Nach der Privatinsolvenz: Sind Rentenansprüche sicher?

Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz und Rentenansprüche“

Kann eine Pfändung auch Rentenansprüche betreffen?

Ja, auch zukünftige Rentenansprüche können gepfändet werden. In diesem Fall kommt es erst dann zu einer Pfändung, wenn der Schuldner eine Rente erhält.

Warum kann es nach erfolgter Privatinsolvenz in puncto Rentenansprüche zu Problemen kommen?

Zwar hat die Restschuldbefreiung zur Folge, dass fast alle noch bestehenden Schulden wegfallen. In der Zukunft können Gläubiger trotzdem noch versuchen, Rentenansprüche zu pfänden.

Wie können Betroffene diese Probleme umgehen?

Ehemalige Insolvenzschuldner sollten dem Träger der Rentenversicherung den Beschluss über die Restschuldbefreiung vorlegen, damit es nicht in der Zukunft zu einer Pfändung der Rentenansprüche kommt. Geschieht dies doch, steht den Betroffene eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 Zivilprozessordnung offen, um ihre Rente zu sichern.

Was viele Schuldner nicht wissen: Auch Rentenansprüche können gepfändet werden

Nach der Privatinsolvenz versuchen Gläubiger Rentenansprüche zu pfänden - das kann durchaus vorkommen.
Nach der Privatinsolvenz versuchen Gläubiger Rentenansprüche zu pfänden – das kann durchaus vorkommen.

Bevor wir die Frage beantworten, wie es dazu kommt, dass auch nach erfolgreicher Privatinsolvenz Rentenansprüche gepfändet werden, müssen wir uns zunächst mit den Grundlagen beschäftigen.

Kommt eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat der betroffene Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, um zu erreichen, dass seine Forderungen doch noch befriedigt werden. Eine davon ist die Pfändung. Diese kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Am bekanntesten sind dabei wohl die Lohn- bzw. Gehaltspfändung sowie die Kontopfändung.

Vielen Schuldnern ist jedoch nicht bewusst, dass auch zukünftige Rentenansprüche gepfändet werden können. Das bedeutet, dass der Schuldner mit einer Pfändung rechnen muss, wenn er in die Rente eintritt und eine Altersrente erhält. Möchten Sie eine drohende Pfändung abwenden? Eine kostenlose und unverbindliche Beratung dazu, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Böse Überraschung nach der Insolvenz: Rentenansprüche werden wieder gepfändet?

Um nach der Privatinsolvenz Rentenansprüche zu sichern, sollten Sie entsprechende Belege bei der Rentenversicherung einreichen.
Um nach der Privatinsolvenz Rentenansprüche zu sichern, sollten Sie entsprechende Belege bei der Rentenversicherung einreichen.

Was passiert aber nun nach einer erfolgreichen Privatinsolvenz bezüglich der Rentenansprüche? Bleibt die Pfändung der Altersvorsorge bestehen? Grundsätzlich gilt, dass durch die Restschuldbefreiung die noch bestehenden Schulden bis auf wenige Ausnahmen wegfallen. Gläubiger haben damit keine Möglichkeit mehr, eine Pfändung durchzuführen, auch wenn ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nicht komplett befriedigt wurden.

Daraus müsste eigentlich folgen, dass nach der Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz keine Rentenansprüche mehr gepfändet werden dürfen. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 (IX ZB 205/06) ist es aber bezüglich der Rente leider nicht ganz so einfach.

Es kommt nicht zu einer automatischen Löschung der Pfändung nach der Restschuldbefreiung. Vielmehr kann es passieren, dass der ehemalige Insolvenzschuldner auch Jahre nach der Privatinsolvenz, wenn er in die Rente eintritt, von der Pfändung seiner Rentenansprüche überrascht wird.

Damit nach erfolgreicher Privatinsolvenz keine Rentenansprüche gepfändet werden können, müssen Schuldner selbst tätig werden. Es ist ratsam, wenn sie nach der Privatinsolvenz den Beschluss über die Restschuldbefreiung bei dem Träger der Rentenversicherung vorlegen. Gleichzeitig sollten Sie nachfragen, ob noch Pfändungen bezüglich der Rente bestehen.

Bewahren Sie den Beschluss über die Restschuldbefreiung gut auf, falls es dazu kommen sollte, dass noch nach der Privatinsolvenz Rentenansprüche gepfändet werden. So können Sie belegen, dass die Restschuldbefreiung erfolgt ist. Sollte es doch zur Pfändung kommen, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 der Zivilprozessordnung (ZPO) einzulegen, um ihre Rente zu sichern.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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