InsVV: Rechtsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung

Das Wichtigste zur InsVV

Wie viel verdient ein Insolvenzverwalter?

Die Höhe der Vergütung eines Insolvenzverwalters wird anhand der Regeln der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bestimmt. Ausschlaggebend ist dabei der Wert der Insolvenzmasse. Beträgt diese beispielsweise 15.000 Euro, erhält der Insolvenzverwalter 6.000 Euro als Vergütung.

Was ist die Insolvenzmasse?

Laut § 35 Insolvenzordnung (InsO) umfasst die Insolvenzmasse „das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.“ Unpfändbare Gegenstände und Einkünfte gehören jedoch nicht in die Insolvenzmasse, sondern verbleiben beim Schuldner.

Wer zahlt den Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz?

Der Schuldner muss sowohl für die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters aufkommen als auch für die Gerichtskosten. Hierfür wird sein pfändbares Vermögen, also die Insolvenzmasse, herangezogen. Ist er nicht dazu in der Lage, diese Kosten sofort aufzubringen, kann er eine Stundung dieser Verfahrenskosten beantragen.

Wer legt die Insolvenzverwaltervergütung fest?

Laut § 8 InsVV entscheidet allein das Insolvenzgericht über Auslagen und Vergütung des Insolvenzverwalters. Diese Kosten sind damit nicht verhandelbar.

Was ist eine Treuhändervergütung bzw. Insolvenzverwaltervergütung?

Rechtsgrundlage für die Insolvenzverwalterkosten bildet u. a. die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
Rechtsgrundlage für die Insolvenzverwalterkosten bildet u. a. die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).

In jedem Insolvenzverfahren entstehen Verfahrenskosten, für die der Schuldner mit seinem pfändbaren Einkommen und Vermögen, der sogenannten Insolvenzmasse, aufkommen muss. Zu diesen Verfahrenskosten gehören unter anderem die Auslagen und Vergütung und des Insolvenzverwalters (bzw. Treuhändervergütung).

Denn der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter kann für seine Arbeit – je nach Zeitaufwand und Komplexität seiner Tätigkeit – auch eine entsprechende Vergütung verlangen.

In welcher Höhe die Insolvenzverwalterkosten anfallen, richtet sich nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Laut § 8 InsVV muss der Verwalter seine Vergütung und Auslagen beim Insolvenzgericht beantragen. Dieses setzt die Kosten anschließend in einem Beschluss fest und gibt diese Entscheidung öffentlich bekannt.

Wie wird die Insolvenzverwaltervergütung berechnet?

Um die jeweilige Vergütung des Insolvenzverwalters ermitteln zu können, bedarf es einer entsprechenden Berechnungsgrundlage. Diese ergibt sich aus § 1 InsVV. Nach Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift berechnet sich die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse, „auf die sich die Schlussrechnung bezieht.

Je nachdem, wie hoch dieser Wert ausfällt, erhält der Insolvenzverwalter laut § 2 Abs. 1 InsVV einen bestimmten Regelsatz:

Anteil der InsolvenzmasseRegelsatz
erste 35.000 Euro der Insolvenzmasse40 Prozent
Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro26 Prozent
Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro7,5 Prozent
Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro3,3 Prozent

Beispiel: Liegt der Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Schlussverteilung bei 15.000 Euro und damit unter 35.000 Euro, so kann der Verwalter einen Regelsatz von 40 Prozent bzw. 6.000 Euro verlangen.

Mit dieser Insolvenzverwaltervergütung sind laut § 4 InsVV auch die Geschäftskosten und die Kosten einer Haftpflichtversicherung abgegolten. Diese darf der Verwalter also nicht gesondert geltend machen.

