Stundung und ihre Bedeutung für die Schuldenregulierung

Das Wichtigste zur Stundung

Was genau ist eine Stundung?

Die Stundung ist ein Zahlungsaufschub. Im allgemeinen Zivilrecht handelt es sich dabei um eine Vereinbarung, mit der die Fälligkeit einer Forderung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Außerdem hemmt die Stundung die Verjährung der Forderung.

Muss der Gläubiger einer Stundung zustimmen?

Nein, dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet. Wenn der Schuldner seinen Gläubiger zu einem solchen Zahlungsaufschub bewegen möchte, muss er sein Anliegen sehr gut begründen.

Ich kann meine Steuerschulden nicht bezahlen. Ist eine Stundung beim Finanzamt möglich?

Eine Stundung ist laut AO (Abgabenordnung) möglich, wenn das Einziehen der Steuerschulden eine erhebliche Härte darstellen würde. Näheres erfahren Sie hier.

Stundung und ihre Bedeutung für Schuldner und Gläubiger

Stundung bedeutet laut Definition, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Stundung bedeutet laut Definition, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Befindet sich ein Schuldner vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten, so kann er den Gläubiger um eine Stundung bitten. Dabei handelt es sich um einen Zahlungsaufschub, sprich:

Das Datum der Fälligkeit wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Mit Eintritt der so verschobenen Fälligkeit zahlt der Schuldner die offene Forderung mit einem Schlag.

Eine solche Stundungsvereinbarung kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn jemand vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen laufenden Ratenzahlungen nachzukommen.

Eine Stundung ist jedoch nur bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung macht es kaum Sinn, einen Stundungsantrag zu stellen, weil das eigentliche Problem damit nicht behoben wird. Der Schuldner wird auch nach Ablauf der Stundung seine Schulden nicht bezahlen können. Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Schulden am besten abbauen können? Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Voraussetzungen und Folgen einer Stundung

Der Schuldner muss die Stundung zunächst bei seinem Gläubiger beantragen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, dem Stundungsantrag auch zuzustimmen. Vielmehr ist sein Einverständnis ein freiwilliges Entgegenkommen. Er wird gewöhnlich nur dann darauf vertrauen, dass sich die wirtschaftliche Lage seines Schuldners verbessert, wenn dieser seinen Wunsch nach einem Zahlungsaufschub sehr gut und glaubhaft begründet.

Der Antrag auf Stundung sollte daher folgende Punkte beinhalten:

  • Signalisierung der Zahlungsbereitschaft trotz des vorübergehenden finanziellen Engpasses
  • Vorschlag eines neuen Zahlungsziels
  • nachvollziehbare und realistische Begründung, warum der Schuldner zum neuen Fälligkeitsdatum in der Lage sein wird, die Schulden zu bezahlen

Stimmt der Gläubiger diesem Aufschub der Fälligkeit zu, wird er gewöhnlich von Mahnungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen absehen. Allerdings verzichtet er mit der Stundung nicht auf Zinsen oder andere Kosten. Im Gegenteil: Der Schuldner sollte davon ausgehen, dass sein Gläubiger Stundungszinsen berechnen wird.

Stundung beim Finanzamt bei Zahlungsschwierigkeiten

Eine Stundung hemmt laut BGB die Verjährung der Forderung.
Eine Stundung hemmt laut BGB die Verjährung der Forderung.

Wer nicht in der Lage ist, seine Steuern pünktlich zu bezahlen, kann einen schriftlichen Stundungsantrag beim Finanzamt stellen. Laut § 222 Abgabenordnung (AO) kann der Fiskus Steuerschulden auf Antrag ganz oder teilweise stunden, wenn …

  • das Einziehen der Steuern zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine erhebliche Härte darstellen würde und
  • der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
  • Unter Umständen muss der Steuerzahler eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Eine erhebliche Härte kann zum Beispiel in den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners begründet liegen, beispielsweise in einer schweren Krankheit oder plötzlicher Arbeitslosigkeit. Diese setzt allerdings voraus, dass …

  • er durch eine Steuerzahlung (also ohne Stundung) in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würde und
  • seine Verhältnisse ungünstiger liegen als bei anderen Steuerpflichtigen.

Dabei wird eine Stundung gewöhnlich nur in Betracht kommen, wenn der Betroffene seine Zahlungsschwierigkeiten nicht anderweitig überbrücken kann, etwa indem er einen Kredit aufnimmt oder auf andere vorhandene Vermögenswerte zurückgreift. Dass er hierfür jedoch sein eigenes, von ihm selbst bewohntes (und angemessenes) Haus aufgibt, wird in aller Regel nicht verlangt werden können.

Der Steuerschuldner muss die erhebliche Härte eindeutig und zweifelsfrei belegen. Hierfür stellt er aktuell vorhandene und flüssige Vermögens- und Einkommenswerte sowie offene Steuerschulden gegenüber. Möchten Sie erfahren, welche Optionen Sie bei bestehenden Steuerschulden haben? Der unverbindliche Online-Schuldencheck ** hilft Ihnen weiter.

Für den Fall, dass der Fiskus einen positiven Stundungsbescheid erlässt, muss er mit Stundungszinsen laut AO rechnen. Diese betragen 0,15 Prozent pro Monat bzw. 1,8 Prozent pro Jahr.

Achtung! Eine Stundung kommt nicht in Betracht für die Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie die Kapitalertragssteuer.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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