Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 15. Mai 2023

Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz vorzeitig beenden“

Wie lässt sich eine Privatinsolvenz vermeiden?

Werden vor der Anmeldung der Privatinsolvenz die bestehenden Schulden vorzeitig bezahlt, weil sich etwa die Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, muss ein Insolvenzverfahren gar nicht erst eingeleitet werden.

Ist eine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz möglich?

Ja, eine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz ist nach drei oder fünf Jahren möglich. Damit erfolgt auch die Restschuldbefreiung früher.

Was muss ich tun, um die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden?

Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre).

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Umgehen Sie die Privatinsolvenz, indem Schulden vorzeitig abbezahlt werden

Viele Schuldner fragen sich, ob sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden können.
Viele Schuldner fragen sich, ob sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden können.

Bevor Schuldner die Insolvenz anmelden können, müssen sie zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. In einem Schuldenvergleich müssen Betroffene diesen mitteilen, welchen Teil der offenen Forderungen sie entweder durch eine Einmal- oder eine Ratenzahlung begleichen können.

Hierbei ist, wie auch bei der Insolvenz an sich, die Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle unverzichtbar. Lassen sich die Gläubiger auf diesen Schuldenvergleich ein, ist es nicht nötig, die Privatinsolvenz anzumelden. Ist der Einigungsversuch jedoch erfolglos, bleibt dem Schuldner die Insolvenz in der Regel nicht erspart. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden. Wann genau diese Option bei der Insolvenz besteht, erklären wir im Folgenden.

Privatinsolvenz: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei oder fünf Jahren

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase bei der Insolvenz sechs Jahre. Unter gewissen Umständen können Schuldner diese jedoch auf drei oder fünf Jahre verkürzen und die Privatinsolvenz damit vorzeitig beenden:

  • Eine Restschuldbefreiung ist bei der Insolvenz nach einer drei Jahre langen Wohlverhaltensperiode möglich, wenn in dieser Zeit sowohl 35 Prozent der Forderungssumme als auch die kompletten Verfahrenskosten bezahlt werden konnten.
  • Das Verfahren kann auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn in diesem Zeitraum zumindest die Verfahrenskosten abgezahlt wurden.
Betroffene sollten jedoch beachten, dass das Insolvenzverfahren in einem solchen Fall nicht automatisch endet. Damit sich die Privatinsolvenz vorzeitig beenden lässt und die Restschuldbefreiung erfolgen kann, muss vielmehr ein entsprechender Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Weitere Möglichkeiten, um die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden

Vermeiden der Privatinsolvenz, indem Schuldner vorzeitig Schulden ablösen: Das ist möglich.
Vermeiden der Privatinsolvenz, indem Schuldner vorzeitig Schulden ablösen: Das ist möglich.

Es gibt außerdem noch weitere Möglichkeiten, um die Insolvenz zu verkürzen. Haben Schuldner bei einer Privatinsolvenz die Schulden vorzeitig bezahlt und auch die Verfahrenskosten abgetragen, ist ein Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens jederzeit möglich.

Des Weiteren können Betroffene die Privatinsolvenz vorzeitig beenden, wenn die Gläubiger einem Vergleich mit einem Teilzahlungsangebot zustimmen. Dies ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: IX ZB 219/10) auch während der Wohlverhaltensperiode erlaubt. Der Schuldner muss jedoch belegen, dass sowohl die Verfahrenskosten als auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt wurden.

Privatinsolvenz vorzeitig beenden: Werden SCHUFA-Einträge sofort gelöscht?

Meldet ein Schuldner ein Insolvenzverfahren an, wird dies bei der SCHUFA vermerkt. Doch wie verhält es sich nach erfolgter Restschuldbefreiung? Die gespeicherten und nach dem Verfahren erlassenen Schulden werden zunächst mit einem Erledigungsvermerk versehen. Die eigentliche Löschung der Einträge erfolgt hingegen nur auf Antrag – und zwar erst drei Jahre nach der Beantragung.

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Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?
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97 Gedanken zu „Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Erich,

      erfolgt die Restschuldbefreiung, wird dies von der SCHUFA gespeichert. Die SCHUFA-Einträge werden dann erst nach Ablauf von drei Jahren komplett gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marion,

      dies sollte beim zuständigen Insolvenzgericht zu erfragen sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  1. Naza

    Hi, zurzeit beziehe ich ALG II (mit meinem Mann und meiner Tochter, 5 Monate). Mein Mann ist krank kann nicht arbeiten und ich betreue meine Tochter. Was passier wenn ich eine Privatinsolvenz beantrage und zurzeit nichts bezahlen kann ? Wann endet somit die Insolvenz ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Naza,

      bleibt kein pfändbares Einkommen und Vermögen übrig, endet die Privatinsolvenz nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Katharina S.

