Existenzminimum – Was Bedürftigen monatlich mindestens zusteht

Das Wichtigste zum Existenzminimum

Was genau ist das Existenzminium?

Dem Existenzminimum liegt die Frage zugrunde, was Menschen brauchen, um mindestens den grundlegenden Lebensunterhalt bestreiten zu können. Was unter das Existenzminimum fällt, muss in Folge einer Insolvenz nicht abgetreten werden.

Ist das Existenzminium in allen (rechtlichen) Bereichen gleich?

Nein. Es wird unterschieden zwischen soziokulturellen, steuerrechtlichem und schuldrechtlichem Existenzminimum. Dementsprechend gibt es keine allgemeingültige Definition, sondern verschiedene Ansätze.

Welche Kosten werden bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt?

Regelbedarfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohnungskosten sowie Kosten für Heizung und Wasser werden in die Berechnung des Existenzminimums einbezogen.

Was ist mit Existenzminimum gemeint? Versuch einer Definition

Das Existenzminimum soll den Mindestbedarf zum Bestreiten des Lebensunterhalts abdecken.
Das Existenzminimum soll den Mindestbedarf zum Bestreiten des Lebensunterhalts abdecken.

Was brauchen Menschen zum Leben? Einfach gesagt ist dies die zentrale Frage, welche dem Existenzminimum zugrunde liegt.

Was die konkrete Definition des Begriffs anbelangt, gestaltet sich eine eindeutige Aussage jedoch deutlich schwieriger. Hintergrund ist, dass beim Existenzminimum eine Definition immer kulturspezifisch und relativ bleibt.

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Ansätze voneinander unterscheiden, die jeweils eine eigene Definitionsidee zulassen:

  1. Volkswirtschaftliche Perspektive: Je nach Lebensstandard sowie technischem und kulturellem Stand der wirtschaftlichen Entwicklung, gelten in verschiedenen Ländern unterschiedliche als für den Lebensunterhalt notwendig anerkannte Lohnhöhen.
  2. Einkommenssteuerrechtlicher Ansatz: Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Abzug der Einkommenssteuer von seinen Einkünften mindestens so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf.

Physisches versus soziokulturelles Existenzminimum

Die Unterscheidung zwischen physischem und soziokulturellem Existenzminimum ist Teil des volkswirtschaftlichen Ansatzes. Aber worin unterscheiden sich die beiden genannten Arten überhaupt? Erstere umfasst allgemein gesagt alle Mittel, die in den Bereich der Befriedigung materieller Bedürfnisse fallen. Hierbei handelt es sich vor allem um

  • Nahrung,
  • Kleidung,
  • Wohnung und
  • medizinische Versorgung im Notfall.

Mit soziokulturellem Existenzminimum sind hingegen immaterielle Güter gemeint. Hierbei geht es insbesondere um die Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellem Leben, die in Deutschland laut geltenden Gesetzen jedem Bürger zusteht.

Zum physischen gehören steuerrechtliches und schuldrechtliches Existenzminimum. Letzteres greift Im Falle von Insolvenzen, die wegen Überschuldung beantragt werden. Jedem Bürger steht ein Selbstbehalt in bestimmter Höhe zu, welcher von der Pfändung unangetastet bleiben muss.

Was wird als steuerrechtliches Existenzminimum bezeichnet?

Hiermit ist die Einkommensgrenze gemeint, unterhalb derer bedürftige Personen sowie deren Familien von der Einkommenssteuer befreit werden. Daher wird das steuerrechtliche Existenzminimum auch als steuerfreies Existenzminimum bezeichnet.

Die von der Einkommenssteuer freizustellenden Mindestbeträge werden im Existenzminimumbericht festgehalten, der sich an den Regelungen im Sozialrecht orientiert. Während bei Erwachsenen im genannten Kontext auch der Begriff Grundfreibetrag synonym verwendet wird, ist beim Existenzminimum für Kinder vom Kinderfreibetrag die Rede.

Letztlich geht es um den Betrag des Einkommens, der für die Existenz des Steuerpflichtigen erforderlich ist und bei einer am Leistungsfähigkeitsprinzip orientierten Besteuerung nicht für Steuerzahlungen zur Verfügung stehen darf. Begründet ist diese Maßnahme u. a. mit der staatlichen Verpflichtung, die im Grundgesetz als unantastbar definierte Menschenwürde zu achten.
Was zum Existenzminimum gehört, muss nicht versteuert werden.
Was zum Existenzminimum gehört, muss nicht versteuert werden.

