Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?

Das Wichtigste zu Steuerschulden

Ich habe Schulden beim Finanzamt. Was soll ich tun?

Wenn Sie beim Finanzamt Schulden haben, sollten Sie sich umgehend mit diesem in Verbindung setzen. Gegebenenfalls kann Ihnen ein Schuldnerberater dabei helfen, über Ihre Steuerschulden mit dem Finanzamt zu verhandeln.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Bei Untätigkeit oder Nichtzahlung kann das Finanzamt zwangsvollstrecken. Hierfür genügt in der Regel der entsprechende Steuerbescheid.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Steuerschulden nicht sofort bezahlen kann?

Wenn Sie beim Finanzamt eine Stundung beantragen, wird Ihnen für Ihre Steuerschulden möglicherweise eine Ratenzahlung gewährt. Weitere Informationen können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Steuerschulden:

Schulden beim Finanzamt & die Fälligkeit von Nachzahlungen

Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Steuerschulden beim Finanzamt zu vermeiden.
Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Steuerschulden beim Finanzamt zu vermeiden.

Drohende oder tatsächlich geforderte Steuernachzahlungen können schnell eine finanzielle Notlage verursachen, wenn der Betroffene keine entsprechenden Rücklagen gebildet hat. Wenn Sie eine Steuerzahlung erwarten oder diese für Sie bereits vorhersehbar ist, sollten Sie unverzüglich reagieren. Anderenfalls drohen Ihnen teure Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt.

Wenn ein Bürger oder ein Unternehmen einen Steuerbescheid über eine Nachzahlung erhält, so muss er bis zu dem im Bescheid festgelegten Fälligkeitsdatum die entsprechende Summe auf das Konto des Finanzamts überweisen. Sollte der Bescheid keine Frist enthalten, so kann sich diese aus gesetzlichen Regelungen ergeben.

Der Steuerschuldner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld pünktlich auf dem Konto des Amtes eingeht. Wenn die Frist nicht eingehalten wird und die Nachzahlung zu spät beim Finanzamt eingeht, erhebt dieses einen Säumniszuschlag. Dieser beträgt 1 Prozent monatlich auf den nicht gezahlten Betrag.

Ignorieren Sie die Nachforderung von Steuern auf keinen Fall. Das Finanzamt wird seine Forderung auch mittels Kontopfändung durchsetzen.

Wann droht eine Zwangsvollstreckung wegen Steuerschulden?

Das Finanzamt darf grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen Steuerschuldner vollstrecken:

  • Erlass eines Steuerbescheids über die geforderte Nachzahlung
  • Aufforderung des Steuerschuldners zur Zahlung
  • Fristsetzung von einer Woche bis zur Zwangsvollstreckung

Anders als bei der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung muss das Finanzamt diese weder beantragen noch benötigt sie ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Das Amt kann vielmehr direkt aus dem wirksamen Steuerbescheid vollstrecken.

Wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann – Was Schuldner tun können

Die Verjährung von Steuerschulden kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden.
Die Verjährung von Steuerschulden kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden.

Eines sollten Sie auf keinen Fall tun, wenn Sie Steuerschulden haben: sich totstellen und Zahlungsaufforderungen ignorieren. Vielmehr empfiehlt es sich, umgehend Kontakt zum Finanzamt aufzunehmen, gegebenenfalls mithilfe eines Schuldnerberaters oder Rechtsanwalts.

Wenn Sie Steuern nicht zahlen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn Sie erhebliche Bedenken an der Richtigkeit des Bescheids haben. Diese müssen Sie jedoch gut begründen können.
  • Stundungsantrag beim Finanzamt stellen (Bitte um Zahlungsaufschub, gegebenenfalls verbunden mit Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt)
  • Aussetzung der Vollziehung beantragen
Sie können sich darüber hinaus kostenlos und unverbindlich auf Schuldencheck ** unterstützen lassen.
Infografik zur Steuerstundung (Für größere Ansicht auf das Bild klicken.)
Infografik zur Steuerstundung (Für größere Ansicht auf das Bild klicken.)

Die Stundung beim Finanzamt

Wenn Steuerschuldner einen Zahlungsaufschub beantragen, können sie den im Bescheid angegebenen Termin zeitlich nach hinten verlegen.

