Aktuelle Pfändungstabelle 2025: Wie viel darf gepfändet werden?

Das Wichtigste zur Pfändungstabelle 2025

Was besagt die Pfändungstabelle?

Der Pfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) können Sie den Pfändungsfreibetrag entnehmen, der Ihnen bei der Privatinsolvenz und bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung zusteht.

Wonach richtet sich die Höhe der Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist abhängig von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sowie der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Wo finde ich die aktuelle Pfändungstabelle?

Hier gelangen Sie direkt zur aktuellen Pfändungstabelle (gilt ab 01.07.2025).

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

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Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
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Pfändbares Einkommen bei der Privatinsolvenz und Zwangsvollstreckung

Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.
Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.

Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern die Möglichkeit, innerhalb von meist etwas mehr als drei Jahren durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Bis dahin ist es jedoch ein entbehrungsreicher Weg.

Zunächst wird das pfändbare Vermögen des Betroffenen, hierzu gehören unter anderem Immobilien, Bausparverträge und Barvermögen, verwertet. Der Erlös wird anschließend an die Gläubiger ausgezahlt und zur Finanzierung der Verfahrenskosten verwendet.

Mit dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnt auch die drei Jahre dauernde Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner gewissen Pflichten nachkommen. So besteht unter anderem eine Erwerbsobliegenheit. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Das Einkommen, welches er erzielt, darf er jedoch nicht komplett selbst behalten. Einen Teil der Summe – das sogenannte pfändbare Einkommen – muss er an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher es wiederum an die Gläubiger verteilt. Hier kommt die Pfändungstabelle ins Spiel.

Dem Schuldner muss jedoch so viel Geld übrig bleiben, dass er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Aus diesem Grund gibt es nach den Regelungen der ZPO aufgestellte Tabelle mit den Pfändungsfreibeträgen. Bei der Privatinsolvenz ist dieser zu entnehmen, wie hoch die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner sind – wie viel sie also von seinem Einkommen behalten dürfen.

Pfändungstabelle laut ZPO bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung

Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.
Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.

Kommen Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger unter gewissen Umständen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Zahlt der Schuldner daraufhin immer noch nicht, kann der Gläubiger im Anschluss einen vollstreckbaren Titel beantragen, welcher ihn dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

Eine solche Maßnahme besteht in der Gehalts- bzw. Lohnpfändung. Diese setzt direkt beim Arbeitgeber des Schuldners an. Er ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners zu ermitteln und an den Gläubiger zu überweisen.

Auch in diesem Zusammenhang wird die Pfändungstabelle genutzt. Das Arbeitseinkommen wird also zum Teil an die Gläubiger überwiesen, während der Schuldner den Pfändungsfreibetrag behalten darf, damit sein Existenzminimum gesichert ist.

Droht eine Kontopfändung, sollten Sie schnellstmöglich ein P-Konto einrichten. Dadurch schützen Sie einen Teil des Guthabens schnell vor der Pfändung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen unterscheiden sich zwischen Pfändungstabelle und P-Konto. Auf dem P-Konto sind grundsätzlich 1.559,99 € geschützt (gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2026). Der Freibetrag kann nur erhöht werden, wenn Sie entsprechende Nachweise, etwa über von ihnen zu leistenden Unterhaltszahlungen, einreichen. Welche Möglichkeiten Sie persönlich dabei haben, erfahren Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Pfändungstabelle bei Kindesunterhalt

Kümmern sich Eltern nicht gemeinsam um ihr Kind, so ist derjenige Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Anspruch haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder – Letztere jedoch nur, wenn sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Die Höhe des Unterhalts ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Kommt eine Person ihren Unterhaltspflichten nicht nach, kann die andere Partei den Unterhalt einklagen. Bei Erfolg erwirkt sie einen Unterhaltstitel, mit dem eine Vollstreckung erfolgen kann. In der Regel findet dann eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung, wie wir sie schon im vorigen Abschnitt beschrieben haben, statt. Es gibt in diesem Zusammenhang keine spezielle Pfändungstabelle für die Unterhaltspfändung. Vielmehr wird hier die gleiche Tabelle wie auch bei der Privatinsolvenz verwendet.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen laut Pfändungstabelle müssen nicht zwingend eingehalten werden, wenn es sich um gesetzlich vorgesehene Unterhaltsforderungen handelt. In diesem Fall kann mehr Geld eingefordert werden, als laut Tabelle vorgesehen ist.

