Hauptforderung: Was gilt für Schuldner?

Das Wichtigste zur Hauptforderung in Kürze

Was ist eine Hauptforderung?

Bei der sogenannten Hauptforderung handelt es sich um den ursprünglichen Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner.

Was zählt zur Hauptforderung bzw. Nebenforderung?

Während eine Hauptforderung sich grundsätzlich auf den Hauptbetrag bezieht, den Sie einem Gläubiger schulden, können etwaige Nebenforderungen zusätzlich hinzukommen (bspw. Inkasso-Zinsen auf die Hauptforderung). Mehr dazu in diesem Abschnitt.

Was bedeutet die „Erfüllbarkeit der Hauptforderung“?

Eine Hauptforderung ist immer dann erfüllbar, sobald Sie als Schuldner die Möglichkeit haben, die dem Gläubiger geschuldete Leistung zu erbringen (d. h. diese muss technisch und rechtlich möglich sein, auch wenn noch keine Fälligkeit besteht).

Was ist der Grund der Hauptforderung (bspw. bei einem Insolvenzverfahren)?

Der Grund einer Hauptforderung ist, woher der Anspruch des Gläubigers ursprünglich stammt – also z. B. der vertragliche Auslöser, warum überhaupt etwas von Ihnen gefordert wird. Hier erfahren Sie mehr.

Hauptforderung vs. Nebenforderung – Definition & Bedeutung

Hauptforderung bezahlt, Inkassokosten nicht: Trotzdem sind bei Inkasso die Gebühren vom Schuldner zu zahlen – außer sie sind unzulässig.
Hauptforderung bezahlt, Inkassokosten nicht: Trotzdem sind bei Inkasso die Gebühren vom Schuldner zu zahlen – außer sie sind unzulässig.

Unter dem Begriff „Hauptforderung“ – auch Stammforderung genannt – ist der eigentliche Anspruch zu verstehen, den ein Gläubiger gegen Sie als Schuldner hat. In der Regel handelt es sich dabei um eine Geldforderung, die Sie begleichen müssen. Bestellen Sie sich bspw. Kleidungsstücke bei einem Online-Anbieter, aber zahlen nicht für diese, ist der Gesamtpreis der bestellten Ware (z. B. 300 Euro) die Hauptforderung des Verkäufers gegen Sie.

Nebenforderungen sind weitere Ansprüche, die vom Hauptbetrag abhängen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Mahnkosten: Diese kann ein Gläubiger zusätzlich erheben, wenn Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen sind und er Sie deswegen ermahnen muss. Die Höhe der Mahngebühren ist nicht gesetzlich festgelegt, sie werden aber auf 2 bis 3 Euro (in ausgewählten Fällen auf bis zu 5 Euro) angesetzt. Grundsätzlich gilt, dass Gläubiger nicht mehr verlangen können, als wie viel sie aufgrund der Mahnung und damit verbundenen Papier- und Portokosten zu Schaden gekommen sind.
  2. Verzugszinsen: Diese Art von Kosten sind Zinsen der Hauptforderung, die Sie nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusätzlich zahlen müssen. Das ist der Fall, sollten Sie trotz einer Mahnung oder einer vorab beschlossenen Frist mit Ihren Zahlungen an den Gläubiger in Verzug geraten. Abhängig sind Verzugszinsen aber nicht nur vom Basiszinssatz (2,27 %, Stand: März 2025). Es spielt auch eine Rolle, ob Sie Privatkunde (d. h. ein Verbraucher) oder Geschäftskunde (d. h. ein Unternehmen) sind. Bei ersteren werden 5 % zum Basiszinssatz hinzugerechnet, bei letzteren 9 %.
  3. Verwaltungsgebühren: Mit diesen Gebühren werden Sie als Schuldner mitunter für den Mehraufwand bei der Verwaltung der offenen Forderungen Ihres Gläubigers zur Kasse gebeten. Das können bspw. etwaige Bearbeitungskosten sein, solange sie begründet und angemessen (d. h. nicht überhöht) sind.
  4. Inkassokosten: Hierbei handelt es sich um Gebühren für das Inkassounternehmen, mit dessen Hilfe Ihr Gläubiger mitunter seine Geldforderung Ihnen gegenüber durchsetzen möchte. Nach § 13e Abs. 1 des Rechtsdiensleistungsgesetzes (RDG) dürfen diese Kosten nicht höher ausfallen als die Vergütung, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die gleiche Handlung bekommen würde. Prinzipiell beläuft sich das auf das 0,5- bis 1,3-fache des Hauptbetrags. Die Option, bei Inkasso nur die Hauptforderung zu bezahlen, können Sie lediglich in Betracht ziehen, falls entweder die Inkassokosten nicht rechtens sind oder nicht klar ersichtlich wird, für wen das Inkassobüro tätig ist.
Die Inkassokosten können auch höher als die Hauptforderung ausfallen.
Die Inkassokosten können auch höher als die Hauptforderung ausfallen.