Der Antrag auf Stundung der Steuerschuld muss schriftlich gestellt werden und eine Begründung für den erbetenen Zahlungsaufschub enthalten. Mögliche Ursachen für einen finanziellen Engpass können z. B. die folgenden Umstände sein:

  • offene Forderungen, weil die Kunden bzw. Schuldner des Steuernachzahlers noch nicht gezahlt haben
  • Gewinneinbrüche
  • Schulden bei anderen Gläubigern
  • andere unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten
Bei Antragstellung sollte der Schuldner seine sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen darlegen. So wird deutlich, warum er seine Steuerschulden beim Finanzamt nicht fristgerecht bezahlen kann. Es empfiehlt sich außerdem, einen konkreten Plan zur Ratenzahlung an das Finanzamt beizufügen. Bei Fragen zum Stundungsantrag unterstützt auch Schuldenanalyse ** kostenlos und unverbindlich.

Unterliegen Steuerschulden der Verjährung?

Auch Steuern können verjähren. Die Fristen hierfür richten sich nach der Abgabenordnung (AO). Hierbei ist zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zu unterscheiden.

Die Festsetzungsverjährung bezieht sich vor allem auf die Festlegung der Besteuerungsgrundlage und auf die Festsetzung der Steuermessbeträge.

Hiervon zu unterscheiden ist die Zahlungsverjährung. Diese beträgt für Steueransprüche fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch fällig geworden ist.

Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene Umstände unterbrochen werden mit der Folge, dass die Verjährungsfrist neu beginnt, wenn das Kalenderjahr der Unterbrechung abgelaufen ist.

Eine Unterbrechung kann durch folgende Maßnahmen veranlasst werden:

  • Stundung oder Zahlungsaufschub der Steuerschuld
  • Mahnung
  • Insolvenzanmeldung des Schuldners
  • Vollstreckungsaufschub
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Ermittlungen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthaltsort der steuerpflichtigen Person

Steuerschulden in der Privatinsolvenz

In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden genauso behandelt wie andere Schulden.
In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden genauso behandelt wie andere Schulden.

Im Falle einer Insolvenz werden Steuerschulden vom Gesetz genauso behandelt, wie alle anderen Schulden auch. Sie gelten also auch als Insolvenzforderung. Demnach gilt die Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz auch für Steuerschulden.

Welches Insolvenzverfahren das Richtige ist, richtet sich danach, ob der Steuerschuldner ein Verbraucher ist, also „eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat“, § 304 Insolvenzordnung (InsO). Ist dies der Fall, so kann der Betroffene unter Umständen wegen seiner Schulden beim Finanzamt Privatinsolvenz anmelden.

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Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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68 Gedanken zu „Steuerschulden – Ist Ratenzahlung oder Stundung möglich?

  1. Hoog

    Guten Tag,
    Ich habe erhebliche Steuerschulden.
    Hatte mir meine Pensionskasse aus der Schweiz auszahlen lassen.
    Nun möchte das Finanzamt von mir eine genaue Aufstellung wo das Geld hin geflossen ist, da nach einem Jahr 100000 Franken weg sind.
    Muss ich dem Finanzamt diese Auskunft geben ?
    Es ist doch meine Rente mit der ich doch machen kann was ich will

  2. Albert

    Hallo,

    ich bin Rentner und habe 2018 von der Pensionskasse Einmalzahlung erhalten. Nun verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung in Höhe von 9.000 € und hab das Konto gepfändet. Ich habe seit Monaten keinen Zugriff auf das Konto und kann weder die Miete noch die Beiträge für Krankenkasse zahlen.

    Ich habe nicht das Geld um die Nachforderung zu begleichen. Eine Anfrage auf Ratenzahlung in Höhe von 50€ Monatlich akzeptiert das Finanzamt nicht.

    Besteht die Möglichkeit auf Privatinsolvenz?

  3. Derick

    Guten Tag,

    ich habe als Kleinunternehmer angefangen und bin mittlerweile als Einzelunternehmer im Geschäft.
    Das Finanzamt weiß derzeit nichts von meiner Existenz.

    Laut Steuerberater muss ich bis 04/22 über 100.000 MwSt. und mehr als 40.000 Euro Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen.

    Die Sache ist, da ich die Zeitspanne bis zum Jahr 2022 ausnutzen wollte und dementsprechend das Geld im Casino ausgegeben habe, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung.

    Was kann das Finanzamt in dem Fall machen, wenn es so weit ist?
    Womit muss ich rechnen?

