Das Wichtigste zur cessio legis
Die Legalzession ist nichts anderes als ein gesetzlicher Forderungsübergang. Dieser erfolgt automatisch aufgrund einer gesetzlichen Regelung. Weder Schuldner noch Gläubiger können dies beeinflussen oder verhindern.
Im Falle einer Abtretung geht die Forderung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung auf den neuen Gläubiger übergeht. Es bedarf hierzu eines entsprechenden Vertrags bzw. zweier Willenserklärungen.
Ein typisches Beispiel ist die Bürgschaft. Befriedigt der Bürge den Gläubiger, so wird der Bürge zum neuen Gläubiger des Hauptschuldners. Hier listen wir weitere Fallkonstellationen auf.
Inhalt
Was bedeutet Legalzession? Definition und Beispiel
Gesetzlicher Forderungsübergang (Lateinisch: cessio legis) bedeutet, dass eine Forderung aufgrund einer gesetzlichen Regelung auf einen neuen Gläubiger übergeht – und nicht durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger.
Die Legalzession ist zum Beispiel in folgenden Situationen vorgesehen:
- Wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in eine dem Schuldner gehörende Sache betreibt, so darf auch ein Dritter den Gläubiger befriedigen, wenn er sonst Gefahr läuft, sein Recht an diesem Gegenstand zu verlieren. Bezahlt er die Schulden, kommt es gemäß § 268 Abs. 3 BGB zur cessio legis – er wird Inhaber der Forderung.
- Bei einer Gesamtschuldnerschaft darf der Gläubiger von jedem Schuldner die gesamte Leistung verlangen – dies jedoch nur einmal. Bezahlt ein Gesamtschuldner die Forderung des Gläubigers vollständig, so geht dessen Zahlungsanspruch laut § 426 Abs. 2 BGB auf den Gesamtschuldner über.
- Auch bei der Bürgschaft sieht der Gesetzgeber eine Legalzession vor, und zwar dann, wenn der Bürge den Gläubiger befriedigt. Dann geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf den Bürgen über. Dadurch verliert der Gläubiger seine Forderung – zu Recht, denn sie steht ihm nicht mehr zu. Außerdem erhält der Bürge durch den gesetzlichen Forderungsübergang die Gelegenheit, seinen erlittenen finanziellen Verlust wieder auszugleichen, indem er den Hauptschuldner zur Kasse bittet.
- Im Familienrecht gibt es die Legalzession ebenfalls. Laut § 1607 Abs. 3 BGB tritt sie ein, wenn ein Verwandter anstelle des eigentlich Unterhaltspflichtigen Unterhalt leistet.
Cessio legis in speziellen Gesetzen außerhalb des BGB
Die cessio legis ist nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehen, sondern darüber hinaus auch in zahlreichen Spezialgesetzen, beispielsweise in § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EGFZ):
Verursacht ein Dritter schuldhaft die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, so kann der Arbeitnehmer von dem Schädiger Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls verlangen. Gleichzeitig steht ihm während der nächsten sechs Wochen Entgeltfortzahlung nach dem EGFZ zu.
Allerdings gehen diese Schadensersatzansprüche auf den Arbeitgeber über, wenn der Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit weiterhin sein Gehalt bekommt. Diese Legalzession nach § 6 Abs. 1 EFZG soll verhindern, dass der Arbeitnehmer einen nicht gerechtfertigten doppelten Ausgleich für seinen Verdienstausfall erhält.
Legalzession bei der Versicherung
Auch im Versicherungsrecht hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Forderungsübergang verankert. Schauen wir uns ein Beispiel dazu an:
Ein Autofahrer (X) verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug eines anderen Autofahrers (Y) stark beschädigt wird. Die Reparatur dauert mehrere Wochen und kostet 25.000 €. Dem geschädigten Y steht deshalb ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Reparaturkosten gegen den Schadensverursacher X zu. Diese Kosten übernimmt jedoch auch die Kaskoversicherung des Geschädigten aufgrund des Kaskoversicherungsvertrag.
Diese Versicherungsleistung löst eine Legalzession nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG aus:
„Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.“
Mit dem Forderungsübergang kann der Versicherungsgeber den Schadensersatzanspruch beim Schädiger geltend machen. Er trägt damit auch das Risiko eines Zahlungsausfalls, beispielsweise wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist, denn dieses geht ebenfalls auf die Versicherung über.