Betriebliche Altersvorsorge: Pfändbar oder unpfändbar?

Das Wichtigste zur Frage „Ist die betriebliche Altersvorsorge pfändbar?“

Sind Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) grundsätzlich pfändbar?

Nein, während der Ansparphase sind in der Regel sowohl freiwillige Beiträge als auch etwaige Pflichtbeiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht pfändbar. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bAV durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird. Mehr dazu hier.

Kann die Betriebsrente komplett gepfändet werden, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent geht?

Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers sichert ein Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) Ihre bAV ab. Selbst dann lässt sich die Betriebsrente nicht komplett pfänden. Anteile dieser kommen nur für eine Pfändung in Frage, falls Ihre Beiträge bspw. 4 % der bAV-Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

Wie verhält sich der Pfändungsschutz der bAV, wenn diese an Sie ausgezahlt wird?

Gehen Sie in Rente und stehen vor der Auszahlung, kann Ihre betriebliche Altersvorsorge mitunter teilweise pfändbar sein.  Das ist der Fall, sollte sie die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) übersteigen – andernfalls nicht.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Pfändung & betriebliche Altersvorsorge – Rechtsgrundlage erklärt

Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung: Ist eine Pfändung erlaubt?
Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung: Ist eine Pfändung erlaubt?

Mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge (kurz bAV) können sich Arbeitnehmer finanziell absichern, um im Rentenalter vom dafür angesparten Geld zu profitieren. Dabei gibt es z. B. die folgenden Möglichkeiten:

  1. Direktversicherung: Alle Beiträge kommen per Entgeltumwandlung Ihrer Lebensversicherung zugute, für die entweder Sie als Arbeitnehmer oder Ihre hinterbliebenen Angehörigen bezugsberechtigt sind.
  2. Unterstützungskasse: Ist eine eigene Versorgungseinrichtung, in die der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt – allerdings haben Sie keinen konkreten Rechtsanspruch auf die Leistungen.
  3. Pensionskasse: Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die jedoch von Versicherern (in der Regel einem oder mehreren Arbeitgebern) getragen wird. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse haben Sie zudem einen Anspruch auf Leistungsgewährung.
  4. Pensionsfonds: Dieser zählt zwar als ein eigenständiger Versorgungsträger, kann das eingezahlte Geld aber auch flexibler als Aktien anlegen. Verluste muss der Arbeitgeber selbst zum Auszahlungszeitpunkt ausgleichen, sollte die bAV dadurch niedriger ausfallen als vorab zugesagt.
  5. Direkt-/Pensionszusage: Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, zu Ihrem Renteneintritt eine zuvor ausgemachte Betriebsrente an Sie als ehemaligen Arbeitnehmer zu zahlen. In Ihrem Todesfall haben Ihre Hinterbliebenen einen Anspruch auf die monatlichen Zahlungen.

Wichtig: Wie aber ist nun in Deutschland geregelt, ob Ihre betriebliche Altersvorsorge pfändbar ist oder nicht? Grundsätzlich profitieren sowohl Ihre Eigenleistungen (d. h. die Beiträge, die von Ihrem Monatsgehalt in die bAV einfließen) als auch Arbeitgeberzuschüsse (d. h. Beträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich einzahlt) vom Pfändungsschutz

Pfändung der Lebensversicherung: Ihre betriebliche Altersvorsorge ist nicht pfändbar – selbst nach Ihrem Tod nicht.
Pfändung der Lebensversicherung: Ihre betriebliche Altersvorsorge ist nicht pfändbar – selbst nach Ihrem Tod nicht.

Einem Urteil (8 AZR 96/20) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Oktober 2021 nach, gilt dieser Schutz nicht nur vor der Ankündigung einer Pfändung.

  • Auch falls Sie z. B. Ihre Vereinbarung zur Entgeltumwandlung erst einreichen, nachdem Sie über die Pfändung informiert und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, greift der Pfändungsschutz trotzdem.
  • Grund dafür ist, dass Ihre bAV aufgrund der Umwandlung Ihres Entgelts in eine Direktversicherung kein pfändbares Arbeitseinkommen gemäß § 850 Abs. 2 der ZPO ist. Sie müssen dafür allerdings die aktuelle Pfändungsfreigrenze einhalten.

Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bei 8.050 Euro (Stand: März 2025). Damit Ihre bAV im Zweifelsfall nicht doch teilweise gepfändet werden kann, dürfen Sie gemäß § 1a Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) also nicht mehr als 4 % dieses Betrags monatlich einzahlen. Diese 322 Euro sind nicht nur sozialversicherungs-, sondern auch steuerfrei.

Wichtig: Ihre bAV-Beiträge zählen im Falle einer Pfändung nicht zu Ihrem Monatseinkommen. Kommt es also bspw. zu einer Lohnpfändung und Sie verdienen regulär 3.500 Euro, zahlen aber monatlich 322 Euro für Ihre betriebliche Altersvorsorge, ist nur pfändbar, was danach übrig bleibt – also 3.278 Euro. Allerdings spielen auch noch die Freigrenzen nach § 850c der ZPO in der aktuellen Pfändungstabelle eine Rolle. Bei 3.278 Euro Einkommen müssten Sie deshalb z. B. nur 1.244,78 Euro pfänden (Stand: März 2025).

Video: Was ist eigentlich eine Pfändung?

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

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