Überblick über Verfahrenskosten bei der Privatinsolvenz

Das Wichtigste zu den Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz

Entstehen Kosten, wenn ein Schuldner Privatinsolvenz anmeldet?

Ja, jede Privatinsolvenz verursacht Verfahrenskosten. Hierzu gehören die Gerichtskosten und die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters. Eventuell fallen Anwaltskosten an, wenn sich ein Schuldner während der Privatinsolvenz von einem Anwalt unterstützen und beraten lässt.

Wer muss diese Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz bezahlen?

Für die Verfahrenskosten muss der Schuldner aufkommen. Aus seinem Vermögen, der sogenannten Insolvenzmasse, werden zunächst diese Kosten bezahlt. Erst dann erhalten die eigentlichen Gläubiger ihren Anteil.

Ich kann die Verfahrenskosten nicht bezahlen, möchte aber trotzdem Privatinsolvenz anmelden – geht das?

Ja, die Verbraucherinsolvenz steht auch denjenigen Menschen zur Verfügung, die diese Kosten aktuell nicht aufbringen können. Sie können eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, also einen Zahlungsaufschub.

Diese Kosten entstehen während eines privaten Insolvenzverfahrens

Privatinsolvenz: Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gebühren für das Gericht und den Insolvenzverwalter.
Privatinsolvenz: Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gebühren für das Gericht und den Insolvenzverwalter.

Das Insolvenzverfahren ist für Schuldner nicht kostenlos. Die Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz müssen sie aus eigener Tasche bezahlen. Das heißt konkret:

  • Es fallen Gerichtskosten an, welche sich nach der Insolvenzmasse (Schuldnervermögen) berechnen.
  • Hinzu kommen die Vergütung und Auslagen für den Insolvenzverwalter. Auch diese Kosten werden anhand der Insolvenzmasse ermittelt.
  • Unter Umständen entstehen auch noch Kosten für die Schuldnerberatung, insbesondere wenn ein Anwalt diese Funktion übernimmt. In diesem Fall sollten Sie mit ihm ein pauschales Honorar vereinbaren, sodass Sie von vorherein wissen, welche finanziellen Verbindlichkeiten auf Sie zukommen.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei einer Privatinsolvenz? Grundlage für die Berechnung der Verfahrenskosten bildet das vorhandene Schuldnervermögen, also die Insolvenzmasse. Auf Schuldenanalyse ** erhalten Sie hierzu eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung und Antworten auf Fragen rund um die Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz: Schuldner muss Verfahrenskosten bezahlen – aber wie?

Häufig ist das Schuldnervermögen so gering, dass die Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung kaum davon bezahlt werden können, ganz zu schweige von den Kosten für einen Anwalt. Dennoch gibt es Mittel und Wege, um die Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz zu stemmen.

Zahlungsaufschub bzw. Verfahrenskostenstundung beantragen

Besteht die Chance, dass mir die durch meine Privatinsolvenz entstandenen Verfahrenskosten erlassen werden?
Besteht die Chance, dass mir die durch meine Privatinsolvenz entstandenen Verfahrenskosten erlassen werden?

Normalerweise können Menschen mit einem geringen Einkommen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, um in einem gerichtlichen Verfahren ihre Rechte durchzusetzen oder zu verteidigen. Beim Insolvenzverfahren besteht diese Möglichkeit nicht.

§ 4a Abs. 1 InsO hält aber eine andere Lösung parat. Private Schuldner können eine Stundung der Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz beantragen. Verfahrenskostenstundung heißt, dass diese Kosten so lange nicht geltend gemacht werden, bis das Insolvenzgericht über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung entscheidet. Der Schuldner erhält also einen Zahlungsaufschub und muss die Verfahrenskosten erst nach der Privatinsolvenz bezahlen.

Sofern die Kosten bei Verfahrensabschluss noch nicht gedeckt sind, muss der Schuldner diese für maximal weitere vier Jahre begleichen – vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage.

Verbessern sich die Einkünfte, macht der Schuldner falsche Angaben oder verletzt seine Pflichten während der Verbraucherinsolvenz, kann die Stundung nachträglich aufgehoben werden, sodass sämtliche Verfahrenskosten der Privatinsolvenz sofort fällig werden.

Hilfe beim Insolvenzantrag und beim Antrag auf Verfahrenskostenstundung finden Sie Schuldencheck **, zum Beispiel im Wege einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.

Geld sparen bei den Kosten für die Schuldnerberatung

PKH wird für die Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz nicht bewilligt.
PKH wird für die Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz nicht bewilligt.

Wer Verbraucherinsolvenz beantragen will, muss nachweisen, dass er zuvor versucht hat, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern über einen Schuldenabbau zu einigen. Diesen gescheiterten Versuch muss sich der Schuldner von einer anerkannten Stelle bescheinigen lassen und dem Insolvenzantrag beilegen.

Eine solche Stelle sind z. B. Anwälte oder öffentliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatungen. Beide beraten auch zu anderen Fragen zum Insolvenzrecht. Bei privaten Beratungsstellen und Anwälten kostet das aber Geld.

Die günstigste Lösung ist es, wenn Sie sich an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden, weil diese meist kostenlos helfen, sodass keine weiteren Verbindlichkeiten neben den Verfahrenskosten der Privatinsolvenz entstehen.

Wer stattdessen einen Anwalt einschaltet, muss diesen normalerweise auch bezahlen. Schuldner, die dieses Geld nicht haben, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann bezahlt der Staat die Anwaltskosten. Hier sind aber nur die Kosten für die Bescheinigung des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs inbegriffen. Alle anderen Anwaltsgebühren, etwas für eine insolvenzrechtliche Beratung, muss der Schuldner selbst tragen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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2 Gedanken zu „Überblick über Verfahrenskosten bei der Privatinsolvenz

  1. Frank

    Hallo,
    ich musste im August 2018 Insolvenz anmelden. Zum 01.03.2020 wurde mein Haus verkauft. Der Insolvenzverwalter hat den Überschuss bis heute nicht ausgezahlt, auf meine Briefe und Emails antwortet er garnicht. Kann es sein, dass er meine „Akte“ nachdem er seine Kosten ja aus der Gesamtsumme erstattet hat, nun nicht bearbeitet. Ich hätte dieses Geld (rund 150.000€) gern, damit ich das für eine neue Immobilie verwenden kann. Was kann ich tun?
    Ich würde mich über eine Antwort, gern als Email freuen.
    Gruß,
    Frank K…

  2. Alexandra

    Hallo ,
    Mein Ehemann und ich sind in der pi im September 2020 sind 5 Jahre um und wir möchten einen Antrag auf Verkürzung stellen sodass wir schon nach 5 Jahren fertig sind .
    Wie erfahre ich ob meine Verfahrenskosten gedeckt sind und wann darf ich den Antrag auf Verkürzung stellen?
    MfG fam.

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