P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

Das Wichtigste zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wie komme ich trotz Kontopfändung an mein Geld?

Dafür beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dieses schützt einen Freibetrag von 1.410 Euro pro Kalendermonat (Stand: 1.7.2023). Sie können diesen Grundfreibetrag unter Umständen auf Antrag erhöhen lassen. Näheres zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfahren Sie hier.

Kann bei einem P-Konto gepfändet werden?

Ja, eine Kontopfändung ist trotz P-Konto möglich. Ein absolut pfändungsfreies Konto gibt es nicht. Allerdings erhält der Gläubiger nur dann Geld überwiesen, wenn das Bankguthaben den geschützten Freibetrag übersteigt.

Ist das P-Konto kostenlos?

Die Bank muss das Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das P-Konto selbst muss jedoch nicht unbedingt kostenfrei sein, sodass Kontoführungsgebühren zulässig sind. Allerdings dürfen diese durch die Umwandlung nicht erhöht werden (z. B. BGH, 16.07.2013, Az. XI ZR 260/12).

Darf ich mehrere P-Kontos einrichten?

Nein, jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungskonto zu. Anderenfalls wären die Gläubiger benachteiligt, die ein Recht auf Tilgung der Schulden haben.

Weitere Ratgeber zum P-Konto

Video: Alles Wichtige zum P-Konto

Informationen zum P-Konto bieten Ihnen auch dieses Video.
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Pfändungsschutzkonto einrichten – Guthaben schützen

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend, weil der Kontoinhaber dadurch den Zugriff auf sein Bankguthaben verliert: Er kann weder Geld abheben noch Überweisungen vornehmen. Lastschriften und Daueraufträge funktionieren auch nicht mehr.

Weil es keinen automatischen Schutz vor der Kontopfändung gibt, muss der Kontoinhaber selbst aktiv werden und ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Nur dann ist ein Grundfreibetrag von 1.410 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung sicher:

  • Jeder Mensch hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Er muss dies lediglich ausdrücklich bei seiner Bank beantragen.
  • Sie können auch dann ein P-Konto beantragen, wenn Ihr Girokonto bereits gepfändet wurde. Die Bank muss Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Der Pfändungsschutz wirkt für den Monat der Kontopfändung, wenn der Schuldner die Umwandlung zeitnah veranlasst und diese innerhalb von vier Wochen ab Eingang des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank abgeschlossen ist.
  • Auch Schuldner, deren Konto um Minus steht, dürfen ein solches pfändungssicheres Konto beanspruchen. Die Bank darf die Umwandlung nicht mit der Begründung ablehnen, dass das Girokonto ein negatives Saldo aufweist. Sie darf auch nicht eingehende, vor der Pfändung geschützte Beträge mit dem Negativsaldo verrechnen bzw. aufrechnen, nachdem ihr Kunde die Umwandlung beantragt hat.
  • Schuldner, die einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, sollten vorher ebenfalls ein P-Konto beantragen. Nur ein pfändungssicheres P-Konto schützt das Guthaben vor Verfügungen des Insolvenzverwalters. Der Kontoinhaber darf auf sein pfändungsfreies Bankguthaben zugreifen, ohne dass es einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter bedarf.

Sie haben Schwierigkeiten mit der Bank bei der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto? Wenden Sie sich an schuldenanalyse-kostenlos.de ** und holen Sie sich eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten – kostenlos und unverbindlich.

Es ist jedoch nicht ratsam, vorbeugend ein Pfändungsschutzskonto zu eröffnen, obwohl gar keine Pfändung läuft. Denn zum einen wirkt sich das aufgrund des SCHUFA-Eintrags negativ auf die Bonität aus und zum anderen verfügt ein solches Konto nur über eingeschränkte Funktionen.

Jedem Schuldner steht nur ein Pfändungsschutzkonto zu, anderenfalls würde dies die Gläubiger benachteiligen und somit einem Missbrauch gleichkommen. Wer ein P-Konto einrichten möchte, muss der Bank versichern, dass er noch kein solches Konto besitzt. Diese kann sich bei der SCHUFA erkundigen, ob ein solcher Schutz zugunsten des Schuldners bereits besteht.

Was schützt das P-Konto? Freibetrag und seine Erhöhung

Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.
Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.

Zunächst einmal schützt das Pfändungsschutzkonto einen Freibetrag von 1.410 Euro (Stand: 01.7.2023) je Kalendermonat.

Nur Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, darf zugunsten des Gläubigers gepfändet werden.