    Hallo wenn ich mein insolvenz verfahren vorzeitig beenden will, bekommen dann nur die gläubiger ihr Geld die es angemeldet haben oder können die anderen ihre Forderungen auch noch geltend machen. Ich bin in der wohlverhaltensphase. LG kathi

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Katharina,

      Sie sind dazu verpflichtet, ein vollständiges Gläubigerverzeichnis vorzulegen, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden. Verschweigen Sie vorsätzlich Gläubiger, können diese auch noch nach erfolgter Restschuldbefreiung seine Ansprüche geltend machen. Weiß ein Gläubiger von der Insolvenz und meldet seine Forderungen nicht pünktlich an, kann er diese später nicht mehr geltend machen. Die Frist wird in der Regel vom Insolvenzverwalter festgelegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Marek M.

    Hallo!

    Ich befinde mich seit 1. März in der Privatinsolvenz.
    Mal angenommen ich schaffe es über mein Gehalt nach 28 Monaten 35% der Schuldsumme plus Verfahrenskosten zu tilgen. Wird dann trotzdem noch bis zum 36. Monat mein Gehalt nach der Insolvenz Tabelle gepfändet oder wird ab dann nichts mehr vom Gehalt abgezogen?

    Beste Grüße,
    M.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marek,

      haben Sie die nötigen Zahlungen geleistet, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, damit die Restschuldbefreiung früher erfolgt. Hat das Gericht die entsprechenden Schritte eingeleitet, findet keine Pfändung mehr statt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Micki

        Die vorzeitige Restschuldbefreung bei einer Quote von 35% erlangt man nur auf Antrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht nach 3 Jahren . Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit das Gericht die Möglichkeit hat, die genaue Summe zu ermitteln, die fällig wird bis Antagsdatum. Zu beachten ist dabei, dass exakt die Gerichtskosten und die Verwaltergebühren „innerhalb“ der 3 Jahre gezählt sein müssen. Vor diesen 3 Jahren kann man nur bei einer Quote von 100% beenden.

  4. Volker

    Hallo,

    ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragt, da ich mittlerweile 77 Prozent meiner Schulden bezahlt habe. Jedoch bekomme ich seit 2 Monaten keine Antwort vom Insolvenzverwalter und von der Rechtspflegerin.

    Was kann ich tun ?

    Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Volker,

      erkundigen Sie sich erneut bei den zuständigen Personen. Dort kann Ihnen Auskunft über den Stand der Dinge erteilt werden.

      Ermittlungen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthaltsort der steuerpflichtigen Person

  5. Philipp

    Hallo,
    Stimmt es, dass ich mich während der Wohlverhaltensphase mit den Gläubigern, die ihren Anspruch während des Insolvenzverfahrens angemeldet haben in Verbindung setzten kann um mit diesen einen Vergleich auszuhandeln? Sodass ich nach drei Jahren nur noch die Verfahrenskosten zu begleichen habe und damit die Insolvenz vorzeitig beenden kann?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Philip,

      laut einem Urteil des BGH ist es möglich, die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erlangen, wenn mit den Gläubigern ein Vergleich ausgehandelt wurde und gleichzeitig alle Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt wurden. Ein Anwalt kann Sie zum genauen Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Andreas

    Hallo in die Runde,
    Ich habe seit 2Jahren Private Insolvenz die FH ich durch dritte beänden könte. Der IV hat nicht reagiert. Ich wollte die genau Summe wissen die Höhe seiner Vergütung und die Höhe der GK.
    Antwort war wieso ich mit H4 keine Steuererklärung für 2017 gemacht habe. Und das der PKW von Dritten mir kostenlos zur Verfügung gestellt wird und somit in die IM fällt und ich Auskunft geben soll über Zustand usw. Eigentümer ist jemand anderes.
    Das Gericht hat gemeint das IV nur nach Vorschrift geht und ich mir mit meinem Anwalt ein Antrag stellen soll auf RSB. Die Summer der GK konnte er mir auch nicht sagen.
    Kann jamand helfen ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andreas,

      ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jacek,

      sind die Gläuiger mit einer Zahlung bzw. einem Vergleich einverstanden und wurden die Verfahrenskosten sowie sonstige Masseverbindlichkeiten getilgt (insofern diese bereits bestehen), sollte es möglich sein, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden. Das zuständige Gericht sollte Ihnen hierzu Informationen zur Verfügung stellen können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Andre