Wenn er aber im Insolvenzverfahren bestimmte Tätigkeiten vornimmt, die er normalerweise einem Anwalt übertragen würden, ist er berechtigt, sich diesen „Einsatz besonderer Sachkunde“ nach § 5 InsVV nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erstatten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass er auch als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Setzt das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, so kann auch dieser eine Vergütung beanspruchen. Diese beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters, „bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt“, § 63 Abs. 3 Insolvenzordnung (InsO) und § 11 InsVV.

Wann verdient der Treuhänder/Insolvenzverwalter mehr? Erhöhung/Verminderung des Regelsatzes

§ 3 InsVV sieht für bestimmte Fälle eine Erhöhung des Regelsatzes vor.
§ 3 InsVV sieht für bestimmte Fälle eine Erhöhung des Regelsatzes vor.

Manche Insolvenzverfahren sind besonders komplex und deshalb mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden, z. B. wenn:

  • sich der Insolvenzverwalter im Wesentlichen mit vielen Aussonderungsrechten (Gegenständen, die sich beim Schuldner befinden, aber im Eigentum eines Dritten stehen) und Absonderungsrechten (Hypothek, Grundschuld) befassen muss
  • er arbeitsrechtliche Folgen einer Unternehmensinsolvenz bearbeiten muss, wie Insolvenzgeld
  • er einen Insolvenzplan aufstellt

Für diese und ähnliche Fälle legt § 3 Abs. 1 InsVV fest, dass der Insolvenzverwalter eine Vergütung beanspruchen darf, die über dem Regelsatz liegt.

Wie hoch ist die Insolvenzverwaltervergütung, wenn keine Insolvenzmasse existiert?

Auch mittellose Menschen, die über keinerlei pfändbares Vermögen oder Einkommen verfügen, können Privatinsolvenz anmelden – und die Verfahrenskosten einschließlich der Insolvenzverwaltervergütung – stunden lassen. Wenn aber der Schuldner nichts besitzt, existiert auch keine Insolvenzmasse.

In einem solchen Fall erhält der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter lediglich eine Mindestvergütung im Sinne des § 2 Abs. 2 InsVV:

Wenn maximal zehn Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, beträgt dessen Vergütung mindestens 1.400 Euro.

„Von 11 bis 30 Gläubiger erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene Gläubiger um 140 Euro.“

[§ 2 Abs. 2 InsVV]

Beispiel: Wenn insgesamt 15 Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen, bekommt der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung in Höhe von 1.610 Euro. Bei 20 Gläubigern wären es 1.820 Euro.

Auslagen des Insolvenzverwalters

Laut § 11 InsVV muss der Insolvenzverwalter seine Vergütung beim Insolvenzgericht beantragen.
Laut § 11 InsVV muss der Insolvenzverwalter seine Vergütung beim Insolvenzgericht beantragen.

Darüber hinaus kann der Verwalter nach § 8 InsVV die Erstattung angemessener Auslagen verlangen – entweder als Pauschalbetrag oder als tatsächlich entstandene Auslagen. Der Pauschalsatz liegt laut Abs. 3 der Vorschrift bei:

Der Pauschalsatz liegt laut § 8 Abs. 3 InsVV bei:

  • 15 Prozent der Regelvergütung im ersten Jahr
  • anschließend 10 Prozent der Regelvergütung

Er darf jedoch für seine Auslagen maximal 350 Euro für jeden angefangenen Monat verlangen und allerhöchstens insgesamt 30 Prozent der Regelvergütung. Für das obige Beispiel, bei dem der Insolvenzverwalter einen Regelsatz von 6.000 Euro erhält, heißt das, dass er während des Insolvenzverfahrens insgesamt höchstens 1.800 Euro für seine Auslagen veranschlagen darf.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Ein Gedanke zu „InsVV: Rechtsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung

  1. Jaspreet

    ich hab 30000€ schulden und hab 750000€ gewonnen im lotto. wie viel erhalte ich in ende wie viel kreigt insolvenzverwalter . hab vor 6 monaten insolenz antrag bei gericht abgegeben.

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