Zahlt ein Verbraucher seine Stromrechnung nicht, kann der Energieversorger ihm den Strom abdrehen – das wird Stromsperre genannt. Laut Angaben der Bundesregierung waren im Jahr 2017 mehr als 340.000 Haushalte davon betroffen. Besonders häufig trifft es Hartz-4-Empfänger. Die Grünen haben nun ein Konzept zur Verhinderung von Stomsperren vorgelegt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Stromkosten müssen vom Regelsatz bezahlt werden
Die Kosten für Strom sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Darunter zu leiden haben vor allem Geringverdiener. Doch auch Hartz-4-Empfänger werden hart von den Preissteigerungen getroffen. Während nämlich beispielsweise Miete und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden, müssen Hartz-4-Empfänger ihre Stromrechnung selbst aus dem Regelsatz bezahlen.
Schon seit Jahren bemängeln jedoch Kritiker, dass die Summe, die im Regelsatz für Energiekosten vorgesehen ist, viel zu niedrig angesetzt wird. Reicht das verfügbare Einkommen nicht aus, um die Stromrechnung zu bezahlen, droht den Betroffenen eine Stromsperre.
Die Grünen haben nun ein Konzept zur Verhinderung von Stromsperren vorgestellt. Laut diesem sollen die folgenden Maßnahmen greifen:
- Verlängerte Mahnfristen
- Zahlung einer Stromkostenpauschale, die jährlich an die Preisentwicklung angepasst wird
- Deckelung der Folge- und Mahnkosten
- Energieberatungen für Haushalte mit einem geringem Einkommen
Was können Sie bei Stromschulden unternehmen?
Stromschulden gehören zu den sogenannten Primärschulden. Diese bedrohen die Existenz eines Schuldners. Aus diesem Grund sollten Betroffene schnell handeln, wenn sie bemerken, dass entsprechende Rechnungen nicht bezahlt werden können.
- Oftmals ist die Verhinderung einer Stromsperre möglich, wenn Sie dem Energieversorger eine Ratenzahlung anbieten.
- Hartz-4-Empfänger haben außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter ein Darlehen zu beantragen, mit welchem die Energieschulden bezahlt werden können. Dieses Darlehen wird abbezahlt, indem das Jobcenter über einen gewissen Zeitraum monatlich zehn Prozent des Regelbedarfs einbehält.