Finanzamt – Ansprechpartner bei Steuererklärung & Co

Das Wichtigste zum Finanzamt

Welche Aufgaben hat ein Finanzamt?

Ein Finanzamt setzt unter anderem Steuern fest und treibt diese ein. Nähere Informationen zu den Aufgaben eines Finanzamts erläutern wir hier.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem aktuellem Wohnsitz.

Ich habe Schulden beim Finanzamt – was soll ich tun?

Haben Sie Schulden beim Finanzamt, wird die Behörde schnell tätig und ordnet Vollstreckungsmaßnahmen an. Sie sollten sich deshalb schnell mit einem Ansprechpartner in Verbindung setzen und beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren, um die Steuerschulden abzubauen.

Weitere Informationen rund ums Finanzamt

Welche Aufgaben hat das Finanzamt?

Unter anderem prüft das Finanzamt Ihre Steuererklärung.
Unter anderem prüft das Finanzamt Ihre Steuererklärung.

Ein Finanzamt ist eine Behörde, welche mit der Finanzverwaltung betraut ist. Doch was macht das Finanzamt genau? Es setzt Steuern nicht nur fest, sondern treibt sie auch ein. Zu den wichtigsten Steuern gehören unter anderem:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer

Das Finanzamt ist unter anderem dafür zuständig, die Steuererklärung von Personen zu überprüfen und zu ermitteln, ob es zu einer Steuerrückzahlung oder einer -nachzahlung kommt.

Ist eine steuerpflichtige Person dazu verpflichtet, eine Nachzahlung zu leisten, kommt dem jedoch nicht nach, nimmt die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes die Arbeit auf und ordnet Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an, um die offene Summe vom Schuldner zu erhalten.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Sind Sie auf der Suche nach dem richtigen Finanzamt? Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Dabei ist Folgendes zu beachten: Möchten Sie eine Steuererklärung abgeben, ist auch hier das Finanzamt, welches für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist, der richtige Ansprechpartner – selbst wenn Sie während des Zeitraums, den die Erklärung betrifft, in einer anderen Stadt gewohnt haben.

Und wie verhält es sich mit Personen, die über mehr als einen Wohnsitz verfügen? In diesem Fall ist entscheidend, wo der Betroffene mehr Zeit verbringt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Person verheiratet ist. Dann ist das Finanzamt, welches für den Wohnsitz zuständig ist, an dem sich die Familie überwiegend aufhält, der richtige Ansprechpartner.

Zuständiges Finanzamt suchen leicht gemacht: Sind Sie beispielsweise nach einem Umzug nicht sicher, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt eine Übersicht über die Finanzverwaltung der Länder zur Verfügung. Klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland und anschließend auf „Finanzämter in [Bundesland]“ und sofort werden Ihnen alle Finanzämter inklusive Finanzamtsnummer, Adresse und Telefonnummer angezeigt.

Steuererklärung beim Finanzamt abgeben: Wie funktioniert das?

Online die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen: Mit ELSTER ist das möglich.
Online die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen: Mit ELSTER ist das möglich.

In gewissen Fällen müssen Personen zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, in anderen Fällen können sie es freiwillig tun. Und der Aufwand lohnt sich meist sogar: In vielen Fällen erhalten Steuerpflichtige zu viel gezahltes Geld zurück und können sich über eine Steuerrückzahlung freuen.

Doch wie genau funktioniert die Abgabe der Steuererklärung? Sie haben verschiedene Möglichkeiten: Sie können unter anderem die Vordrucke nutzen, welche die Finanzämter kostenlos auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Jede Person muss dabei zwingend den vierseitigen Mantelbogen ausfüllen. Je nach Einzelfall müssen dann noch zusätzliche Formulare – zum Beispiel die Anlage R für Rentner – mit Daten gefüllt werden. Danach geben Sie die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt ab.

Noch einfacher geht es, wenn Sie die Steuererklärung am Computer machen. Die „elektronische Steuererklärung“ (ELSTER) vom Finanzamt erlaubt es Ihnen, alle nötigen Formulare am PC auszufüllen. Diese können Sie dann ganz einfach online versenden. Des Weiteren haben Sie die Option, eine andere Steuersoftware zu verwenden, die ELSTER unterstützt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

So mancher Laie denkt, dass es sich bei der Steuernummer und der Steuer-ID um das Gleiche handelt. Dem ist jedoch nicht so. Es bestehen wichtige Unterschiede, deren sich jeder Lohnsteuerpflichtige bewusst sein sollte.