Der Kontoinhaber kann darüber hinaus folgende Geldleistungen ebenfalls schützen lassen:

  • gesetzliche Unterhaltspflichten
  • Empfang von Sozialleistungen gemäß Sozialgesetzbuch II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kindergeld, Kinderzuschläge und andere gesetzlich geregelte Geldleistungen
  • einmalige Sozialleistungen
  • Ausgleichszahlungen für den Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
  • Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto

Für eine solche Erhöhung des Freibetrags muss der Schuldner eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an einen solchen Nachweis zu gelangen:

  1. Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder das Sozialamt und Familienkassen sind verpflichtet, eine solche Bescheinigung zum Pfändungsschutzkonto auszustellen.
  2. Schuldnerberatungsstellen können ebenfalls einen erhöhten Freibetrag zum P-Konto bescheinigen. Sie müssen aber nicht.
  3. Der Arbeitgeber des Schuldners darf ebenfalls Erhöhungen bescheinigen, muss dies aber nicht tun. Ist dieser bereits in eine Lohnpfändung involviert, kann sich eine Nachfrage nach einer Bescheinigung für das P-Konto lohnen.
  4. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater stellen solche Nachweise aus, verlangen dafür aber Gebühren.
  5. Sollten Sie bei den vorbenannten Stellen keinen Nachweis erhalten oder die Bank eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren, können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden und den Schutz dort beantragen.
Tipp! Auch wenn die Pfändungsfreigrenze bei Ihnen höher ist als der durch die Bescheinigung geschützte Betrag, sollten Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden und dort eine individuelle Kontofreigabe beantragen. Bei einer Kontopfändung durch das Finanzamt oder eine andere öffentliche Institutionen beantragen Sie dort die Freigabe. Oder wenden Sie sich an Schuldencheck ** für eine Erstberatung – kostenlos und unverbindlich.

Wie viel Geld darf man auf einem P-Konto haben bzw. sparen?

P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.
P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.

Bisher durften Schuldner nicht verbrauchtes Guthaben nur in den Folgemonat übertragen. Blieb das Geld länger auf dem Konto, wurde es gepfändet. Das hat sich mit der Neuregelung durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz geändert.

Seit dem 1.12.2021 gilt Folgendes:

  • Verbraucht der Schuldner seinen monatlichen Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto nicht auf, so darf er dieses Guthaben in die nächsten drei Monate übertragen
  • Darüber hinaus ist nun der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte „First In – First Out“-Grundsatz im Gesetz verankert. Er besagt, dass Überweisungen, Lastschriften, Bargeld-Abhebungen und andere Transaktionen stets vom ältesten vorhandenen Bankguthaben laut Buchungsdatum abzuziehen sind.

Der Gesetzgeber möchte es Schuldnern mit dieser neuen Regel ermöglichen, für größere Anschaffungen zu sparen.

P-Konto-Funktion wieder beenden oder kündigen

Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.
Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.

Wer sein Pfändungsschutzkonto nicht mehr benötigt, kann diese Funktion einfach wieder beenden, indem er seiner Bank die Wunsch einer Rückumwandlung in ein normales Girokonto mitteilt

Weil sich in der Vergangenheit die Banken in einigen Fällen weigerten, diesem Wunsch ihrer Kunden nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Rückumwandlung nun ausdrücklich im Gesetz verankert:

Nach § 850k Abs. 5 ZPO muss ein Geldinstitut dem Antrag ihres Kunden auf Beendigung des Pfändungsschutzes innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende nachkommen. In diesem Fall lebt das ursprüngliche Girokonto zu den alten Vereinbarungen wieder auf. Sinnvoll ist eine solche Beendigung aber nur, wenn der Kontoinhaber tatsächlich keinen Pfändungsschutz mehr benötigt.

Falls sich die Bank weigert, das P-Konto wieder in ein Girokonto umzuwandeln, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Rückumwandlung durchsetzen.

Es steht dem Kontoinhaber natürlich auch frei, sein P-Konto vollständigen zu kündigen, wenn er beispielsweise die Bank wechseln will.

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P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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114 Gedanken zu „P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

  1. König

    Ich bin privat krankenversichert und muss jeden Monat 305 € bezahlen. Kann ich den pfändungsfreibetrag deshalb erhöhen lassen? Wenn ja wo und bei wem? Ich bin Beamtin und dadurch privat versichert. Komme auch bei Zwangspensionierung nicht aus dieser privaten Versicherung raus.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo König,

      es sollte möglich sein, einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. karlheinz

    Dürfen Sonderzulagen und Prämien auch
    vom Konto gepfändet werden,oder stehen diese Sonderzahlungen,dem Kontoinhaber zu.
    MFG.Karlheinz

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Karlheinz,

      gesetzliche Grundlage ist § 850a ZPO. Hier finden Sie nähere Angaben zu unpfändbaren Bezügen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. C. Sandmeier

    Können Sie bitte die gesetzlichen Grundlagen für ein P-Konto nennen; danke!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo C.,

      grundlegend ist hier § 850k ZPO.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Christine G.

