Insolvenzplanverfahren: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Das Wichtigste zu den für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten

Wozu dient das Insolvenzplanverfahren?

Das Insolvenzplanverfahren ist eine Möglichkeit, relativ schnell schuldenfrei zu werden, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.

Welche Kosten entstehen bei einem Insolvenzplanverfahren?

Um die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten zu errechnen, müssen Schuldner zunächst überschlagen, wie viel Geld sie während der Wohlverhaltensphase insgesamt an den Insolvenzverwalter abgeben müssten. Den Gläubigern muss mehr angeboten werden, als sie bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren erhalten würden.

Welche Kosten sind in diesem Zusammenhang noch berücksichtigen?

Es fallen außerdem Verfahrenskosten an, weil das Insolvenzverfahren zunächst eröffnet werden muss. Welche Kosten hierunter genau fallen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Insolvenzplanverfahren?

Die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten sind gut angelegt: Die Insolvenz kann umgangen werden.
Die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten sind gut angelegt: Die Insolvenz kann umgangen werden.

Bevor wir uns mit den für ein Insolvenzplanverfahren zu erwartenden Kosten auseinandersetzen können, müssen wir zunächst kurz klären, was es überhaupt mit dem sogenannten Insolvenzplan auf sich hat. Das Insolvenzplanverfahren stellt für Privatpersonen eine Möglichkeit dar, ohne Insolvenz und relativ schnell – meist innerhalb eines Jahres – die Restschuldbefreiung zu erreichen und wieder schuldenfrei zu sein.

Der Insolvenzplan bietet den Gläubigern die Zahlung einer bestimmten Summe an. Diese muss den Betrag übersteigen, welchen die Gläubiger bei der herkömmlichen Insolvenz erhalten würden. Diese für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten dürfen nicht vom Schuldner selbst aufgebracht, sondern müssen von einer dritten Person – als Sponsoren treten häufig Verwandte oder Freunde auf – zur Verfügung gestellt werden.

Stimmt die Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zu, lässt der Insolvenzverwalter die Verfahrenskosten festsetzen und verteilt das Geld an diese. Der Schuldner ist dann ohne Privatinsolvenz schuldenfrei.

Auch Unternehmen können einen Insolvenzplan erstellen. Dieser hilft dabei, das Unternehmen zu sanieren, ohne dass die Regelinsolvenz durchlaufen werden muss.

Kosten für Insolvenzplan & Co im Vorhinein überschlagen

Ein Insolvenzplan hilft also Schuldnern dabei, relativ schnell die Restschuldbefreiung zu erlangen bzw. im Falle eines Unternehmens dieses zu sanieren. Nicht die bis zu sechsjährige Privatinsolvenz bzw. die langwierige Regelinsolvenz durchlaufen zu müssen, hört sich für viele Betroffene natürlich verlockend an.

Allerdings ist zu beachten, dass für das Insolvenzplanverfahren auch Kosten anfallen. Doch wie viel Geld müssen Schuldner dafür tatsächlich ausgeben? Im Folgenden gehen wir von einer Privatperson und nicht von einem Unternehmen aus.

Wie bereits erwähnt, ist es natürlich wichtig, dass den Gläubigern mehr Geld angeboten wird, als sie bei der regulären Insolvenz erhalten würden. Eine Privatperson kann diese für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten wie folgt errechnen: Der Schuldner muss überschlagen, wie viel er von seinem Einkommen innerhalb der meist sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase an den Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger abgeben müsste. Hierbei handelt es sich um das pfändbare Einkommen, welches anhand der Pfändungstabelle abgelesen werden kann.

Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters nicht vergessen

Insolvenzplanverfahren: Die Kosten für den Anwalt müssen bedacht werden.
Insolvenzplanverfahren: Die Kosten für den Anwalt müssen bedacht werden.

Zusätzlich fallen noch Verfahrenskosten an. Das sind die Kosten, die das Gericht und der Insolvenzverwalter für ihre Arbeit verlangen. Schließlich muss zunächst das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden. Die Gerichtskosten sind in der Regel jedoch geringer als bei der herkömmlichen Insolvenz, da hier weniger Verfahrensschritte anfallen.

Erstellt der Insolvenzverwalter selbst den Insolvenzplan, kann er jedoch laut §3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) eine den Regelsatz übersteigende Vergütung verlangen. Das erhöht die für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten.

Diese Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter sind dann von der Gesamtsumme des pfändbaren Einkommens abzuziehen. Dieser Summe sollte dann ein Aufschlag hinzugerechnet werden, damit die Gläubiger mehr Geld erhalten als bei der herkömmlichen Insolvenz.

Ein Insolvenzplan sollte von einem Experten ausgearbeitet werden – entweder von einem Anwalt oder einem fachkundigen Schuldnerberater. Für diese Arbeit verlangen sie natürlich auch eine Bezahlung. Diese ist den für das Insolvenzplanverfahren anfallenden Kosten hinzuzurechnen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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