Privatinsolvenz – Ist der Ehepartner auch betroffen?

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz und den Folgen für den Ehepartner

Haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen Ehegatten?

Normalerweise haften Ehepartner nur für ihre eigenen Schulden, sodass ein Partner bei Insolvenz seines Ehegatten nicht für die Verbindlichkeiten des anderen aufkommen muss. Etwas anderes gilt, wenn das Ehepaar in Gütergemeinschaft lebt.

Also hat die Privatinsolvenz eines Ehegatten keine Folgen für den anderen Partner?

Demnach hat die Privatinsolvenz keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner. Ausnahmen bestehen bei Steuerschulden sowie bei den Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz.

Darf der andere – nicht insolvente – Ehegatte sein Einkommen behalten?

Ja, bei der Privatinsolvenz darf der Ehepartner sein Einkommen in der Regel behalten.

Gut zu wissen: Was ist eine Privatinsolvenz überhaupt?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

Privatinsolvenz: Dem Ehepartner kommt die Zugewinngemeinschaft zugute

Haftet bei einer Privatinsolvenz auch der Ehepartner?
Haftet bei einer Privatinsolvenz auch der Ehepartner?

Schulden in der Ehe zu haben, ist für alle Beteiligten äußerst schwierig: Beide Ehegatten machen sich Sorgen um die finanzielle Zukunft. Sind die Schulden eines Partners so hoch, dass er zahlungsunfähig ist, bleibt als letzter Ausweg häufig nur noch die Privatinsolvenz. Ehepartner fragen sich dann jedoch, ob die Insolvenz auch auf ihre Frau bzw. ihren Mann Auswirkungen hat.

Im Normalfall bilden Ehepaare eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder über sein eigenes Vermögen verfügt. Gleichermaßen gilt, dass, wenn einer der beiden Schulden anhäuft, nur er allein für diese haftet. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn beide gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet haben, es sich um sogenannte Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs gemäß § 1357 BGB handelt oder einer der beiden Ehegatten eine Bürgschaft für den anderen übernommen hat.

Und was geschieht bei der Privatinsolvenz vom Ehepartner mit dem Haus? Gehört es beiden Ehegatten zu gleichen Teilen, kann bei einer Zwangsversteigerung nur der Miteigentumsanteil des insolventen Partners veräußert werden. Trotz Privatinsolvenz kann der Ehepartner nicht dazu gezwungen werden, auszuziehen.


Grundsätzlich gilt, dass die Privatinsolvenz beim Vorliegen einer Zugewinngemeinschaft nur den Partner betrifft, der die Privatinsolvenz angemeldet hat. Allein sein Vermögen und Einkommen dürfen gepfändet werden, um das Geld an die Gläubiger weitergeben zu können. Werden Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt gepfändet, gehen Insolvenzverwalter jedoch davon aus, dass es sich um das Eigentum des insolventen Partners handelt. Der Ehegatte muss in einer solchen Situation belegen, dass er der tatsächliche Besitzer ist, um einer Pfändung im Zuge der Insolvenz zu entgehen.

Gütergemeinschaft: Bei der Privatinsolvenz ist der Ehepartner betroffen

Beachten Sie: Andere Regelungen gelten jedoch für Ehegatten, welche sich im Ehevertrag auf eine Gütergemeinschaft geeinigt haben. Nach der Hochzeit besitzen sie ein gemeinschaftliches Vermögen. Auch wenn nur einer der Partner Schulden anhäuft, kann auf das gemeinschaftliche Eigentum zugegriffen werden.

Privatinsolvenz bei Eheleuten: Unterhalt und Einkommen

Bei einer Privatinsolvenz steigt der Selbstbehalt für ein Ehepaar nur dann, wenn der insolvente Partner dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Bei einer Privatinsolvenz steigt der Selbstbehalt für ein Ehepaar nur dann, wenn der insolvente Partner dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Muss ein Schuldner während der Privatinsolvenz Unterhalt an seine Ehefrau/seinen Ehemann oder die Kinder zahlen, wird dies beim pfändungsfreien Grundbetrag beachtet. Die insolvente Person darf also einen größeren Teil ihres Einkommens behalten, damit die Unterhaltszahlungen weiter erfolgen können.