    Hallo ist es rechtens wenn die Bank ohne vorher Bescheid zu geben einfach das Konto sperrt? Mein sohn wollte heute seinen Lohn abheben u nd jetzt ist das Konto gesperrt. Das ist doch kriminell oder, das Konto einfach ohne Vorwarnung zu sperren.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christine,

      zuerst sollten Sie bei der Bank nachfragen, warum die Sperrung vorliegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Gabriele C.

    Sind Fragen zur Pfändung bei Ihnen kostenlos? Das müsste ich vorher wissen bevor ich meine Situation schildere.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gabriele,

      allgemeine Fragen können wir hier im Kommentarbereich beantworten. Benötigen Sie eine Rechtsberatung, müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Daniel

    Hallo, ich habe ein P Konto, mein Lohn beträgt ca 1800 Euro monatlich. Meine Frage ist: wieviel Geld muss mir bleiben? Geht vom Grundfreibetrag also ca 1133,80 noch davon die Miete ect ab? Oder bleibt mir die 1133,80 Komplet zum Leben? Ich habe noch ein Unterhaltspflichtges Kind und wollte den Nachweis Erhöhung Freibetrag demnächst bei der Bank einreichen. Wird das Geld dann rückwirkend freigegeben oder erst im nächsten Monat anerkannt? Und Wielange dauert bis die Erhöhung freigeschaltet ist? Gruß Daniel

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      der Grundfreibetrag auf dem P-Konto liegt momentan bei 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Für die erste zusätzliche Person kann seit 1. Juli 2017 ein Betrag von 426,71 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 237,73 Euro. Die Miete wird in der Regel nicht berücksichtigt. In der Regel ist eine rückwirkende Berücksichtigung nicht möglich. Wie lange es dauert, kann die Bank einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Toralf N.

    Hallo, wie verhält es sich mit Rückerstattungen auf einem P-Konto. Also Rückerstattungen vom Energieversorger, Versicherungen u.ä.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Toralf,

      in der Regel handelt es sich dabei um pfändbare Beträge. Ausnahmen bestehen etwa, wenn doe Anordnung der Unpfändbarkeit des Kontoguthabens beantragt wurde und nur kleinere, einmalige Gutschriften erfolgen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Ronny

    Hallo, ich habe ein Pfändungsschutzkonto mit einen Mastercard. Jetzt habe ich mit der Mastercard ein Auto gemietet. Nun würde der Betrag nur von der Vermietung blockiert und erst beu Rückgabe verrechnet. Nun nehme ich den Betrag von 354€ im neuen Monat mit, obwohl ich es am 15.des alten Monat schon bezahlt habe. Wie wird das dann berechnet?Mfg Ronny G.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ronny,

      bei Fragen dieser Art sollte die Bank der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Oliver B.

    Hi, mein p-Konto wurde auf 750€ gekürzt. Wie soll man da Schulden bezahlen? Was kann ich tun?
    LG

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Oliver,

      zunächst sollten Sie versuchen, in Erfahrung zu bringen, warum der Betrag gekürzt wurde. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Agnes

    Hallo,
    ich habe ein p konto aber keine pfändung…zumindest im moment noch nicht. ich verstehe das nicht ganz genau mit dem restguthaben . wenn ich in etwa 700 euro monatlich bekomme und immer so um die 600 € auf meinem konto habe-kann man mir das pfänden? oder spielt das keine rolle wieviel ich auf dem konto habe solange es den freibetrag nicht übersteigt?? über eine antwort wäre ich sehr dankbar. viele grüße

    agnes

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Agnes,

      ein Restguthaben aus einem nicht ausgeschöpften Freibetrag kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Im nächsten Monat muss dieser Betrag dann jedoch verbraucht werden, da er sonst der Pfändung unterliegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. benjamin

    Hallo, ich bin 2000 € im soll und kann das nicht sofort ausgleichen. Mir steht aber evtl. Eine Pfändung ins Haus und meine Bank sagt das erst das soll ausgeglichen werden muss bevor ich ein p Konto eröffnen kann…ich beziehe Arbeitslosengeld und bald auch wohngeld, könnte evtl. Eine Umschulung/Weiterbildung zum Restaurator über BAföG/Stipendium machen(entscheidet sich nächste Woche)
    Meine Frage daher : kann überhaupt etwas gepfändet werden?
    Und: wie soll ich weiter vorgehen?

