Primärschulden: Wenn Schulden die eigene Existenz gefährden

Das Wichtigste zu Primärschulden

Was sind Primärschulden?

Primärschulden sind Verbindlichkeiten, die von wesentlicher Bedeutung für die Existenz des Schuldners und der in seinem Haushalt lebenden Personen sind. Hierzu gehören etwa Mietschulden, die immer mit der Gefahr der Wohnungslosigkeit einhergehen.

Was bedeutet das konkret für die Schuldenregulierung?

Aus diesem Grund sollten derartige Verbindlichkeiten immer sofort und als erstes beglichen werden.

Was kann ich tun, wenn ich allein keinen Ausweg aus meinen Schulden finde?
Wenn Sie den Überblick verloren oder Schulden bei mehreren Gläubigern haben, suchen Sie sich zeitnah Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Sie unter anderem auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** in Anspruch nehmen. Als Hartz-4-Empfänger können Sie auch ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um Miet- und Energieschulden zu bezahlen.

Was sind Primärschulden und welche Schuldenarten fallen hierunter?

Wer Primärschulden hat, kann mitunter auch das Dach über dem Kopf verlieren.
Wer Primärschulden hat, kann mitunter auch das Dach über dem Kopf verlieren.

Wer einen Fernseher auf Raten kauft oder einen Dispositionskredit nutzt, hat bereits Schulden. Schulden sind nicht weiter schlimm, solange die Raten zurückgezahlt oder ein Dispo wieder ausgeglichen werden kann.

Es gibt jedoch Schuldenarten, die für die betreffende Person bedrohlich werden können, weil sie schwerwiegende Konsequenzen haben – die sogenannten Primärschulden. Hierunter fallen alle Zahlungsrückstände, die für den Schuldner und die zu seinem Haushalt gehörenden Personen existenzbedrohend sind. Sie betreffen vor allem die laufenden Lebenshaltungskosten.

Das trifft insbesondere auf Mietschulden und Energieschulden zu. Werden Mietrückstände nicht bezahlt, kann der Vermieter den Vertrag kündigen, sodass der Mieter schlimmstenfalls ohne Wohnung dasteht und von der Obdachlosigkeit bedroht ist. Zahlt jemand seine Strom- oder Gaskosten nicht, kann der Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung einstellen.

Auch die folgenden Zahlungsverbindlichkeiten gelten als Primärschulden:

  • Krankenkassenbeiträge:
    Wer seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht bezahlt, verliert seinen Versicherungsschutz. Zwar darf die Krankenkasse nicht kündigen, aber eine medizinische Behandlung erhalten Sie dann nur noch in akuten Notfällen, weil alle anderen Leistungen ruhen.
  • Geldstrafen und Bußgelder:
    Wer wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, muss diese auch bezahlen. Anderenfalls droht Gefängnis. Auch wer wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zahlen soll, kann in Haft genommen werden, wenn er nicht bezahlt.
Alle Schulden, die nicht unmittelbar die Existenz bedrohen, werden als Sekundärschulden bezeichnet. Hierzu zählen etwa Kreditschulden, einschließlich des Dispokredits, offene Verbindlichkeiten gegenüber Versandhäusern, aber auch Ratenkäufe und Mobilfunkkosten.

Hilfe bei Primärschulden: Was kann ich tun, um Schulden abzubauen?

Bezahlen Sie Primärschulden immer zuerst.
Bezahlen Sie Primärschulden immer zuerst.

Weil bei Primärschulden z. B. die Gefahr einer Obdachlosigkeit besteht, müssen derartige Verbindlichkeiten immer zuerst bezahlt werden. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, sollten Sie sich so schnell wie möglich Hilfe suchen.

  • Bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten kann der Vermieter die Wohnung kündigen. Setzen Sie sich daher so schnell wie möglich mit der Hausverwaltung in Verbindung, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und die Kündigung abzuwenden.
  • Wurde Ihnen bereits der Mietvertrag gekündigt, können Sie sich an das zuständige Wohnungs- oder Sozialamt wenden. Dieses hilft bei drohender und bereits eingetretener Wohnungslosigkeit.
  • Bei Miet- und Stromschulden gewährt das Jobcenter unter Umständen ein Darlehen, um diese zu begleichen. Diese Möglichkeit steht insbesondere den Empfängern von Hartz 4 und anderen Beziehern von Sozialleistungen zur Verfügung.
  • Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben und stellen Sie einen Haushaltsplan auf. Wenn Sie den Überblick verloren haben, können Sie sich hierbei auch von einem Schuldenberater helfen lassen.
  • Bei Schulden gegenüber mehreren Gläubigern sollten Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatung wenden. Ganz einfach, unverbindlich und kostenlos können Sie die Online-Schuldenanalyse ** nutzen. Dort erfahren Sie, wie Sie Ihre Schulden am besten abbauen können. Es gibt außerdem zahlreiche kostenfreie Beratungsstellen. Sollten Sie dort keinen zeitnahen Termin erhalten, können Sie einem Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und sich damit von einem Anwalt zur Schuldenregulierung beraten lassen. Abgesehen von einer Gebühr in Höhe von 15 Euro entstehen keine Kosten für die anwaltliche Beratung.
Bei einem geregelten Schuldenabbau hat die außergerichtliche Schuldenbereinigung Vorrang. Erst wenn diese scheitert, kann der Weg einer Privatinsolvenz beschritten werden.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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