Das Finanzamt hat gewisse Rechte. Es kann unter anderem direkt aus einem Steuerbescheid vollstrecken.
Das Finanzamt hat gewisse Rechte. Es kann unter anderem direkt aus einem Steuerbescheid vollstrecken.

Die Steuer-ID – kurz für Steueridentifikationsnummer – besteht aus insgesamt elf Ziffern und wurde im Jahr 2007 eingeführt. Diese Zahlenkombination wird einer Person bereits zum Zeitpunkt der Geburt zugewiesen. Sie ändert sich bis zum Tode nicht und gilt innerhalb ganz Deutschlands. Sie soll die Zuordnung bei steuerlichen Belangen vereinfachen. In der Regel müssen Sie nach der Einführung der Steuer-ID ein Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben, welchem die Zahlenfolge zu entnehmen ist.

Im Unterschied dazu wird die Steuernummer vom Finanzamt vergeben. Sie besteht aus 13 Ziffern und wird Ihnen zugewiesen, wenn Sie die erste Steuererklärung einreichen oder eine selbstständige Tätigkeit anmelden. Auch die Steuernummer dient dazu, genau zuzuordnen, welche Person eine Steuererklärung abgegeben hat.

Der große Unterschied zur Steuer-ID: Die Steuernummer kann sich ändern – etwa, wenn eine Person umzieht und dann ein anderes Finanzamt für sie zuständig ist. Auch eine Heirat kann beispielsweise zur Änderung der Steuernummer führen.

Da sich die Steuernummer ändern kann, führt dies in manchen Fällen dazu, dass Unterlagen nicht richtig zugeordnet werden. Um dies zu verhindern, wurde die immer gleich bleibende Steuer-ID eingeführt. Diese soll die Steuernummer ablösen. Wann genau das geschehen soll, steht aber noch nicht fest. Bis dahin bestehen die beiden Nummern nebeneinander.

Was tun bei Schulden beim Finanzamt?

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Person nach der Steuererklärung eine Mitteilung vom Finanzamt darüber erhält, dass über den Abrechnungszeitraum zu geringe Steuern abgeführt wurden und deshalb nun eine Nachzahlung fällig wird. Diese müssen die Betroffenen pünktlich leisten – ansonsten häufen sie Steuerschulden an.

Zu den vom Finanzamt durchgeführten Aufgaben gehört auch das Eintreiben von Steuern.
Zu den vom Finanzamt durchgeführten Aufgaben gehört auch das Eintreiben von Steuern.

Und mit diesen ist nicht zu spaßen. Für jeden Monat, in dem nicht gezahlt wird, fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent an. In einem Jahr läppert sich das also auf ganze 12 Prozent. Des Weiteren werden Schuldzinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat berechnet.

Zudem kann das Finanzamt bei Steuerschulden relativ leicht eine Vollstreckung bewirken. Hierzu ist es nicht nötig, dass die Behörde einen vollstreckbaren Titel vor Gericht erwirkt. Vielmehr kann das Finanzamt direkt aus einem Steuerbescheid vollstrecken. Dann wäre beispielsweise eine Kontopfändung möglich.

Aus diesem Grund sollten Sie schnell tätig werden, wenn Sie feststellen, dass Sie eine Steuernachzahlung nicht leisten können. Suchen Sie so schnell wie möglich das Gespräch mit dem Finanzamt. Unter Umständen ist es möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder eine Stundung zu beantragen.

Haben Sie Schulden beim Finanzamt und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Hilfe erhalten Sie bei einer professionellen Schuldnerberatungsstelle. Diese kann Ihnen dabei helfen, wieder Ordnung in Ihre Finanzen zu bringen.

Wie können Sie beim Finanzamt Ihre Steuerklasse ändern?

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Diese bestimmen, wie hoch der Lohnsteuerabzug für eine Person ausfällt. Wer in welche Steuerklasse eingruppiert wird, hängt vornehmlich vom Familienstand der Person ab:

  • Steuerklasse I: Alleinstehende (Ledige, Geschiedene sowie Verwitwete) und Verheiratete sowie Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, wenn diese dauerhaft getrennt leben
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: Verheiratete bzw. Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Verwitwete (nur in dem Jahr, in dem der Partner verstarb und im darauf folgenden Jahr)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete bzw. Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
  • Steuerklasse V: Verheiratete bzw. Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
  • Steuerklasse VI: ab dem zweiten Job (der Familienstand ist hier nicht von Belang)