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.
Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.

Die Pfändungstabelle spielt bei Unterhaltsschulden, einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung und der Privatinsolvenz also eine wichtige Rolle. Doch wie wird die Tabelle genau abgelesen und was ist im Allgemeinen zu beachten?

Grundsätzlich zeigt Ihnen die Pfändungstabelle an, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Dabei handelt es sich demnach um den pfändbaren Betrag. Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag – also die Summe, welche Sie behalten dürfen – berechnen, müssen Sie den pfändbaren Betrag von Ihrem Einkommen abziehen.

Möchten Sie die Pfändungstabelle fürs Insolvenzverfahren oder in anderen Fällen zurate ziehen, sind zwei Faktoren entscheidend: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich sowohl nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen als auch nach der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt: Verdient eine Person mehr als die in der Pfändungstabelle angegebene Pfändungsfreigrenze, darf sie von diesem Betrag einen Teil behalten. Außerdem ist zu beachten, dass der Freibetrag steigt, wenn der Betroffene Kindern oder einem (Ex-)Partner Unterhalt zahlen muss. Somit sorgt die Pfändungstabelle dafür, dass Unterhalt weiterhin gezahlt werden kann. Mehr Informationen zum Pfändungsfreibetrag haben wir auch in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Einkommen berechnen für die Pfändungstabelle: Brutto oder Netto?

Möchten Sie bei Pfändung oder Insolvenz mit der Pfändungstabelle ihren persönlichen Freibetrag ermitteln, müssen Sie dafür Ihr monatliches Nettoeinkommen kennen. Netto bedeutet dabei nach Abzug aller Steuern, Abgaben und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Doch was zählt eigentlich alles laut Pfändungstabelle zum Einkommen? Grundsätzlich gehören hierzu Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld 1, Bürgergeld sowie die Altersrente. Für das Einkommen laut Pfändungstabelle ist auch Krankengeld zu berücksichtigen. Dieses ist dementsprechend nicht vor einer Pfändung geschützt. Von all diesen Beträgen sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuziehen.

Es gibt jedoch auch gewisse Einkommensbestandteile, welche nicht oder nur bedingt pfändbar sind. Diese sind § 850a ZPO und § 850 b ZPO zu entnehmen. Laut der gesetzlichen Grundlage darf beispielsweise nur die Hälfte der für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens berücksichtigt werden.

Für Laien Ist häufig nur schwer ersichtlich, welche Beträge in welcher Höhe gepfändet werden dürfen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Unter anderem zählt zum Einkommen laut Pfändungstabelle das Weihnachtsgeld nur zum Teil. Weihnachtsvergütungen dürfen laut § 850 a Nr. 4 ZPO „bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt“. Das heißt Folgendes:

  • Aktuell (Stand: 1.7.2024) liegt der Freibetrag laut § 850c I ZPO bei 1.559,99 €.
  • Aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag sind dies 1.560 €.
  • Die Hälfte davon sind 780 €. Bis zu diesem Betrag ist Weihnachtsgeld unpfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle: So lesen Sie diese richtig ab

Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.
Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.

Möchten Sie die Pfändungstabelle ablesen, um gültige Pfändungsfreigrenzen zu ermitteln, müssen Sie wie folgt vorgehen: Suchen Sie in den Spalten ganz rechts den Bereich, der Ihrem monatlichen Nettolohn entspricht. Danach müssen Sie, je nach Anzahl der Personen, denen Sie zu Unterhalt verpflichtet sind, einige Zeilen weiter nach links rutschen. Dort finden Sie denn den pfändbaren Betrag.

Ein Beispiel an Hand der aktuellen Pfändungstabelle:

  • Manuela hat ein Nettoeinkommen von 1.721,00 €. Ist sie alleinstehend und muss für niemanden Unterhalt zahlen, dürfen 161,01 gepfändet werden.
  • Hätte Manuela ein Kind, dürfte sie laut Pfändungstabelle ihr gesamtes Einkommen behalten. In diesem Fall wären 0 € pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle mit pfändbarem Betrag

Im Folgenden finden Sie die vollständige aktuelle Pfändungstabelle. Diese ist gültig vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Danach erfolgt eine Anpassung. Beachten Sie: Der Mehrbetrag über 4.573,10 ist voll pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle 2024/25

(Gilt seit 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026.)

