Das Wichtigste zur Beantragung von Insolvenzgeld
Anspruch auf Insolvenzgeld haben vor allem Arbeitnehmer mit Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers.
Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig, sodass Arbeitnehmer keinen Lohn mehr erhalten, kann die Agentur für Arbeit einspringen und Insolvenzgeld als Ersatz für das Arbeitsentgelt zahlen.
Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Inhalt
Wann kann ich Insolvenzgeld beantragen?
Was ist Insolvenzgeld eigentlich? Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Betroffene von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Doch wer kann Insolvenzgeld beantragen? Anspruch haben in der Regel nur Arbeitnehmer und Dritte.
Der Anspruch besteht allerdings erst dann, wenn ein sogenanntes Insolvenzereignis eingetreten ist. Dazu gehören:
- Es wird ein Insolvenzverfahren aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eröffnet.
- Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wird aufgrund unzureichender Insolvenzmasse abgewiesen.
- Es werden keine Anstrengungen durch den Arbeitgeber unternommen, den Betrieb weiterzuführen und ihn somit zu erhalten.
Der Arbeitgeber gilt dann als insolvent, wenn er Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung einer Insolvenz trifft das zuständige Insolvenzgericht. Stellt der Arbeitgeber keinen Insolvenzantrag, kann durch die Agentur für die Arbeit trotzdem ein Insolvenzereignis festgestellt werden, wenn der Betrieb vollständig eingestellt wurde.
Insolvenzgeld beantragen als Arbeitnehmer
Ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig, kann dieser somit auch das Gehalt bzw. den Lohn seiner Angestellten nicht mehr oder nur noch zum Teil zahlen. In diesem Fall können Arbeitnehmer einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Dieses wird demnach als Ersatz für das ausbleibende Arbeitsentgelt gezahlt.
Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte
Als Dritte gelten in diesem Fall Personen, die zwar keine Arbeitnehmer bei dem insolventen Unternehmen sind, welche jedoch Anspruch auf den Lohn oder das Gehalt des betroffenen Angestellten haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsempfänger kann in diesem Fall seinen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen. Auch juristische Personen, etwa eine GmbH oder Vereine, können als Dritte Anspruch haben, wenn es beispielsweise zu einer Pfändung kommt.
Antrag auf Insolvenzgeld stellen und richtig ausfüllen: So geht’s!
Sie können den Antrag auf Insolvenzgeld bei einem Jobcenter erhalten oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Das ausgefüllte Insolvenzgeldantrag-Formular ist mit den geforderten Unterlagen zum Beispiel auf postalischem Wege oder direkt vor Ort einzureichen. Folgende Dokumente sind dem Antrag für Insolvenzgeld beizufügen:
- Insolvenzbescheinigung (ausgestellt wird diese entweder vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter)
- Arbeitsvertrag in Kopie
- Kündigung
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Angabe des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens
Beachten Sie, dass Familienangehörige, die ebenfalls im Betrieb tätig sind oder Mitgesellschafter sowie Geschäftsführer außerdem Zusatzblätter ausfüllen und abgeben müssen.
Insolvenzgeld beantragen – Antrag richtig ausfüllen: Ein Muster gibt es hierfür nicht. Machen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, da ein unvollständiger Antrag die Bearbeitung verzögert. Es müssen zum Beispiel Angaben zum Insolvenzereignis oder Arbeitsverhältnis gemacht werden.
3 wichtige Fragen zur Beantragung von Insolvenzgeld
Insolvenzgeld beantragen: Welche Frist ist einzuhalten? Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Wo ist das Insolvenzgeld zu beantragen? Der Insolvenzgeldantrag wird nicht beim Arbeitgeber, sondern direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Dies kann im Übrigen auch online geschehen und die Unterlagen elektronisch übermittelt werden.
Antrag auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bewilligt: Wie viel Geld erhalte ich? Das steuerfreie Insolvenzgeld wird rückwirkend für die letzten drei Monate vor dem Eintreten des Insolvenzereignisses gezahlt. Es ist demnach der Ersatz für drei Netto-Monatslöhne. Die Höhe richtet sich somit nach dem Gehalt sowie eventuellen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung etc.). Beachten Sie, dass es hierbei eine Obergrenze gibt, die je nach Bundesland variiert.
Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld können gleichzeitig bezogen werden. Wird die Zahlung von Insolvenzgeld bewilligt, wird dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Letzteres gilt sozusagen als Vorschuss und der Anspruchszeitraum verkürzt sich dadurch nicht.
Hallo ich habe heute mit jemand gesprochen wegen mein insolvenz geld…
viele Grüße, Josip.