungsrente: Die Nachzahlung ist nur pfändbar, wenn sie den Pfändungsfreibetrag für die Wartemonate übersteigt.

Laut § 850b Abs. 1 Nr. ZPO sind Renten unpfändbar, „die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind.“

Hierzu gehören beispielsweise Geldrenten …

  • nach § 843 BGB bei Gesundheitsschädigungen durch unerlaubte Handlung
  • gemäß § 8 HaftpflG bei Unfällen im Zusammenhang mit Bergwerken und anderen gefährlichen Unternehmen und
  • nach einem Verkehrsunfall im Rahmen der Halterhaftung nach § 13 StVG.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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