Muss in der Privatinsolvenz eine Steuererklärung abgegeben werden?

Das Wichtigste zur Steuererklärung bei der Privatinsolvenz

Müssen Sie bei der Privatinsolvenz eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Ja, vor allem, wenn davon auszugehen ist, dass es zu einer Steuerrückzahlung kommt.

Wer macht die Steuererklärung?

Für die Erstellung der Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter zuständig. In der Wohlverhaltensphase ist dann wieder der Schuldner selbst in der Pflicht.

Können die Kosten für den Insolvenzverwalter steuerlich abgesetzt werden?

Die Absetzung als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn die Kosten zwangsläufig waren – also der Schuldner unverschuldet in die private Insolvenz geraten ist.

Wer fertigt die Steuererklärung in der Insolvenz an?

Auch während der Insolvenz ist eine Steuererklärung meist nötig.
Auch während der Insolvenz ist eine Steuererklärung meist nötig.

In der Regel sind auch Insolvenzschuldner dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass es zu einer Steuerrückzahlung kommt. Dieses Geld fällt nämlich in die Insolvenzmasse und wird zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.

Doch wer muss während der Privatinsolvenz die Steuererklärung anfertigen? Das hängt davon ab, in welcher Phase sich die Insolvenz befindet. Die Steuererklärung bei laufendem Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzverwalter erstellt.

Laut § 80 der Insolvenzordnung (InsO) gilt nämlich Folgendes:

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.

Dass im laufenden Insolvenzverfahren die Steuererklärung vom Insolvenzverwalter angefertigt wird, bedeutet jedoch nicht, dass sich der Schuldner entspannt zurücklehnen kann. Er ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er dem Insolvenzverwalter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen muss.

Ist es nötig, dass ein Steuerberater während der Privatinsolvenz die Steuererklärung macht, dann fallen für seine Arbeit Kosten an. Wer muss diese tragen? Die Kosten werden aus der Insolvenzmasse beglichen.

Steuererklärung nach dem Insolvenzverfahren: Hier gelten andere Regeln

Anders verhält es sich nun, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und sich der Schuldner dann in der Wohlverhaltensphase befindet. In dieser Phase der Privatinsolvenz muss die Steuererklärung wieder vom Schuldner selbst gemacht werden.

Achtung: Werden Sie gemeinsam veranlagt, so muss auch der nicht insolvente Ehepartner die Steuererklärung unterschreiben. Denken Sie daran, dass eine Steuerrückerstattung komplett in die Insolvenzmasse fällt. Um das zu verhindern, muss der nicht insolvente Ehepartner beantragen, dass die Erstattung aufgeteilt wird.

Können die Koste für den Insolvenzverwalter von der Steuer abgesetzt werden?

In der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz muss die Steuererklärung vom Schuldner gemacht werden.
In der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz muss die Steuererklärung vom Schuldner gemacht werden.

Gewisse Beträge – wie beispielsweise Werbungskosten – können von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Geldsumme von Ihren Jahreseinnahmen abgezogen wird. Allein auf den Restbetrag müssen Sie Steuern zahlen. Sie profitieren dann also beim Finanzamt von einem Steuervorteil.

Können auch die Kosten für den Insolvenzverwalter bei der Privatinsolvenz in der Steuererklärung angegeben werden, so dass Sie weniger Steuern zahlen müssen? Hierzu hat der Bundesfinanzhof im August 2016 ein wichtiges Urteil (Az.: VI R 47/13) gefällt.

Laut diesem können die Kosten für den Insolvenzverwalter in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur unter einer gewissen Voraussetzung. Die Kosten für den Insolvenzverwalter müssen zwangsläufig gewesen sein, dann können sie als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden.