Denn würde der Staat das Existenzminimum als versteuerbar erklären, wäre das im Sinne der unantastbaren Menschenwürde nicht vertretbar. Durch ein solches Vorgehen würden Bürgerinnen und Bürger, deren finanzielle Verhältnisse eigentlich ein vom Staat unabhängiges Leben erlauben, in die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen gedrängt werden.

Ferner sei diese Maßnahme schlicht als sinnlos zu erachten, denn der Teil des Existenzminimums, den der Staat durch die Steuerlast abnehmen würde, müsste im Anschluss als staatliche Leistung zurückerstattet werden.

Wie hoch ist das Existenzminimum? – Was beim Berechnen gilt

Entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.06.1995 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor. Die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Als Grundlage der Berechnung vom Existenzminimum wird der sozialhilferechtliche Mindestbedarf herangezogen, welcher nach Vorgaben des Bundesverfasssungsgerichts festgelegt wird. Ohne Sonder- und Mehrbedarfe setzt sich der notwendige Unterhalt zum Leben, im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß zwölftem Sozialgesetzbuch (SGB XII), wie folgt zusammen:

  • Regelbedarfe, die vornehmlich Nahrungsmittelleistungen, Mittel zur Körperpflege, aber auch den Hausrat beinhalten
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, vorausgesetzt diese fallen in den Bereich typischer Bedarfspositionen wie u. a. Schulbedarf oder die Mitgliedschaft in Sport- und Musikvereinen
  • Kosten die für Wohnraum entstehen (Bruttokaltmiete sowie vergleichbare Aufwendungen, die Haus- oder Wohnungseigentum betreffen
  • Kosten für Heizung und Warmwasser

Zusätzlich können die genannten Komponenten durch weitere Bestandteile ergänzt werden. Hierzu zählt u. a. der Versicherungsschutz im Krankheits- oder Pflegefall, welcher ebenfalls vom Existenzminimum gedeckt wird.

Es gibt jedoch auch Posten, die bei der Festlegung vom Existenzminimum nicht berücksichtigt werden. Einige Beispiele sind im Folgenden aufgelistet:

  • Alkohol,
  • Kraftstoffe,
  • Zigaretten,
  • Futter für Haustiere und
  • Kosten für Lotto oder andere Glücksspiele.

Aber was steht Bürgerinnen und Bürgern konkret zu bzw. auf welcher Grundlage wird berechnet? Was beispielsweise das Wohnrecht anbelangt, dient die vom statistischen Bundesamt im Jahr 2014 erhobene Wohngeldstatistik als Bemessungsgrundlage, von welcher die Quadratmetermiete abgeleitet wird. 2017 betrug die Bruttokaltmiete gemäß Existenzminimum monatlich 267 Euro für alleinstehende Personen und 283 Euro für Ehepaare. Seit 2018 hat sich der Betrag für Ehepaare auf 424 Euro pro Monat erhöht.

Wie hoch ist das Existenzminimum? Bei der Berechnung werden u. a. Regelbedarfe und Wohnkosten berücksichtigt.
Wie hoch ist das Existenzminimum? Bei der Berechnung werden u. a. Regelbedarfe und Wohnkosten berücksichtigt.

Wer allerdings niedrige Einkünfte aus seiner Erwerbstätigkeit bezieht, der kann zur Verringerung von Wohnkosten seinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Vorausgesetzt Sie haben nicht bereits Anspruch auf zusätzliche Leistungen laut zweitem oder zwölften Sozialgesetzbuch.

Neben Mietkosten werden auch Heizkosten beim Existenzminimum berücksichtigt. Deren Berechnungsgrundlage ist die Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013, für die das Statistische Bundesamt verantwortlich ist. Laut der genannten Stichprobe, die das gesamte Bundesgebiet abdeckt, gaben Alleinstehende 2013 monatlich im Durchschnitt 55 Euro für Heizung und Warmwasser aus. Bei kinderlosen Paaren waren es hingegen 71 Euro.