  4. Josef

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein guter Freund von mir hat 6000€ Steuerschulden beim Finanzamt. Er hat das FA schon zuvor um eine Ratenzahlung gebeten, eine Neuverhandlung wurde abgelehnt. Er hat schon versucht 4x einen Kredit für die Steuerschulden aufzunehmen, aber wurde immer wieder von den Banken abgelehnt. Zu holen gibt es bei ihm auch nichts. Er weiß einfach nicht, wie er die Forderung zahlen soll.. Er ist 71 und auch krank, und die ganze Geschichte hat ihn nur noch depressiv gemacht.

    Was kann man da tun? Kann das FA einem die Schulden erlassen oder den Betrag schrumpfen?

    Er kennt sich im Internet nicht aus deswegen frage ich für ihn. Ich würde ihm gerne finanziell helfen, aber ich habe auch nur eine kleine Rente!

    Ich würde mich freue eine Antwort zu erhalten.

  5. Janine

    Hallo
    Ich bin Schweizer Bürgerin und ich wohne in Deutschland. Arbeite jedoch in der Schweiz.
    Nun sind die Steuern eingetroffen und gemöss Steueramt kann ich Die 7000 Euro nicjt in Raten bezahlen oder abbezahlen. Kredit kann ich keinen aufnehmen.
    Was kann ich tun die frist läuft bald ab. Ansonsten halten sie mich an der Grenze fest.

  6. Werner

    Ich habe über etliche Jahre hinweg als freier Journalist Steuererklärungen beim Finanzamt geltend gemacht. Ich bekam stets Rückzahlungen. Da ich aber immer in der Verlustzone war, wird das Finanzamt wohl die Zahlungen zurückverlangen. Wie viele Jahre zurück ist das möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  7. Andreas

    Habe Schulden beim Finanzamt und eine Pfändung jetzt will ich Antrag stellen für den pfändungsfreibetrag wie mache ich das am besten

  8. Valentin

    Hi
    ich war 2007/2008 selbstständig und bin 2009 ins Ausland gezogen, wo ich noch immer lebe. Ende 2008 habe ich einen Steuerbescheid erhalten, wonach ich ca 1800 Euro USt zurück zahlen sollte. Da ich sowieso weggezogen bin, habe ich das einfach ignoriert. Beim Einwohnermeldeamt habe ich mich mit meiner neuen Adresse im Ausland abgemeldet, d.h. ich war jederzeit ohne grösseren Aufwand zu finden.
    Ist meine Steuerschuld nun verjährt, oder besteht sie weiterhin?
    Danke

  9. unknwon

    Guten Tag

    Ich habe Steuerschulden verursacht und kann diese nicht bezahlen. Kann ich mit einer Privatinsolvenz von den Steuerschulden befreit werden?

    Mit freundlichen Grüssen

  10. Sandra

    Hallo,

    Ich habe im Jahr 2009 eine selbständige Arbeit gehabt bis 2011 und habe meine steueren nicht Gezahlt. Ab 2012 bekomme ich ein Hertz 4 bis heute.Meine Rechnung ist gesperrt.Ich war schön in Finanzamt und die habe mir Gesagt das ich erst die 4800 euro zahlen muss vor meine Rechnung wieder gesperrt wurde.Man hat mir auch gesagt das eine Ratenzahlung nicht möglich ist.Wie kann ich meinem Geld wieder bekommen?
    Danke,
    Sandra

    1. Sandra

      „vor man meine Rechnung wieder frei geben kann.“

  11. Thomas

    Hallo,

    hemmt eine freiwillige Zahlung an das FA die Zahlungsverjährung?

    Gruß
    Thomas

  12. Frank

    Hallo
    Stehe kurz vor der zwangsvollstreckung finanzamt
    Dürfen Sie mein beruflich genutzten Transport (selbstständig) einkassieren
    Wäre Ihnen sehr dankbar über eine Auskunft
    Gruß Frank

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,
      normalerweise gelten Gegenstände, die der Schuldner für seine Berufstätigkeit benötigt, als unpfändbar im Sinne von § 811 Zivilprozessordnung (ZPO). Auch Fahrzeuge können deswegen von der Pfändung ausgeschlossen sein. Inwieweit das auf Ihren Transporter zutrifft, fragen Sie bitte eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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