    Hallo,

    meine Privatinsolvenz ist seit März abschlussreif. Lt. Insoverwalter alles vorzeitig bezahlt undich soll auch noch Geld zurückbekommen.
    Seitdem tut sich allerdings nichts. Ich überweise zwar nichtsmehr seit März, abber ansonsten tut sich nichts. Bei Anrufen bei dem Insoverwalter werde ich immer wieder vertröstet. Welche Möglichkeiten habe ich um das Verfahren endlich zu beenden?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andre,

      unter Umständen kann das Insolvenzgericht Auskunft geben. Nähere Angaben kann ein Anwalt machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Manfred

    Hallo
    Mein Verfahren wurde im März aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Verkürzung auf 5 Jahre sind erfüllt. Ich kann somit einen Antrag stellen auf Verkürzung.
    Nun meine Frage:
    Gibt es einen Vordruck dafür (und wo), kann ich dies überhaupt selbst erledigen oder muss ich erneut Geld ausgeben für irgendwelche Anwälte ??
    Besten Dank im voraus.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manfred,

      Sie müssen beim zuständigen Insolvenzgericht einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die nötigen Kosten beglichen haben. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zum weiteren Vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Enrico

        Hallo ich habe die vVerfahrenskosten schon gezahlt und bin schon über 35 % und die Ablauffrist der 3 jahre ist am 30.12.2019. Antrag habe ich gestellt. Meine Frage bekomme ich das Geld was über die 35% liegt Zurückerstattet? Lg Enrico

  9. Ricardo L.

    Hallo. Ich bin seit 13 Monaten in der privatinsolvenz und nun in der wohlverhaltensphase.
    Ich habe in 4 Monaten die 35% der Gesamtschuld durch Einkommen getilgt und möchte mich in 4 Monaten also im Dezember durch einen Sponsor rauskaufen lassen.
    Meine Frage wäre nun: Müsste mein sponsor die restlichen 19 Monate für mich bezahlen die mir jeden Monat abgezogen werden? Sodass ich auf gesamt 36 gezahlte Monate komme? Oder wird hochgerechnet wie viel Geld ich noch benötige um 35 % zu erreichen + gerichtsgebühren und IV Gebühren.
    Also das ich so auf ca. 50 bis 55 % gesamt komme.? Weil in mein IV Antrag hat mein Rechtsanwalt 29 Monate veranschlagt mit der summe x die mir laut Pfändungstabelle genommen werden kann, jedoch wurde wegen Überstunden viel mehr gepfändet,sodass ich bereits nach 17 Monaten 35% erreicht habe aber ohne die ganzen Auslagen. Müsste doch dann eigentlich jetzt nur noch die IV restgebühren und restlichen gerichtskosten bezahlen und die RSB dann beantragen? Vielen Dank im voraus

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ricardo,

      damit Sie einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren stellen können, müssen Sie 35 Prozent der Forderungssumme sowie die kompletten Verfahrenskosten bezahlt haben. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Meik

    Hallo ist es möglich wenn ich meine Schulden in der Insolvenz komplett zahle das ich dann sofort raus bin und die restschuldbefeeiung bekomme ? Oder ist dies nur nach 3 bzw 5 Jahren möglich

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Meik,

      haben Sie sowohl die kompletten Schulden als auch die Verfahrenskosten bezahlt, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Matthias

        Hallo, muss ich eine Restschuld beantragen? Wenn ich alles bezahlt habe und mit den Gläubigern einig bin, dass sie ihre Forderung aus der Schufa löschen und somit nicht mehr in der Schufa steht, muss ich dann die restschuldbefreiung überhaupt beantragen?

  11. Cemil

    Hallo!
    Bin seit Sep2014 im Privat Insolvenz bisher wurden mir ca 1600€ abgezogen was mir bekannt ist.
    Von wem bekomme ich Auskunft wieviel mir noch fehlen um die Verfahrenskosten zu decken?
    Ich möchte nämlich möglichst die 5 Jahre Regelung in Anspruch nehmen und ggf. vorher handeln falls das bisherige einbehaltene Summe nicht ausreicht.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

  12. David M.

    Hey, ich hab ne Frage zu meiner Privatinsolvenz!
    Im Juli 2016 ist meine Insolvenz eröffnet, Forderungssumme ca. 123000Euro nach 2 Jahren und 2 Monaten kam der Schlussbericht vom Insolvenzverwalter und eine Mitteilung das die Einspruchsfrist der Restschuldbefreiung abgelaufen ist! Jetzt stand noch eine Restschuld von 71000 Euro und 6500 Euro sind noch auf dem Treuhänderkonto zur Verteilung. Heist noch offen wären 64500Euro. Abschmelzung der Ursprünglichen Summe von 123000Euro auf 71000 Euro erfolgte durch verkaufe von einem Finanzierten Auto sowie zweier Finanzierten Eigentumswohnungen und Lohnpfändungen.
    Jetzt meine Frage! Die 35% die benötigt werden um Vorzeitig zu beenden, sind das 35% der ersten Forderung von 123000Euro oder 35% der Schuld nach dem Abschlussbericht des Verwalters von 71000Euro?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,