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €von ... €01234ab 5
01559,99000000
1560,001569,993,5000000
1570,001579,9910,5000000
1580,001589,9917,5000000
1590,001599,9924,5000000
1600,001609,9931,5000000
1610,001619,9938,5000000
1620,001629,9945,5000000
1630,001639,9952,5000000
1640,001649,9959,5000000
1650,001659,9966,5000000
1660,001669,9973,5000000
1670,001679,9980,5000000
1680,001689,9987,5000000
1690,001699,9994,5000000
1700,001709,99101,5000000
1710,001719,99108,5000000
1720,001729,99115,5000000
1730,001739,99122,5000000
1740,001749,99129,5000000
1750,001759,99136,5000000
1760,001769,99143,5000000
1770,001779,99150,5000000
1780,001789,99157,5000000
1790,001799,99164,5000000
1800,001809,99171,5000000
1810,001819,99178,5000000
1820,001829,99185,5000000
1830,001839,99192,5000000
1840,001849,99199,5000000
1850,001859,99206,5000000
1860,001869,99213,5000000
1870,001879,99220,5000000
1880,001889,99227,5000000
1890,001899,99234,5000000
1900,001909,99241,5000000
1910,001919,99248,5000000
1920,001929,99255,5000000
1930,001939,99262,5000000
1940,001949,99269,5000000
1950,001959,99276,5000000
1960,001969,99283,5000000
1970,001979,99290,5000000
1980,001989,99297,5000000
1990,001999,99304,5000000
2000,002009,99311,5000000
2010,002019,99318,5000000
2020,002029,99325,5000000
2030,002039,99332,5000000
2040,002049,99339,5000000
2050,002059,99346,5000000
2060,002069,99353,5000000
2070,002079,99360,5000000
2080,002089,99367,5000000
2090,002099,99374,5000000
2100,002109,99381,5000000
2110,002119,99388,5000000
2120,002129,99395,5000000
2130,002139,99402,5000000
2140,002149,99409,5000000
2150,002159,99416,504,890000
2160,002169,99423,509,890000
2170,002179,99430,5014,890000
2180,002189,99437,5019,890000
2190,002199,99444,5024,890000
2200,002209,99451,5029,890000
2210,002219,99458,5034,890000
2220,002229,99465,5039,890000
2230,002239,99472,5044,890000
2240,002249,99479,5049,890000
2250,002259,99486,5054,890000
2260,002269,99493,5059,890000
2270,002279,99500,5064,890000
2280,002289,99507,5069,890000
2290,002299,99514,5074,890000
2300,002309,99521,5079,890000
2310,002319,99528,5084,890000
2320,002329,99535,5089,890000
2330,002339,99542,5094,890000
2340,002349,99549,5099,890000
2350,002359,99556,50104,890000
2360,002369,99563,50109,890000
2370,002379,99570,50114,890000
2380,002389,99577,50119,890000
2390,002399,99584,50124,890000
2400,002409,99591,50129,890000
2410,002419,99598,50134,890000
2420,002429,99605,50139,890000
2430,002439,99612,50144,890000
2440,002449,99619,50149,890000
2450,002459,99626,50154,890000
2460,002469,99633,50159,890000
2470,002479,99640,50164,891,49000
2480,002489,99647,50169,895,49000
2490,002499,99654,50174,899,49000
2500,002509,99661,50179,8913,49000
2510,002519,99668,50184,8917,49000
2520,002529,99675,50189,8921,49000
2530,002539,99682,50194,8925,49000
2540,002549,99689,50199,8929,49000
2550,002559,99696,50204,8933,49000
2560,002569,99703,50209,8937,49000
2570,002579,99710,50214,8941,49000
2580,002589,99717,50219,8945,49000
2590,002599,99724,50224,8949,49000
2600,002609,99731,50229,8953,49000
2610,002619,99738,50234,8957,49000
2620,002629,99745,50239,8961,49000
2630,002639,99752,50244,8965,49000
2640,002649,99759,50249,8969,49000
2650,002659,99766,50254,8973,49000
2660,002669,99773,50259,8977,49000
2670,002679,99780,50264,8981,49000
2680,002689,99787,50269,8985,49000
2690,002699,99794,50274,8989,49000
2700,002709,99801,50279,8993,49000
2710,002719,99808,50284,8997,49000
2720,002729,99815,50289,89101,49000
2730,002739,99822,50294,89105,49000
2740,002749,99829,50299,89109,49000
2750,002759,99836,50304,89113,49000
2760,002769,99843,50309,89117,49000
2770,002779,99850,50314,89121,49000
2780,002789,99857,50319,89125,49000
2790,002799,99864,50324,89129,49000
2800,002809,99871,50329,89133,492,3100
2810,002819,99878,50334,89137,495,3100
2820,002829,99885,50339,89141,498,3100
2830,002839,99892,50344,89145,4911,3100
2840,002849,99899,50349,89149,4914,3100
2850,002859,99906,50354,89153,4917,3100
2860,002869,99913,50359,89157,4920,3100
2870,002879,99920,50364,89161,4923,3100
2880,002889,99927,50369,89165,4926,3100
2890,002899,99934,50374,89169,4929,3100
2900,002909,99941,50379,89173,4932,3100
2910,002919,99948,50384,89177,4935,3100
2920,002929,99955,50389,89181,4938,3100
2930,002939,99962,50394,89185,4941,3100
2940,002949,99969,50399,89189,4944,3100
2950,002959,99976,50404,89193,4947,3100
2960,002969,99983,50409,89197,4950,3100
2970,002979,99990,50414,89201,4953,3100
2980,002989,99997,50419,89205,4956,3100
2990,002999,991004,50424,89209,4959,3100
3000,003009,991011,50429,89213,4962,3100
3010,003019,991018,50434,89217,4965,3100
3020,003029,991025,50439,89221,4968,3100