Da es allerdings in den Folgejahren zu rückläufigen Energiepreisen kam, wurde im Rahmen der Wohngeldreform 2016 darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung in die neue Existenzminimumberechnung mit eingeflossen ist. 2017 lag demnach der geltende Betrag für Heizkosten bei 50 Euro im Monat. Ab 2018 lag der Betrag bei einer Höhe von 53 Euro monatlich. Beide Angaben beziehen sich auf Alleinstehende. Für Ehepaare betrug die festgelegte Summe seit 2018 68 Euro pro Kalendermonat. Im Jahr 2014 beträgt der Wert 92 Euro pro Monat für Alleinstehende und 125 Euro monatlich für Ehepaare.

Was die Gesamthöhe des steuerlichen Freibetrags angeht, lag der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer entfällt, 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende sowie 21.816 Euro für Ehepaare. Der Kinderfreibetrag lag im genannten Jahr bei 3.012 Euro je Elternteil. 2024 steigen die Beträge an: Der steuerliche Gundfreibetrag beträgt dann 11.604 Euro, während der Kinderfreibetrag bei 3.192 Euro pro Elternteil liegt.

Gelten die Bestimmungen zum Existenzminimum auch für Rentner?

Vom Existenzminimum sind häufig Rentner betroffen, bei denen die Rente nicht ausreciht, um anfallende Lebenshaltungskosten zu decken.
Vom Existenzminimum sind häufig Rentner betroffen, bei denen die Rente nicht ausreicht, um anfallende Lebenshaltungskosten zu decken.

Vor allem Menschen im Rentenalter sind immer häufiger vom Leben am Existenzminimum betroffen, wenn bei Eintritt in die Rente nicht mehr das volle Gehalt zur Verfügung steht. Ihre Einkünfte reichen im Alter häufig nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.

Für diesen Fall hat der Staat das Recht auf Grundsicherung eingerichtet. In dieser sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Der Unterschied zur Sozialhilfe liegt jedoch darin, dass bei der Grundsicherung nicht auf das Einkommen der Kinder oder Eltern der Leistungsbezieher zurückgegriffen wird. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn deren jährliches Einkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Aber wer ist anspruchsberechtigt? Im Allgemeinen haben bedürftige Menschen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung Anspruch auf die Grundsicherung. Hierbei gilt, dass die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht ist, die zum Eintritt in die Rente berechtigt. Aktuell liegt diese bei 67 Jahren für Geburtsjahrgänge ab 1964. Nicht entscheidend ist hingegen, ob Sie bereits Altersrente beziehen oder nicht.

Im Falle der dauerhaften Erwerbsminderung müssen Betroffene mindestens 18 Jahre alt sein, um die Grundsicherung als Existenzminimum beantragen zu können. Ob Personen tatsächlich dauerhaft vollumfänglich erwerbsgemindert sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers vorab.

Zusammenhang zwischen Existenzminimum und Unterhalt

Unterhalt zahlenden Ehegatten muss abzüglich der zu leistenden Unterhaltszahlungen ein Selbstbehalt bleiben, um die eigene Existenz nicht zu gefährden. Der Gesetzgeber hat hierfür Pauschalbeträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehepartner zur Sicherung vom Existenzminimum zusteht. Folgende Tabelle zeigt die pauschalen Beträge:

Unterhaltspflicht fürSelbstbehalt für Erwerbstätige (in €)Selbstbehalt für Arbeitslose (in €)
minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren1.080880
volljährige Kinder1.3001.300
getrennt lebende Ehegatten1.2001.200
geschiedene Ehegatten1.2001.200
nichteheliche Mutter1.2001.200
Eltern1.8001.800

Richtlinien der Schweiz: Betreibungsrechtliches Existenzminimum

Auch im Nachbarland Deutschlands gibt es Bestimmungen zum Existenzminimum. Grundsätzlich hat jeder Mensch, der sich legal in der Schweiz aufhält, Anspruch auf die Abdeckung des Existenzminimums.

Unterschieden wird in der Schweiz zwischen sozialhilferechtlichem und schuldbetreibungsrechtlichem Minimum für die Existenz. Letzteres steht von Überschuldung betroffenen Personen zu, während Ersteres Sozialhilfeempfängern zugedacht ist. Nicht selten steht die Unterscheidung jedoch in der Kritik, da in der Schweiz überschuldeten Personen ein höheres Existenzminimum zusteht als Empfängern von Sozialhilfeleistungen.