Auch eine Frage bezüglich der Privatinsolvenz wie etwa „Wie viel darf die Ehefrau/der Ehemann verdienen?“ stellt sich in den meisten Fällen nicht, da das Einkommen des Ehegatten nicht gepfändet werden kann.

Außerdem ist bei der Privatinsolvenz der Ehepartner nicht dazu verpflichtet, sich etwa einen besser bezahlten Job zu suchen.

Der betroffene Schuldner muss sich jedoch um eine angemessene Arbeitsstelle bemühen und darf zumutbare Tätigkeiten nicht ablehnen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, kann ihm die Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz versagt werden. Wer sich unsicher ist, wie weit seine Erwerbsobliegenheit geht, kann sich hierzu eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldenanalyse ** einholen.

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Privatinsolvenz – Ist der Ehepartner auch betroffen?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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125 Gedanken zu „Privatinsolvenz – Ist der Ehepartner auch betroffen?

  1. Marcel

    Hallo ,
    Ich bin seit 2 Jahren in privatinsolvenz , ich bin verheiratet und wir wollen uns jetzt ein Haus kaufen (auf kredit) aber alles an Verträgen läuft denn nur auf Ihr Namen ich werde nirgends erwähnt . Kann das haus gepfändet werden wenn ich mit drin wohne ? Mfg Marcel

  2. Beate

    Hallo an das Schuldnerberater Team
    Ich habe einem Freund Geld geliehen, dieser ist in Privatinsolvenz gegangen. Ich habe nun einen Teil meines Darlehens über den Insolvenzverwalter erhalten. In unserem Darlehensvertrag steht, dass als Sicherheit das Einfamilienhaus dient, in dem er mit seiner Frau wohnt.
    Kann ich den Rest meines Darlehens über diesen Passus einfordern?
    Schöne Grüße
    Beate

  3. Wassilios

    Hallo an das Schuldenberater Team,

    ich bin in einem laufendem Insolvenzverfahren und habe eine Frau und ein Kind. Meine Frau arbeitet aktuell nicht, so dass ich für meine Frau und mein Kind unterhaltspflichtig bin und dementsprechend mehr pfändungsfreies Einkommen habe. Meine Frau will wieder anfangen zu arbeiten erstmal auf Teilzeit. Verliere ich damit schon die Unterhaltspflicht für meine Frau? Und falls ja, wie viel dürfte Sie den max. dazu verdienen damit ich meine Unterhaltspflicht nicht verliere. Kann ich durch Ihr Gehalt auch die Unterhaltpflicht für meinen Sohn verlieren?

    Ich habe hierzu schon stundenlang im Netz recherchiert, aber leider keine Antwort gefunden. Würde mich also sehr über eine Info von euch freuen!

    Schöne Grüße
    Wassilios

  4. Rosa

    Was muss ich tuhn wen ich privatinsolven beantrage? Muss ich vor Gericht? Kann nur ich in Insolvenz oder muss mein Mann da auch?

  5. Rosa

    Was muss ich tuhn wen ich privatinsolven beantrage? Muss ich vor Gericht?