      Informationen über die Restschuldbefreiung werden drei Jahre von der SCHUFA gespeichert.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Maria

    Hallo!
    Ich befinde mich seit Januar 2015 in der Privatinsolvenz.
    Nach 3 Jahren hatte ich die gesamten Verfahrenskosten beglichen sowie etwa 25% von der Summe. Im Januar 2019 werde ich die Verfahrenskosten sowie die
    35% erreicht haben. Kann ich in diesem Fall bereits nach 4 Jahren das Verfahren beenden, mit Erreichung der der 35%?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Halo Maria,

      das sollte möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter bzw. dem Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Alex

    Sehr geehrtes Team,

    Ich bin in der wohlverhaltensphase und habe meine Gerichtskosten komplett abbezahlt. Jetzt könnte ich normalerweise ein Antrag auf Restschuldbefreiung nach 5 Jahren beantragen?
    Meine Insolvenz begann Februar 2014. Oder gilt es nur für die , die ab Juli 2014 in die Insolvenz gekommen sind?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Alex,

      die Verkürzung ist nur für Verfahren möglich, die nach dem 01.07.2014 beantragt wurden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Thomas

    Hallo,

    Im Jahre 2014 habe ich Privatinsolvenz beantragt.
    Im September 2018 habe ich die Verfahrenskosten beglichen.

    Ich beabsichtige im August 2019 mit meiner Familie ins Ausland (EU) zu ziehen.
    Dass dies prinzipiell möglich ist, weiss ich schon.
    Meine Frage hierzu: Wann soll ich dies meinem Rechtsanwalt mitteilen?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    Thomas

  16. Sven

    Hallo, Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe Die Gläubiger im Feb 2019 zu 100% getilgt. Gerichts & Insolvenzverwalterkosten befinden sich im April 2019 in voller Höhe auf dem Anderkonto.
    Wie verhält es sich hier mit einer Restschuldbefreiung, schließlich ist ja keine Restschuld mehr vorhanden.
    Zusätzlich dazu wüsste ich gern Mit welchem Antrag ich die Wohlverhaltensphase beenden kann & wie verhält sich das Ende der Insolvens ( Mit 100%iger Abzahlung ) in der Schufaauskunft?

    Mit frendlichen Grüßen

  17. Tina

    Hallo, ich bin seit Oktober 2017 im privaten Insolvenzverfahren. Aufgrund eines sterbefalls in der Familie habe ich Geld erhalten. Dieses Geld wurde direkt an die Insolvenzverwalterin die ich gestellt bekommen habe überwiesen. Nun wurde die vorzeitige Beendung beantragt. Heute habe ich Post erhalten dass von den 90.000€ welche ich erhalten habe, die verwalterin 26.000 Euro erhält. Ist das rechtens? Mit welches Begründung? Insolvenzsumme ist 30.000€.
    Kann man dagegen angehen?
    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

  18. Max

    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und möchte die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erlangen. Es wurden zirka 230000€ Schulden beim Gericht angemeldet. In dieser Summe war eine Hypothek in Höhe von 130000€ als angemeldete Forderung. Die Immobilie wurde für 200000€ verkauft. Die 70000€ sind auf dem Notarkonto. Zusätzlich habe ich 20000€ an Lohnpfändungen und Sonderzahlungen geleistet. Wie werden jetzt die 35% berechnet und wie werden die 200000€ angerechnet?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Max,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten. Bedenken Sie außerdem, dass Sie zusätzlich noch die vollständigen Verfahrenskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zahlen müssen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Claudia B.

    Hallo, ich habe jetzt die 3 Jahre für die Restschuldbefreiung hinter mir und nach Auskunft von der Insolvenzverwaltung über 35 % bezahlt. Muss ich Belege beibringen, denn ich habe jeden Monat einen glatten Betrag durch den Arbeitgeber bezahlt und nur jetzt zum Schluss noch eine Summe als freiwillige Zahlung, dass es auch ausreicht. Kann ich dann dies Schreiben wegschicken

    Ihr Zeichen: das Aktenzeichen von mir

    Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach Ablauf von 3 Jahren gemäß § 300 InsO. Meine Insolvenz wurde mit Datum vom 08.01.2016 eröffnet, sodass nunmehr 3 Jahre seit der Eröffnung vergangen sind. Sollte das Gericht über den Antrag derzeit noch nicht entscheiden können, bezieht sich der Antrag auf den Zeitpunkt, in dem das Gericht erstmalig über diesen Antrag entscheiden kann.