In Ausnahmefällen können auch Kosten für Inkasso oder Zinsen, die höher als die Hauptforderung selbst sind, anfallen. Das ist möglich, wenn der Ausgangsbetrag relativ gering ist (z. B. 20 Euro für eine nicht bezahlte Handyrechnung). Ignorieren Sie als Schuldner dann mehrere Mahnungen und der Gläubiger schaltet ein Inkassobüro ein, müssen Sie nicht nur mit Mahngebühren und Verzugszinsen rechnen. Auch Inkassokosten werden zusätzlich für Sie fällig. Damit fallen die Nebenforderungen womöglich um ein Mehrfaches höher aus als der eigentliche Anspruch des Gläubigers gegen Sie.

Wichtig: Es gibt noch eine 3. Forderungsart – die sogenannte Gegenforderung. Diese geht nicht vom Gläubiger aus, sondern vom Schuldner. Fordern Sie bspw. eine Rückzahlung für einen Artikel (Laptop, Handtasche etc.), den Sie zu einem früheren Zeitpunkt zurückgeschickt haben, besteht für Sie ein Anspruch auf dieses Geld. Dieses haben Sie trotz der fälligen Geldforderung Ihres Gläubigers gegen Sie für die andere unbezahlte Ware.

Da beide Forderungen gegensätzlich sind, kommt es zur Aufrechnung der Hauptforderung mit der Gegenforderung. Müssen Sie also 500 Euro zahlen, fordern aber 45 Euro zurück, wird der kleinere vom größeren Betrag abgezogen – es verbleiben 455 Euro von der Forderung Ihres Gläubigers.

Gründe für eine Hauptforderung

Die folgende Tabelle veranschaulicht Ihnen einmal, welche Gründe Hauptforderungen bspw. haben können:

Grund der Haupt­forderungBei­spiel
Kauf­vertragEs steht eine un­bezahlte Rech­nung aus, weil Sie etwas ge­kauft, aber nicht be­zahlt haben.
Dienst­leistungs­vertragSie haben eine Dienst­leis­tung in An­spruch ge­nommen, aber diese nicht ver­gütet (Friseur, Hand­werker etc.).
Miet­vertragEs sind Rück­stände aus Ihrer Miete oder et­waige Neben­kosten (Wasser, Strom, Heizung etc.) offen.
Darlehens­vertragSie haben einen offen­en Kre­dit bei einer Bank, weil Sie Ihr Dar­lehen nicht zum ver­ein­barten Zeit­punkt zurück­ge­zahlt haben.
Arbeits­verhältnisSie sind Arbeit­geber und zahlen einem Arbeit­nehmer aus­stehend­en Lohn oder eine ihm zu­stehende Ab­fin­dung nicht aus.

Wann aber ist die Hauptforderung erfüllbar oder (un)gesichert? Und welche Unterschiede gibt es?

  • Erfüllbar: Eine Forderung lässt sich erfüllen, wenn Sie bspw. in der Lage sind, dem Gläubiger das geforderte Geld zurückzuzahlen.
  • Gesichert: Eine gesicherte Hauptforderung eines Gläubigers ist rechtlich abgesichert (z. B. bei einer Grundschuld auf eine Immobilie, wenn das Pfandrecht greift oder eine Bürgschaft besteht).
  • Nicht erfüllbar: Im Umkehrschluss sind Forderungen nicht erfüllbar, wenn die nötigen Bedingungen für ein Begleichen dieser nicht gegeben sind. 
  • Ungesichert: Bei ungesicherten Forderungen ohne Eigentumsvorbehalte (bestellte Kleidung etc.) muss sich der Gläubiger auf Ihre Kooperation verlassen bzw. diese auf rechtlichem Wege erzwingen. 

Wichtig: Die Nebenforderung wird zur Hauptforderung – was nun? Beide Varianten betreffen auch diesen Fall. Möglich ist ein solcher Wechsel, falls der Gläubiger den ursprünglichen Anspruch nicht weiter verfolgen möchte oder dieser für erledigt erklärt wurde. Dann werden mitunter Verzugszinsen oder Inkassokosten zum neuen Hauptbetrag.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

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