  6. Verena

    Guten Tag ich habe ein anliegen wo ich nicht weiter weiss .Mein Mann ist im Dezember 2019 fertig mit seiner Insolvenz also Restschuldbefreiung wurde erteilt.Jetzt habe ich von einem Inkasso Unternehmung eine Forderung bekommen die vonmeinem Mann gewesen ist die jetzt auf meinen Namen läuft. Die Forderung war aus dem Jahr 1997 und ich hatte mit dem Gläubiger nix zu tun und jetzt wo mwin Mann die Restschuldbefreiung hat will der Gläubiger das Geld von mir über Inkasso eintriben.Meine Frage dürfen die das ? Muss ich jetzt naxch Ende von der Insolvenz meines Mannes die Schulden begleichen? Und wie verhalte ich mich jetzt dem Inkasso gegenüber. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen

  7. Simon

    Hallo Zusammen.

    ich mache gerade die Steuererklärung für 2019 für mich und meine Frau. Wir haben am 19.10.2019 geheiratet und ich habe seitdem Steuerklasse 3. Meine Frau hat Anfang des Jahres 2019 2 Monate für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet und war seitdem bis September 2019 in Arbeitslosengeld II. Seit Ende letzten Jahres ist meine Frau nun in Privatinsolvenz und Momentan in der Wohlverhaltensphase. Bei der Einkommenssteuererklärung wären knappe 3.000 € Erstattung bei Zusammenveranlagung entstanden durch die Heirat im Oktober 2019. Nun kam ein Schreiben der Insolvenzverwalterin an meine Frau, das sie die Steuererklärung als Einzelveranlagung für meine Frau bereits abgegeben hat, da der 2 Monatige Beschäftigungszeitraum vor der Heirat lag. Das heißt dann jetzt für mich, das ich die Steuererklärung ebenfalls als Einzelveranlagung abgeben muss und ich somit nach ersten Berechnungen gute 800 € Steuer Nachzahlen muss. Kann das wirklich sein? Durch eine Zusammenveranlagung wäre meiner Frau doch keine Nachzahlung entstanden welche sich auf die Insolvenzmasse auswirkt und eine Einzelveranlagung nötig gemacht hätte, nur um vielleicht eine kleine Erstattung zu erhalten. Das macht für mich auf den ersten Blick überhaupt keinen Sinn. Vor allem wurde ich als Ehepartner nicht informiert im Vorfeld, ebensowenig meine Frau. Was wäre denn gewesen, wenn ich meine Erklärung bereits abgegeben gehabt hätte.

    Mit freundlichen Grüßen und
    Danke für die Antwort im voraus.

  8. Monika

    Guten Tag, meine Frage. Bei mir läuft ab 18.11 die privatinsolvens habe mein Auto das noch finanziert wird nicht mit angegeben da es schon 18 Jahre alt ist. Kann ich es trotzdem behalten.Ich brauch es es weil mein Mann öfter zu Arzt gefahren werden muss und ich es auch an und zu für die Arbeit brauche. Danke für die Antwort

  9. Mai

    Guten Tag,
    ich habe aus meiner ehemaligen Selbstständigkeit vor etwa 7 Jahre viele Schulden auch Steuerschulden, habe aber bisher Angst vor einen Insolvenzantrag.
    Ich lebe seit 20 Jahre mit meinem Lebensgefährten. Wir sind verlobt und wollen demnächst heiraten. Er ist Rentner geworden und um sein der Rente aufzubessern hat er sich selbstständig gemacht. Zuvor Haben wir beide für seine Tochter – ich habe da Teilzeit 750€ brutto verdient – gearbeitet nun übernimmt er dieses Geschäft.
    Um Kosten zu sparen, zumindest in den Anfangszeiten bis er Fuß fasst, arbeite ich für ihn sozusagen als Familienangehörige ohne Lohnauszahlung.
    Meine Fragen: wenn ich mich demnächst vllt. endlich dazu durchringe Insolvenz anzumelden, was passiert dann?
    Muss sich meine Beschäftigung geändert werden? Wenn nicht, muss das Einkommen meines Verlobtens / Ehemannes mit einbezogen werden?
    Auf welche wichtige Punkten muss ich noch darauf achten vor der Insolvenzantrag.
    Besten Dank für eine Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Mai

  10. ursula

    Guten Tag

    Meine Frage

    Ich habe ein Insolvenz vor über 6 Jahren gemacht,ist auch schon durch.