3030,003039,991032,50444,89225,4971,3100
3040,003049,991039,50449,89229,4974,3100
3050,003059,991046,50454,89233,4977,3100
3060,003069,991053,50459,89237,4980,3100
3070,003079,991060,50464,89241,4983,3100
3080,003089,991067,50469,89245,4986,3100
3090,003099,991074,50474,89249,4989,3100
3100,003109,991081,50479,89253,4992,3100
3110,003119,991088,50484,89257,4995,3100
3120,003129,991095,50489,89261,4998,310,330
3130,003139,991102,50494,89265,49101,312,330
3140,003149,991109,50499,89269,49104,314,330
3150,003159,991116,50504,89273,49107,316,330
3160,003169,991123,50509,89277,49110,318,330
3170,003179,991130,50514,89281,49113,3110,330
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3200,003209,991151,50529,89293,49122,3116,330
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3220,003229,991165,50539,89301,49128,3120,330
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3570,003579,991410,50714,89441,49233,3190,3312,56
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3800,003809,991571,50829,89533,49302,31136,3335,56
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3820,003829,991585,50839,89541,49308,31140,3337,56
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4080,004089,991767,50969,89645,49386,31192,3363,56
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4110,004119,991788,50984,89657,49395,31198,3366,56
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4160,004169,991823,501009,89677,49410,31208,3371,56
4170,004179,991830,501014,89681,49413,31210,3372,56
4180,004189,991837,501019,89685,49416,31212,3373,56
4190,004199,991844,501024,89689,49419,31214,3374,56
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4210,004219,991858,501034,89697,49425,31218,3376,56
4220,004229,991865,501039,89701,49428,31220,3377,56
4230,004239,991872,501044,89705,49431,31222,3378,56
4240,004249,991879,501049,89709,49434,31224,3379,56
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4260,004269,991893,501059,89717,49440,31228,3381,56
4270,004279,991900,501064,89721,49443,31230,3382,56
4280,004289,991907,501069,89725,49446,31232,3383,56
4290,004299,991914,501074,89729,49449,31234,3384,56
4300,004309,991921,501079,89733,49452,31236,3385,56
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4320,004329,991935,501089,89741,49458,31240,3387,56
4330,004339,991942,501094,89745,49461,31242,3388,56
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4360,004369,991963,501109,89757,49470,31248,3391,56
4370,004379,991970,501114,89761,49473,31250,3392,56
4380,004389,991977,501119,89765,49476,31252,3393,56
4390,004399,991984,501124,89769,49479,31254,3394,56
4400,004409,991991,501129,89773,49482,31256,3395,56
4410,004419,991998,501134,89777,49485,31258,3396,56
4420,004429,992005,501139,89781,49488,31260,3397,56
4430,004439,992012,501144,89785,49491,31262,3398,56
4440,004449,992019,501149,89789,49494,31264,3399,56
4450,004459,992026,501154,89793,49497,31266,33100,56
4460,004469,992033,501159,89797,49500,31268,33101,56
4470,004479,992040,501164,89801,49503,31270,33102,56
4480,004489,992047,501169,89805,49506,31272,33103,56
4490,004499,992054,501174,89809,49509,31274,33104,56
4500,004509,992061,501179,89813,49512,31276,33105,56
4510,004519,992068,501184,89817,49515,31278,33106,56
4520,004529,992075,501189,89821,49518,31280,33107,56
4530,004539,992082,501194,89825,49521,31282,33108,56
4540,004549,992089,501199,89829,49524,31284,33109,56
4550,004559,992096,501204,89833,49527,31286,33110,56
4560,004569,992103,501209,89837,49530,31288,33111,56
4570,004579,992110,501214,89841,49533,31290,33112,56
4580,004589,992117,501219,89845,49536,31292,33113,56
4590,004599,992124,501224,89849,49539,31294,33114,56
4600,004609,992131,501229,89853,49542,31296,33115,56
4610,004619,992138,501234,89857,49545,31298,33116,56
4620,004629,992145,501239,89861,49548,31300,33117,56
4630,004639,992152,501244,89865,49551,31302,33118,56
4640,004649,992159,501249,89869,49554,31304,33119,56
4650,004659,992166,501254,89873,49557,31306,33120,56
4660,004669,992173,501259,89877,49560,31308,33121,56
4670,004679,992180,501264,89881,49563,31310,33122,56
4680,004689,992187,501269,89885,49566,31312,33123,56
4690,004699,992194,501274,89889,49569,31314,33124,56
4700,004709,992201,501279,89893,49572,31316,33125,56
4710,004719,992208,501284,89897,49575,31318,33126,56
4720,004729,992215,501289,89901,49578,31320,33127,56
4730,004739,992222,501294,89905,49581,31322,33128,56
4740,004749,992229,501299,89909,49584,31324,33129,56
4750,004759,992236,501304,89913,49587,31326,33130,56
4760,004766,992243,501309,89917,49590,31328,33131,56
Der Mehrbetrag über 4766,99 Euro ist voll pfändbar.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

