Das Wichtigste zur Rentenbesteuerung
Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt jedes Jahr um 0,5 % – eine Tabelle mit den Rentenfreibeträgen finden Sie hier. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende.
Sie müssen immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Sie bekommen Steuern vom Finanzamt erstattet, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und wenn absatzbare Ausgaben die Steuerlast mindern. Ob Sie tatsächlich Geld zurück bekommen, hängt auch von Ihren Gesamteinkünften und dem Grundfreibetrag ab.
Nein. Die nachgelagerter Rentenbesteuerung ist mit der Verfassung vereinbar. Lediglich eine Doppelbesteuerung – also eine Versteuerung der während des Arbeitslebens eingezahlten Rentenbeiträge und der später ausgezahlten Altersrente – wäre verfassungswidrig.
Inhalt
Warum müssen Rentner Steuern zahlen?

Früher wurden Beamtenpensionen weitgehend voll besteuert, gesetzliche Renten jedoch nur mit dem Ertragsanteil.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 bemängelt, dass diese ungleiche Besteuerung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß und deshalb verfassungswidrig war.
Als Reaktion auf dieses Urteil stellt die Politik die Besteuerung der Rente schrittweise um.
Früher wurde die gesetzliche Rente mit einem vergleichsweise geringen Ertragsanteil besteuert, während heute ein deutlich höherer Anteil steuerpflichtig ist. Dafür können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung seit 2023 innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge vollständig steuerlich abgesetzt werden. Dieses Prinzip nennt man nachgelagerte Besteuerung.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen. Dieser Anteil bleibt für die gesamte Rentenzeit gleich.
Wichtig! Dass Sie als Rentner steuerpflichtig sind, bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Rentenbesteuerung: Tabelle mit steuerpflichtigem und steuerfreiem Rentenanteil
Der steuerfreie Rentenanteil (Rentenfreibetrag) sinkt in den folgenden für jeden Rentenjahrgang, während der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um 0,5 % steigt. Je später Sie in Rente gehen, desto geringer ist Ihr Rentenfreibetrag. Ab 2058 müssen dann alle Neurentner ihre Rente zu 100 % versteuern.
| Renteneintritt | Besteuerungsanteil (in %) | Steuerfreier Anteil (in %) |
|---|---|---|
| 2026 | 84 | 16 |
| 2027 | 84,5 | 15,5 |
| 2028 | 85 | 15 |
| 2029 | 85,5 | 14,5 |
| 2030 | 86 | 14 |
| 2031 | 86,5 | 13,5 |
| ... | ... | |
| 2057 | 95,5 | 0,5 |
| 2058 | 100 | 0 |
Ab wie viel Rente muss man Steuern zahlen?

Ob Sie als Rentner überhaupt Steuern zahlen müssen, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Rentenfreibetrag: Das ist steuerfreie Anteil Ihrer Bruttorente, der ein Leben lang konstant bleibt – und zwar auch dann, wenn Sie eine Rentenerhöhung bekommen. Jeder Euro einer solchen Erhöhung muss voll versteuert werden.
- Grundfreibetrag: Eine Rentenbesteuerung erfolgt nur, wenn Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Freibetrag gilt als steuerfreie Existenzminimum für alle steuerpflichtigen Bürger, also nicht nur für Rentner.
- Weitere Pauschalen: Zusätzlich mindern die Werbungskostenpauschale und absetzbare Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die tatsächliche Steuerlast.
Grundfreibeträge für 2026 bis 2028
| Jahr | Alleinstehende | Ehepaare |
|---|---|---|
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
| 2027 (angekündigt) | 12.564 € | 25.128 € |
| 2028 (angekündigt) | 12.900 € | 25.800 € |
Wie viel Steuern muss ich zahlen als Rentner?
Schauen wir uns anhand eines Beispiels an, wieviel Steuern auf die Rente fällig werden. Angenommen, Sie gehen 2026 in Rente, erhalten 1.300 € brutto monatlich als Altersrente und haben keine weitere Einkünfte.
Um die Steuern auf Ihre Rente zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:
- Jahresbruttomiete: 15.600 € (12 x 1.300 €)
- Abzug des Rentenfreibetrags von 16 % (Renteneintritt 2026):
- Rentenfreibetrag: 15.600 € x 0,16 = 2.496 €
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: 15.600 € – 2.496 € = 13.104 €
- Abzug der Werbungskosten:
- Werbungskostenpauschalbetrag: 102 €
- Zwischensumme: 13.104 € – 102 € = 13.002 €
- Abzug von Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben):
- Eigene Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
- Eigenanteil von ca. 11 % der Bruttorente (15.600 €) beträgt etwa 1.716 €
- Zu versteuerndes Einkommen:
- 13.002 € – 1.716 € = 11.286 €
- Vergleich mit dem Grundfreibetrag für 2026:
- Grundfreibetrag für Alleinstehende = 12.348 €
- Weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Wichtig! Wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt erfährt über die Deutsche Rentenversicherung von Ihren Rentenbezügen. Bemerkt der Fiskus, dass Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, kann er nachträglich eine Steuererklärung verlangen und Versäumniszuschläge sowie Zinsen für die Steuerschulden festsetzen.