Aber wie hoch ist das Existenzminimum für 1 Person im Nachbarland? Berechnet wird der Betrag unter Einbezug der Mietkosten, die für eine einfache, zweckmäßige Wohnung durchschnittlich anfallen. Außerdem werden in der Schweiz auch Krankenkassenbeiträge inklusive Selbstbehalt bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt. Zusätzlich stehen einem Ein-Personen-Haushalt 1000 CHF zu, während der Betrag für 2-Personen-Haushalte 1500 CHF beträgt. Bei der Berechnung handeln die einzelnen Kantone unabhängig voneinander, weshalb die Höhe des Existenzminimums je nach Region variiert.

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Existenzminimum – Was Bedürftigen monatlich mindestens zusteht
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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

24 Gedanken zu „Existenzminimum – Was Bedürftigen monatlich mindestens zusteht

  1. Michael

    Hallo, ich bekomme neben dem Bürgergeldsockelbetrag nur rund 100 Euro für die Anerkennung meiner Nebenkosten. Ich bin jedoch Hauseigentümer mit 66 m² Wohnfläche nebst Garten von 424 m². Ich zahle monatlich in Raten 150 Euro an meinen Bruder aus Erbschaftsgründen. Die Kosten für Telefon, Kontoführung, Hausratversicherung, Kfz-Steuer bzw. Kfz-Versicherung werden auch nicht bezahlt. Die Anerkennung der ortsüblichen Bruttokaltmiete (vom Finanzamt berechnet) wurde ebenfalls abgelehnt. Der Mehrbedarf an kostenaufwändiger Ernährung (habe Gicht, Diabetes 2 sowie leichte Niereninsulfizienz) wurde mit Verweis auf eine Internetseite abgelehnt. Meine Anfrage beim Sozialamt ergab, das ich kein Wohngeld beantragen kann, da ich ja bereits Bürgergeld erhalte. Kann das so alles richtig sein?

  2. Sabine

    Guten Tag, ich habe ein Teilzeitjob und verdiene ca € 780.- im Monat. Nun habe ich aber noch Schulden von über € 4’300.-
    Zur Zeit lebe ich in der Wohnung meines Freundes, habe hier nichts was mir gehört außer meine Kleider, etc.
    Miete zahle ich nicht, aber ich versorge seine Katzen (8Stk) und kaufe auch das Futter und den Sand dafür, der Aufwand um Wohnung und seinen Teich zu betreuen verrechnen wir so. Ich bezahle den Strohm monatlich.
    Nun stellt sich mir die Frage, Lohnpfändung werde ich haben???

    Können sie mir das in etwa sagen? Ich wäre sehr froh um eine ungefähre Berechnung, damit ich weiss was auf mich zukommt.

    Vielen Dank

  3. Barbara

    Hallo.ich verdiene 1097 Euro netto und mein pfädungsfreibetrag wurde auf 1008 Euro heruntergesetzt…meine Frage ist :Darf man den Pfändungsfreibetrag noch weiter runter setzen wenn ich Arbeite? Und wenn ja ,wieviel?

  4. Ana

    Hallo, ich bin 56 und bekomme ab März 2021 Erwerbsunfähigkeitsrente von 1365€. Mein Mann ist 62 und bekommt nichts. Habe eine Miete von 950,00€ mit 67 qm für 2 Personen. Kann ich Mietzuschuss beantragen oder andere Hilfe ? Das reicht hinten und vorne nicht zum leben.
    M.f.G
    Ana

  5. majkel

    Hallo ich habe eine Frage
    Eleinerzihender mit 2 Kindern 5 und 6
    3 Jahr Ausbildung
    Werde jetzt Wohnung mieten für 695
    Annahmen 730+160*220+300
    Ca 1400 auf Hand – 700 +60 Strom bleibt 640 steht mir was noch zu

  6. Mike

    Hallo ich bin Schwerstbehindert (g, aG, H, Rf und B für Begleitperson. Ich bekomme Rente wegen Voller Erwerbsminderung und etwas Betriebsrente von der kvw. Insgesamt liege ich damit bei ca. 1030,-€. Ich lebe allein in einer EG-Mietwohnung habe keine Familie und keine Angehörigen. Habe Pflegestufe 1 und die Rente ist eine Dauerrente. Miete liegt bei 460€ warm, dazu kommt Strom, Versicherung usw. Nach Abzug von allem bleiben mir noch 150€ für Lebensmittel, für Freizeit oder etwas ansparen bleibt nichts übrig. Habe ich noch einen Recht auf Grundsicherung? Mein Sozialamt rückt irgendwie nicht richtig mit der Sprache raus. Werde immer damit konfrontiert wie kompliziert die Abwicklung ist.

