Basiszinssatz: Berechnungsgrundlage für den Verzugszinssatz

Das Wichtigste zum Basiszinssatz

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz gibt laut Definition vor, wie Kapitaldienstleistungen bewertet werden. Er ist vor allem bei der Berechnung von Verzugszinsen von Bedeutung. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz?

Der aktuelle Basiszinssatz, welchen die Deutsche Bundesbank zum 1. Juli 2021 bekanntgegeben hat, liegt bei -0,88 %. Hier finden Sie eine Tabelle zur Entwicklung des Zinssatzes seit Januar 2002.

Was bedeutet 5% über dem Basiszinssatz?

Hierbei handelt es sich um die maximale Höhe von Verzugszinsen für Verbraucher. Die Zinsen, die der Gläubiger höchstens verlangen darf, liegen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Beträgt dieser -0,88 %, dürfen die Verzugszinsen also maximal 4,12 % hoch sein. Hier können Sie nachlesen, was die Bezugsgröße für den Basiszinssatz ist.

Wie hoch ist der aktuelle Verzugszins?

Wie hoch der Verzugszins ist, hängt vom gültigen Basiszinssatz ab. Für Verbraucher darf der Verzugszins höchstens 5 Prozentpunkte, für Unternehmer maximal 9 Prozentpunkte darüber liegen. Aktuell wären dies 4,12 % bzw. 8,12 % (Stand Juli 2021). Hier erfahren Sie, warum Unternehmer manchmal trotzdem höhere Zinsen zahlen müssen.

Basiszinssatz: Was ist das überhaupt?

Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gibt an, wie Kapitaldienstleistungen bewertet werden. Er bleibt nicht immer gleich. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen veränderlichen Zinssatz. Er wird zweimal jährlich von der Bundesbank neu berechnet und seine Höhe anschließend amtlich bekannt gegeben.

Was ist im Gegensatz zum Basiszinssatz der Leitzinssatz der EZB? Letzterer gibt vor, wie hoch die Zinssätze sind, zu denen sich Geschäftsbanken Geld leihen oder es anlegen können. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden: dem Einlagesatz, dem Hauptrefinanzierungssatz sowie dem Spitzenrefinanzierungssatz.

Grundlage für die Berechnung: Der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB

Wie lässt sich nun der Basiszinssatz berechnen? Das ist gesetzlich in § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Dieser gibt Folgendes vor:

Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.

Die Bezugsgröße ist in diesem Zusammenhang

der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.

Folglich wird der Basiszinssatz von der EZB maßgeblich beeinflusst. Das zeigt folgendes Beispiel: Am 29. Dezember 2020 betrug der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB 0,00 %. Damit war keine Veränderung zum Festzinssatz der Hauptrefinanzerungsoperation im Juni 2020 festzustellen.

Daraufhin errechnete die Deutsche Bundesbank einen Basiszinssatz des BGB von -0,88 %. Da sich die Bezugsgröße nicht verändert hatte, gab es also auch keine Änderungen bei dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz.

Basiszinssatz: Seine Entwicklung seit 2002

Basiszinssatz: In einem Mahnbescheid dürfen die Verzugszinsen maximal fünf Prozentpunkte darüber liegen.
Basiszinssatz: In einem Mahnbescheid dürfen die Verzugszinsen maximal fünf Prozentpunkte darüber liegen.

Ab dem 1. Januar 1999 übernahm die Europäische Zentralbank (EZB) die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik innerhalb der Europäischen Währungsunion.

In diesem Zuge wurde der zuvor innerhalb Deutschlands verwendete Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank durch den Basiszinssatz abgelöst.

Den zweimal jährlich neu berechneten Basiszinssatz zeigt folgende Tabelle. Sie können seine Entwicklung ab dem 1. Januar 2002 verfolgen.

Die Tabelle zeigt unter anderem: Der Basiszinssatz ist schon seit 2013 negativ. Seinen höchsten Stand hatte er von Januar bis Juni 2018 mit 3,32 Prozent.