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33 Gedanken zu „Aktuelle Pfändungstabelle 2025: Wie viel darf gepfändet werden?

  1. Thomas

    Was bleibt mir bei einer Insolvenz bei einem Nettoeinkommen von 3000eur bei einer unterhaltspflichtigen Person

    Antworten
  2. Aaron

    Hallo Guten Tag, bin verheiratet und hab 3 Kinder, leider hab ich etwas Schulden, und hab Schuldenberater aufgesucht. Laut Schuldenberater stehen uns über 2500 EUR von mein Gehalt zu Verfügung, das Schreiben hab auch beim mein Bank vorgelegt Letztes Jahr und diese Jahr. Die Bank hält aber nicht an diese Regeln, ich darf nur 1170 EUR behalten das Rest ist weg seit Dieses Jahr, mittlerweile haben wir auch Wohnung verloren da wir die Miete nicht mehr zahlen konnten, weil es fehlten über 1400 Euro von mein Lohn. Schuldenberater sagt die Bank muss das Ganze Geld was Ihnen zu Unrecht abgezogen haben zurück erstatten ist das korrekt?
    Und was muss ich machen?
    Bitte um ein Rat weil Amt sagt Sie verdienen genug sie bekommen keine Hilfe, wir wohnen seit 1 Monaten beim Verwanden weil wir nicht genug Geld zu Verfügung haben, wegen Fehler bei der Bank!
    Mfg
    Aaron

    Antworten
  3. Erich

    Hallo, wie ist das bei Rentner wenn sie in die Privat Insolvenz gehen. Müssen auch sie sich Arbeit suchen?