    Unterschrift

    Nach Auskunft der Insolvenzverwaltung holt sich das Gericht dann die entsprechende Auskunft von denen.
    Vielen Dank für die Auskunft im Voraus.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Claudia,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und Ihr Schreiben aus diesem Grund nicht prüfen. Beim Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter sollten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Hennecke

    Hallo,
    befinde mich seit 11.02.2014 in Privatinsolvenz und bekomme von dem Insolvenzverwalter keinerlei Informationen, wieviel ich schon zurückgezahlt habe oder ähnliches.
    Nun würde ich das Ganze gerne beenden und einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen, ist das möglich ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      entsprechende Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Maik K.

    Hallo, liebes Team!
    Nach nun ziemlich genau 4 Jahren habe ich 5000 € von ursprünglich 8000 € getilgt.
    Werden aus dieser Summer die Gerichtskosten getilgt und könnte ich dann nächstes Jahr eine Beendigund nach 5 Jahren beantragen?
    Liebe Grüße

    M.K

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Maik,

      wurden die kompletten Verfahrenskosten getilgt, können Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren beantragen. Die Tilgung erfolgt aus Ihren Zahlungen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. YK

    Hallo

    Meine anwalt hat mir geschrieben wolte fragen was die unterschied zwischen option 1 und 2 ist
    Ich könnte jetz die option 1 nehmen aber was würde es mir bringen ? Wie lange würde ich noch im schufa bleiben ist es die selbe wie option 2 ?
    Wenn ja warum soll ich noch mwhr zahlen

    Danke für ihre antworten

    1.Möglichkeit: Eine Beendigung nach Eingang von 100% der Gläubigerforderungen (= Xxxxxx€) zuzüglich der Verfahrenskosten von ca. 1.800,00) auf dem Treuhandkonto () eingegangen ist, kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung sofort beantragt werden.

    2. Möglichkeit: Nach Ablauf von 3 Jahren, wenn 35% der Forderungen (= ?????? €) zuzüglich der Verfahrenskosten (ca. 1.800,00 €) bis zum 23.02.2019 auf dem Treuhandkonto eingegangen sind, kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 InsO beantragt werden. Ein Nachweis woher das Geld kommt, ist dazu vorzulegen.

    3. Möglichkeit: Wenn nur die Verfahrenskosten bezahlt werden, kann eine Restschuldbefreiung zum 23.02.2021 stattfinden. Ohne Zahlungen dauert das Verfahren bis 23.02.2022.

    Zu beachten ist, dass die Verfahrenskosten nur gestundet sind bis zum Ende der Wohlverhaltensphase (23.02.2022) und danach vom Insolvenzgericht an Sie in Rechnung gestellt werden.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Y,

      wie dem Schreiben zu entnehmen ist, ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung entweder sofort, nach drei Jahren oder bis 2021 möglich. Die entsprechenden Vor- und Nachteile können Sie in einem Gespräch mit Ihrem Anwalt klären.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Wolfgang B.

    Hallo liebes Team,

    ich werde im September 2019 drei Jahre gezahlt haben und würde gerne die Laufzeit der Insolvenz auf 3 Jahre verkürzen. Ich denke meine Chancen stehen nicht so schlecht dafür. Ich hatte ca. 34,000 EURO Schulden. Bis August 2019 werde ich ca. 36.000 EURO gezahlt haben. Ich bin derzeit aber mit den Formularen etwas überfordert. Ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, mir rechtliche Hilfe zu suchen?

  24. Simone

    Hallo,
    ich befinde mich seit November 2016 in der Privatinsolvenz.Ich bin voll berufstätig,da ich aber alleinerziehend bin,brauche ich derzeit nichts bezahlen.Ich möchte nun aber,da mein Kind bald volljährig ist,ein alternatives Leben führen und aus dem Berufsleben mich zurückziehen ohne Hartz 4 zu beantragen oder irgendwelche Gelder vom Staat als Unterhalt zu beantragen.Meine Frage:Kann ich vom Staat gezwungen werden ,arbeiten zu gehen,bzw.,was passiert,wenn ich mich weigere?Vielen Dank für Ihre Antwort

  25. Florian R.

    Hallo,

    im Juli diesen Jahres bin ich 3 Jahre in Verbraucherinsolvenz. Dank eines neuen Arbeitsgebers und dem damit verbundenen besseren Einkommens, kann ich nun auch wesentlich mehr Geld an meinen Insolvenzverwalter/Treuhänder abführen.

