Privatinsolvenz mit Eigentumswohnung: Was passiert mit der Immobilie?

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz mit Eigentumswohnung

Darf ich meine Eigentumswohnung während der Privatinsolvenz behalten?

Normalerweise fällt die (bereits bezahlte) Eigentumswohnung als pfändbares Schuldnervermögen in die Insolvenzmasse und wird dementsprechend vom Insolvenzverwalter verwertet.

Was ist, wenn die Eigentumswohnung noch nicht vollständig bezahlt bzw. diese mit Rechten belastet ist?

Ist die Eigentumswohnung mit Verbindlichkeiten belastet, liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters zu entscheiden, ob sich die Verwertung als Vermögenswert rentiert.

Kann ich meine Eigentumswohnung retten, indem ich sie auf Angehörige überschreibe?

Übertragen Sie kurz vor der Privatinsolvenz die Eigentumswohnung noch schnell an einen Angehörigen, kann der Insolvenzverwalter diesen Akt u. U. anfechten und die Wohnung zurück in die Insolvenzmasse holen.

Privatinsolvenz: Wird die Eigentumswohnung als Vermögenswert angesehen?

Verlieren Schuldner bei Privatinsolvenz ihre Eigentumswohnung?
Verlieren Schuldner bei Privatinsolvenz ihre Eigentumswohnung?

Müssen Schuldner Privatinsolvenz anmelden und besitzen eine Eigentumswohnung, machen sie sich häufig Sorgen darüber, ob sie ihre Immobilie verlieren könnten. Dieser Gedanke ist tatsächlich nicht unbegründet, denn der Treuhänder wird sämtliche Vermögenswerte zur Verwertung heranziehen, damit die Schulden beglichen werden können. Immobilien genießen hierbei keinen besonderen Schutz, sondern werden genauso verwertet wie z. B. ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung

Ob bei der Privatinsolvenz auch die Eigentumswohnung zu Geld gemacht wird, um die Gläubiger zu befriedigen, hängt davon ab, ob sie als Vermögen gewertet werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn keine oder nur geringe Verbindlichkeiten auf ihr lasten. Haben Sie Ihre Wohnung also abgezahlt – oder fast abgezahlt –, werden Sie sie im Falle einer Privatinsolvenz mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren. Fragen rund um das pfändbare Vermögen können Sie beim Online-Schuldencheck ** kostenlos und unverbindlich klären.

Da Wohnraum allerdings auch viel wert ist, kann der Verkauf der Eigentumswohnung oft einen Großteil der – oder sogar sämtliche – Schulden tilgen und zu Schuldenfreiheit führen. Wird aufgrund von Privatinsolvenz eine Eigentumswohnung verwertet, geschieht dies in der Regel durch eine Insolvenzversteigerung.

Bis die Wohnung tatsächlich verkauft wird, dürfen Sie darin wohnen bleiben. Es ist allerdings möglich, dass Ihr Insolvenzverwalter während dieser Zeit eine Nutzungsentschädigung von Ihnen verlangt, ähnlich einer Miete.

Wann wird die Eigentumswohnung nicht verwertet?

Bei einer Privatinsolvenz wird die Eigentumswohnung üblicherweise nicht verwertet, wenn auf ihr hohe Schulden lasten. Denn diese müssten Sie ohnehin begleichen, selbst wenn die Wohnung verkauft wird und Ihnen nicht länger gehört.

Zusätzlich kämen aber noch neue Kosten in Form von Miete hinzu, denn ohne Ihre Eigentumswohnung müssten Sie in eine Mietwohnung umziehen. Der Insolvenzverwalter hat an dieser Stelle abzuwägen, ob sich der Verkauf der Wohnung unter diesen Gesichtspunkten wirklich lohnt oder eher zu weiterer Verschuldung führt. Haben Sie Fragen zu diesem Thema, kann Ihnen die unverbindliche Schuldenanalyse ** weiterhelfen.

Wird Ihnen trotz Privatinsolvenz die Eigentumswohnung gelassen, werden Sie jedoch vermutlich einen Teil der Wohnung als Vermögenswert „herauskaufen“ müssen. Dies funktioniert folgendermaßen: Die Schulden, die derzeit auf der Immobilie lasten, werden auf den aktuellen Verkaufswert angerechnet. Die Differenz, die sich daraus ergibt, verwertet der Treuhänder als Vermögenswert.

Ist Ihre Wohnung z. B. 200.000 Euro wert und mit Schulden in Höhe von 160.000 Euro belastet, müssen Sie den Differenzbetrag von 40.000 Euro als Vermögenswert aufbringen.

Macht es Sinn, vor der Privatinsolvenz die Eigentumswohnung zu übertragen?

Eine mögliche Lösung ist es, vor der Privatinsolvenz die Eigentumswohnung an den Ehepartner zu verkaufen.
Eine mögliche Lösung ist es, vor der Privatinsolvenz die Eigentumswohnung an den Ehepartner zu verkaufen.

Manche Schuldner wollen ihre Immobilie retten, indem sie diese vor der Insolvenz schnell noch an ihre Ehepartner, Eltern oder Kinder übertragen. Doch auch übertragenes Eigentum muss im Insolvenzverfahren angegeben werden.

Und wenn der Insolvenzverwalter sieht, dass Sie kurz vor Ihrer Privatinsolvenz Ihre Eigentumswohnung an Ihre Angehörigen übertragen haben, wird er verständlicherweise misstrauisch. Dann kann er unter Umständen die Übertragung rückwirkend ungültig machen und die Wohnung in die Vermögensmasse zurückholen.

Kann der Verkauf an den Ehegatten eine Lösung sein? Eine vielversprechendere Lösung als die Übertragung bietet sich, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau Miteigentümer der Eigentumswohnung ist und Sie beide gemeinsam darin wohnen. Dann kann Ihr Ehepartner Ihren Miteigentumsanteil abkaufen und wird zum Volleigentümer der Wohnung.

Ist diese allerdings noch mit Schulden belastet, die zuvor von Ihnen beiden getragen wurden, gehen diese dann vollständig auf Ihren Ehegatten über. Sie sollten deshalb sicherstellen, dass Ihre Ehefrau bzw. Ihr Ehemann finanziell in der Lage ist, als Volleigentümer die Belastung der Mietwohnung zu stemmen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie beide in die Verschuldung geraten.

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 ist sie Teil unserer Redaktion und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

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2 Gedanken zu „Privatinsolvenz mit Eigentumswohnung: Was passiert mit der Immobilie?

  1. Noah

    Bei meiner Schwester ist der Fall, dass Bauträger nun Insolvenz ist. Jedoch haben wir kein Bauträgervertragsrecht gemacht, was jetzt ein großes Problem ist. Kann man das noch so kurzfristig beantragen? Vielen Dank!

  2. Bader

    Hallo,
    Ich bin Eigentümer und habe Schulden bis zu 55 tausend Euro ,meine Frage lautet kann ich in insolvenz gehen ohne dass die wohnung zum Zwangsversteigerung geht.,ist das möglich?

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