Das bedeutet: Ist der Betroffene selbst daran schuld, dass es zur Privatinsolvenz kam, dann kann er die Kosten für den Insolvenzverwalter bei der Privatinsolvenz in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung angeben. Das wäre etwa der Fall, wenn eine unwirtschaftliche Haushaltsführung dazu geführt hat, dass der Schuldner in die private Insolvenz gerutscht ist.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

6 Gedanken zu „Muss in der Privatinsolvenz eine Steuererklärung abgegeben werden?

  1. Denise

    Mein RA hat mich gefragt, ob ich jemals eine Steuererklärung abgegeben habe. Dies habe ich verneint und er meinte dann, dass ich das während der ganzen sechs Jahre dann auch nicht machen sollte, da eventuelle Rückzahlungen sofort abgegeben werden müssten und /oder ich mich bei eventueller Rückzahlungsaufforderung erneut verschulden würde. Eine erneute Verschuldung würde die Privatinsolvenz zum Scheitern bringen und das wollen wir ja nicht.
    Ich bin jetzt fast im sechsten Jahr.

    1. Tanja

      Auch in befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Mit keinem Wort wurde vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, wie ich mich bzgl Einkommensteuererklärung zu verhalten habe. Jetzt bekomme ich eine Aufforderung für 2019 und 2020 binnen 7Tagen. Muss ich nur die Unterlagen zur Verfügung stellen? Denn lt Paragraph 80 InsO obliegt das dem Ins. Verwalter. Erst ab Wohlverhaltensphase muss ich die Erklärung abgeben. Mein InsBüro scheint mir auch nicht soooo kompetent zu sein.

  2. Kalle

    ich befinde mich auch in der wohlverhaltensphase und habe für 22 meine Erkältung gemacht muss nun erstmal warten bis unser Finanzamt es prüft, ich habe auch meine schuldnerberaterin angerufen und gefragt was jetzt mit dem eventuellen Guthaben bzw die rückerstattung passiert ob das auch noch pfändbar ist, sie sagte nein, ich müsse es zwar der Ibsokvensbetreuerin mitteilen aber der Betrag sollte auf Grund der Wohlverhaltensphase auf mein Konto gehen.
    der eine sagt so der andere so. hier blickt doch keiner mehr durch

  3. David

    Willkommen im Club! Ich befinde mich auch in der Wohlverhaltensphase. In der Insolvenzphase wurde mir die Steuererklärung vom Insolvenzverwalter auferlegt, in der Wohlverhaltensphase bekam ich vom Finanzamt plötzlich einen Brief nach Hause mit der Bitte meine Steuererklärung zu machen. Vom Insolvenzverwalter/Treuhänder gab es keinerlei Info diesbezüglich und eine Antwort auf mein Schreiben blieb auch seit längerem aus. Man wird scheinbar ins eiskalte Wasser geschmissen

  4. Andre

    Ich und meine Frau befinden uns in der Wohlverhaltensphase. ich bin i m Januar fertig. Mein RA hat mir gesagt, ich brauche keine Steuern für das Jahr 2019 und 2020 bezahlen. Es wird in die Masse genommen. Nach dem ich ei n Vollstreckungschreiben vom FA bekommen habe und ich noch mal nachgefragt habe, sagte mir der RA plötzlich. Ja sie müssen die Steuern doch zahlen. Sie sind ja in der Wohlverhaltensphase. Obwohl der mich seit 2015 begleitet, wusste der nicht in welchen Stand ich bin und hat mich wohl faslsch beraten. Ist das so. in der Wohlverhaltensphase ist die Steurschuld wieder selber zu begleichen und fällt nicht in die IV Masse?

    1. Julia

      Bin in der selben Situation wie oben beschrieben. Niemand hat mir gesagt dass in der Wohlverhaltensphase der Steuerbescheid selbst gemacht werden muss. Jetzt habe ich aufgrund Schätzung für die Jahre 2020 und 2021 Zahlungsaufforderung einschl. Säumniszuschlag von über 3.000 Euro erhalten mit Androhung der Pfändung,. Die ich nicht aufbringen kann.da ich alkeine bin und in Rente bin. Lieber Tod als in Privatinsolvenz .

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