Das Wichtigste zur Privatinsolvenz und ihrem Ablauf nach 6 Jahren
In den meisten Fällen dauert die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz 6 Jahre.
Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens redlich verhalten hat, erteilt ihm das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Dann ist er nach diesen 6 Jahren schuldenfrei.
Nein. Das Insolvenzgericht erteilt diesen Schuldenerlass nur, wenn der Schuldner dies auch beantragt hat. Außerdem kann das Gericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagen, wenn der Schuldner gegen seine Obliegenheiten verstoßen hat.
Inhalt
Privatinsolvenz: Nach 6 Jahren endlich schuldenfrei?

Bevor wir bezüglich der Privatinsolvenz die Frage „Was passiert nach 6 Jahren?“ beantworten können, müssen wir zunächst auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens eingehen. Dieser folgt nämlich stets der gleichen Abfolge von Schritten:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch
- Anmeldung der Privatinsolvenz
- Versuch der Schuldenbereinigung durch das Gericht
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung
Die Wohlverhaltensphase dauert maximal sechs Jahre. Die Frage zur Privatinsolvenz „Was passiert nach 6 Jahren?“ kann also wie folgt beantwortet werden: Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt in der Regel die Restschuldbefreiung.
Das bedeutet Folgendes: Ist die private Insolvenz nach 6 Jahren vorbei, können die Gläubiger nicht mehr wegen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustande kamen, in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Der Schuldner ist also spätestens 6 Jahre nach Beginn der Wohlverhaltensphase schuldenfrei.
Ist die Privatinsolvenz immer erst nach 6 Jahren vorbei?

Die Frage „Was passiert nach 6 Jahren Privatinsolvenz?“ kann also wie folgt beantwortet werden: Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Restschuldbefreiung. Es besteht jedoch auch die Option, dass die Wohlverhaltensphase auf drei oder fünf Jahre verkürzt wird. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Wohlverhaltensphase kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner in dieser Zeit 35 Prozent der offenen Forderungssumme sowie die kompletten Verfahrenskosten bezahlt hat.
- Die Privatinsolvenz endet nach einer fünfjährigen Wohlverhaltensphase, wenn er nach Ablauf dieser Zeit zumindest die Verfahrenskosten abbezahlt hat.
Restschuldbefreiung nach 6 Jahren: Versagungsgründe und ausgenommene Schulden
Damit die Frage zur Privatinsolvenz „Was passiert nach 6 Jahren?“ auch tatsächlich mit der Restschuldbefreiung beantwortet werden kann, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. In gewissen Situationen kann die Restschuldbefreiung nämlich auch versagt werden. Die Schulden wären damit weiterhin vorhanden, die Gläubiger könnten immer noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen und die private Insolvenz wäre damit umsonst gewesen.
In den folgenden Fällen kann unter anderem die Restschuldbefreiung versagt werden:
- Der Schuldner hat seine Pflichten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt. Er hat beispielsweise keine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt oder den pfändbaren Teil seines Einkommens nicht an den Insolvenzverwalter abgegeben.
- Er wurde wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt.
- Der Betroffene hat während des Insolvenzverfahrens seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt. Er hat beispielsweise das Insolvenzgericht nicht über einen Arbeitsplatzwechsel informiert.
Auch wenn die Frage bezüglich der Privatinsolvenz „Was passiert nach 6 Jahren?“ in der Regel mit der Restschuldbefreiung beantwortet werden kann, bedeutet das nicht, dass immer automatisch alle Schulden verschwinden, wenn die Dauer der Insolvenz verstrichen ist. Vielmehr sind gewisse Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Geldstrafen bzw. -bußen sowie Ordnungs- bzw. Zwangsgelder. Zusätzlich sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen sowie aus Steuerstraftaten von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
hallo,
ich bin jetzt 6 Jahre Insolvenz gewesen , mein Insolvenzberater meldet sich jedoch nicht zurück. Ich bin in der zeit zweimal schwanger geworden und bin immernoch in elternzeit . konnte mir das jetzt meine Restschuldbefreiung versagen?
Was muss ich jetzt tun? Ich habe anfang 2021 nochmals eine Auskunft über meine Einkommensverhältnisse abgeben müssen. mehr kam nicht vom Rechtsanwalt der dieses durchführt. Und auf email reagieren sie nicht.
Kann mir irgenjemand infos darüber geben was ich jetzt zutun habe? Damit ich endlich schuldenfrei und meine Einträge gelöscht sind?
viele Grüße