Schulden beim Finanzamt – was tun? Ratenzahlung möglich?

Das Wichtigste zu Schulden beim Finanzamt

Was kann ich tun, wenn ich Schulden beim Finanzamt habe?
Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt auf zum Finanzamt. Möglicherweise können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung erwirken, um Ihre Steuerschulden abzuzahlen. Benötigen Sie dabei Hilfe? Hier ** erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Lage.

Welche Gefahr bergen Schulden beim Finanzamt?

Bestehen Schulden beim Finanzamt, kann dieses als Behörde eine Pfändung veranlassen, ohne sich vorher an ein Gericht wenden zu müssen. Der Steuerbescheid fungiert dann als Vollstreckungstitel.

Wann verjähren Steuerschulden?

Haben Sie Schulden beim Finanzamt, tritt die Verjährung nach einer Frist von fünf Jahren ein. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Steueranspruch zum ersten Mal fällig wird.

Finanzamt-Schulden: Was ist hierbei zu beachten?

Bei Steuerschulden kann das Finanzamt eine Kontopfändung veranlassen.
Bei Steuerschulden kann das Finanzamt eine Kontopfändung veranlassen.

Die Zahlungsunfähigkeit einer Person führt oft zur Überschuldung, da die Betroffenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Können Schuldner die Forderungen eines Gläubigers nicht erfüllen, kann dieser, wie also das Finanzamt bei Steuerschulden, die Pfändung des Kontos oder von Wertgegenständen veranlassen. Eine besondere Situation tritt vor allem ein, wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben.

Doch was müssen Sie beachten, wenn Ihr Gläubiger das Finanzamt ist? Was können Sie tun, wenn Sie Steuerschulden beim Finanzamt haben? Ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz bei Finanzamt-Schulden unvermeidlich? Welche Verjährungsfristen gelten bei Finanzamt-Schulden?

Schulden beim Finanzamt nicht bezahlt: Was kann passieren?

Für eine Pfändung braucht der Gläubiger in der Regel einen Vollstreckungstitel, um eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten zu können. Behörden müssen diesen jedoch nicht bei einem Gericht beantragen, sondern haben ihren eigenen Titel. Das Finanzamt kann also eine Pfändung auch ohne einen gerichtlichen Beschluss veranlassen.

Wurde eine Zahlung an das Finanzamt nicht getätigt, erhalten Sie zuerst eine Mahnung. Kommen Sie daraufhin der Zahlungsaufforderung immer noch nicht nach, kann das Finanzamt also unmittelbar den offenen Betrag von Ihrem Konto einziehen.

Erfolgt durch die Pfändung keine Begleichung der Schulden beim Finanzamt, kann die Privatinsolvenz drohen. Bei Fragen rund um dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren können Sie sich an www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** wenden. Dort erhalten Sie eine unverbindliche Erstberatung. Entgegen der allgemeinen Befürchtung ist es aber nicht so, dass wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wird.

Was kann ich tun, wenn ich Schulden beim Finanzamt habe?

Wollen Sie eine Pfändung Ihres Kontos oder von Gegenständen verhindern, sollten Sie sich zuerst Zeit verschaffen, indem Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Stundung einreichen. Damit können Sie vorerst einen Zahlungsaufschub erwirken. Diese Zeit können Sie nutzen, um Geld anzusparen oder sich mit dem Finanzamt bezüglich der offenen Forderungen zu einigen.

Generell können Sie bei Steuerschulden mit dem Finanzamt verhandeln. Haben Sie also Schulden beim Finanzamt, kann eine Ratenzahlung meist der Retter in der Not sein.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Schuldenerlass zu stellen. Eine Restschuldbefreiung beim Finanzamt ist zwar möglich, dennoch wird dies meist nur in Härtefällen akzeptiert, wenn dem Schuldner beispielsweise wegen der Finanzamt-Schulden die Privatinsolvenz drohen würde.

Verjährung von Steuerschulden beim Finanzamt

Bei Finanzamt-Schulden tritt die Verjährung in der Regel nach fünf Jahren ein.
Bei Finanzamt-Schulden tritt die Verjährung in der Regel nach fünf Jahren ein.

Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt können verjähren. Die Verjährungsfrist für Steuerschulden beträgt beim Finanzamt in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt allerdings erst nach dem Kalenderjahr, in dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.

Außerdem ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist nicht in jedem Fall genau fünf Jahre beträgt, da sich diese auch verlängern kann. Die Frist kann sich unter anderem aus folgenden Gründen verlängern:

  • Durch das Abschicken einer Mahnung wird die Frist unterbrochen.
  • Der Schuldner vereinbart aufgrund von Steuerschulden mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung.
  • Der Schuldner erwirkt einen Zahlungsaufschub.
  • Der Schuldner meldet ein Insolvenzverfahren an.

Haben Sie Schulden beim Finanzamt und tritt also ein Ereignis ein, welches die Verjährungsfrist verlängert, kann der Gläubiger auch noch nach fünf Jahren auf die Erfüllung seiner Forderungen bestehen.

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Schulden beim Finanzamt – was tun? Ratenzahlung möglich?
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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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13 Gedanken zu „Schulden beim Finanzamt – was tun? Ratenzahlung möglich?