    Meine Frage hierzu wäre, etwa im November 2020 hätte ich voraussichtlich die Gesamtmasse und die Gerichtskosten vollständig bezahlt. Also wäre eine sofortige Restschuldbefreiung möglich.
    Oder wäre es, mag vielleicht etwas befremdlich klingen, nicht geschickter, nachdem die 35% und die Verfahrenskosten beglichen sind, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen und die restliche Zeit bis zu den 5 Jahren abzuwarten?
    Wird anschließend trotzdem noch Geld einbehalten, wenn die 35% beglichen sind?

    Lieben Dank
    F.R.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Florian,

      ein Anwalt für Insolvenzrecht kann prüfen, welches Vorgehen in Ihrem Fall zu empfehlen wäre.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  26. Nicole

    Hallo,
    Ich bin im letzten Jahr meiner Insolvenz( geht noch bis 11.02.2020)
    Ich werde jedoch mit der Abzahlung der Insolvenzmasse (19000) 4 – 5 Monat eher fertig sein. Also im Oktober sind die 19 T€ bezahlt.
    Wird das Verfahren dann beendet oder kommen dann noch Kosten auf mich zu?

    Wird dann trotzdem weiterhin das Geld abgebucht bis zum Schlusstermin der Wohlverhaltensphase?
    Wenn ja! Erhalte ich das Geld dann wieder zurück ?

    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      zusätzlich zur Forderungssumme müssen Sie auch die anfallenden Verfahrenskosten tragen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzgericht bzw. -verwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  27. Nicole

    Hallo liebes Team,
    ich bin seid Februar 2014 in der Insolvenz und werde schon 4 Monate vorher die komplette Insolvenzmasse bezahlt haben. Wird das Verfahren dann beendet und kommen dann noch weitere Kosten auf mich zu oder sind die in der Insolvenzmasse enthalten?

    LG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      zusätzlich zu den offenen Forderungen der Gläubiger müssen Sie noch die entstandenen Verfahrenskosten begleichen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  28. Silvia

    hallo ich habe seit 2 monaten Isllwens .Meine Frage ich bin schwerbehindert Dialysepatient habe ein Auto das ich noch 1 1/2 Jahe mit 190,- € abzahle jetzt will man mir das Auto weg nehmen und mir ein Auto geben was 1000,-€ wert hat aber ich brauche eines wo der Kofferraum groß ist wegen Rollador oder Rollstuhl dann einen hören einstieg uns auf das ich mich verlassen kann was nicht laufent kaputt ist Da ich ja regelmässig zur Dialyse muss, dann ist mein P-Konnto gesperrt keine Miete ist bezahlt kein Strom keine Auto-Rate kein nichts. Mein Pflegegeld kann ich auch nicht ran. Was kann ich tun?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Silvia,

      Hilfe und Beratung erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  29. Heike

    Hallo, ich befinde mich seit Juli 2015 in der Privatinsolvenz, bis heute ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Schuldsumme ist auf 9000 €gesunken. Der Insolvenzverwalter hat bereits 13000 €erhalten und bekommt jeden Monat noch mehr das überschreitet die Schuldsumme schon jetzt. Kann ich das Verfahren abbrechen? Kann ich die Rechnung des Insolvenzverwalter anfechten? Und kann ich etwas dagegen tun das Unterhaltszahlungen für meine Kinder mit gepfändet werden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Heike,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können Ihre Fragen mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt für Insolvenzrecht abklären.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  30. Claudia

    Hallo,

    Wenn ich innerhalb der Wohlverhaltensphase die komplette Schuldensumme inkl. der Verfahrenskosten beglichen habe, endet dann das Verfahren? Was passiert wenn man mit den gepfändeten Beträgen quasi über der Summe und den Kosten des Verfahrens liegt?
    Es ist so, dass sich meine Einkommensverhältnisse um einiges verbessert haben, meine Insolvenzsumme ist relativ „gering“ und wird innerhalb dieser Zeit zurückgezahlt werden.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus

  31. Bernd

    Hallo,
    Ich bin nun seit dem 1 Juni in PI, wie erfahre ich wie der Stand meiner laufenden Insolvenz ist betreffend der Zahlung und tillgungen und den schon geleistete Zahlungen. Von wem oder wo kann ich dies erfahren.

    Wenn es über das insolvenzgericht geht wie oder wem muss ich anschreiben.
    Wenn ich dem Insolvenzverwalter befrage bekomme ich keine Antworten darauf.

  32. Thomas

    Hallo. Bin seit 2015 in inso und möchte jetzt die 35% mit allen kosten Zahlen. Gericht hat abgelehnt. Warum? Begründung war das 3 Jahre rum sind… Die sollten doch froh sein das überhaupt Geld kommt. Für Info wäre dankbar.