    Jetzt kommt das Finanzamt und will von meinem Mann über 11000 Euro Steuer Nachzahlung ,er hatte aber nichts mit meiner kleinen Firma zutun,es lief alles über mich auch die Insolvenz,er hatte kein Einkommen außerdem ist es 6 Jahre her und durch Krankheit konnte ich nicht mehr arbeiten.Ist es gerecht fertig das das Finanzamt hier Forderungen stellt?
    Lieben Gruß

  11. Cindy

    Hallo zusammen, habe folgendes Problem. Mein Mann und ich wollen uns trennen. Nun hat er gesagt, das er mich bis auf letzte runter ziehen möchte und beantragt Insolvenz! Ich habe ihn damals geholfen von der anderen Bank weg zu gehen und eine umschulden bei einer andere Bank zu machen. Es war dann aber so, daß er zuviel Schulden hatte und ohne mich als 2. Kreditnehmer das unmöglich gewesen wäre, also habe ich mit unterschrieben und haben dann noch zusammen 8000 Euro mit aufgenommen bei der neuen Bank. Nun meine Frage, es ist nachweisbar, das er von der anderen Bank die Haufen Schulden hatte und ich nur unterschrieben habe, da er sonst nicht die Umschuldung machen konnte. Muss ich nun alkes mit erzählen.?? Danke für ihre hilfreiche Antwort

  12. Miki

    Hallo ich habe eine Frage an Sie!
    Mein Man hat Privat Schulden gemacht und hat sich im Insolvenz angemeldet (Wir haben zwei kleine Kinder) .Meine Frage ist stimmt das die Ehefrau nur begrenzte Verdienste hat bis 900€ Netto, je mehr die Ehefrau verdient desto mehr wird von Ehemann vom das Gehalt abgezogen( so sagt unser Schuldenberater) ? Obwohl die Ehefrau nichts damit zu tun hat mit Schulden und nirgend ‚s ein Unterschrift gegeben hat.

  13. Melanie

    Hallo, mein (noch)Ehemann hat nach 5 Jahren Haft (1 Jahr vor der Entlassung) beschlossen in die Privatinsolvenz zu gehen. Natürlich jetzt zum Ende der Haftzeit, statt zu beginn, weil ich mich schließlich getrennt habe.
    Bei der Geburt unseres Sohnes haben wir für uns beide eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, welche nun durch seinen Insolvenzverwalter gekündigt wurde.
    Letztendlich war diese Lebensversicherung als Absicherung für unseren Sohn gedacht, und vor allem habe ich 100% der Beiträge selbst bezahlt, von meinem eigenen Bankkonto. Vor Inhaftierung und natürlich auch nach Inhaftierung.
    Jetzt ist aber die kapitalbildende Komponente für unseren Sohn futsch, und meine gezahlten Beiträge für seine Versicherung ebenso.
    Dem Insolvenzverwalter war, nach Rücksprache, nicht bewusst dass die Beiträge durch mich gezahlt worden sind, oder aber dass diese Versicherung zu Gunsten unseres Sohnes abgeschlossen wurde.
    Kann ich in diesem Falle irgendwelche Schritte einleiten, um zumindest an den Rückkaufswert zu kommen?
    Denn an sich bildet dieser Wert ca. 90 % seiner Masse…..was aber ja eigentlich meine Masse ist…..

    Ich bedanke mich bereits vorab für ihre Antwort

    MfG
    Melanie

  14. Cynthia

    Mein Mann hatte vr usnerer geminsamen Zeit eine Menge schulden angehäuft, durch ungeöffnete Briefe etc. Seit wir uns kennen habe ich ihm geholfen bestmöglich Schulden abzubauen.

