Hypothekenbrief: Muster, Bedeutung, & Aufgebotsverfahren

Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Hypothekenbrief

Was ist ein Hypothekenbrief?

Der Hypothekenbrief ist eine öffentliche Urkunde, die das Grundbuchamt erstellt, nachdem sie eine Hypothek im Grundbuch eingetragen hat. Dieser Brief, der gleichzeitig ein Wertpapier darstellt, dokumentiert das Hypothekenrecht des Gläubigers der mit der Hypothek besicherten Forderung. Eine ausführlichere Erläuterung lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wer bekommt den Hypothekenbrief?

Der Gläubiger der Forderung und der Hypothek erhält den Hypothekenbrief. In der Regel ist das eine Bank, die sich die Hypothek als Kreditsicherung an der Immobilie des Kreditnehmers hat einräumen lassen. Mit der Übergabe des Briefs erwirbt der Gläubiger die Hypothek.

Was ist eine Buchhypothek?

Bei der Buchhypothek haben der Gläubiger und der Grundstückseigentümer die Erteilung eines Hypothekenbriefs vertraglich ausgeschlossen und diesen Ausschluss im Grundbuch eintragen lassen. Diese Form der Hypothek ist eher selten.

Hypothekenbrief einfach und verständlich erklärt

Was genau ist ein Hypothekenbrief?
Was genau ist ein Hypothekenbrief?

Wenn jemand einen Kredit aufnimmt, z. B. zur Immobilienfinanzierung, dann nutzt die Bank als Kreditgeber dessen Immobilie gewöhnlich als Kreditsicherheit.

Sie lässt beispielsweise eine Hypothek im Grundbuch eintragen. Danach erstellt das Grundbuchamt einen Hypothekenbrief. In dieser öffentlichen Urkunde ist das Hypothekenrecht der Bank verbrieft, Sie darf die Zwangsversteigerung der Immobilie zu veranlassen und sich aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.

Der Hypothekenbrief beinhaltet laut §§ 56, 57 Grundbuchordnung (GBO) folgende Informationen:

  • Bezeichnung als Hypothekenbrief
  • Nennwert der Hypothek bzw. den Geldbetrag, über den die Hypothek ausgestellt wurde
  • das belastete Grundstück mit laufender Nummer, „unter der es im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs verzeichnet ist
  • Nummer des Grundbuchblatts
  • „Inhalt der die Hypothek betreffenden Eintragungen“
  • Unterschrift und Siegel bzw. Stempel

Hypothekenbrief: Muster zur Veranschaulichung

Damit Sie sich ungefähr vorstellen können, wie eine solche Urkunde aussieht, stellen wir folgendes Muster kostenlos zur Verfügung. Es dient lediglich der Orientierung und erhebt trotz eingehender Prüfung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Hypothekenbriefe werden immer vom Grundbuchamt ausgestellt.

Hypothekenbrief

über … Euro

eingetragen im Grundbuch von …,

Amtsgericht …,

Blatt-Nr. …,

Abteilung III Nr. …

Belastungsgegenstand: Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. …

Inhalt der Eintragung:

Hypothek zu … Euro für [Name und Anschrift des Gläubigers]; … % Zinsen p.a.; vollstreckbar nach § 800 ZPO; gemäß Bewilligung vom … – URNr. … / … Notar […]; eingetragen am …

Ort und Datum

Amtsgericht …

Grundbuchamt …

[Unterschrift des Rechtspflegers]                 

[Unterschrift des Urkundsbeamten]

[Siegel bzw. Stempel]

Laden Sie hier das Muster kostenlos herunter:

Rechtliche Wirkungen des Hypothekenbriefs

Wer bekommt den Hypothekenbrief? Gewöhnlich die Bank als Gläubiger der Hypothek.
Wer bekommt den Hypothekenbrief? Gewöhnlich die Bank als Gläubiger der Hypothek.

Laut § 952 Abs. 2 BGB steht dem Gläubiger der Hypothek das Eigentum am Hypothekenbrief zu.

Dieser ist damit gleichzeitig ein sogenanntes Rektapapier. Das sind Wertpapiere, in denen der Schuldner eine Leistung einzig und allein an einen bestimmten, im Papier namentlichen benannten Gläubiger verspricht. Deshalb sind diese Papiere auch nicht zum Umlauf bestimmt.

Der Brief ist einerseits wichtig, um das darin verbriefte Recht, also die Hypothek geltend zu machen. Kann der Gläubiger den Brief nicht vorlegen, darf der Schuldner der Geltendmachung widersprechen. Der Gläubiger kann dann also weder die Zahlung verlangen noch die Immobilie versteigern.

Andererseits ermöglicht der Hypothekenbrief die Übertragung der Hypothek, ohne dass dies im Grundbuch eingetragen wird. Hierfür genügt es, dass der Gläubiger seine Forderung an einen neuen Gläubiger abtritt und ihm den Brief übergibt.

Hypothekenbrief verloren – was tun?

Trotz aller Sorgfalt kann ein Hypothekenbrief auch einmal verloren gehen. Dann besteht die Möglichkeit, diesen in einem sogenannten Aufgebotsverfahren für kraftlos erklären zu lassen.

Dies funktioniert wie folgt:

  • Zuerst gibt das zuständige Amtsgericht den Verlust des Briefs öffentlich bekannt und ruft zur Einforderung eines Anspruchs auf.
  • Befindet sich das Dokument nun im Besitz eines Dritten, muss sich diese Person innerhalb von sechs Monaten beim Gericht melden.
  • Nach Ablauf dieser Frist erklärt das Gericht den Hypothekenbrief für ungültig, wenn in dieser Zeit niemand seinen Anspruch eingefordert hat.
  • Danach wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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