    Mit freundlich grüssen
    B. H.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Benjamin,

      Sie meinen sicherlich, dass Sie mit 2.000 Euro im Minus sind. Grundsätzlich gilt, dass eine Bank Ihren Antrag auf ein P-Konto nicht ablehnen darf („Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.“ § 850k Abs. 7 ZPO). Inwiefern eine Pfändung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Koch.O

    Ich habe ein Paar Konto
    Und bekomme im Monat 1650euro Lohn
    Netto.
    Jetzt Pfändet das Finanzamt weil ich 850 euro
    Steuern Nachteulen muss.
    Und jetzt kommt es
    1650 euro Minus
    Wohnung mit allen Nebenkosten (Tel. Strom usw)850 euro
    Minus 200 Euro an Versicherung ( Auto . Haftpflicht) was man halt so Braucht.
    Tanken 100euro muss ja zur Arbeit kommen.
    Raten Zahlung beim Finanzamt .kein Erfolg.
    Echt Krass warum noch arbeiten

  13. Lavinia l.

    Mein Kindergeld für 9 Monate ging auf mein Konto … nicht das ganze Geld wurde freigegeben, warum?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lavinia,

      aus der Ferne können wir das nur schwer beurteilen. Die Bank sollte bei Fragen dieser Art der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Angelika S.

    Ich habe auf mein P-konto 264 Euro überwiesen bekommen.Jetzt habe ich festgestellt das die Bank davon 259 Euro an meinen Gläubiger überwiesen hat. Ist so etwas zulässig

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Angelika,

      wurde der Freibetrag überschritten, kann der Mehrbetrag gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Sarah

    Hallo….wie verhält es sich wenn man seinen Freibetrag am Ende des Monats ausgereizt hat und am letzten Tag Geld bekommt? Wann wird das Geld freigegeben wenn der 1te im Monat auf einen Samstag fällt?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sarah,

      bei Fragen dieser Art sollte die Bank der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Timo

    Wie verhält sich der Freibetrag wenn im Monat in mehreren Abschnitten 3 * 450€ gutgeschrieben werden.
    Am 2. des Monats / am 15. und am 20…. Es wird nach der Gutschrift jeweils 250€ abgehoben…

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Timo,

      der Freibetrag gilt pro Kalendermonat.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Peter I.

    Hallo
    Mir wurde 2013 Restschuldbefreiung gewährt aufgrund von Ehegesamtschulden.Jetzt,leider nur 5 Jahre danach und einer weiteren gescheiterten Ehe stehebich vor selbigem Problem.Darf aber durch die 10 Jahresfrist keine Insolvenz mehr anmelden.Meine Frage :
    ist die /meine Vorgehensweise richtig ,indem ich a)(m) ein Konto schnellstmöglich in P wechsele und auch meinen unterhaltsbedürftigen nichtehelichen Sohn angebe(mit welchem Nachweis??) reicht da ein Schreiben vom Ju.amt zur Darlegung der Unterhaltspflicht?
    b) ich zusätzlich den OE -oder wie er sich heutzutage schimpft – ablege?geht das freiwillig und wie?

    Vielen lieben Dank
    Gruß
    Peter I.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      grundsätzlich können Sie jederzeit ein P-Konto einrichten lassen. Mit einem Nachweis, beispielsweise vom Jugendamt, können Sie eine Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Bank beantragen. Werden noch weitere Nachweise benötigt, wird die Bank Ihnen dies mitteilen. Die Vermögensauskunft wird nur auf Gläubigerantrag abgenommen. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Nicole

    Hallo, ich habe mein Konto vor ca.2 Jahr in ein P-Konto umwandeln lassen weil ich es nicht mehr schaffte den Gläubigern ihr geld zu überweisen,
    weil wenn dann eine neue Pfändung kam ging das telefoniern von vorne los. einige kennen es sicher.
    und nun kam ein Brief mit einer Pfändung..
    ich hab es damals ja nicht umsonst gemacht,da ich meine Schulden unbedingt bezahlen möchte aber nicht alles auf einmal bezahlen kann.
    Viele wissen ja wie es ist..ich war auch jung(und dumm) und brauchte das geld..
    Jetzt meine frage: Ist mein Konto durch den neuen Brief jetzt wieder komplett gesperrt oder hab ich noch zugriff auf meinen Freibetrag?

    lg Nicole

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,

      in der Regel sollte weiterhin der Pfändungsschutz bestehen. Die Bank kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. C.Ho