Wie an der Liste zu erkennen ist, haben lediglich Verheiratete bzw. Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die Möglichkeit, beim Finanzamt zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen. Dabei sind die folgenden Kombinationen erlaubt:

  • Steuerklasse III und V (lohnt sich meist, wenn ein Partner über ein deutlich höheres Einkommen verfügt)
  • Steuerklasse IV und IV (lohnt sich meist, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen)
  • Steuerklasse IV mit Faktor (hierbei wird der Splittingvorteil berücksichtigt, was eine Steuernachzahlung vermeiden kann)
Ärger mit dem Finanzamt: Probleme bei der Steuererklärung kann ein Anwalt für Steuerrecht lösen.
Ärger mit dem Finanzamt: Probleme bei der Steuererklärung kann ein Anwalt für Steuerrecht lösen.

Heiratet ein Paar, erhalten beide Partner seit Anfang 2018 automatisch die Steuerklasse IV. Handelt es sich hierbei nicht um die beste Kombination oder ändern sich nach einiger Zeit die Einkommensverhältnisse, ist ein Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt zu empfehlen.

Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Ein Formular für den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ erhalten Sie in der Regel direkt vor Ort oder Sie können diesen bequem online herunterladen und schon im Vorhinein ausfüllen.

Sie müssen den Antrag dann persönlich beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nach einigen Wochen sollten Sie dann einen Bescheid darüber erhalten, dass der Wechsel der Steuerklasse erfolgreich war. In der Regel wird schon im Monat, der auf den Antrag folgt, Ihre neue Steuerklasse berücksichtigt.

Beachten Sie: Sie dürfen die Steuerklasse beim Finanzamt nur einmal im Jahr wechseln. Der zu beachtende Stichtag ist dabei der 30. November. Sind Sie nicht sicher, welche Steuerklassenkombination in Ihrem Fall die beste ist, können Sie unter anderem Rat bei einem Steuerberater suchen.

Müssen Sie dem Finanzamt jede Adressänderung mitteilen?

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, bleibt in der Regel weiterhin das alte Finanzamt für Sie zuständig. In diesem Fall ist es nicht zwingend nötig, dass Sie Ihre neue Adresse sofort mitteilen. Häufig reicht es aus, wenn Sie im Zuge der nächsten Steuererklärung Ihre neue Adresse angeben. Sie gehen jedoch auf Nummer sicher, wenn Sie den Umzug zeitnah melden. So stellen Sie auch sicher, dass Sie Post vom Finanzamt ohne Verzögerung erhalten.

Ziehen Sie jedoch in eine andere Gemeinde, so ändert sich auch die Zuständigkeit. Ein anderes Finanzamt ist von nun an Ihr Ansprechpartner. Aus diesem Grund sollten Sie nicht lange damit warten, die Adressänderung mitzuteilen. Sie können dies persönlich erledigen oder aber auch schriftlich per Post. Vergessen Sie nicht, dabei auch Ihre Steuernummer anzugeben. Je nach Finanzamt haben Sie teilweise die Option, den Umzug online zu melden.

Beachten Sie jedoch Folgendes: In vielen Großstädten gibt es aufgrund der Vielzahl der Bewohner mehrere Finanzämter – so etwa in Hamburg, Berlin oder Köln. Hier kann es also vorkommen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig ist, obwohl Sie innerhalb einer Stadt umziehen.

Ist das Finanzamt für die Kfz-Steuer zuständig?

Nicht das Finanzamt zieht die Kfz-Steuer ein, sondern das zuständige Hauptzollamt.
Nicht das Finanzamt zieht die Kfz-Steuer ein, sondern das zuständige Hauptzollamt.

Wenn ein Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen wird, beginnt damit die Pflicht, Kfz-Steuer zu zahlen. Diese endet erst dann, wenn das betreffende Fahrzeug wieder abgemeldet wird. Melden Sie beispielsweise ein Auto bei der Zulassungsstelle an, müssen Sie dort auch ein SEPA-Lastschriftmandat abgeben, welches es der Behörde erlaubt, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, dürfen Sie kein neues Fahrzeug anmelden.

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt unter anderem von der Fahrzeugart ab. Für Pkw gelten andere Regelungen als etwa für Motorräder, Wohnmobile oder Nutzfahrzeuge. Doch welche Behörde ist eigentlich dafür zuständig, die Kfz-Steuer zu erheben?

