Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz wiederholen“
Rein theoretisch können Schuldner die Privatinsolvenz so oft wiederholen, wie sie möchten.
Dabei sind besondere Sperrfristen zu beachten. Eine erneute Insolvenz nach erfolgter Restschuldbefreiung – also wenn die Privatinsolvenz bereits erfolgreich durchlaufen wurde – kann erst wieder nach zehn Jahren beantragt werden.
Wurde die Restschuldbefreiung in der Vergangenheit versagt, darf ein Schuldner erst nach drei bzw. fünf Jahren einen erneuten Antrag stellen.
Inhalt
Richtlinien der Insolvenzordnung zur Wiederholung der Insolvenz
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2017 insgesamt fast 70.000 Verbraucher die Privatinsolvenz angemeldet. Dazu kamen knapp über 6.000 ehemals selbstständig Tätige. Nach maximal sechs Jahren endet die Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz mit der Restschuldbefreiung – der Betroffene ist endlich wieder schuldenfrei.
Für die meisten ehemaligen Schuldner ist das ein Start in ein neues Leben ohne Schulden. Das langwierige Verfahren, welches mit vielen Einschränkungen einhergeht, führt häufig dazu, dass die Betroffenen in der Zukunft umsichtiger mit ihren Finanzen umgehen. Doch in manchen Fällen können Schicksalsschläge, eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder eben auch ein unwirtschaftliches Verhalten dazu führen, dass diese Personen erneut Schulden anhäufen.
Betroffene stellen sich dann häufig die Frage, ob sie laut Insolvenzrecht die Privatinsolvenz wiederholen können. Grundsätzlich ist das möglich. Rein theoretisch können Personen die private Insolvenz so oft durchlaufen, wie sie möchten. Eine Höchstgrenze wird in der Insolvenzordnung – kurz InsO – nicht genannt.
Privatinsolvenz wiederholen, nachdem sie erfolgreich durchlaufen wurde
Hat ein Schuldner die Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert, kommt es zur Restschuldbefreiung. Die noch bestehenden Forderungen der Schuldner verfallen dann bis auf einige wenige Ausnahmen.
Hat eine Person danach erneut so hohe Schulden angehäuft, dass er diese nicht mehr aus eigener Kraft abbauen kann, hat sie die Möglichkeit, die Privatinsolvenz zu wiederholen. Dabei gilt laut § 287a Abs. 2 InsO jedoch, dass ein erneuter Antrag erst zehn Jahre nach der erfolgten Restschuldbefreiung gestellt werden kann.
Erneute Privatinsolvenz nach Versagung der Restschuldbefreiung
Nicht immer endet die private Insolvenz mit der Restschuldbefreiung. Unter gewissen Umständen kann diese auch vom Insolvenzgericht versagt werden. Das bedeutet dann, dass das gesamte vorherige Verfahren umsonst war.
Nach der Versagung der Restschuldbefreiung dürfen Betroffene die Privatinsolvenz nicht sofort wiederholen. Vielmehr müssen sie drei bzw. fünf Jahre lang warten, bis sie einen erneuten Antrag stellen dürfen. Ausschlaggebend für die Dauer der Wartezeit ist der Grund, welcher zur Versagung der Restschuldbefreiung geführt hat.
Laut § 287a Abs. 2 InsO darf der Schuldner die Privatinsolvenz nach drei Jahren wiederholen, wenn die Versagung der Restschuldbefreiung aus den folgenden Gründen erfolgte:
- Verstoß gegen die Obliegenheiten gemäß § 296 InsO
- Verstoß gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO)
- Unvollständige oder falsche Angaben im Vermögensverzeichnis und bezüglich des Einkommens (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO)
- Verletzung der Erwerbsobliegenheit (§ 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO)
Guten Tag, meine privatinsolvenz endete am 08.11.19.
Wie erfolgt die Abrechnung des insolvenzverwalters? Das auskehrungskonto ist auch nach drei Tagen noch aktiv.
Wann kann ich wieder über mein volles Gehalt verfügen und wo muss ich was beantragen?
Hallo hier meine Frage
Mein Mann hatte eine Insolvenz 2009 mit der Restschuldbefreiung abgeschlossen. Musste dann aber 2011 wieder in Insolvenz gehen was uns zu diesem Zeitpunkt niemand gesagt hat ist das dieses Verfahren garnicht mit einer Restschuldbefreiung enden kann da die Frist zur erneuten stellung der Restschuldbefreiung nicht eingehalten wurde. Also wurde 2016 die Restschuldbefreiung versagt. Zu welchem Zeitpunkt kann er denn jetzt wieder einen Antrag stellen ?