    Antworten
  4. Corinna

    Guten Abend,
    ich befinde mich seit 2017 in der Verbraucherinsolvenz. Bin alleinerziehende Mutter einer studierenden Tochter, die bislang kein BAföG erhält. Mir wurdne im November 2021 530€ gepfändet. Befinde mich seit 06/2019 in der Wohlverhaltensphase. Trotzdem wird jeden Monat der abführbare Betrag abgetreten. Ist das richtig???
    Auch interessiert mich, wie es sich im Fall eine Erbschaft mit der Insolvenz verhält?

    Antworten
  5. Hagemann

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich seit Oktober 2020 in einer Insolvenz.
    Ich bin Verheiratet, meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente in Höhe von 980€ .
    Ich habe ein Arbeitseinkommen in Höhe von ca 1400€ netto. Mein Pfändungsfreibetrag ligt bei ca 1620 €.
    Jetzt hat der Insolvenzverwalter einen Antrag gestellt, das nach einer 4/5 berechnet wird und ich somit 139€ monatlich zahlen soll.
    Geht das ? Ist das Rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  6. Angelika

    Bekomme 762 im Monat können sie mir was fänden

    Antworten
  7. Reinhard

    Wie sieht es bei der Pfändung bei selbständigen aus? Von meinem Umsatz geht ja zuerst die MwSt. ab, dann hab ich betriebliche Kosten und vor allem auch die Krankenversicherung. Auf meinem P-Konto sind nun 1178,59€ Pfändungsfreibetrag eingetragen. Das hilft mir aber gar nicht weiter, wenn ich schon 500€ Krankenkasse und 550€ Miete zahlen muss. Was ist da zu tun?

    Antworten
  8. Savannah

    Guten Tag,
    Ich bin seit Anfang des Jahres in einer Insolvenz, habe ein P Konto und verdiene ca 1800 Euro netto. Ich bin verheiratet und habe einen Freiheitsbegrenzung bis zu 1625Euro. Ist es möglich diese zu erhöhen?

    Vielen Dank

    Antworten
  9. Nadine

    Lohnpfändung und kontopfändung vom P ist das rechtens

    Antworten
  10. Guido

    Hallo. .Frage darf man eine Sterbeversicherung mit in die Insolvenzulassen laut insolvenzberater mit rein nehmen.Vielen dank im voraus

    Antworten
  11. Christine

    Hallo,

    ich lebe seit letztem Jahr November mit meiem Partner zusammen. Ich habe ein Kind mit n die Beziehung gebracht, für dieses ich nur UVG leistungen erhalte.
    Er ist nun steit Längerem in der Privainsolvens und bis auf den Selbsterhalt für ene Person bleibt nichts von seinem gehalt übrieg.
    Da ich im Juni unser gemeinsames Kind erwarte, ich kein einkommen mehr habe und nun ALG2 beantragen musste.
    Wollte ich mal nachfragen ob man seinen Pfändungsfrei betrag beim Amtsgericht erhöhen lassen kann ?
    Da auch das Jobcenter meint das er für uns mit aufkommen soll.

    Wenn es hierzu eine möglichkeit gibt, wie müsste dieses dann beantragt werden ?
    Mit welchen nachweisen?

    Vielen dank schon mal im vorraus

    MFG

    Antworten
  12. Tom W.

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet und ein P-Konto habe ich auch. Nach Abzug des pfändbaren Betrages wurden mit Netto 1.503€ überwiesen. Dennoch ist mein Verfügungsrahmen bei der Bank mit dem heutigen Tag 1.089€. Woran liegt das? Sieh mir nicht die gesamten 1.500€ zur Verfügung stehen?

    Antworten
  13. NORBERT

    UNSERE RENTEN WURDEN GEPFÄNDET. – WAS SOLLEN WIR TUN?

    WIR HABEN UNSERE KONTEN BEI DER . – VOR EINIGEN TAGEN WURDEN GROSE GELDMENGEN AUF UNSER KONTEN ÜBERWIESEN,

    DIESE SUMMEN ( 35,000.00 – 25,000.00 UND ANDERE BETRÄGE. – UNSERE BANK SAGTE – MUSS GEKLÄRT WERDEN,WER DAS GELD SENDET UND HAT DIE GANZE SACHE DER STAATSANWALTSCHAFT GEGEBEN. – JETZT SIND UNSERE KONTEN GESPERRT. – WAS TUN? – MIETE – VERSICHERUNG – STROM UND ANDERE DINGE MÜSSEN BEZAHLT WERDEN – LEBEN MUSS MAN AUCH! – DANKE FÜR INFO UND HILFE.