  33. Stefan

    Hallo Zusammen,

    angenommen ich habe noch 9 Monate bis meine 6 Jahre um sind von der Insolvenz. Macht es einen Unterschied für meinen SchufaScore, wenn ich die Insolvenz vorzeitig beende durch Rückzahlung oder Vergleich mit den Gläubigern ziehe oder warten bis die 9 Monate um sind und gut ist.

  34. Jörg

    Werden sie Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Kosten für den Insolvenzverwalter) aus dem Pfändbaren Einkommen bezahlt, welches auch der Schuldentilgung dient? Oder müssen die Kosten separat aus dem nicht pfändbaren Einkommen gezahlt werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  35. M.

    Hallo zusammen. Also nach der Privatinsolvez (ob 3,5 oder 6 Jahre) ist man anschließend noch drei Jahre in der Schufa. Wird man nach diesen drei Jahren automatisch „clean“ oder muss man da eine Löschung beantragen?!?

    1. Michael Knight

      Und hab ich es richtig verstanden, wenn ich meine Gerichtskosten begleiche, kann ich die Insolvenz um ein Jahr verkürzen? Wo stell ich diesen Antrag, bei meinen Schuldnerberater?!?
      Gerichtskosten sind doch zwischen 1000€ und 2000€ wenn ich mich nicht täusche )

  36. S.

    Hier steht, dass nach der Privatinsolvenz die Schufa noch drei Jahre lang nen negativen Eintrag hat um man den erst nach drei Jahren per Antrag löschen kann. Meine Frage: Wie bzw. Wo mach ich diesen Antrag?!?

  37. Christine

    Hallo zusammen, mein Mann und ich sind beide in der Insolvenz. Zwischenzeitlich ist mein Mann unerwartet verstorben. Ich habe gerade einen Antrag auf vorzeitige Beendigung meines Insolvenz Verfahrens gestellt. Nun bekomme ich Geld von der Risikolebensversicherung (Auszahlung nur bei Todesfall keine Kapitalversichetung).
    Hat der Insolvensverwalter Anrecht auf das Geld?

  38. Günther

    Hallo ich bin in der Wohlverhaltensphase und meine Insolvenz endet zum 31.08.2022 mir wurden bis dato ca 4000 € gepfändet. Nun meine Frage werden von diesen 4000 € die Insolvenzberater/Gerichtskosten abgezogen und ermöglichen mir somit die Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre ?
    Vielen Dank

  39. Giesbrecht

    Hi, bin in eine Zwickmühle gelandet. Und zwar bin ich festangestellt, unsere Versandabteilung wird geschlossen. Und ich denke die fragen mich bald nach Abfindungsgeld. 13j beschäftigt.
    Ich bin schon im 3 j in der Insolvenz ca.
    Überlege die Abfindung zu nehmen und meine schulden bezahlen und somit das Insol.verfahren vorzeitig zu beenden.
    Ausserdem wolle die Firmenführeng evtl. mir eine Stelle in einer anderen abteilung vorzuschlagen.
    Also weiter beschäftigen oder Abfindung.
    Was lohnt sich, frag ich mich und Experten hier???
    2 Frage zu Schufa einträgen:
    Ich weiß zwar, dass es in Schufa über der Insol.venz Beendigung vermerkt wird, aber hat es auch Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit oder generell die Sicherheit ect??? Oder muss ich doch noch die 3j warten, bis die Eintragung erlischt??
    Würde mich sehr auf die Antwort freuen
    Danke

  40. Basti

    Muss ich die gesamten 6 Jahre prozentual von meinem nettolohn das geld abgeben oder ist das nur für 5 Jahre…
    Ich bin in der Privatinsolvenz und weiß das nicht genau.

  41. Michel K.

    Hallo,
    ich befinde mich seit 08.02.2017 in der Insolvenz, habe bis heute Stichtag die 35% sowie die Verfahrenskosten und die Vergütung für den Treuhänder zusammen und möchte nun den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Jetzt habe ich angst das dies zu spät ist.
    Meine Frage, muss der Antrag bis zum Stichtag eingegangen sein bei Gericht oder muss nur das Geld bis zum Stichtag vorliegen?

    Mit freundlichen Grüßen

  42. Gianna

    Hallo meine Privatinsolvenz wurde im Januar 2020 eröffnet momentan befinde ich mich in Elternzeit.
    Darf danach eine 2 Ausbildung machen?
    Mein Gehalt würde bei der ersten Ausbildung nicht reichen um damit man was pfänden kann.

  43. Jordan

    Sehr geehrtes Team,
    im Dezember 2020, werden es 3 Jahre seit der Eröffnung meiner PI sein. Ich bin zuversichtlich, dass ich die 35 % der Hauptforderung sowie die Verfahrenskosten bis dahin werde bezahlt haben.

