Das Wichtigste in Kürze zur Pfändung der Erwerbsminderungsrente
Ja. Die Erwerbsminderungsrente darf gepfändet werden, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt.
Ja, denn während der Privatinsolvenz gelten dieselben Regelungen wie bei einer Pfändung.
Der nachgezahlte Betrag muss durch die Wartezeit geteilt und der pfändbare Betrag für jeden Monat ermittelt werden. Eine Nachzahlung ist nur pfändbar, wenn die monatliche Rente einschließlich Nachzahlung für diesen Monat die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
Menschen ohne gesetzliche Unterhaltspflichten steht monatlich ein Pfändungsfreibetrag von 1.559,99 € zu. Schuldnern, die gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein höherer Betrag zu. Hier erfahren Sie mehr.
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Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Erwerbsminderungsrente ist pfändbar wie Arbeitseinkommen
Gesetzlich Rentenversicherte, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Diese Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll das weggefallene Arbeitseinkommen ersetzen.
Die EU-Rente steht pfändungsrechtlich dem Arbeitseinkommen bzw. der Altersrente gleich. Laut § 54 Abs. 4 SGB I sind laufende Geldleistungen wie die Erwerbsminderungsrente genauso pfändbar wie Arbeitseinkommen.
Das bedeutet, dass bei einer Pfändung der EU-Rente die gesetzlichen Pfändungsfreibeträge zu beachten sind. Sie betragen:
- 1.559,99 €, wenn der Schuldner (EU-Rentner) niemandem Unterhalt zahlt
- 2.149,99 € bei einer unterhaltsberechtigten Person
- 2.469,99 bei zwei unterhaltsberechtigten Personen
- 2.799,99 bei drei unterhaltsberechtigten Personen
- 3.119,99 bei vier unterhaltsberechtigten Personen
- 3.449,99 bei fünf und mehr unterhaltsberechtigten Personen
In der Regel fallen die Rentenzahlungen jedoch so gering aus, dass gar nichts von der Erwerbsminderungsrente pfändbar ist.
Eine Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente ist pfändbar, aber ebenfalls nicht in volle Höhe. Vielmehr muss der nachgezahlte Betrag rechnerisch auf die Monate verteilt werden, für welche die Nachzahlung erfolgt. Danach wird der Freibetrag für jeden vergangenen Monat ermittelt.
Die Nachzahlung wird also durch die Wartemonate geteilt. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet § 54 Abs. 4 SGB I in Verbindung mit § 850c Abs. 1 ZPO („… je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird …“).
Exkurs: Welche Rente darf nicht gepfändet werden?
Laut § 850b Abs. 1 Nr. ZPO sind Renten unpfändbar, „die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind.“
Hierzu gehören beispielsweise Geldrenten …
- nach § 843 BGB bei Gesundheitsschädigungen durch unerlaubte Handlung
- gemäß § 8 HaftpflG bei Unfällen im Zusammenhang mit Bergwerken und anderen gefährlichen Unternehmen und
- nach einem Verkehrsunfall im Rahmen der Halterhaftung nach § 13 StVG.