Das Wichtigste zum Insolvenzverfahren in England
Das englische Insolvenzverfahren ist für deutsche Schuldner auf den ersten Blick äußerst attraktiv: Schon nach meist 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung. Allerdings ist dies nur unter strengen Bedingungen möglich.
Damit Sie in England ein Insolvenzverfahren anmelden können, müssen Sie dort seit mindestens sechs Monaten Ihren Lebensmittelpunkt haben. Das verursacht jedoch enorme Kosten, etwa für den Umzug und die vergleichsweise teure Miete im Ausland.
Wurde die Restschuldbefreiung nach erfolgter Insolvenz in England erteilt, wird dies in der Regel auch in Deutschland anerkannt. Der Brexit kann hierbei jedoch in der Zukunft für Probleme sorgen.
Inhalt
Englisches Insolvenzverfahren: Ablauf und Dauer
Die Privatinsolvenz in Deutschland bietet Personen, die Schulden angehäuft haben, eine Möglichkeit, diese durch ein gerichtliches Verfahren abzubauen. In der Regel dauert das Insolvenzverfahren jedoch etwas mehr als sechs Jahre und geht mit einigen Entbehrungen einher.
Viel einfacher und verlockender erscheint vor diesem Hintergrund eine Insolvenz in England. Hier dauert es in der Regel nämlich nur etwa zwölf Monate, bis die Restschuldbefreiung – „Discharge“ genannt – erfolgt. Das Verfahren in England zu durchlaufen hat noch einige weitere Vorteile.
Unter anderem besteht im Gegensatz zu Deutschland keine Erwerbsobliegenheit. Schuldner sind demnach nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Des Weiteren bestehen laut Insolvenzrecht in England keine festen Sätze bezüglich des pfändbaren Einkommens. Hier wird im Einzelfall geprüft, wie viel Schuldner abgeben müssen. Meist ist die Summe geringer als in Deutschland.
Die Insolvenz in England beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. Im Anschluss sind Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt. Nach zwölf Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung. Dabei spielt das vorhandene Vermögen keine Rolle. Nach Eröffnung des Verfahrens ist der Schuldner dazu verpflichtet, drei Jahre lang Ratenzahlungen zu leisten– allerdings nur, wenn der Betroffene dazu finanziell in der Lage ist.
In England die Insolvenz durchlaufen: Für wen ist das möglich?
Sowohl nach deutscher Rechtsprechung als auch nach europäischem Recht wird die Restschuldbefreiung nach der Insolvenz in England auch in Deutschland anerkannt. Die vielen Vorteile des Verfahrens haben teils zu einem echten Insolvenztourismus nach England geführt.
Um dies einzudämmen, dürfen nur bestimmte Personen die Insolvenz in England durchlaufen. Wichtig ist dabei vor allem, dass der Schuldner bereits seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in England hat.
Hier ist unter anderem von Belang, ob er sich tatsächlich die meiste Zeit im Land aufhält, dort arbeitet oder eine Familie hat. Einzig eine Wohnung anzumelden reicht für die Privatinsolvenz nicht aus.
Der Brexit und die Insolvenz in England: Was Ihnen passieren kann
Viele deutsche Staatsbürger setzen auf die englische Insolvenz. Doch der Brexit, der zwar immer noch auf sich warten lässt, aber wahrscheinlich nicht mehr abzuwenden ist, könnte ihnen bald einen Strich durch die Rechnung machen.
Noch besagt das EU-Recht, wie bereits erwähnt, dass die Restschuldbefreiung nach der Insolvenz in England auch im EU-Ausland anerkannt werden muss. Mit dem Brexit, also dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU, wären Sonderregelungen nötig, damit dies bezüglich der Restschuldbefreiung weiter der Fall wäre.