    Nun meine Frage – ist der Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre erst nach Ablauf zu stellen oder kann das prospektiv davor gestellt werden?

    MFG

  44. Jens B.

    Moin,
    Mein Insoverwalter hat mir gesagt das ich die vorzeitige restschuldbefreiung nach 5 Jahren auch erst nach ablauf der 5 Jahre stellen kann außerdem sagte er das ich von lhm keine Bescheinigung mehr brauche das die Verfahrenskosten bezahlt sind.
    Ist das so?
    Weil hier im Chat steht das man so 2 Monate vor ablauf den Antrag stellen soll und und dazu das Schreiben mit den Verfahrenskosten brauch

  45. Ebru

    März 2018 habe ich eine Privatinsolvenz angemeldet nun ist es so, das ich diesen Monat Oktober 2020 meine gesamten schulden zu 100% + Verfahrenskosten plus 230 euro pro angefangenes Jahr an den Insolvenzverwalter abgetreten habe. was nun wird die Insolvenz Verwalterin mir noch mein Geld bis ende März 2021 weiter pfänden..oder könnte sollte müsste ich beim Gericht einen Antrag stellen.Und dan welchen? von Restschuld kann man ja nicht bei 100% begleichung??

    bitte um baldige Rückantwort.

    E.B

  46. Christina

    Hallo
    Darf der Insolvenzverwalter die Betriebskosten einer Mietwohnung pfänden?
    Die Miete zieht er ein und die Betriebskosten auch, .

    Mit freundlichem Gruß

    Chris

  47. Cano Cano

    Hallo ich befinde mich seit 2019 in Privatinsolvenz. Laut Insolvenzverwalter wurden bei mir 6700€ Schulden ermittelt.
    Meine frage ist wenn ich davon 35 prozent bezahle komme ich dann schneller aus der Wohl Verhaltensphase oder muss ich dann trotzdem bis ich 3 jahre habe noch Gel pfänden lassen

  48. NatiHK

    Hallo, ich hätte eine frage.
    Und zwar mein Freund hat geerbt und der Insolvenzberater hat das Geld Eingezogen. So jetzt soll er beim Gericht ein Antrag stellen da er ja alles Zahlt . Was für ein Antrag ist das genau und was muss drine stehen? Da er ja das Restliche Geld wiederbekommt und sein Konto wieder Frei wird.

  49. Kiki

    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase seit 1 Jahr. Ich hätte womöglich einen Freund, der mir die 35% + Verfahrenskosten zur Verfügung stellen will. Muss ich jetzt die gesamten 3 Jahre abwarten, bis ich diesen Antrag stellen kann?
    Welche Nachweise muss ich beibringen, damit es keine Zweifel gibt, dass das Geld von einer dritten Person stammt?

  50. Markus

    Hallo
    Ich habe heute einen Brief von der Richterin vom Amtsgericht bekommen. Sie gibt mir 2 Wochen Zeit um die Einkommens – und Vermögensverhältnisse meiner Frau darzulegen.
    Ich bezahle wirklich alle Rechnungen und Verfahrenskosten. Ich möchte nur sehr gerne meine Frau da raushalten, da ich damals diesen blöden Mist mit den Krediten gemacht habe. Geht das ?
    Viele Grüße.
    Markus

    1. Simon

      Hallo zusammen meine eingereichte Summe lag bei 100.000 €, letztendlich sind hab3n die Gläubiger nur 78.000€ gemeldet. Nach ca. 18 Monaten habe ich bereits 28000€ abbezahlt (ca.35% v. 78000€). Einen Antrag auf Restschuldbefreiung n. 3 Jahren habe ich bereits beantragt muss ich nun bis zu 36 Monaten warten oder könnte ich jetzt bereits auf die Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen?
      Habe das Gefühl, dass mein Verwalter bewusst auf die 3. JAHRE hinarbeitet.

  51. Epmal

    Stand 2022.
    Schulden gesamt runde Euro 30.000,-
    .
    Dagegen stehen Zusagen aus persönlichem Umfeld,
    in das Verfahren Euro 20.000,- einzubringen.
    .
    Der Umgang mit dem Insolvenzverwalter gestaltet sich „mehr als schwierig“.
    .
    Ist es möglich / zulässig : selbst Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen
    und diesen im laufendem Regelinsolvenzverfahren einen Vergleich
    anzubieten, also die Euro 20.000,-
    ???????????????????????????????????
    .
    Stellen wir uns vor : die Gläubiger sind einverstanden mit sagen wir 30 %
    und „fremde“ Person zahlt an die Gläubiger, wäre das Verfahren dann,
    bis auf die Kostenfrage, erledigt ?

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