Taschengeldparagraph einfach erklärt

Das Wichtigste zu Paragraph 110 BGB

Was ist der Taschengeldparagraph?

Der in § 110 BGB geregelte Taschengeldparagraph gibt Minderjährigen die Möglichkeit, kleine Bargeschäfte ohne vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten abzuschließen, wenn sie dafür ihr Taschengeld verwenden. Mehr erfahren Sie an dieser Stelle.

Wann gilt der Taschengeldparagraph nicht?

Der Taschengeldparagraph gilt nicht für Kinder, die jünger als sieben Jahre sind. Sie gelten als geschäftsunfähig. Ansonsten erfasst § 110 BGB nur kleine Geschäfte und Einkäufe, wenn sie unter Berücksichtigung des Alters noch im Rahmen des Vernünftigen liegen. Hier haben wir einige Beispiele zusammengestellt.

Erlaubt der Taschengeldparagraph eine Ratenzahlung?

Ratenkäufe sind nicht vom Taschengeldparagraph erfasst und werden nur dann wirksam, wenn die Eltern dem Vertrag zustimmen und wenn der Minderjährige den Kaufpreis vollständig bezahlt.

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Was besagt der Taschengeldparagraph?

Was bedeutet der Taschengeldparagraph laut BGB, § 110?
Was bedeutet der Taschengeldparagraph laut BGB, § 110?

Der Taschengeldparagraph, § 110 BGB, besagt, dass ein Minderjähriger ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Eltern nur dann Geschäfte bzw. Verträge abschließen darf, wenn er die Leistung mit seinem Taschengeld bezahlt.

Der Gesetzgeber formuliert das etwas komplizierter. Er spricht nicht ausdrücklich von Taschengeld, sondern von …

„Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

§ 110 BGB

Dieser Paragraph sorgt für mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, vor allem bei kleinen, alltäglichen Einkäufen. Denn normalerweise gelten Minderjährige ab dem siebten Lebensjahr als beschränkt geschäftsfähig, sodass die Wirksamkeit des Vertrags von der Zustimmung der Eltern abhängen würde. Sie könnten den Verkäufer nachträglich auffordern, das Geschäft rückgängig zu machen – eine schwierige Angelegenheit, wenn sich ein Kind zum Beispiel ein Eis kauft.

Genau hier greift der Taschengeldparagraph. Er erlaubt es Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren, bestimmte Geschäfte ohne ausdrückliche elterliche Zustimmung abzuschließen, wenn sie dafür ihr Taschengeld verwenden. Wenn Eltern ihrem Nachwuchs Geld zur freien Verfügung überlassen, also Taschengeld, dann liegt darin quasi ihre Zustimmung.

Der Taschengeldparagraph spricht Kindern also keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld zu. Er erlaubt es ihnen lediglich, ihr Taschengeld für kleinere Geschäfte auszugeben. § 110 BGB verpflichtet die Eltern also nicht, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen.

Taschengeldparagraph: Für welches Alter gilt § 110 BGB?

Taschengeldparagraph: Wie viel Geld darf ein Kind im Laden ausgeben?
Taschengeldparagraph: Wie viel Geld darf ein Kind im Laden ausgeben?

§ 110 BGB spricht lediglich von Minderjährigen. Dieser Paragraph muss deshalb zusammen mit § 104 Nr. 1 BGB gelesen werden. Darin heißt es, dass Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als geschäftsunfähig gelten. Für sie gilt der Taschengeldparagraph daher nicht.

Kinder zwischen 7 und 17 Jahren hingegen gelten als beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen bestimmte Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abschließen, wenn sie den Kaufpreis von ihrem Taschengeld bezahlen.

Taschengeldparagraph: Beispiele für wirksame und unwirksame Geschäfte

Allerdings besagt der § 110 BGB nicht ausdrücklich, wie viel Taschengeld Kinder ohne Zustimmung ihrer Eltern ausgeben dürfen. Dennoch hat der Taschengeldparagraph auch eine Grenze:

Wenn Eltern ihren Kindern Taschengeld geben, dann willigen sie damit nicht automatisch in jede Art von Vertrag ein, sondern nur in Verwendungen, die in diesem Zusammenhang üblich und vernünftig sind.

Taschengeldparagraph: Wer 14 Jahre alt ist, darf zum Beispiel noch kein Bier kaufen.
Taschengeldparagraph: Wer 14 Jahre alt ist, darf zum Beispiel noch kein Bier kaufen.
  • Unproblematisch sind kleine Ausgaben für Süßigkeiten, Eis, Comics oder Bücher und für kleinere Spielsachen.
  • Dinge, die Kinder und Jugendliche normalerweise nicht kaufen dürfen, sind auch nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt. Wer 17 Jahre alt ist, darf weder Zigaretten noch Schnaps kaufen und Waffen schon gar nicht.
  • Teure Anschaffungen, für die Kinder erst sparen müssen, weil das normale Taschengeld dafür nicht reicht, fallen ebenfalls nicht unter den Taschengeldparagraph. Das betrifft zum Beispiel teuren Schmuck, teure Unterhaltungselektronik, Handys, Autos und Immobilien.
  • Auch Ratenzahlungen sind normalerweise nicht von § 110 BGB gedeckt. Ein Ratenkauf wird frühestens dann wirksam, wenn der Jugendliche den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag schwebend unwirksam, also von der Einwilligung der Eltern abhängig. Und sie können ihre Einwilligung bis dahin widerrufen.
  • Minderjährige können keine Abonnements für Zeitungen oder Apps abschließen und auch keinen Kredit aufnehmen. Denn der Taschengeldparagraph gilt nur für Barkäufe. Der Gesetzgeber will Minderjährige davor bewahren, in eine Schuldenfalle zu geraten.
  • Wenn Eltern ihrem Kind Geld nur für einen bestimmten Zweck überlassen und eben nicht zur freien Verfügung, dann darf das Kind das Geld auch nur für diesen Zweck ausgeben. Andernfalls ist der Vertrag ohne vorherige Zustimmung der Eltern unwirksam.

Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ohne elterliche Zustimmung ab, der nicht unter den Taschengeldparagraph fällt, so ist er zunächst schwebend unwirksam. Erst wenn die Eltern das Geschäft im Nachhinein genehmigen, wird es wirksam. Verweigern sie hingegen ihre Zustimmung, so ist es unwirksam. Der Verkäufer muss den Kaufpreis zurückgeben und der Minderjährige die Ware.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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