Zentrales Vollstreckungsgericht: Eine Stelle ist pro Bundesland festgelegt

Das Wichtigste zum Vollstreckungsgericht

Was macht das Vollstreckungsgericht?

Das Vollstreckungsgericht ordnet Maßnahmen der Zwangsvollstreckung an. Es erlässt z. B. auf Antrag des Gläubigers einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der für eine Konto- oder Lohnpfändung erforderlich ist.

Welches Gericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden soll.

Wie unterscheidet sich das Zentrale Vollstreckungsgericht von anderen Vollstreckungsgerichten?

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ordnet keine Vollstreckungsmaßnahmen an. Es führt und verwaltet lediglich die Schuldnerverzeichnisse.

Zentrales Vollstreckungsgericht – Zuständigkeit und Aufgaben

Aufgaben vom Vollstreckungsgericht übernimmt seit 2013 das Amtsgericht. Pro Bundesland ist ein Amtsgericht dafür festgelegt.
Aufgaben vom Vollstreckungsgericht übernimmt seit 2013 das Amtsgericht. Pro Bundesland ist ein Amtsgericht dafür festgelegt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes „zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ am 1. Januar 2013 hat eine Umstrukturierung und Erweiterung der Informationsbeschaffung für Gläubiger stattgefunden.

Informationen sollen während eines Vollstreckungsverfahrens dadurch leichter zugänglich sein.

Gerichtsvollzieher haben seit der Gesetzesneuerung die Befugnis, beim zuständigen Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einzuholen. So können beispielsweise erfolglose Versuche von Sachpfändungen vermieden werden.

Im Rahmen der Reform hat sich auch die Zuständigkeit geändert. Seit der Änderung wurde in jedem Bundesland je ein Amtsgericht festgelegt, welches die Aufgaben vom zentralen Vollstreckungsgericht übernehmen soll. Aber um was kümmert sich die genannte Behörde überhaupt? Die folgende Auflistung zeigt einige der Tätigkeiten:

  • Schuldnerverzeichnis wird geführt
  • Vermögensverzeichnis wird verwaltet
  • Bewilligung der Anforderung von Kopien aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882 g Abs. 2 ZPO
  • Nach § 882 e Abs. 3 ZPO können unter bestimmten Umständen vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis vorgenommen werden
  • Fehlerhafte Einträge können korrigiert oder bei gegebenem Anlass auch gelöscht werden
  • Registrierung von Behörden, die Einsicht anfordern
  • Die Genehmigung zur Einsicht kann bei Verdacht auf Missbrauch entzogen werden

Informationen nur online: Vollstreckungsgericht gibt selbst keine Auskunft

Wichtig: Das zentrale Vollstreckungsgericht erteilt selbst keine Auskünfte der verwalteten Einträge. Informationen bzw. Vermögensauskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis werden nach genehmigter und erfolgter Registrierung über das Vollstreckungsportal der Länder ausschließlich online erteilt.

Die Informationsabfrage für registrierte Gläubiger funktioniert nur online. Das Vollstreckungsgericht selbst gibt keine Auskunft.
Die Informationsabfrage für registrierte Gläubiger funktioniert nur online. Das Vollstreckungsgericht selbst gibt keine Auskunft.

In diesem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach werden die von Schuldnern abgegebenen Vermögensauskünfte gespeichert. Als Online-Dokumente sind die Daten somit für zugangsberechtigte Gläubiger einsehbar. Vorausgesetzt, diese haben sich für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis im Vorfeld registriert.

Im Vollstreckungsportal kann jedoch nur das Verzeichnis zu Schuldnern eingesehen werden. Für die Erteilung von Abschriften aus dem Vermögensverzeichnis sind nur Gerichtsvollzieher zuständig bzw. befugt. Ziel ist es, dass der Gläubiger direkt mit einer einzigen Anfrage klären kann, ob ein Schuldner im System eingetragen ist oder nicht.

In jedem Bundesland gibt es ein zuständiges Vollstreckungsgericht

Nach der Reform, die seit 2013 rechtsgültig ist, wurden die örtlichen Gerichte zur Vollstreckung durch das zentrale Vollstreckungsgericht ersetzt. Das heißt, für jedes Bundesland ist genau ein Vollstreckungsgericht zuständig. Die folgende Tabelle zeigt, welches Amtsgericht als Vollstreckungsgericht im jeweiligen Bundesland agiert:

BundeslandZuständiges Vollstreckungsgericht/Amtsgericht
Baden WürttembergKarlsruhe
BayernHof
BerlinBerlin-Mitte
BrandenburgNauen
BremenBremen
HamburgHamburg
HessenHünfeld
Mecklenburg VorpommernNeubrandenburg
NiedersachsenGoslar
Nordrhein-WestfalenHagen
Rheinland-PfalzKaiserslautern
SaarlandSaarbrücken
SachsenZwickau
Sachsen-AnhaltDessau-Roslau
Schleswig-HolsteinSchleswig
ThüringenMeiningen

Prozessgericht als Vollstreckungsgericht?

In manchen Fällen von Zwangsvollstreckungen können auch Prozessgerichte als Vollstreckungsorgane agieren. So sieht es jedenfalls §§ 887 ff. der geltenden Zivilprozessordnung vor.

Dies ist dann gegeben, wenn es um Zahlungen mit Individualansprüchen geht. Zum Beispiel die Durchsetzung bestimmter den Schuldner betreffenden Handlungsverpflichtungen. Die Entscheidung ergeht hierbei durch den Richter, nicht durch den Rechtspfleger. Zuständig ist das Prozessgericht auch für die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel.

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Über den Autor

Autor
Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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