Kreditsicherheiten: Welche Arten gibt es?

Das Wichtigste zu Kreditsicherheiten

Was sind Kreditsicherheiten/Kreditsicherungsmittel?

Kreditsicherheiten sind Vermögenswerte oder Rechte, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber als Absicherung für einen Kredit übergibt. Sie minimieren das Risiko des Kreditgebers bei Zahlungsausfall, da dieser im Ernstfall auf die Sicherheiten zugreifen kann. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Es gibt drei Hauptarten: Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft durch Dritte), Sachsicherheiten (z.B. Fahrzeuge, Wertpapiere) und Realsicherheiten (z.B. Grundschulden oder Hypotheken auf Immobilien). Worin genau sich diese unterscheiden, erfahren Sie hier.


Welche Beispiele gibt es für Kreditsicherheiten?

Zu den Kreditsicherheiten zählen zum Beispiel Immobilien, Autos, Wertpapiere oder Lebensversicherungen. Eine Übersicht über verschiedene Beispiele finden Sie an dieser Stelle.

Was sind Kreditsicherheiten? Eine Definition

Die Verwertung von Kreditsicherheiten dient dazu, Verluste bei einem Kreditausfall gering zu halten.
Die Verwertung von Kreditsicherheiten dient dazu, Verluste bei einem Kreditausfall gering zu halten.

Kreditsicherheiten sind, einfach erklärt, Vermögenswerte oder Rechte, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber (oft einer Bank) als Absicherung für einen Kredit zur Verfügung stellt.

Sie dienen primär dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag – also Zins- und Tilgungsleistungen – nicht nachkommen können, hat der Kreditgeber das Recht, auf diese Sicherheiten zurückzugreifen, um seine offenen Forderungen zu befriedigen.

Warum verlangen Banken Kreditsicherheiten? Eine Bank benötigt diese, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. Sie dienen zur Risikominimierung, da bei Zahlungsausfall der Kreditgeber auf die Sicherheit zugreifen kann.

Bevor sie akzeptiert werden, müssen bestimmte Anforderungen an Kreditsicherheiten erfüllt sein. Dazu zählen: 

  • Werthaltigkeit: Die Sicherheit muss einen festen, zuverlässigen Wert besitzen.
  • Rechtliche Absicherung: Die Sicherheit muss rechtlich belastbar und übertragbar sein.
  • Verwertbarkeit: Im Schadensfall muss die Bank rasch darauf zugreifen können1.

Welche drei Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Kreditsicherheiten: Real- und Personalsicherheiten sind wichtige Instrumente zur Absicherung von Krediten.
Kreditsicherheiten: Real- und Personalsicherheiten sind wichtige Instrumente zur Absicherung von Krediten.

Die wichtigsten Ausprägungen der Kreditsicherheiten regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier finden sich die grundlegenden Bestimmungen, die zur Absicherung von Kreditforderungen dienen und sowohl Kreditgebern als auch Kreditnehmern Rechtssicherheit bieten.

Das BGB legt dabei die Rahmenbedingungen für die Bestellung, Verwertung und das Erlöschen der verschiedenen Sicherungsarten fest.

Darüber hinaus ist eine Unterscheidung zwischen Personal-, Real- und Sachsicherheiten möglich. Diese Kategorien unterscheiden sich nach der Art der Absicherung und der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung.

Personalsicherheiten

  • Hierbei verpflichtet sich eine dritte Person, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen, wenn der Kreditnehmer ausfällt.
  • Die häufigste Form dieser Kreditsicherheiten ist die Bürgschaft. Bei Personalsicherheiten haftet also der Bürge oder Garant für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers.

Sachsicherheiten

  • physische Vermögenswerte, wie zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder Wertpapiere, die als Sicherheit für den Kredit dienen.
  • Ein Beispiel für diese Form der Kreditsicherheiten ist der Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält das Eigentum an der Ware, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis beglichen hat.

Realsicherheiten

  • Realsicherheiten sind eine spezielle Form der Sachsicherheiten, die vor allem bei Immobilienfinanzierungen vorkommen.
  • Hierzu zählen vor allem Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken, die im Grundbuch eingetragen werden. Die Immobilie dient als Sicherheit für die Kreditsumme.

Neben den 3 Arten der Kreditsicherheiten unterscheidet man auch nach der rechtlichen Bindung der Sicherheit an die Kreditschuld: 

Eine akzessorische Kreditsicherheit ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Sie entstehen nur durch das Bestehen der Forderung und erlöschen, sobald die Schuld getilgt ist. Beispiele sind:

  • Bürgschaft (Personalsicherheit): Eine dritte Person verpflichtet sich, bei Zahlungsausfall des Schuldners einzuspringen.
  • Hypothek: Belastet eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit.
  • Verpfändung: Eigentum an beweglichen Sachen (z.B. Kfz, Maschinen) wird zur Sicherheit übereignet bzw. verpfändet.

Abstrakte Kreditsicherheiten bestehen unabhängig vom Bestehen der Forderung fort. Ein bekanntes Beispiel ist die Grundschuld, die auch nach Rückzahlung des Kredits bestehen bleibt und erneut als Sicherheit verwendet werden kann. Ebenfalls zählt zur abstrakten Kreditsicherheit die Sicherungsübereignung, da das Sicherungsrecht unabhängig von der Forderung besteht.

Weitere Ratgeber zu Kreditsicherheiten:

Welche Beispiele gibt es für Kreditsicherheiten?

Kreditsicherheiten können in akzessorisch und abstrakt unterschieden werden.
Kreditsicherheiten können in akzessorisch und abstrakt unterschieden werden.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten darüber, was als Kreditsicherheit dienen kann. Sie werden nach ihrer Art (Personal-, Sach- oder Realsicherheit), ihrer Akzessorietät oder Abstraktheit sowie einer kurzen Beschreibung unterschieden.

Jede dieser Sicherheiten hat spezifische Merkmale und Anwendungsbereiche, die sie für unterschiedliche Finanzierungsvorhaben geeignet machen.

BeispielArt der SicherheitPersonal-, Sach-, RealsicherheitAkzessorisch/AbstraktKurzbeschreibung
Auto als KreditsicherheitSicherungsübereignungSach-, RealsicherheitAbstraktEigentum am Auto wird zur Sicherheit übertragen
Nutzung bleibt beim Schuldner
Kreditsicherheit: ImmobilieGrundschuld/HypothekRealsicherheitGrundschuld: Abstrakt
Hypothek: Akzessorisch
Belastung der Immobilie im Grundbuch
Kreditsicherheit: LebensversicherungAbtretung/VerpfändungSachsicherheitAkzessorischRechte aus der Lebensversicherung werden abgetreten oder verpfändet.
Verpfändung als KreditsicherheitPfandrechtSach-, RealsicherheitAkzessorischÜbertragung von Besitz an beweglichen Sachen
BürgschaftBürgschaftPersonalsicherheitAkzessorischDritter haftet persönlich für den Kreditnehmer.
Wertpapiere als SicherheitVerpfändungSach-, RealsicherheitAkzessorischVerpfändung von Aktien, Anleihen oder Depots zur Kreditabsicherung.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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