Das Wichtigste zur Steuererklärung bei der Privatinsolvenz
Ja, vor allem, wenn davon auszugehen ist, dass es zu einer Steuerrückzahlung kommt.
Für die Erstellung der Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter zuständig. In der Wohlverhaltensphase ist dann wieder der Schuldner selbst in der Pflicht.
Die Absetzung als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn die Kosten zwangsläufig waren – also der Schuldner unverschuldet in die private Insolvenz geraten ist.
Inhalt
Wer fertigt die Steuererklärung in der Insolvenz an?

In der Regel sind auch Insolvenzschuldner dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass es zu einer Steuerrückzahlung kommt. Dieses Geld fällt nämlich in die Insolvenzmasse und wird zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.
Doch wer muss während der Privatinsolvenz die Steuererklärung anfertigen? Das hängt davon ab, in welcher Phase sich die Insolvenz befindet. Die Steuererklärung bei laufendem Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzverwalter erstellt.
Laut § 80 der Insolvenzordnung (InsO) gilt nämlich Folgendes:
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
Dass im laufenden Insolvenzverfahren die Steuererklärung vom Insolvenzverwalter angefertigt wird, bedeutet jedoch nicht, dass sich der Schuldner entspannt zurücklehnen kann. Er ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er dem Insolvenzverwalter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen muss.
Steuererklärung nach dem Insolvenzverfahren: Hier gelten andere Regeln
Anders verhält es sich nun, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und sich der Schuldner dann in der Wohlverhaltensphase befindet. In dieser Phase der Privatinsolvenz muss die Steuererklärung wieder vom Schuldner selbst gemacht werden.
Können die Koste für den Insolvenzverwalter von der Steuer abgesetzt werden?

Gewisse Beträge – wie beispielsweise Werbungskosten – können von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Geldsumme von Ihren Jahreseinnahmen abgezogen wird. Allein auf den Restbetrag müssen Sie Steuern zahlen. Sie profitieren dann also beim Finanzamt von einem Steuervorteil.
Können auch die Kosten für den Insolvenzverwalter bei der Privatinsolvenz in der Steuererklärung angegeben werden, so dass Sie weniger Steuern zahlen müssen? Hierzu hat der Bundesfinanzhof im August 2016 ein wichtiges Urteil (Az.: VI R 47/13) gefällt.
Laut diesem können die Kosten für den Insolvenzverwalter in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur unter einer gewissen Voraussetzung. Die Kosten für den Insolvenzverwalter müssen zwangsläufig gewesen sein, dann können sie als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden.
Ich und meine Frau befinden uns in der Wohlverhaltensphase. ich bin i m Januar fertig. Mein RA hat mir gesagt, ich brauche keine Steuern für das Jahr 2019 und 2020 bezahlen. Es wird in die Masse genommen. Nach dem ich ei n Vollstreckungschreiben vom FA bekommen habe und ich noch mal nachgefragt habe, sagte mir der RA plötzlich. Ja sie müssen die Steuern doch zahlen. Sie sind ja in der Wohlverhaltensphase. Obwohl der mich seit 2015 begleitet, wusste der nicht in welchen Stand ich bin und hat mich wohl faslsch beraten. Ist das so. in der Wohlverhaltensphase ist die Steurschuld wieder selber zu begleichen und fällt nicht in die IV Masse?