  7. E.

    Ich habe folgendes Anliegen:
    Mein Bruder konnte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, da er schon jahrelang schwerstbehindert ist und eine gesetzliche Betreuung ablehnt.
    Jetzt hat er über ausstehende Rundfunkgebühren einen Vollstreckungsbescheid erhalten und ich muss dieser Behörde Nachweise liefern.
    U.a. werden die Kto-Auszüge der letzten drei Monate verlangt. Da er die Bankkarte verlegt hat, konnte seine Bekannt kein Geld mehr für ihn abheben und hat deshalb auf ihre Kosten Einkäufe erledigt. Jetzt sind ca. knapp 3.000 Euro angelaufen. Das hat sie ihm natürlich nur ausgelegt. Zu pfänden gibt es nichts.
    Frage: Kann von diesen 3.000 Euro ein Teil vollstreckt werden? Wie viel Geld darf er auf dem Girokonto haben?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elisabeth

  8. Gertraud

    Guten Tag,

    ich arbeite in TZ (658€ netto mtl.) und beziehe vom Jobcenter 453€. Aufgrund der Corona Epedemi wurde ich vorübergehend gekündigt, da das Lokal seine Türen schließen muß. Habe mich abeitslos gemeldet. Ich werde jedoch mit den vorraussichtlich 800€ nicht auskommen können, da meine Miete bereits 700 € beträgt.
    Meine Frage:. Kann ich während Situation beim Jobcenter eine Erhöhung erwarten oder von anderer Stelle?
    Mit freundlichen Grüßen
    G.

  9. Natalya

    Guten Tag , mein Mann ist zur Zeit arbeitslos und er soll für 3 kindern von der ersten Ehe Unterhalt zahlen. Wir haben ein gemeinsames Kind auch. Seine ex Frau ist verheiratet. Meine Frage ist wie viel Geld darf er für uns behalten und was geht an den anderen Kindern.
    MFG
    Natalya

  10. Peter

    Meine Frau schwanger 8 Monat und noch 2 Kinder wir bekommen vom Job enter im Januar 601 Euro aber davon sollen wir noch Miete bezahlen Höhe 501 Euro also bleiben mir ca 100 Euro zum leben

  11. Wupper Taler

    Hallo,
    ich bekomme eine 100% Erwerbsminderungsrente von ca 1200€, allerdings wird diese durch Unterhalt für meine Tochter auf 880€ gekürzt, bzw direkt vom Konto abgezogen.
    Meine Frage : ist das so rechtens? Ich bin ja nicht Arbeitslos sondern Rentner…!?
    Da kein Kontakt besteht, wie erfahre ich wie lange ich noch zahlungspflichtig bin? Jugendamt sowie Stadtkasse geben keine Auskunft und verweisen jeweils auf die andere Stelle.
    Grüße, C.P.

  12. santina

    Hallo ich bin 29 und verdiene 700€ netto ab Januar da ich nicht mehr arbeiten kann weil ich die Meister Schule mache. kann ich wohngeld beantragen ?? ich kann mich nicht über Wasser halten mit dem wenigen geld

  13. Anette

    Guten Tag!
    In momentan ich nicht gebe nur kindergeld (ich bin zu hause mit kind 14 monat elterngeld fertig am márz..,unterhalt 150 eu.allein großziehen, nicht haben platz in kinderkrippe…müssen warten,so arbeit jetzt nicht geht,)miete 350eu nebenkosten 100eu heizung 375 eu(diese wohnung 2 zimmerwohnung und jetzt meine freundin in andere zimmer leben Sie zahlen in miete halb )mehr als zwei monat ich anmelden bei jobcenter für sozialhilfe aber Sie nur prüfen prüfen,,ich verstehe diese so geht aber nicht kann miete zahlen. und mehr,,es ist leider zu viel zeit mir,.Ob Sie konstatieren, dass ich berechtigt,,was ich entwarten in euro ..Ich hoffe, es war nicht kompliziert.Vielen Dank dass lesen und antworten .
    Mfg
    Helga