    Hallo,
    mein Konto wurde gepfändet. Ein paar Tage später habe ich es in ein P-Konto gewandelt.Trotzdem kann ich nicht über mein Guthaben verfügen, keine Überweisungen machen bzw. kein Bargeld abheben. Aktuell ist ein Guthaben zu meinen Gunsten drauf (unterhalb der pfändbaren Grenze). Warum geht es trotzdem nicht? Vielen Dank für Ihr Antwort!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo C.,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Am besten fragen Sie direkt bei der Bank nach. Dort sollte Ihnen Auskunft erteilt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Andreas

    Hallo, wie hoch ist der verfügbare Rahmen wenn man zwar ein P-Konto hat aber dort gar keine Pfändungen drauf sind?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      wenn keine Pfändung vorliegt, steht das gesamte Guthaben zur Verfügung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Daniel S.

    Ist durch das P-Konto auch meine Bonität eingeschränkt?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      liegt eine Kontopfändung gegen Sie vor, wirkt sich dies negativ auf Ihre Bonität aus.

      hr Team von schuldnerberatung.de

  22. wolfgang

    Guten Tag, folgende Frage zum P-Konto.
    Der geschützte Betrag von € 1133,80 bezieht der sich auf den Kontostand oder auf den monatlichen Umsatz auf diesem Konto?
    MfG Wolfgang

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Wolfgang,

      das Pfändungsschutzkonto schützt einen Freibetrag von 1.133,80 Euro (Stand: 01.07.2017) je Kalendermonat. Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat auf dem P-Konto ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Mirka P.

    Ich habe pfendung konto ich bickome 1480eura ich bin verheiratet man hat kleine Rente vievil geld kann gepfändet dancke

      1. Markus

        Hey!

        Ich habe eine Pfändung auf meinen Konto. Ich habe zwar ein P Konto. Aber ich bin 2 Kindern den Unterhalt verpflichtet und. ich weiß nicht wer mir die Bescheinigung der Bank ausfüllt. damit ich einen höheren frei Betrag habe und somit den Unterhalt nach kommen kann. die Unterhaltsvorschuss Kasse schreibt mir das sie das nicht können.An wenn wende ich mich damit der unterhalt beglaubigt wird und ich etwas in der Hand habe damit der Freibetrag steigt……..Über Horizonterweiterung hätte ich nichts dagegen.

        Mfg

        Markus

  24. Hans W.

    Hallo ich bekomme den letzten Arbeitstag im Monat meine Rente von 1080 Euro muß ich das Geld am gleichen Tag abholen damit das nicht weg ist oder wielange darf das auf dem Konto bleiben

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Hans,

      der Betrag, der unter dem gültigen Freibetrag liegt, ist auf dem P-Konto geschützt. Den Betrag müssen Sie nicht sofort abheben. Beachten Sie jedoch Folgendes: Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Anja T.

    Wie viel pfändungen darf ein p Konto haben ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      die Summe, die den Schutzbetrag übersteigt, kann gepfändet werden – egal wie viele Gläubiger Forderungen angemeldet haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Klaus U.

      Ich habe auf einen gemeinsam (Ehe) veranlagten Steuerbescheid eine Gutschrift von 1077€ auf mein P-Konto gutgeschrieben bekommen.
      und damit bin ich über der Pfändungsfreigrenze.
      Ist das Rechtens?

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Klaus,

        Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Steuervergütungen etc können nach § 46 Abs. 1 AO gepfändet werden.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

        1. Tanja

          Mein Gehalt ist heute eingegangen warum habe ich keinen Zugriff und kann kein Geld holen??

          1. schuldnerberatung.de

            Hallo Tanja,

            aus der Ferne lässt sich dies schwerlich beurteilen. Fragen dieser Art müssen Sie mit Ihrer Bank klären.

            Ihr Team von schuldnerberatung.de

        2. Anni

          Hallo och habe auf meinem Konto den Freibetrag für mich und Kindergeld für drei Kinder. Musste mir dir die Kinder nicht noch ein Grundfreibetrag zu stehen?

      2. Ben

        Hallo Blicke in dem ganzen Freibeträge Dschungel nicht mehr durch im Internet steht immer was anderes als tatsächlich von meiner Bank Geschützt wird. Also mein monatlicher verdienst liegt bei 1550 € +/-50€ Schicht Zuschlag Verheiratet und 2 kinder im Haushalt. Falls relevant beziehen wir als Familie noch Wohngeld Zuschuss von 311 €.
        Wir hoch sollte der Freibetrag in unserem Falle jetzt sein?
        Mfg Ben

    3. Bergmann

      obwohl ich ein Schutz-konto habe hat die Bank eine Pfändung zugelassen
      Harz 4 Monatlich ca 420 ???

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