Bis Ende Juni 2014 wurde die Kfz-Steuer vom Finanzamt eingezogen. Noch bis Mitte 2009 war diese Art der Steuer eine sogenannte Ländersteuer und wurde deshalb von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1.Juli 2009 wurde die Kfz-Steuer jedoch zur Bundessteuer. Ab diesem Zeitpunkt hätte eigentlich eine Bundesbehörde übernehmen müssen. In einer Übergangsphase bis Mitte 2014 blieben jedoch die Landesbehörden und damit die örtlichen Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig.

Seit dem 1. Juli 2014 sind nun die Hauptzollämter des Bundes dafür zuständig, die Kfz-Steuer zu verwalten. Das Finanzamt spielt hier keine Rolle mehr. Möchten Sie beispielsweise einen Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer oder auf eine Ratenzahlung stellen, müssen Sie sich an das zuständige Hauptzollamt wenden. Über die Dienststellensuche des Zolls finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Beim Finanzamt Einspruch einlegen: Wenn Sie Fehler in der Steuererklärung entdecken

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, sollten Sie diesen unbedingt gründlich prüfen. Denn in nicht wenigen Fällen schleichen sich Fehler ein – und die können Sie bares Geld kosten. Doch was können Sie unternehmen, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind?

Liegen Fehler vor, können Sie Einspruch gegen das Finanzamt und den Steuerbescheid einlegen. Hierbei ist jedoch eine Frist einzuhalten: Ihr Einspruch muss innerhalb eines Monats bei der Behörde eingehen. Die Einspruchsfrist beginnt drei Tage nach dem Datum, welches auf dem Poststempel angegeben ist.

Ihr Einspruch beim Finanzamt muss schriftlich erfolgen.
Ihr Einspruch beim Finanzamt muss schriftlich erfolgen.

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss schriftlich erfolgen. Dies ist formlos möglich, Sie müssen also kein spezielles Formular verwenden. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben, auch die Steuernummer sollten Sie nicht vergessen.

Ist Ihr Einspruch beim Finanzamt eingegangen, kommt es zu einer erneuten Prüfung der Steuererklärung. Wird ihm stattgegeben, erhalten Sie einen neuen, verbesserten Steuerbescheid. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass Ihr Einspruch abgelehnt wird. Möchten Sie auch gegen diese Entscheidung vorgehen, müssen Sie Klage vor dem zuständigen Finanzgericht einreichen.

Gut zu wissen: Sie können einen Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt auch über ELSTER einlegen. Loggen Sie sich dabei ein und geben Sie alle nötigen Informationen an. Die Daten werden dann online an das zuständige Finanzamt übermittelt, welches den Fall prüft.

Haben Sie Probleme mit dem Finanzamt und benötigen professionelle Hilfe? In diesem Fall kann Ihnen unter anderem ein Fachanwalt für Steuerrecht weiterhelfen. Dieser hat nicht nur besondere Kenntnisse im Steuerrecht, sondern verfügt auch über umfangreiche praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

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Finanzamt – Ansprechpartner bei Steuererklärung & Co
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

2 Gedanken zu „Finanzamt – Ansprechpartner bei Steuererklärung & Co

  1. Peter

    Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem FA. .
    2004 habe ich meine Betriebsrente in eine Einmalzahlung umgewandelt und monatlich zusätzlich für das Alter eingezahlt. Bei Vertragsabschluss wurde uns eine Steuer und Sozialabgabenfreie Anlage versprochen – war gelogen.
    2014 mit Eintritt der Rente lief der Vertrag aus. Ich/wir sind 2014 für immer nach Thailand ausgewandert.
    2015 wurde meine Altersvorsorge ausgezahlt und mit Stkl. VI versteuert.
    Um einen korrekten Abschluss in Deutschland zu haben, habe ich eine Steuererklärung abgegeben.
    Nun wurde die gesamte Rente 2015 mit versteuert, da die Auszahlung der Altersvorsorge als Einnahme tituliert wurde.
    Das, obwohl ich ab 2014 nach dem DBA mit Thailand hier steuerpflichtig bin.
    Das führt zu einer Steuerbelastung, die über 40 % meiner Altersvorsorge verschlingt.
    Ich bin völlig fertig. Dazu kommt, das mein Konto gepfändet wurde, ohne mich in Kenntnis zu setzen, was rechtswidrig ist.
    MfG. Peter

  2. Waldemar

    Guten Tag,ich haben probleme mi Finanzamt in Nurtingen mit meine Einkommesteuer 2018 ,ich warten von May 2019,sie haben meine Geld gestohlen.Meine steuernummer

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