  14. Sonja

    Hallo,

    Mein Bruder ist geistig behindert mit dem Grad der Behinderung von 100%.
    Er arbeitet in einer Behinderten Werkstatt und erhält ein Entgelt von ca. 175 €, zudem erhält er eine Rente. Sein Einkommen ist ca. 900 €.
    Er wohnt in einer Eigentumswohnung, die ihm zu 52 % gehört. Er hat sie von meinem Vater geerbt. Leider gab es kein Testament und es ist noch eine Urenkelin aufgetaucht. Ihr gehören 49 % der Wohnung.
    Mein Bruder muss ihr nun ein Nutzungsentgeld von 265,75 € im Monat zahlen. Dazu kommen Zahlungen wie Hausgeld und Fixkosten (Heizung, Warmwasser usw.).
    Er hat einen vom Amtsgericht bestellten Betreuer. Er hat gesagt, dass er für seine Lebenserhaltungssystem nur noch 300 € abholen kann.
    Diese 300€ sind für Nahrung, Kleidung, aber auch für Rücklagen der Wohnung. Die Wohbung ist abgewohnt und wird in nächster Zeit eine neue Gasetagenheizung benötigen, die er bezahlen muss und Anteilig hoffentlich auch die Urenkelin. Das ist nur das Nötigste.
    Was könnte für meinen Bruder beantragt werden, damit er mehr Geld monatlich zur Verfügung hat.
    Wäre die Urenkelin nicht aufgetaucht, dann würde er mit dem Geld zurechtkommen.
    Ich und meine Geschwister haben zugunsten meines Bruders auf das Erbe verzichtet.
    Was könnten Sie uns raten.
    Vielen Dank!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sonja,

      wenden Sie sich für eine persönliche Beratung am besten an eine Stelle der Sozialberatung. Dort können Möglichkeiten und Wege aufgezeigt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Jürgen P.

    Wir haben eine Grundsicherung meine Frau und ich von 1462 Euro.Können wir auch einen Ausgleich für unser Lebensunterhalt beantragen?Bitte um Rückmeldung

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jürgen,

      ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erfahren Sie beim zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Martina

      Mein Mann hat diesen Monat 990€ an Gehalt bekommen da er krank geschrieben war.
      Ich habe ein Nebenverdienst von 380€ diesen Monat.
      Wieviel könnten wir noch beim Amt wegen Grundsicherung beantragen?

  16. Walter

    Hallo Ich bin Selbstständig und möchte in 8 Jahren ( 67 ) auf Rente.
    Jetzt meine frage :
    Aus der Gesetzliche Altersrente bekomme ich nach Hochrechnung ca 380 € meine Frau ca. 265 € und haben ein Immobilie von ca. 130 T. €
    Wie würde es mit der Grundversorgung aus ihrer Sicht aussehen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Walter,

      momentan erhalten Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können, die Grundsicherung im Alter. Eine pauschale Antwort lässt sich nicht geben, da bei der Berechnung unter anderem berücksichtigt werden muss, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anfallen. Vorhandenes Vermögen wird berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Peter G.

    Peter G.
    Guten Tag. Ich bekomme eine Altersrente von 319.15 Euro . Lebe mit eine Partnerin (nicht eingetragene ) in einer Wohnung zur Miete 680 Euro kalt.
    Meine Partnerin Verdient 1200 Euro netto. Habe ich noch Anspruche auf zusätzliche Leistungen.

    MfG. Peter G.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      ob Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter haben, können Sie bei der zuständigen Behörde (meist der örtliche Träger der Sozialhilfe) erfragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Dagmar T.

    Guten Tag. Ich beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 445,09€ . Jetzt meine Frage, ich bekomme eine sogenannte aufstockende Grundsicherung von 350,91€ dazu .Aber wie ich habe bei meiner Arbeitslosigkeit 850€ bekommen. Ist das nicht der Satz für minimum zum Leben? Das habe ich jetzt ja nicht. Lg Fr. Thilker.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Dagmar,

      Sie haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es werden die Hartz-4-Regelsätze als Minimum erachtet (für Alleinstehende momentan 416 Euro). Zusätzlich kommen noch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuell Mehrbedarfe und andere Posten hinzu.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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