    Nun kam es schon zweimal vor, das obwohl Fall 1, die vorderrungs bereits abbezahlt war, er noch eine ANzeige wegen Betrug bekam und Fall 2, obwohl eine Ratenverinabrung mit dem Inkassobüro getroffen wurde, der Gläibiger noch zu einem Anwalt ging und eine Zwangsvollstreckung beantragt hat.

    Nun fragen wir uns zum einen Ob sich eine Privatinsollvenz lohnt. Und vorallem, Werden meine Sachen genommen. WIr haben keine Ehevertrag oder ähnliches, bei Ihm ist aktuell noch nur mein Zweitwohnsitz und die hälfte der EInrichtung gehört mir ( beleg mit rechnungen vorhanden)

    NUn daie Frage dürfen Sie zb Meine Gitaren pfänden die sich in „seiner“ Wohnung befinden, oder MEIN Auto und wäre er denn überhaupt vor solchen Ditioen dann geschützt??

    Mit freundlichen Grüßen

  15. Linda

    Hallo.

    Mein Ehemann befindet sich wegen Steuer- und Krankenkassenschulden aus einer selbstständigen Tätigkeit in der Insolvenz.
    Wir haben keinen Ehevertrag.

    Nun wird mir mein Erbe ausgezahlt und mit einem zusätzlichen Kredit könnte ich ein Haus kaufen.

    Gibt es da Risiken?
    Kann das Haus bzw. das Erbe welches über mich alleine läuft gepfändet werden?

  16. Ilayda

    Guten Abend , ich bin in der Insolvenz mein Ehemann jedoch nicht . Nun hat er die Steuer gemacht und ich musste auch unterschreiben wird es Probleme geben ?

  17. Gabriele

    Hallo,
    ich bitte um eine Auskunft. Mein Ehemann, wir sind seit 2015 verheiratet, hat in 2014 eine Privatinsolvenz angemeldet. Er bekommt monatlich ca. 330,00 Euro Altersrente und ca. 130 Euro aus einem Nebenjob. Mein Nettoeinkommen beträgt 1.440,– euro plus ca 220,00 Nebeneinkommen. Es sieht so aus, als ob ich auch Privatinsolvenz anmelden müsste. Was wäre bei mir der pfändungsfreie Betrag? Sehe ich das richtig, dass ich unterhaltspflichtig bin? Und meine Pfändungsfreigrenze dann 1622,16 Euro betragen würde? Oder mache ich da einen Gedankenfehler? Lieben Dank für die Auskunft.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gabriele,

      sind Sie verheiratet, ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihrem Partner gegenüber unterhaltspflichtig sind und sich ihr pfändungsfreier Betrag deshalb erhöht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Sonja K.

    Hallo

    Mein Mann muss Privatinsolvenz anmelden. Er war selbstständig und nun geht es um 94000 Euro.
    Wir haben vor 25 Jahren geheiratet ohne irgendetwas festzulegen. Wüsste ich zumindest nicht, ist das dann eine Gütergemeinschaft? Und könnte man dann an unser Haus, daß zu 50% mir gehört ran gehen?
    Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

    Lieben Gruß

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      der gesetzliche Güterstand, also wenn nichts anderes festgelegt wurde, ist die Zugewinngemeinschaft. Sind Sie Miteigentümer des Hauses, besteht die Option, dass Sie Ihrem Partner seinen Teil abkaufen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt. Dieser kann Sie zum empfehlenswerten Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Laz

    Hallo ich habe ein Haus mit mein frau gekauft
    Die kredit läuft’s auf uns Beiden bin selbstverständig wenn ein fändung auf mich kommt ist das trotzdem gefändet wir haben 2 kinder ein nachunternehner firme will von mir 25000 euro.und ich kann nicht zahlen hächsten auf kleinere ratan zahlung.danke für ihren info…

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Laz,

      haften Sie als Selbstständiger mit Ihrem Privatvermögen, so sollte auch eine Immobilie angetastet werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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