Was sind Insolvenzkosten und wie werden sie berechnet?

Das Wichtigste zu den Insolvenzkosten

Welche Kosten entstehen in einem Insolvenzverfahren?

Die Insolvenzkosten setzen sich aus den Gerichtskosten sowie den Auslagen und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen. Hinzu kommt ggf. die Vergütung der Gläubigerversammlung und des Gläubigerausschusses.

Wie hoch sind die Insolvenzkosten?

Die Höhe der Insolvenzkosten bemisst sich in der Regel nach der Insolvenzmasse, also dem pfändbaren Schuldnervermögen.

Wer muss die Verfahrenskosten bezahlen?

Normalerweise muss der Schuldner für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen.

Insolvenzkosten bei Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz

Um Insolvenzkosten berechnen zu können, brauchen Sie unterschiedliche Kostenstellen.
Um Insolvenzkosten berechnen zu können, brauchen Sie unterschiedliche Kostenstellen.

Unabhängig davon, ob es sich bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens um eine Firma oder um eine Privatperson handelt, Insolvenzkosten entstehen in beiden Fällen. Diese Kosten setzen sich aus unterschiedlichen Kostenstellen zusammen: Gerichtskosten, Auslagen und Kosten für den Insolvenzverwalter.

Im § 58 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) ist festgehalten, dass die Höhe der Gerichtskosten von der Insolvenzmasse abhängt. Darüber hinaus müssen die Kosten für das Insolvenzverfahren nach dem sogenannten Kostenverzeichnis gerichtet werden (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Auch die Höhe der Gebühren müssen der Gebührentabelle nach GKG entnommen werden.

Des Weiteren werden die Gebühren anhand des Streitwertes ermittelt. Der Streitwert ist bei der Privatinsolvenz die Insolvenzmasse. Für die Eröffnung des Insolvenzverfahren wird in der Regel eine 0,5-Gebühr angesetzt, das heißt, dass die Hälfte des Wertes aus der Gebührentabelle zu zahlen ist. Für das Insolvenzverfahren muss 2,5-Gebühr gezahlt werden.

Neben den Gebühren kommen noch Auslagen des Insolvenzgerichtes hinzu, die zu den Insolvenzkosten gezählt werden müssen. Diese richten sich nach Nr. 90000 ff des Kostenverzeichnisses zu § 11 GKG.

Die Höhe der Vergütung für den Insolvenzverwalter hängt von der Insolvenzmasse ab.

In der Regel muss der Schuldner die Insolvenzkosten übernehmen. Damit ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss der Schuldner normalerweise über ein Vermögen verfügen, das ausreicht, um die Insolvenzkosten zu decken. Ist der Schuldner jedoch nicht in der Lage, die Kosten zu übernehmen, kann für die Insolvenzkosten eine Stundung beantragt werden. In diesem Fall muss er die Kosten erst nach erfolgter Restschuldbefreiung zahlen.

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Wenn Firmen ein Insolvenzverfahren eröffnen, fallen ebenfalls Insolvenzkosten an, die sich aus den Gerichtskosten, den Auslagen und der Vergütung für den Insolvenzverwalter zusammensetzen. Zusätzlich kommen noch die Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses hinzu, die ebenfalls vom Schuldner übernommen werden müssen.

Insolvenzverfahren vom Gläubiger angemeldet: Wer übernimmt die Insolvenzkosten?

Sind Insolvenzkosten steuerlich absetzbar?
Sind Insolvenzkosten steuerlich absetzbar?

Es ist in der Regel nicht nur für den Schuldner möglich, die Privatinsolvenz anzumelden, um die Restschuldbefreiung zu erreichen. Unter Umständen ist es auch für Gläubiger möglich, einen Insolvenzantrag für den Schuldner zu stellen. Doch wer übernimmt die Insolvenzkosten in diesem Fall?

Wie bereits oben erklärt, entsteht bei der Antragstellung eine 0,5-Gebühr. Wenn die Insolvenz vom Gläubiger beantragt wird, muss dieser in der Regel diesen Teil der Insolvenzkosten übernehmen. Hat der Schuldner selbst Insolvenz angemeldet, kann der Gläubiger unter Umständen als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden.

Hat der Gläubiger den Antrag gestellt, welcher dann abgewiesen oder vom Gläubiger selbst zurückgenommen wird, müssen die entstandenen Auslagen vom Gläubiger gezahlt werden.

Sind Insolvenzkosten steuerlich absetzbar? In der Regel können Schuldner nur die Kosten für den Insolvenzverwalter von der Steuer absetzen. Dabei muss dieser Teil der Insolvenzkosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Damit diese Insolvenzkosten abgesetzt werden können, muss die Insolvenz zwangsläufig gewesen sein. Hat der Antragsteller die Insolvenz selbst verschuldet, können die Insolvenzkosten nicht von der Steuer abgesetzt werden.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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1 Gedanke zu „Was sind Insolvenzkosten und wie werden sie berechnet?

  1. W. Hi.

    Danke dass es diese Beratungsstellen gibt ich bin in einer Privatinsolvenz und habe mich jetzt durch das Lesen dieses Artikels der Schuldnerberatung eine aufschlussreiche Informationen erhalten

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