  1. flok

    Guten Tag,
    ich bin bei meiner Recherche auf Ihre Seite gestoßen und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    folgender Sachverhalt:
    meine Freundin ist geschieden und alleinerziehend, war früher mit ihrem damaligen Mann gemeinsam veranlagt, er hat danals auch immer die Steuererklärung gemacht.
    Inzwischen als Alleinerziehende in einer anderen Steuerklasse hätte sie eine Gutschrift von über 1000 € bekommen sollen. Nun kam allerdings ein Brief
    „Betrag wurde wie folgt umgebucht… Einkommensteuer von 2011/2012…“
    Ist das nicht längst verjährt?
    Die Schulden kommen noch von der gemeinsamen Veranlagung, und wurden wohl nie bezahlt, meine Freundin weiss aber nichts davon, ihr Exmann hatte ihr immer versichert, mit Steuern wäre alles in Ordnung.
    Sollte man nun Wiederspruch einlegen und oder eine Begründung bzw Einsicht in das Steuerkonto fordern?

    Hoffe auf baldige Antwort,
    schnelles reagieren ist bestimmt wichtig.

    Vieken Dank
    bedte Grüße

  2. H.E.

    Ich habe in 2006 eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung erhalten. Diese könnte ich nicht zahlen und habe sie im Gefängnis abgegolten. Besteht weiterhin eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt?? Mahnungen habe ich keine nach Beendigung der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten.

  3. Robert

    Was kann man tun,wenn man in der Schweiz arbeitet in Deutschland wohnt und einen Kredit abzubezahlen hat.Dabei aber ständig ins minus rutscht bei der Bank und den Dispo überzieht.
    Wie gibt es da Hilfe?
    Da kommt auch noch das Finanzamt und nimmt dir alles wieder weg.Wo ist da der Sinn?
    Wollte nur meiner Familie einen besseren Lebensstil ermöglichen und nun alles umsonst?
    Wäre echt sehr dankbar für Abhilfe…

  4. PP

    Wegen nicht eingereichter Steuererklärung für das Jahr 2018 haben wir eine Rechnung von 2230 Euro vom Finanzamt erhalten. Diese können wir aber nicht auf einmal bezahlen. Eine Ratenzahlung und Stundung wurden abgelehnt. Jetzt liegt eine Vollstreckungsankündigung vor. Ich habe mehrmals beim Finanzamt angerufen und unsere aktuelle finanzielle Lage erklärt, leider ohne Erfolg. Ich muss momentan alle Zahlungen wie Miete, Kredite, Schulbeiträge usw. in unserem Haushalt übernehmen, da mein Ehemann nach GmbH Gründung noch keine Einkünfte erzielt und selber nur Schulden hat…
    Was kann man evtl. noch machen? Wir haben keine Möglichkeit mehr irgendwo Geld zu leihen oder einen neuen Kredit zu nehmen.
    Vielen Dank.

  5. A.W.

    Guten Tag zusammen
    Ich habe Schulden durch meine früherige Selbstständigkeit beim Finanzamt.
    Nun gehe ich seit 4 Jahren wieder normal arbeiten und das Finanzamt verrechnet jedes Jahr meine Einkommenssteuer Erklärung gegen. Alles gut und schön, aber da ich es jeden ca 60 km zur Arbeit habe( 1ne Strecke) ist es schon eine Belastung für mich und meine Familie. Ist es rechtens das sie auch die Pendlerpauschale einbehalten dürfen???
    Vielen lieben Dank.

  6. Sven

    Hallo, ich habe beim Finanzamt Schulden aus meiner damaliger Selbstständigkeit. Mittlerweile bin ich im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das Finanzamt will keine Ratenzahlung oder Stundung akzeptieren und will nun vollstrecken und hat sich für eine Wohnungsdurchsuchung angemeldet. Die Wohnung ist aber von meiner Freundin angemietet, ich stehe nicht im Mietvertrag, darf das Finanzamt dann diese Wohnung überhaupt durchsuchen bzw. Gegenstände die nicht meins sind pfänden ? Und was kann ich tun um eine Ratenzahlung zuerhalten ? Kann ich eine Privatinsolvenz bei Steuerschulden überhaupt beantragen ? Und muss mein Arbeitgeber Zwangshaft von einer Privatinsolvenz erfahren ?

  7. FR

    Leider habe ich aufgrund selbstständiger Tätigkeiten – Zoll/Steuerschulden beim Fiskus in mittlerer 6stelliger Höhe, welche ich aufgrund eines Gerichtsverfahrens aufgebrummt bekam jedoch aufgrund der Höhe niemals zur Gänze zurückzahlen kann.

    Welche Möglichkeiten habe ich (Ich habe von einem Billigkeitsansuchen gehört?)
    Ist der Privatkonkurs eine Möglichkeit, oder meldet sich das Finanzamt danach wieder mit den Forderungen (Außer beim Finanzamt habe ich keine Schulden).

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo FR,

      wir befassen uns lediglich mit der Rechtslage in Deutschland. Ein Anwalt in Österreich kann Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Andreas

      Schön guten Tag! Ich habe gleiche Problem mit dem ZOLL,und ich keine aus weg! Ich werde nie fertig mit Schulden, die gehen immer nach oben,ich zähle enden Monat, aber ich kein Sinn!
      Können Sie mir vielleicht eure Erfahrungen sagen,dieses Jahr wurde Raten Zahlung abgesagt!
      Danke mehr Maos!

    3. AK

      verjähren Steuerschulden auch, wenn die ganze Zeit durch Pfändung Beträge an das Finanzamt fließen und immer noch nach 5 Jahren ein Betrag offen ist?

  8. PK

    Wir ist das bei einem Wohnistz ausserhalb des europ. Raumes und Steurschulden in D?
    Wie wird das behandelt, welche Möglichkeiten hat man?
    Vielen lieben Dank

  9. Kathrin R.

    Wenn ich beim Finanzamt Schulden habe kann ich dann ein Auto zulassen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Kathrin,

      in der Regel wird eine Kfz-Zulassung nur dann versagt, wenn Sie Kfz-Steuerschulden haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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