BasiszinssatzAnpassungs­datum

-0,88 %

01.01.2021

-0,88 %

01.07.2020

-0,88 %

01.01.2020

-0,88 %

01.07.2019

-0,88 %

01.01.2019

-0,88 %

01.07.2018

-0,88 %

01.01.2018

-0,88 %

01.07.2017

-0,88 %

01.01.2017

-0,88 %

01.07.2016

-0,83 %

01.01.2016

-0,83 %

01.07.2015

-0,83 %

01.01.2015

-0,73 %

01.07.2014

-0,63 %

01.01.2014

-0,38 %

01.07.2013

-0,13 %

01.01.2013

0,12 %

01.07.2012

0,12 %

01.01.2012

0,37 %

01.07.2011

0,12 %

01.01.2011

0,12 %

01.07.2010

0,12 %

01.01.2010

0,12 %

01.07.2009

1,62 %

01.01.2009

3,19 %

01.07.2008

3,32 %

01.01.2008

3,19 %

01.07.2007

2,70 %

01.01.2007

1,95 %

01.07.2006

1,37 %

01.01.2006

1,17 %

01.07.2005

1,21 %

01.01.2005

1,13 %

01.07.2004

1,14 %

01.01.2004

1,22 %

01.07.2003

1,97 %

01.01.2003

2,47 %

01.07.2002

Verzugszinsen: Der Basiszinssatz und seine Bedeutung

Bei Verzug liegen die Zinsen über dem Basiszinssatz.
Bei Verzug liegen die Zinsen über dem Basiszinssatz.

Wurde Ihnen ein Produkt geliefert oder haben Sie eine Dienstleistung in Anspruch genommen, legt der Verkäufer bzw. Dienstleister häufig ein Zahlungsziel fest. Das ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die offene Forderung spätestens bezahlt haben müssen.

Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, wird Ihnen das betreffende Unternehmen meist zunächst eine Zahlungserinnerung zukommen lassen. Zahlen Sie weiterhin nicht, erhalten Sie die erste Mahnung.

Zahlen Sie weiterhin nicht, geraten Sie in Verzug. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit, zusätzlich zur Forderungssumme Zinsen zu verlangen. Ihre Schulden beim Gläubiger steigen also. Doch wie hoch können diese Verzugszinsen ausfallen? Hier kommt der Basiszinssatz ins Spiel, wie wir im Folgenden erklären.

Zinsen bei Zahlungsverzug werden gedeckelt

Die gesetzlichen Grundlagen zu Verzugszinsen finden sich in § 288 BGB. Dieser besagt unter anderem:

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen.

Gläubiger können die Zinsen jedoch nicht willkürlich festlegen. Vielmehr dürfen diese eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Dabei ist der Basiszinssatz für die Verzugszinsen ein wichtiger Faktor:

  • Für Verbraucher: Die Verzugszinsen dürfen maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen (siehe § 288 Abs. 1 BGB).
  • Für Gewerbekunden: Die Verzugszinsen dürfen maximal 9 Prozent über dem Basiszinssatz liegen (siehe § 288 Abs. 2 BGB). Es ist jedoch auch möglich, dass vertraglich ein höherer Zinssatz vereinbart wird und der Schuldner eine Vertragsstrafe zahlen oder für einen Verzugsschaden aufkommen muss.

Zur Verdeutlichung: Wie können wir mit dem Basiszinssatz die Verzugszinsen berechnen? Im Mai 2021 lagen die Basiszinsen bei -0,88 Prozent. Für Verbraucher dürfen die Zinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Das Ergebnis beträgt also 4,12 % (Rechnung: 0,88 + 5 = 4,12).

Beachten Sie: Der genannte Verzugszinssatz stellt das gesetzlich erlaubte Maximum dar. Viele Gläubiger setzen jedoch niedrigere Zinssätze an, sollte ein Kunde in Verzug geraten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Basiszinssatz: Berechnungsgrundlage für den Verzugszinssatz

  1. Martin

    Hallo Meike, wie wird der fällige Zinsbetrag errechnet, wenn dieser über einen Zeitraum vom 30.01.2023 bis 24.08.2023 gerechnet werden soll (lt. Gerichtsentscheid). Am 01.01.2023 betrug der Basiszinssatz 1,62%, seit dem 01.07.2023 beträgt er 3,12 %.
    Wird nun für den gesamten Zeitraum der aktuelle Basiszinssatz in Höhe von 3,12 % angewendet oder wird zuerst der Basiszinssatz von 1,62 % bis zum 01.07.2023 angewendet und anschliessend der aktuelle Basiszinssatz von 3,12 %?

  2. Gerhard

    Ich habe eine Forderung beim AG auf Erlass eines Zahlungsbefehls für die Zeit vom 31.03.2022 bis 23.05.2022 = 54 Tage geltend gemacht. Unter Beachtung von Verzugszinsen 5 % minus Basiszinssatz 0,88 % habe ich die Tageszinsen gemäß Berechnung mit 0,0046 % angegeben. Das AG teilt mit, dass dieser Zinssatz nicht vom System angenommen wird sondern lediglich drei Nachkommastellen. Was ist zu tun?
    Außerdem würde ich mich jetzt entschließen wollen, bei bestehender Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt in Berlin zu konsultieren. Bei verschiedenen Anwälten habe ich aufgrund der geringen Forderungshöhe (40,75 €) keine Bereitschaft in Berlin gefunden. Haben Sie ev. Vorschläge?

    1. anne

      Geben sie den äquivalenten Jahreszins an 4,12%
      das sollte das System verstehen

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