    Antworten
  14. Tom

    Hallo
    Ich verdiene Netto ca 2218€ und zahle für 3 Kinder insgesamt 890€ Unterhalt. Wieviel kann danach noch für die Insolvenz gepfändet werden?

    MfG

    Antworten
    1. Tatiana

      Ich bin privat Insolvenz, ich bekomme 1100 erwebsminderung Rente, und ab Juni bin Pflegestufe 2 geworden,und Pflegestelle 316 eu monatlich,aber ab Juni bis September och warte auf Nachzahlung,aber bis etz hab nicht bekommen diese Geld, lieg das wegen Insolvenz,??
      Kann das auch diese Pflegestelle gepfändet???
      Mfg Tatiana

      Antworten
  15. Wilfried

    Bei Privat Insolvenz die ich angemeldet habe beziehe ich eine Altersrente und eine Witwenrente werden beide Renten zusammen gerechnet für die Pfändungstabelle.

    Antworten
  16. Ivonne

    Hallo,
    Ich bin alleinerziehend in Elternzeit. Mein monatl. Einkommen beträgt 1108€ Beziehend aus Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, dass ich binnen kürzester Zeit meine Schulden von 2000€ Bezahlen muss.. ich weiß nur nicht wie ich das machen soll, wenn mir das Geld so schon nicht reicht! Wie kann ich richtig argumentieren um mit dem Gericht eine Einigung zu finden.
    Vielen lieben Dank im Voraus,
    Ivonne V.

    Antworten
  17. Robert

    Hallo, ich verdiene zwischen 1280-1290 Netto, jetzt steht in der Tabelle, das der Pfändbare Betrag 70,99 beträgt, ich hab aber ausversehen nach der alten tabelle gehandelt und meiner Insolvenzverwalterin, 102,34 Überwiesen. Bekomme ich die Differenz zurück, oder bleibt das auf meinem Treuhandkonto?

    Antworten
  18. Andre

    Ich verdiene ca. 1800,00 € Netto und zahle momentan Unterhalt für zwei Kinder (9 und 13), ich überlege in die Privatinsolvenz zu gehen da mir mit Schulden & Unterhalt nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Wieviel Unterhalt hab ich im Falle einer Privatinsolvenz noch für meine 2 Kinder zu zahlen bei meinem Nettoverdienst? Momentan zahle ich 688 € für beide Kinder!!

    Antworten
  19. Ingrid

    Hallo
    Ich lebe mit meinem Partner in einem eheähnlichem Verhältnis und wir sind beide Rentner. Mein Partner schuldet einer Krankenkasse 2900 Euro
    Er bekommt 650 Euro rente . Ich 850 Euro netto .Zusammen hätten wir ja 1500 euro. . Deshalb soll seine Rente um 200 Euro gekürt werden . Stimmt das ?

    Antworten
  20. Andi

    Hallo, eine Frage…

    Ich bin alleinverdiener und verdiene netto 1879 € und lebe mit meiner Frau und meiner Tochter zusammen. Bin ich dann ihnen gegenüber unterhaltspflichtig und wie viel kann gepfändet werden. Diese 4abellw irritiert mich ein wenig.

    Antworten
    1. Robert

      Laut tabelle, müssen Sie bei zwei Unterhaltspflichtigen Personen nur 0,29€ Cent abgeben, wenn nur 1 Person Unterhaltspflichtig ist, wie z.B.: nur das Kind, müssten Sie höchstens 123,92€ abgeben. ( Ich glaube es sind nur 0,29€ Cent)

      Antworten
  21. Tanja H.

    Guten Morgen…
    Habe ein P-Konto u z. Z. Nur ein Einkommen von 858,60€.
    Bin alleinerziehende mit Kind in Ausbildung, somit habe ich meinen Freibetrag erhöhen können.
    Jedoch zahle ich von dem wenigen, dass eh schon weit unter dem Freibetrag liegt, eine Geldstrafe aufgrund 2er Anzeigen an die Staatsanwaltschaft zurück.
    Auch noch eine weitere Geldstrafe soll ich ich, laut Gerichtsbeschluss mit monatlich 30€ zurück zahlen, allerdings nicht an den Anwalt der Gegenseite.

    Nun meine Frage, zu diesen Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft.
    Sind diese berechtigt an das Geld zu gehen, dass sogar weit unter meinem Freibetrag liegt gehenn, ist das zulässig? Darf die Staatsanwaltschaft an dieses Geld?
    Die andere Ratenzahlung an den Anwalt der Gegenseite, dürfte doch auch klar sein u Dieser darf nicht an das Geld das unter dem Freibetrag liegt gehen.
    Jedoch bei der Staatsanwaltschaft bin ich mir absolut nicht sicher.

    Vielen Dank schon einmal
    MfG
    ichbindas78

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Tanja,

      unseres Kenntnisstandes nach darf keine Pfändung stattfinden, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
    2. Andrea und Stefan

      Guten morgen!
      Meine Schwiegermutter soll an das Job Center fast 3000 Euro zurück bezahlen. Sie ist aber seit 2017 in Rente. Mit Rente und einer Zusatz Rente der R+V hat sie knapp 1000 Euro im Monat. Sie hat aber noch etwas auf der hohen Kante. Wieviel darf man dort haben, das nicht gepfändet werden kann?
      Liebe Grüße und Danke!
      Andrea

      Antworten
      1. Jep

        Soll die Schwiemu arbeiten gegen. Frechheit erst davon leben, dann noch zu viel kassieren und nicht zurück zahlen wollen!

        Antworten
  22. Werner L.

    Hallo
    Meine Frage bei Sachpfändungen ist , ob ein Haustier ( Hund / Katze ) gepfändet werden darf . Ich bin Hundebesitzer seit ca.16 Jahren und mein jetziger Hund lebt seit knapp neun Jahren bei mir . Kann mir mein Hund gepfändet werden ?
    Dazu bitte eine Auskunft , da die gesamten Aufstellungen diesbezüglich nicht viel hergeben .
    Danke im voraus für eine Auskunft .

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Werner,

      in der Regel dürfen Haustiere nicht gepfändet werden. Ausnahmen bestehen, wenn es sich um wertvolle Rassetiere handelt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  23. Marie

    Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Ich schulde meiner Krankenkasse ca 10.000 Euro und hat mir jetzt einen Pfändungsbewxheid geschickt.
    Momentan verdiene ich ca. 670 Euro netto, kann denn davon irgendetwas gepfändet werden?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marie,

      wie Sie der Pfändungstabelle entnehmen können, ist bei einem Einkommen von unter 1.139,99 Euro kein pfändbarer Betrag vorhanden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
      1. Silvana

        Guten Tag,

        ich verdiene 1560 netto bin in der Insolvenz und zahle zur Zeit 250 Euro Unterhalt an meine Tochter. Jetzt wird neu berechnet. Was muss ich zahlen. Ich steige durch die Tabelle nicht durch.

        Mit freundlichen Grüßen
        S.

        Antworten
        1. Sven

          Ich verstehe bei den Freibeträgen eines nicht: Laut Pfändungstabelle sind die Beträge gestaffelt. Je höher das Netto, desto höher zwar auch der pfändbare Betrag, aber desto höher auch der verbleibende verfügbare Restbetrag. Bei netto 2500 und 1 unterhaltsber. Person sind knapp 400 EUR pfändbar, bleiben also ca 2100, die vom Arbeitgeber überwiesen werden. Auf dem P-Konto ist aber nur der (einkommensunabhängige) Grundfreibetrag 1253 + Ehepartner 471 = 1724 EUR eingetragen. Somit besteht eine Differenz von knapp 400 EUR. Wie wird sichergestellt, dass die Freibeträge der Tabelle auch auf dem Konto gelten? Denn sonst wäre man ja blöd, wenn man sich um eine Arbeit bemüht, bei der man mehr als 1700 EUR verdient, weil einem vom Mehr-Netto eh nichts übrig bleibt.

          Antworten
    2. Daniel

      Hallo, ich habe ein unregelmäßigen Einkommen zwischen 1700 und 3000 Euro im Monat, je nach Arbeit und Montagetätigkeit. Ich leiste Unterhalt für 3 Kinder aber nur 174 Euro je Kind. Wie sieht es hier aus mit dem pfändbaren Betrag bei privatinsolvenz.

      Antworten

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